Die Verbraucherin Eva Müller (Name geändert) hat sich mit Hilfe meiner Vorlagen erfolgreich gegen eine versteckte Preiserhöhung von Grüner Funke (Fuxx Sparenergie) wehren können. Dieser Erfahrungsbericht soll andere betroffene Verbraucher ermutigen, sich gegen versteckte Preiserhöhungen zu wehren.

Autor: Matthias Moeschler

 

Versteckte Preiserhöhung von Grüner Funke (2017)

Fr. Müller ging aufgrund eines anstehenden Umzugs in das Kundenportal von Grüner Funke und stellte fest, dass ein Schreiben mit dem Hinweis auf eine Verdreifachung des Grundpreises eingestellt wurde. Sie hatte jedoch keine E-Mail und keinen Brief erhalten, in der die Preiserhöhung angekündigt wurde. Auf Nachfrage erhielt sie das angeblich postalisch versendete Dokument erneut zugeschickt:

Auf der ersten Seite des Schreibens mit dem Betreff „Ihre persönlichen Preisinformationen [Umbruch] Umlagen- und Abgabenentwicklung 2017“ erfährt Frau Müller lediglich, dass die EEG und die Netzbetreiberkosten steigen. Von einer möglichen Preiserhöhung ist dort nicht die Rede. Unten auf der ersten Seite steht lediglich zum Schluss folgender Hinweis: „Bitte entnehmen Sie Ihre persönlichen Preisinformationen sowie Informationen zu Umlagen und Abgaben der diesem Schreiben beiliegenden Informationsbroschüre ‚Ihre personalisierte Preisentwicklung & Prognose bis 2019‘.“

Dieses zweite Schreiben ähnelt einem Werbeflyer, auf dem eine Frau mit grünen Haaren, die eine Strompreisabsicherung bewirbt. Im rechten oberen Bereich des Schreibens ist ein neuer Grundpreis angegeben. Weil die alten Preise nicht angegeben sind, kann nur ein Kunde, der seinen Grundpreis weiß, die Preiserhöhung erkennen. Das Augenmerk wird aufgrund des grünen Pfeils auf die prognostizierten Grundpreise gelenkt.

 

Preiserhöhung von Grüner Funke erfolgreich abgewehrt

Frau Müller nahm Kontakt zu mir auf. Sie wollte sich gegen die Preiserhöhung wehren und war auch bereit, auf ein Kompromissangebot von Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) zu verzichten. Ich erstellte ein Anschreiben für Sie, dass in dreifacher Sicht die Unzulänglichkeit der Preiserhöhung aufzeigte:

  1. Die Verbraucherin hatte nie ein Preisinformationsschreiben erhalten. Da Fuxx Sparenergie den Erhalt des Schreibens nicht nachweisen kann, ist die Preiserhöhung unwirksam.
  2. Die Preiserhöhung wurde versteckt mitgeteilt und ist daher nicht wirksam.
  3. Die Preiserhöhung ist überzogen (der Stromanbieter steigert seinen Gewinnanteil) und daher ebenfalls nicht wirksam.

Grüner Funke (Fuxx Sparenergie) nahm die Preiserhöhung zurück

Zunächst bot der Stromanbieter ein Kompromissangebot an. Das hat Frau Müller ausgeschlagen und erneut auf die drei Mängel hingewiesen. Daraufhin nahm Grüner Funke die Preiserhöhung zurück und bot ein Sonderkündigungsrecht an.

 

Weiterführende Hinweise und kostenlose Hilfe

Weiterführende Hinweise zum Thema Preiserhöhungen finden Sie hier: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/

Betroffenen Verbrauchern biete ich an, kostenlose Antwortvorlagen hierüber anzufordern. Diese Vorlagen müssen dann nur noch an den spezifischen Sachverhalt geringfügig angepasst werden. In den meisten Fällen konnten die Verbraucher erreichen, dass der Stromanbieter die Preiserhöhung zurücknahm.

Wechseln Sie zu einen dieser Anbieter!

Waren Sie selber Opfer einer (versteckten) Preiserhöhung? Schildern Sie Ihren Fall und Ihre Erfahrungen, um anderen Betroffenen zu helfen!

10 Antworten

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  1. Sehr geehrter Herr Moerschler,
    auch wir sind Geschädigte von Grüner Funke. Bei uns wurde der Grundpreis von ursprünglich 15,80 € Jahresgebühr nach 12 Monaten auf 15 €/Monat angehoben, und nach weiteren 7 Monaten sogar nun auf Anfang des Jahres auf 38 €/Monat. Mittlerweile habe ich gekündigt und der Vertrag läuft nur noch diesen Monat. Die Erhöhung habe ich nun eher zufällig bei einer anderen Rückfrage in der Hotline mitbekommen. Ich bin nicht bereit diese hinzunehmen. Ich werde bevor die Schlussrechnung kommt, der Einzugsermächtigung noch widersprechen.
    Meine Frage ist, wie sind denn die Erfolgsaussichten? Was haben Sie und andere Geschädigte für Erfahrungen hierzu gemacht?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüße
    Christina G.
    Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar.

