Auf jeder XY-Seite zu Preiserhöhung
Ist die Preis-erhöhung von xxx unzulässig?
Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden, dürfen nicht überzogen sein und müssen auf einer Kalkulationsgrundlage beruhen. Zudem soll ein neues Gesetz der Bundesregierung zur Strom- und Gaspreisbremse überzogene Preiserhöhungen erschweren.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass viele Preiserhöhungen anfechtbar sein dürften.
VENEKO prüft das aufgeführte Schreiben auf formale Fehler. Vermutlich ist Ihr Preiserhöhungsschreiben sehr ähnlich.
Gerne sende ich Ihnen in ca. 1-2 Wochen eine E-Mail zu und teile Ihnen mit, ob und inwiefern das oben aufgeführte Preiserhöhungs-Schreiben gegen formale Vorgaben verstößt. Zudem erhalten Sie eine Anleitung mit Musterschreiben, wie Sie die oben aufgeführte Preiserhöhung anfechten können. Tragen Sie sich hierzu in das Formular ein.
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Wann sind Preiserhöhungen unzulässig?
Es dürfen nur Kosten-Steigerungen weiter gegeben werden. Dies muss der Anbieter mit einer Kalkulationsgrundlage nachweisen. Überzogene Preiserhöhungen sind damit unzulässig. Das geplante Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass die Kalkulationsgrundlagen schärfer kontrolliert werden.
Zudem müssen Preiserhöhungen transparent kommuniziert werden und es muss eine Kalkulationsgrundlage beigefügt sein, die die Preiserhöhung rechtfertigt.
Preiserhöhungsschreiben die dagegen verstoßen sind unzulässig. Auf dieser Seite können Sie prüfen, ob Ihre Preiserhöhung unzulässig ist.
Überarbeitete Seite „Preiserhöhung Strom“
Titel: Preiserhöhung Strom & Gas – Ist Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Ist Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO prüft, ob die zahlreichen Preiserhöhungen bei Strom und Gas zulässig sind. Auf dieser Seite finden Sie alle Prüf-Ergebnisse. Zudem zeige ich Ihnen, wie Sie sich gegen die Preiserhöhung wehren!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
So wehren Sie sich gegen unzulässige Preiserhöhungen!
Entscheidend ist,
- ob Sie in der Grundversorgung sind &
- ob die Preiserhöhung bereits wirksam ist.
Sie sind in der Grundversorgung, wenn Sie keinen besonderen Strom- oder Gastarif vereinbart haben. Haben Sie einen anderen Tarif abgeschlossen (z.B. über ein Vergleichsportal), dann haben Sie einen Sondervertrag. Während Sie in der Grundversorgung nie eine Preisgarantie haben, weisen Sonderverträge fast immer Preisgarantien auf.
Die Preiserhöhung ist bereits wirksam, wenn die Preiserhöhung z.B. zum 1.1.2022 ausgesprochen wurde und heute der 12.12.2022 ist.
Wählen Sie Ihren Fall aus.
Auf dieser Seite werden die Prüfergebnisse von VENEKO aus den zuvor genannten Quellen widergegeben.
Werden Sie sich gegen Ihre Preiserhöhung wehren? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?