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  1. Meine Freundin hat eine Kündigung per Mail erhalten. Interessant, dass dies erst seit 2016 erlaubt ist. Am besten sollte sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, da dies damals nicht rechtens war.

  2. Sie haben Recht, ich habe mich insofern falsch erinnert, als dass es bei mir um etwas leicht anderes ging. Der Vertrag war noch einige Monate davor geschlossen worden.
    Was ich vermischt habe, war eine BGH Entscheidung, in der es darum ging, dass Onlineverträge (also wo nichts postalisch kommt) auch online gekündigt werden können müssen (BGH, 14.07.2016 – III ZR 387/15, Hamburg).

    Dummerweise bricht das neue Gesetz nicht die alten Klauseln und somit laufen Altverträge ggf. weiter mit Schriftform (siehe dazu http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s0233.pdf Artikel 2.)

    Ich hoffe mal mein neuer Stromanbieter bekommt das hin.

    Nebenbei: Niemals Enstroga nutzen – die verstecken Preiserhöhungen in Emails wo erstmal seitenweise Werbegelaber kommt und dann irgendwo mittendrin gegen Ende die Preiserhöhung angekündigt wird.

    1. Hallo Peter,
      könnten Sie mir freundlicherweise die versteckte Preiserhöhung von Enstroga zukommen lassen? Ich „sammle“ gerade versteckte Preiserhöhungen, um meine Seite zu diesem Thema auf dem aktuellen Stand zu halten.
      Vielen Dank!

  3. Der kleine Knackpunkt ist allerdings „wenn alle weiteren Erklärungen (z.B. Vertragsschluss, Vertragsänderungen) elektronisch erfolgen“.
    Um das zu Umgehen schicken diverse Anbieter die Vertragsunterlagen einmal per Post. Damit hat sich die ganze Sache wieder und es ist nichts mit Email.

    1. Dieser Knackpunkt ist allerdings seit dem 1.10.2016 entschärft, weil der § 309 BGB angepasst wurde. Unabhängig davon, wie der Stromanbieter mit Ihnen kommuniziert, Sie dürfen als Verbraucher bei Strom- und Gastarifen per E-Mail und Fax kündigen.