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  1. Finger weg von der BEV, wer einen seriösen Anbieter sucht und keine Lust auf Streit hat!
    Vereinbarte Preise werden nicht eingehalten, zugesagte Boni nur nach Erstreiten gezahlt und ansonsten jede Menge Tricks.
    Ich hatte im Februar 2016 mit der BEV einen Vertrag über ein Jahrespaket von 2200 kWh zu einem Festpreis abgeschlossen und für die monatlichen Raten Bankeinzug vereinbart. Als nach einem Jahr die erste Jahresabrechnung kam, hatte die BEV einen höheren Betrag als vereinbart berechnet und eingezogen. Ich habe der fehlerhaften Rechnung schriftlich widersprochen den eingezogenen Betrag rückbuchen lassen und um eine korrigierte Rechnung gebeten. Daraufhin passierte eine Weile nichts. Dann kam der erste Trick. Nachdem noch zwei Monatsraten wie vereinbart abgebucht wurden, kam von der BEV plötzlich eine Mahnung mit Mahngebühren. Begründung: Der nächste monatliche Abschlagsbetrag sei von mir nicht gezahlt worden. Ich machte die BEV darauf aufmerksam, dass sie die Beträge per Bankeinzug einzieht und diesem nichts im Wege stehe. Die BEV teilte mir darauf hin mit, dass sie mich auf Überweisung umgestellt hätte. Dies wurde mir nicht mitgeteilt und war natürlich auch vertragswidrig. Ich habe die Mahngebühren natürlich nicht bezahlt und die BEV aufgefordert, die Abschlagsbeträge weiter einzuziehen. Die BEV hat es dann noch bis zu einem Mahnbescheid durch einen Anwalt getrieben, der dann aber irgendwann den Rückzieher gemacht hat, da diese Wildwest-Manier natürlich keinen Bestand vor Gericht gehabt hätte. Im Gegenzug habe ich dann den von der BEV zugesagten und nicht gezahlten Neukundenbonus eingefordert und irgendwann auch erhalten.
    Unterm Strich versucht die BEV offenbar auch mit kleinen Beträgen einen Zusatzbonus zu erwirtschaften. 10 bis 15 € pro Kunde bei vielleicht 100.000 Kunden ergibt schon ein Sümmchen, für dass so mancher Ganove ganz andere Dinge tut. Und auch ein noch so wohlklingender Name (der dem Bundesland wohl keine Ehre macht) sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass hinter solchen Firmen oft nur recht kleine Organisationen und Callcenter stecken.
    Also nochmals, Hände weg von solch unseriösen Anbietern, Ärger ist definitiv vorprogrammiert.

    1. Vielen Dank für Ihren ausführlichen und informativen Erfahrungsbericht. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Verbrauchern auf verschiedenen Wegen mal kleinere mal größere Beträge vorenthalten werden. In der Summe sind dann diese Stromanbieter deutlich teurer als die meisten anderen Versorger. Den Ärger kann man nicht wirklich ersparen.

  2. Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Mahnungen wurde erst nach 3 Monaten unter Einschaltung eines Anwaltes die Jahresabschlußrechnung geschickt, ohne Berücksichtigung des Neukundenrabattes. Guthaben wurde bis heute nicht ausgezahlt. Achtung. Nach meinen Erfahrungen ist die BEV äußerst unseriös, man kann nur vor diesem Unternehmen warnen. Es sei man will sein Geld verlieren

  3. Muss mich den negativen Bewertungen leider anschließen. BEV verstößt gegen mehrere Gesetze. In meinem Fall hat die Erstellung der Jahresabrechnung 4 MONATE (!!!) gedauert. Guthaben wird nach 7 Wochen und mehrmaliger Zahlungs-Aufforderung noch immer nicht ausgezahlt, so dass ich feststellen muss, dass das Unternehmen Kundengelder rechtswidrig einbehält. Ich werde demnächst rechtlich gegen dieses Unternehmen vorgehen und rate DRINGEND davon ab, bei der BEV Strom zu bestellen!

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns auf dieser Seite über Ihr rechtliches Vorgehen auf dem Laufenden halten würden.