  2. Hallo zusammen, ich habe auch , laut Grüner Funke eine Preiserhöhungsmail im Oktober 2018 bekommen. Kann ich mich aber nicht daran erinnern. Ich habe das dann erklärt und Grüner Funke hat mir ein weiteres Sonderkündigungsrecht eingeräumt das ich dann in Anspruch nahm. Grüner Funke hat dann aber bei der Endabrechnung 1.1.2019 – 31.3.2019 den von Ihnen erhöhten Preis gerechnet.

    Da habe ich Einspruch eingelegt und das Lastschrifftverfahren gelöscht. Ich habe alles mit dem alten Arbeitspreisen gerechnet und Überwiesen. (Statt den Geforderten 605€ nur 365€) . Letztens kam erst mal eine Mail mit der Zahlungsaufforderung da das Lastschrifftverfahren geblockt wurde. Ich schrieb GF nochmal an mir dem Verweis auf meinen Einspruch und die nicht rechtmäßige Preiserhöhung.

    Bin gespannt wie es weiter geht …

  3. Guten Tag Herr Moeschler ,

    auch ich bin Grüner Funke geschädigter im Bezug auf meine Gasrechnung .
    Ich soll über 500 € nachbezahlen.
    Gilt Ihr Angebot für alle ?
    MfG
    L. Wagner

    1. ja, mein ANgebot gilt auch für Sie. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.

  4. Hallo Herr Moeschler ,
    auch bei mir hat Grüner Funke mit meines Erachtens unsauberen Methoden eine ordentliche Erhöhung der Grundgebühr durchgedrückt, indem sie mir eine mehrseitige E-Mail mit den aktuellen AGB’s geschickt hat.

    In der Mitte des einleitenden Textabschnitts findet sich „versteckt“ die neue Grundgebühr von satten 21 €. Ich bin der Meinung seriöse Anbieter trennen klar die Preisinformationen von den AGB-Informationen. Nach oberflächlicher Durchsicht der Mail habe ich sie als unbedeutend und allgemeiner Natur eingeschätzt und gelöscht. Mit der aktuellen Jahresabrechnung für 2018 kam die unangenehme Überraschung.
    Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mich in dem Bemühen die Grundgebühr-Erhöhung für 2018
    Mit freundlichen Grüßen
    R. R.
    ——–
    gekürzte E-Mail von grüner Funke:

    Betreff: Informationen zu Ihrem Energieliefervertrag
    Datum: Sat, 10 Feb 2018 01:01:05 +0100
    Von: [email protected]
    An:xxxx
    Sehr geehrter Herr xxx,

    hiermit erhalten Sie die turnusmäßige Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), gültig ab dem 01.04.2018.Mit diesem Zeitpunkt verlieren die bisherigen AGB ihre Gültigkeit und es gelten nur noch die AGB in der neuen nun vorliegenden Fassung sowie ein neuer Grundpreis in Höhe von 21 € monatlich. Sie finden die neuen AGB sowohl auf unserer Webseite als auch am Ende dieser E-Mail. Selbstverständlich haben Sie bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgenannter Anpassungen das Recht, Ihren Energieliefervertrag außerordentlich zu beenden.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Energie (Strom und Gas) für Privat- und Gewerbekunden
    1. Vertragsgegenstand/Vertragsschluss/Lieferbeginn
    1.1 Aufgrund des mit dem Kunden…
    …..
    …..

    1. Hallo Herr Räpple,
      schreiben SIe mir eine E_Mail (mrmoeschler(at)gmail.com) und teilen Sie mir bitte mit, wie hoch der Grundpreis zuvor betrug. Ist der Arbeitspreis unverändert?
      IIch biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können. Die Preiserhöhung erachte ich als unbillig und intransparent. Daher ist die Preiserhöhung unzulässig.
      VG
      Moeschler

  5. Hallo Frau Moerschler,

    ich bin ebenfalls Geschädigter. 1.9.2016 hatte ich eine Grundgebühr von 4,77 Euro – jetzt 21 Euro! (Und ich habe davon nichts mitbekommen, obwohl ich Post und Emails lese). Habe nur gestern zufällig eine „Preisinformation“ im Onlineportal gefunden.

    Klappt das ganze auch rückwirkend? Weil die zweite Erhöhung (Verdopplung) besteht schon seit 1.12.2017, die erste Preisverdopplung war am 1.9.2017. Sprich, eigentlich habe ich viele Monate lang viel zu viel für Strom bezahlt, bekommt man das erstattet bzw als Gutschrift?

    Viele Grüße,

    Jan K.

  6. Guten Tag Herr Moeschler ,

    auch ich bin Grüner Funke geschädigter .
    Gilt Ihr Angebot für alle ?
    MfG
    Paul Kuhn

  7. Guten Tag,
    ich habe das selbe Problem mit Grüner Funke.
    Können sie mir,auch gegen Honorar, helfen.

    MfG
    J.Srocke

    1. Ich helfe Ihnen auch gerne ohne Honorar! 🙂
      Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail mit der Preiserhöhungsmitteilung. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.