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  1. Wir rennen nun schon seit vier Wochen unserem Bonus in Höhe von 672,- € bei der EnBW nach. Soviel zum Thema seriöser Anbieter.

  2. Guten Tag,

    seit dem 10.07.2018 beziehen wir unseren Grundstrom von der Wunderwerk AG. Gemäß des Vertrags steht uns mit Ablauf von 60 Tagen ein Sofortbonus in Höhe von 156,00€ zu. Dementsprechend wäre eine Auszahlung des Betrags zum 18.09 fällig gewesen.
    Einige Emails und Telefonate später, wurde uns nun ein Teil des Bonus (101,42€) ausgezahlt und darauf verwiesen, dass der zweite Teil in den kommenden Tagen angewiesen werde. Schon sehr merkwürdig die ganze Geschichte, insbesondere da sich mir die Zusammensetzung der Höhe der ersten Rate dieses Bonus in keiner Weise erschließt.
    Man darf gespannt sein wie es sich weiter entwickelt, vor allem unter dem Aspekt, dass uns mit Ablauf des Vertrags (nach 12 Monaten) der Neukundenbonus i.H.v. 128,00€ vertraglich zugesichert wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. Hallo,
    wir waren bis zum 30.18 bei der BEV. Nach Prüfung der Endabrechnung mussten wir feststellen, dass man nach einem Jahr den Grundpreis verdoppelt hat. Dieses war sehr versteckt in der Abrechnung von 2017 dargestellt. (unter Punkt 4 Vertragsrelevante Informationen).
    Nach genauerer Prüfung ist uns zudem aufgefallen, dass der Sofortbonus in Höhe von 204 Euro am 1.8.2016 gezahlt werden sollte, was auch nicht erfolgt ist.
    Nach tel. Nachfrage bei der BEV sagte man lapidar, das hätte man vergessen, würde es aber nach endgültiger Abrechnung gutschreiben, ebenso den Neukundenbonus in Höhe von 177,56 Euro.
    Wir haben Widerspruch gegen den erhöhten Grundpreis eingelegt und warten gespannt auf Reaktion.
    Sehr enttäuschen, das Ganze hat System.
    Sonst sind wir mit Stromwechsel immer gut gefahren.

    Mit freundlichem Gruß

    1. Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht!
      Wenn Sie Probleme mit der Preiserhöhung haben sollten, dann kann ich Sie gerne dabei unterstützen. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können. Weiterführende Hinweise finden Sie hier.