  4. Hallo liebe Mitgeschädigten,

    der Zählerstand Strom wurde von mir telefonisch am 28.12.2017 gemeldet. 3 Monate, 5 Mails, 9 Anrufe und ein Einschreiben später liegt mir weder eine korrekte Abrechnung vor, noch wurde mein Guthaben in Höhe von 320,74 € überwiesen. Auf Mails reagiert das Unternehmen
    garnicht und am Telefon wird bewusst getäuscht und gelogen. In verschiedenen Foren zeigt sich, dass gleichgelagerte Fälle aktuell zu hunderten bekannt werden. Das systematische zurückhalten von Kundengeldern lässt inzwischen auf große Liquiditätsprobleme schließen. Bei der Vielzahl der Beschwerden und dem Vorgehen des Unternehmens, ist auch gewerbliche Kriminalität nicht auszuschließen. Elektronische Drückerkolonnen, wie z. B. Verivox stützen dieses Schneeballsytem. Obschon sie von diesen Vorgängen Kenntnis haben, treiben sie diesem Unternehmen täglich neue Kunden, oder sollte man sagen Opfer, zu. Verivox interessiert sich lediglich für den Vertragsschluss. Rückfragen und Hinweise im Problemfall werden unhöflich und schnell abgebügelt. Die Bundesnetzagentur, welche sich als Hüter und Verteidiger der Verbraucherrechte inszeniert, rät in Kenntnis der Vorgänge lediglich zur Verbraucherbeschwerde und anschließender Schlichtung. Dieser Vorgang dauert jedoch Monate und zwischenzeitlich gehen wie gesagt täglich neue Opfer ins Netz. Sollte es im Nachgang zu weiteren Verwerfungen, gar zur Insolvenzverschleppung kommen, müssten die genannten Institutionen ihre Rolle ernsthaft überdenken. Inzwischen ist BEV Energie weniger ein Fall für die Schlichtungsstelle, als für den Staatsanwalt. Hier ist nicht nur der Geschäftsführer Uwe Kollmar im Fokus, auch die Mitarbeiter, welche bei vollem Bewusstsein um das Unrecht ihres Handelns, diese Täuschung betreiben und aufrechterhalten. Für alle Beteiligten wird es wohl ein Wettrennen um den schnellsten Titel, vorausgesetzt es findet sich am Ende überhaupt noch Kapital. Wie oft muss immer das Gleiche passieren, bis Verbraucher wirksam und effektiv vor solchen Dingen geschützt werden?

    1. Ich kann Ihre Empörung sehr gut nachvollziehen. Bei meiner 50%igen, versteckten Preiserhöhung konnte ich es einfach nicht glauben, dass es Unternehmen gibt, die (wahrscheinlich) aufgrund von Profitgier jeglichen Anstand vergessen und sogar Verbraucher vor Gericht zerren, obwohl sie selbst eindeutig im Unrecht sind. Dieses Geschäftsgebaren ist (anscheinend) nach wie vor möglich in Deutschland: gewisse Institutionen sind zu träge und viel Verbraucher scheinen sich nicht hinreichend zu wehren. Andernfalls wären verspätete Rechnungen und Guthabenauszahlungen, versteckte Preiserhöhungen etc. schlicht zu kostspielig für die Stromanbieter.

      Letztendlich hilft aus meiner Sicht nur eins: Der Verbraucher muss besser informiert werden. Dann kann dieser sich besser wehren und er wird zukünftig zu einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter wechseln. Hierzu können Sie selbst einen Beitrag leisten: Ziehen Sie die richtigen Konsequenzen!

  5. Hallo,
    die Mitarbeiter bei der BEV sind noch nicht mal in der Lage, mir überhaupt meine Abrechnung für das letzte Jahr zu zuschicken. Ich werde am Telefon immer wieder vertröstet und es wird immer wieder gesagt, dass das Schreiben doch zugeschickt wurde. Aber alle anderen Schreiben erhalte ich doch auch.
    Ich empfehle allen Nichtkunden, nicht zu diesem Verein zu wechseln. Das ist eine Katastrophe und nicht das erste Mal, das es Schwierigkeiten mit den Rechnungen gibt 🙁

  6. Also ich wartete auch 6 Wochen „geduldig“ auf meine Endabrechnung die nicht kam.
    Nach 2 mail erinnerungen kam Sie, per Post wie alles bei BEV.
    ( Telefonisch teilweise recht schwierg, war ja schon froh meinen Zählerstand übermitteln zu können.)
    Die Überweisung dauert dann noch mal 7 Werktage aber ok !
    Waren bei mir immerhin > 800 eur mit dem Bonus.
    Ein onlineportal und Versand der Abrechnung würde der BEV auch Kosten ersparen,,,,

  7. Ich war seit 1.1.17-31.12.17 Kunde bei der BEV. Bis jetzt hatte ich keine Probleme, der Sofortbonus wurde verspätet gezahlt, aber das ist so üblich. Jetzt habe ich nach mehrmaliger Bitte um Zustellung der Endabrechnung diese am 23.2. 18 zugesendet bekommen. Leider ist diese nicht akzeptabel.
    Mir wurde bei Abschluß ein Neukunenbonus garantiert, der jedoch nirgendwo auf der Rechnung auftaucht. Das Guthaben setzt sich nur aus meinen zu viel gezahlten monatlichen Raten und der Unterschreitung der Strombelieferung zusammen. Ich habe daraufhin versucht den Anbieter telefonisch zu kontaktieren, (auf KEINER Leitung ein durchkommen, leider wurde ich nach gefühlten 1000 Anrufen immer von einer freundlichen Männerstimme aus der Leitung geschmissen) daraufhin habe ich es per E-mail versucht, aber es kam KEINE Antwort(auch auf Übermittlungs- und Lesebestätigung). Wenn ich mich nun per Einschreiben an den Versorger wende und Einspruch erhebe? Was habe ich noch für Möglichkeiten um an meinen Boni von fast 560 Euro zu kommen?

    1. Wie im Text beschrieben: An Ihrer Stelle würde ich eine schriftliche 14-tägige Frist setzen, dass Ihr Guthaben ausgezahlt und die Rechnung korrigiert wird und der Bonus Ihnen gutgeschrieben wird. Teilen Sie dem Unternehmen auch mit, dass Sie anschließend beabsichtigen die Schlichtungsstelle einzuschalten, wenn keine Lösung gefunden wird. Wenn Sie nachweislich (z.B. per E-Mail-Anfrage) 4 Wochen lang sich vergebens an das Unternehmen gewendet haben, dürfen Sie die Schlichtungsstelle einschalten.

      Der Verbrauch und die zu viel gezahlten monatlichen Raten sind objektive Sachverhalte. Da gibt es nichts zu bestreiten. Für mich ist noch unklar, warum das Unternehmen Ihnen den Bonus verweigert. Wahrscheinlich wird das Unternehmen Ihnen eine Begründung liefern.

      Ich würde mich sehr freuen zu erfahren, was aus Ihrer Beschwerde geworden ist und ob meine Empfehlung zum Vorgehen hilfreich war.

      1. Lieber Herr Moeschler, ich habe im Anschluß an Ihren Kommentar ein Einschreiben an die BEV mit Fristsetzung abgeschickt, auch darauf hin habe ich keine Antwort bekommen. Als nächste Möglichkeit haben Sie auf die Schlichtungsstelle verwiesen, bei der ich am 05.04.2018 online einen Schlichtungsantrag gestellt habe. Daraufhin wurde ich am 10.04.2018 von der Schlichtungsstelle informiert, dass sie sich meinem Fall angenommen haben, die BEV angeschrieben haben und ich jetzt auf Antwort warten muss.
        Sie da am 14.05.2018 sehe ich auf meinem Bankkonto einen Zahlungseingang der BEV meines kompletten Bonus für 2017. Vielen vielen Dank für die guten Ratschläge. Ich kann Sie und auch die Schlichtungsstelle Energie nur weiterempfehlen.

        1. Vielen Dank für Ihren freundlichen Kommentar und herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg. Sie zeigen mal wieder, dass es sich lohnt gegen BEV zu wehren.

    1. Es kann Ihnen passieren, dass das Inkasso-Unternehmen der BEV Ihnen Mahnungen schreibt. Wie Sie am besten derartige Mahnungen abwehren, können Sie auch auf meiner Seite nachlesen.
      Wahrscheinlich ist es am besten, wenn Sie für die Auszahlung des Guthabens eine Frist setzen und darauf hinweisen, dass Sie ansonsten die zukünftigen Abschläge mit der Gutschrift verrechnen werden.

      Ich selber habe wenig Erfahrung, wie BEV reagiert. Ich weiß aber, dass die von mir aufgelisteten Stromanbieter sehr schnell mahnen. Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, würde ich mich über Kommentare von anderen Verbrauchern zu diesem Thema sehr freuen!

      1. Hallo, ich habe das so gemacht. Weil ich BEV weder schriftlich (Mail) noch telefonisch erreicht habe, wurde das Lastschriftmandat von mir per Mail gekündigt und ich habe auch mitgeteilt, dass ich eine weitere Abschlagszahlung bzw. Endabrechnungszahlung nicht einlösen lassen werde. Die Abbuchung wurde dann auch nicht vorgenommen. Danach musste ich mich um meinen noch offenen Neukundenbonus von 15 % kümmern. Verivox eingeschaltet, nach einigen Tagen Mail von BEV bekommen, dass die Zahlung in einigen Tagen geleistet werde. Nach 10 Tagen endlich abgewickelt mein Vertrag! Ansonsten genau wie bei den anderen Bewertern abgelaufen. Der Bonus wird nur erwähnt und kein Hinweis auf eine etwaige Zahlung.

  8. Auch ich kann nur Unverständnis und Wut über diesen Stromanbieter äußern, seriös ist anders.
    Mein Lebensgefährte hat einen Vertrag mit diesem Stromanbieter abgeschlossen.
    Unerwartet ist er verstorben und sofort hatte ich ein Schreiben von der Kanzlei Stapf im Kasten.
    Es wurde mir der Vertrag gekündigt und eine Endabrechnung bis 12/2016 in Aussicht gestellt,
    darauf warte ich noch.
    Dummerweise habe ich dann wieder einen Vertrag ab 6.12.2016 mit der BEV abgeschlossen.
    Am 6. Januar 2018 habe ich per Mail um eine Endabrechnung gebeten.
    Am 11. Januar 2018 per Einschreiben.
    Am 23. Januar 2018 wurde mir per Mail mitgeteilt, dass die Verbrauchsabrechnung in Bearbeitung ist und mir in den nächsten Tagen per Post zugestellt wird.
    Nach diversen gescheiterten Versuchen telefonisch mit BEV in Verbindung zu treten habe ich heute per Einschreiben mit 14 tägiger Frist gekündigt.
    Sicher wird sich nix tun, somit geht der Vorgang am 19. März 2018 zu meiner Anwältin.
    Ich kann vor diesem Stromanbieter nur warnen.

  9. Die Stromlieferung war vom 01.01.-31.12.2017.
    Bis heute habe ich noch keine Schlußrechnung erhalten.
    Rechnungsstau????? Da ich ein Guthaben von ca 400 €
    zu erwarten habe, lässt
    die BEV sich sehr schön viel Zeit.
    WAS WÄRE, WENN ICH EINE NACHZAHLUNG HÄTTE?????

    So kann man keine Kunden gewinnen, sondern nur verlieren.

    An die Geschäftsleitung:
    Fazit: Nie wieder BEV

    1. Wenn Sie eine Nachzahlung hätten, dann sollten Sie die Zahlungsfrist gemäß Stromrechnung einhalten. Bei BEV und anderen Stromanbietern mit vielen Verbraucherbeschwerden wird nach meiner Erfahrung sehr schnell gemahnt.
      Vor diesem Hintergrund ist es umso problematischer, dass derart viele Verbraucher ihr Guthaben nicht ausgezahlt bekommen.

  10. Ich kann nur von diesem Engergieversorger abraten!!!

    Bin seit 01.10.2016 Kunde und bekam nie eine Aufforderung meinen Verbrauch abzulesen. Nachdem ich diesen telefonisch selbst übermittelte (digital ist das bei diesem Unternehmen offensichtlich nicht möglich!) wurde ich bei einer Vielzahl von telefonischen Nachfragen monatelang immer wieder vertröstet. Ich habe bis heute (24.02.2018) noch keine Jahresschlussrechnung erhalten.

    Da sich mein Stromverbrauch zwecks PV-Anlage mit Eigenverbrauch drastisch reduziert hat, erwarte ich eine hohe Summe an Rückzahlung + Bonus fürs erste Jahr.

    Ich habe jetzt die Schlichtungsstelle Energie einbezogen – auch die von dieser Stelle gesetzte Frist von 3 Wochen hat das Unternehmen bereits ohne Reaktion verstreichen lassen. Die von der Schlichtungsstelle nochmals eingeräumte Woche läuft am kommenden Montag ab.

    Ich bin gespannt wie es weiter geht, werde auf jeden Fall aufgrund der Vorfälle versuchen mittels Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag zu kommen, der noch bis Ende September läuft.

    Lasst bitte die Finger von diesem Versorger und sucht euch einen seriösen Anbieter – ihr erspart euch viel Ärger!

    1. Vielen Dank für diesen ausführlichen Erfahrungsbericht. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf den laufenden halten würden.

  11. Habe bis heute am 24.2.2018 keine Jahresabrechnung erhalten. Werde immer vertröstet. Finger weg von diesem Unternehmen.

  12. Heute Abrechnung erhalten. Da war dann auch endlich die Gutschrift vom letzten Jahr drauf (15%). Dennoch soll ich über 500 EUR nachzahlen, weil die bereits die nächsten 4 Monate im Voraus berechnen!!!

    Hab denen jetzt mal alles vorgerechnet:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Jahresabrechnung stimmt hinten und vorne nicht.
    Seit 02/16 bin ich bei Ihnen Kunde und seit 02/16 habe ich bis 01/17 monatlich 105,00 EUR bezahlt. Die Zählerstandsmeldung erfolgt am 02.02.2017 mit einem Verbauch von 4934 kWh.

    Für diese 12 Monate wurde mir ein Betrag von 1283,84 EUR in Rechnung gestellt. Da ich aber bereits 1365 EUR bezahlt hatte, erhielt ich eine Gutschrift. Dennoch wurde im Monat Februar und März weiterhin 105,00 EUR abgebucht, obwohl ich nur noch 88 EUR zahlen sollte.

    Die restlichen Überzahlungen 04/17+06/17 wurden bereits von Ihnen korrigiert. Im weiteren Verlauf wurden weiterhin monatlich 88,00 EUR abgebucht (Verweis auf Mail vom 19.07.2017).

    Für den Zeitraum 02/17 bis 01/18 habe ich somit 1090,00 EUR gezahlt (10*88EUR+2*105EUR).
    Am 04.02.18 habe ich einen Verbrauch von 4387 kWh gemeldet. Sie stellen mir diesen mit 1314,03 EUR in Rechnung. Als geleistete Zahlung geben Sie aber nur 792 EUR an und somit eine Differenz von 522,03 EUR zzgl. einer offenen Forderung von 17,00 EUR die ich nicht nachvollziehen kann.

    Nach meiner Berechnung müsste ich lediglich 224,03 nachzahlen. Hiervon bringe ich den Neukundenbonus in Höhe von 192,58 EUR in Abzug. Somit ergibt sich lediglich eine Nachzahlungssumme in Höhe von 31,45 EUR!!!

    Es ist mir schleierhaft, wie Sie bereits 4 Monate a 88 EUR für das neue Belieferungsjahr einziehen, obwohl dieses eben erst begonnen hat und ich hierfür mtl. Abschläge zahle! Der Abrechnungszeitraum hat 12 Monate und nicht 16 Monate.

    Ich bitte um umgehende Prüfung und Korrektur.

    Bin mal gespannt, was die Kontern.

    1. Vielen Dank für Ihre Ausführliche Schilderung! Ich würde mich freuen, wenn Sie die Reaktion von BEV als Antwort auf diesen Kommentar teilen könnten. Auf diese Weise erfahren auch andere Verbraucher, wie BEV auf Beschwerden reagiert.

    2. Um meinen obigen Beitrag nun zu ergänzen:
      Ich hatte das Glück, das die BEV mit der Abrechnung auch auf die bereits im November geänderte AGB verwies bzw. sie überhaupt erst einmal bekannt gab. Ich habe festgestellt, das auf ein Sonderkündigungsrecht zu den Änderungen nicht hingewiesen wurde. Nach genauerem Hinblick und Vergleich mit den alten AGB aus meinem Vertragsabschluss musste ich feststellen, das der Passus zur Kündigungsfrist gänzlich abgeändert wurde und ich nun keine Festlegung zu dieser mehr hatte. In der neuen AGB wird lediglich auf die Auftragsbestätigung verwiesen. Dort wurde mir aber keine Kündigungsfrist genannt.

      Ich also kurzerhand ein Muster im Internet rausgesucht, womit ich den AGB_Änderungen widersprechen kann. Wohlwissend, dass die BEV nun nur 2 Möglichkeiten hat. Entweder führen sie meinen Vertrag zu den alten AGB weiter (und das werden sie nicht wollen) oder sie bieten mir die Kündigung.

      Keine 2 Tage nachdem ich das FAX mit dem Widerspruch der AGB versandt habe, erhielt ich dann auch schon gestern (26.02.2018) die Mitteilung, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann und ich diesbzgl. eine Rückmeldung geben soll. Das Vertragsende wurde mir ebenfalls gleich mitgeteilt. Dies habe ich dann auch umgehend getan und einen Auftrag bei einem anderen Stromanbieter in die Wege geleitet.

      Auf meine Aufforderung, die Berechnung zu prüfen, warte ich allerdings noch. Ich muss zugeben, das bei solch einem Zahlenwerk wie die BEV dies führt, eine Überprüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt.
      Daher warte ich noch 1 Woche, sollte ich hier nichts von der BEV gehört haben, wede ich denen eine Frist setzen.

      Ich werde gern weiter berichten.

      1. Update

        Heute habe ich nun die Bestätigung erhalten, das mein Vertrag aufgrund des Widerspruchs gegen die AGB Änderung am 09.03.2018 endet. Soweit klappt das ja schonmal ganz gut mit der BEV.

        Leider hat man auf meine Anfrage bzgl. der Korrektur der Abrechnung noch immer nicht reagiert. Deshalb habe ich dann gestern erinnert und eine Frist zum 09.03.2018 gesetzt (man ist ja schliesslich schon seit dem 23.02.2018 am prüfen.

        Parallel dazu habe ich mir schon einmal den Link der Schlichtungsstelle rausgesucht und recherchiert, welche Unterlagen benötigt werden um dort einen Auftrag (kostenfrei) zu erteilen, falls die Frist ungenutzt verstreicht.

        https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html

        Ich werde weiter berichten.

      2. Hallo,
        auch wir haben mit der BEV Ärger. Nach ewigem Hin-und Her kam jetzt endlich die Jahresabrechnung.
        Natürlich auch fehlerhaft.
        Ein Abschlag wurde nicht berechnet, und der Neukundenbonus fehlt auch.
        Habe sofort Widerspruch/Beschwerde mit Einschreiben per Rückschein hin und der kompletten Neuberechnung mit allen dazugehörigen Unterlagen geschickt und eine Frist zum 10.03. gesetzt zur Prüfung und Rückzahlungsforderung.
        Auch uns wurden die geä. AGB mitgeschickt.
        Wir wollen auch aus diesem Vertrag raus.
        Bitte können Sie mir sagen, was genau Sie in dem Fax formuliert haben? Würde uns sehr helfen.
        Vielen Dank.
        A.G.

  13. Ich bin heilfroh, dass ich letztes Jahr rechtzeitig den Wechsel eingeleitet habe und ohne irgend Portal. Nie mehr BEV. Ich hatte nach einem Anruf wegen Tarif in 2018 kein gutes Gefühl. Nun warte ich auf die Abrechnung für 2017 diese wird aber zurückgehalten und am Telefon nur Ausreden.

    1. An dieser Stelle kann ich mich nur wiederholen: Setzen Sie schriftlich eine mindestens 14-tätige Frist mit konkretem Datum (z.B. 15.03.2018). In den meisten Fällen müssen die Stromanbieter reagieren, andernfalls riskieren diese hohe Kosten und dass Kunden gar ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können.
      Viel Erfolg!

  14. Anfang Dezember 2017 wollte ich über Verivox zu BEV Energie wechseln. Gleich in den nächsten Tagen bekam ich eine schriftliche Bestätigung und 14 Tage später eine Mitteilung, dass ein aktueller Vertrag mit dem Voranbieter liefe. Als ich den Vertrag aufgrund der Preiserhöhung und des Sonderkündigungsrecht von mir aus gekündigt habe, hatte die BEV den Vertrag inzwischen annuliert, mich aber nicht benachrichtigt. BEV war nur sehr schwer zu erreichen, Hotline bis zu 7 Min. E-Mails wurden überhaupt nicht beantwortet. Von Annulierung erfuhr ich erst, als ich mich mit Verivox in Verbindung gesetzt habe. Mittlerweile habe ich einen anderen Anbieter, muss aber für 6 Wochen den teuren Tarif des Regionalanbieters bezahlen. Nicht gerade kundenfreundlich!!!

  15. Eine Unverschämtheit. Ich habe auch bis jetzt keine Endrechnung und Sparguthaben für 2017 von BEV bekommen. Konnte telefonisch und mit Kontaktformular nicht in Verbindung mit BEV zukommen. Nun bin auf diese Seite gelandet. Gut, dass ich hab im November schon erfolgreich gewechselt, ohne zuwiesen über die unseriöse BEV. Hab keine Ahnung was weiter tuen soll. Bin Rentnerin und weiter so viel Umstände ist, wie ich sehe hier, zu erwarten.

  16. zum 31.12.2017 gekündigt. Heute am 17.2.2018 noch keine Endabrechnung. hab check24 eingeschaltet da ich den Vertrag über die abgeschlossen habe.werde Montag dort nochmals anrufen (BEV-ENERGIE)und nachfragen wo die Endabrechnung bleibt. Und hole mir beim vertrösten sofort einen Termin beim Anwalt. bodenlose Frechheit ist das

    1. Ich empfehle Ihnen den Sachverhalt nicht telefonisch, sondern schriftlich zu klären. Setzen Sie den Stromanbieter eine Frist von mindestens 14 Tagen. Kommt dieser seinen Pflichten nicht nach, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht (siehe hier).
      Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich Ihnen den Sachverhalt (gerne auch mit meiner Hilfe) selber zu klären. Ein Rechtsanwalt wird letztendlich genauso vorgehen, wie auf dieser Seite beschrieben.

      1. Hallo Moeschler,
        Ich warte jetzt schon seit knapp 11 Wochen auf meine Endabrechnung. Ich habe eben noch mit der BEV telefoniert und es ist immer noch keine Rechnung erstellt worden. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und würde ihre Hilfe gerne in Anspruch nehmen.

        Gruß Maik

  17. Wehe dem, der ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt UND eine Lastschriftsperre für ausländische Banken bei seiner Hausbank verfügt hat: Die BEV nutzt – warum auch immer – eine britische Bank für die Lastschriften und schickt inakzeptable Zahlungserinnerungen. NIE WIEDER BEV!

    1. Vielen Dank für diesen Hinweis. Dieses Problem kannte ich zuvor noch nicht. Wenn andere Verbraucher die gleiche Erfahrung gemacht haben, freue ich mich über Antworten zu diesem Kommentar.

  18. Ich habe meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2017 gekündigt und bis heute 12.2.18 weder eine Endabrechnung noch mein Guthaben bekommen, das während der Laufzeit einfach um das 4fache erhöht wurde. Ich konnte die überhöhten Vorauszahlungen mühsam wieder stoppen. Es sind aber ca. 200 € inkl. Bonus offen.

  19. Erst als ich die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet habe, wurde der um das Doppelte erhöhte Abschlag wieder zurückgeschraubt. Zwischendrin Anwaltsschreiben als Zahlungsaufforderung erhalten. Die Schlussrechnung habe ich denen dann gemacht, damit die wissen was sie zurückzuzahlen haben. Im gleichen Zug mit der Schlichtungsstelle gedroht, so kam die Gutschrift innerhalb von einer Woche. Die schriftliche Abrechnung war trotzdem falsch, aber die korrekte Kohle wurde überwiesen.

  20. auf mein Neukundenbonus musste ich 80 statt 60 Tage warten. Der kam aber auch nur, weil ich täglich reklamiert habe und mit Bundesnetzagentur gedroht habe. Zumindest die kündigung lief glatt. Als ich merkte, dass ich deutlich weniger verbrauche, wollte man sich nicht auf einen geringeren Abschlag einlassen. Mal gespannt, wanndas Guthaben von ca 250€ kommt. Notfalls mit rechtlicher Hilfe. Nie wieder BEV.

  21. Na bravo! Gut zu wissen, daß ich nicht allein bin.
    Mein 1. Jahr bei der BEV war theoretisch am 30.09.17 um. Also hab ich auf die Endabrechnung gewartet … und gewartet. 1.11. hab ich dann bei denen angerufen, wo meine Abrechnung bleibt. Wenigstens die Dame am Telefon war sehr freundlich und ein paar Tage später kam dann auch tatsächlich meine Jahresabrechnung, inklusive etwas Abzug beim Verbrauch für den Monat Verspätung. Das ist jetzt anderthalb Monate her. Auf meine 171 Euro Guthaben warte ich immer noch. Letzten Montag habe ich angerufen, was mit meinem Guthaben ist – er leitet es an die Buchhaltung weiter. Bis heute kein Geldeingang und am nächsten Montag werde ich wieder anrufen, und am Dienstag auch wieder – täglich, bis ich mein Geld habe, das ich für meinen Umzug eingeplant hatte. Das grenzt schon an Unterschlagung.
    Achja, im Januar 17 hatte ich eine kommentarlose Preiserhöhung um ganze 6 Euro. Es wurde einfach mehr abgebucht.
    Die 15% Jahresbonus kann man auch vergessen. Die werden mit den Abschlägen für das nächste Jahr verrechnet.

    Alles in allem bin ich froh, daß ich wegen Umzugs kündigen kann. Sowas unzuverlässiges ist mir noch nie untergekommen. Zurück zum Stadtversorger, wo ich auch noch für denselben Verbrauch jeden Monat fast 20 Euro! weniger zahlen werde.

    1. Vom 01.02.2017 bis 31.01.2018 habe ich Strom von BEV-Energie bezogen.In meiner Endabrechnung vom 24.02. 2018 wurde eine Bruttosumme von 768,75 € aufgerufen.
      Meine montl. Zahlung belief sich auf 91 € x 11=1001,00 €.
      Restguthaben auf der Endabrechnung 232,25 €.
      Mein Neukundenbonus von 15% wurde mit keinem Wort erwähnt!
      Nach 2 maliger Reklamation durch Check24 wurde am 12.03. eine Summe von 323,25 € gutgeschrieben!
      Eine Differenz von 91€ , die mir BEV „Dankenswerterweise“ überwiesen hatte, entsprechen niemals den von BEV im Vertrg ausgelobten 15% Neukundenbonus! Nochmals Check24 informiert und jetzt ist „warten“ angesagt! Niemals wieder diese BEV-Truppe, niemals!

  22. leider habe ich bisher mein Guthaben nicht erhalten…wude mir am 25.10.2017 mitgeteilt…..unverschämt…man wird vertröstet….

    1. Hallo Doris,

      auch ich ärgere mich über die BEV. Das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug in einen anderen Haushalt wo bereits ein anderer Kunde bei einem Versorgungsunternehmen ist, wurde anstandslos und zügig bestätigt. Kündigungsbestätigung vom 06.10.2017. Den Zählerstand bei Auszug gab ich ordnungsgemäß telefonisch als auch per e-mail (Daten durch die Jahresabrechnung bekannt)durch. (Dieser steht auch im Wohnungsabnahmeprotokoll vom Vermieter eingetragen zusätzlich fotografiert).
      Am 23.10.2017 wurde die Endabrechnung erstellt und mir auf dem Postwege an die neue Adresse zugesandt. Nur das Guthaben von 402,90 € nicht!!!!!! unverschämt muss man hinterhertelefonieren. Das OLG Düsseldorf hatte doch bereits 2014 ein Urteil erlassen, dass Guthaben sofort auszuzahlen sind. Nach mehrmaligen Anmahnen per e-mail und Anrufen im Kundenservice (übrigens bitte mal die folgende Nr. wählen: 078196937479 da meldet sich auch jemand von der BEV und keine Warteschleife!!! ) überwies mir die BEV am 10.11.2017 lediglich 181.95 € von meinem Gesamtguthaben. Kunden sollten ihren Strom auch mal häppchenweise zahlen. Beschwerde einerseits , Anzeige wegen Ungerechtfechfertigte Bereicherung wäre wohl interessant sowie Mahnverfahren einleiten gegen die BEV