immergrün, Wunderwerk AG, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga und Fuxx Sparenergie haben die Abschläge drastisch erhöht.
immergrün: Anpassung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Wunderwerk AG: Zu Ihrer Information – Änderung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Fuxx Sparenergie: Anpassung Ihres monatlichen Zahlbetrages
Elektrizitätswerke Düsseldorf: Zu Ihrer Information – Änderung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Strogon: Änderung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Enstroga: Anpassung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Kunden, die widersprochen haben, erhielte eine Kündigungsbestätigung – auch wenn sie gar keine Sonderkündigung ausgesprochen haben. Ich halte dies für unzulässig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich wehren und was Sie jetzt tun sollten.
Hintergrundinformationen zu dem Thema finden Sie hier. Tipp: über das Kundenportal den Abschlag zurücksetzen
I. Diesen Ärger vermeiden: verbraucherfreundliche Anbieter finden
Ich war Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün.
Diese Auseinandersetzung ging über 5 Monate und war sehr anstrengend (⇒ Mein Fall). Damals habe ich – ein wenig naiv – einfach den günstigsten Anbieter gewählt und nicht auf Qualität geachtet.
Seitdem helfe ich anderen betroffenen Kunden und ich beobachte den Energiemarkt sehr genau. Daher kenne die problematischen Anbieter immergrün & Co. sehr gut, über die sich Kunden häufig beschweren. Da die wenigsten unter Ihnen die Zeit haben, den Energiemarkt zu beobachten, Service-Studien auszuwerten und die AGBs auf kritische Klauseln zu untersuchen, nehme ich Ihnen all dies ab.
Ich empfehle diese verbraucherfreundlichen Anbieter:
Service: mindestens GUT (3/5 Sternen)
AGB: sauber, keine versteckten Zusatzkosten (⇒ immergrün schränkt Boni ein & hat Zusatzkosten)
geringes Insolvenzrisiko: Eigentum an Netzinfrastruktur (⇒ immergrün hat kein Eigentum an Netzinfrastruktur)
Strom & GAS: Wechsel-Empfehlung für den 28.5.
Auf der rechten Seitenleiste (Desktop-Ansicht) und auf dieser Seite sehen Sie, dass u.a. Vattenfall am günstigsten ist.
Finden Sie den für Sie günstigsten Anbieter auf Verivox: Ich kann günstigere Tarife vermitteln, als über Verivox/Check24 angeboten werden. Bei Interesse oder wenn Sie sich bei der Wahl des Anbieters unsicher sind, dann schreiben Sie mich gerne unverbindlich an ([email protected]).
II. Derartige Abschlagserhöhungen sind nicht zulässig
Kurze Begründung
Ohne auf Einzelfälle eingehen zu können, habe ich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens. Nach meiner Einschätzung der mir vorliegenden Schreiben gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Abschlagserhöhung – weder aus den AGBs noch aus StromGVV / GasGVV. Die vollständige Begründung, weshalb m.E. die Abschlagserhöhungen unzulässig sind, finden Sie hier.
III. Soll ich ein mögliches Sonderkündigungsrecht nutzen?
Sie würden Ihre attraktive Konditionen verlieren. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Ihnen auch der Bonus verweigert wird. Es ist unklar, ob man Ihnen rechtsmäßig den Bonus dann verweigern darf. Andererseits kommen Sie so schnell aus dem Vertrag (aktuelle Erfahrungen: innerhalb von 2 Wochen).
Hier müssen Sie selber abwägen. Entscheidend ist dabei natürlich, wie attraktiv Ihr aktueller Vertrag ist, wie hoch der Bonus ist, wie lange Ihr Vertrag schon läuft, wie hoch Ihr erwartetes Guthaben ist und wie wichtig es Ihnen ist, Ihr Geld möglichst schnell zurück zu bekommen.
Für beide Fälle finden Sie hier ein Musterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr bei einem Sonderkündigungsrecht selber kündigen müssen.
Sonderkündigungsrecht aufgrund Preiserhöhung?
Da in den Schreiben eine Preiserhöhung nicht explizit genannt wird, gehe ich davon aus, dass Sie kein Recht auf einer Sonderkündigung haben. Auch wenn es in einigen Schreiben z.B. „Anpassung wegen gestiegener Beschaffungskosten“ heißt, bezieht sich dies m.E. auf die Erhöhung der Abschläge und nicht auf die Preiserhöhung per se. Es dürfte strittig sein, ob deutsche Gerichte hier eine Preiserhöhung herauslesen. Letztendlich bittet das Unternehmen „nur“, dass Sie in Vorleistungen gehen.
Nur bei Kunden, die im Vorfeld bereits ein Preiserhöhungsschreiben erhalten haben, können garantiert bis zum Wirksamwerden kündigen. Ein Preiserhöhungsschreiben von immergrün sieht so aus:
Die noch ausstehende Meinung der Verbraucherzentrale werde ich hier noch einarbeiten.
Sonderkündigungsrecht aufgrund Vertragsänderung?
Ein engagierter immergrün-Kunden regte an, dass eine Vertragsänderung und damit ein Sonderkündigungsrecht vorliegen könnte. Die AGBs der 6 Energieversorger sehen im Falle einer Vertragsänderung vor, dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Hier sehe ich größere Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht. Denn letztendlich werden Sie aufgefordert, in Vorleistungen zu gehen. Das ist keine unwesentliche Vertragsänderung in meinen Augen.
Ob eine Vertragsänderung vorliegt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aber ich empfehle Ihnen es zu probieren. Daher habe ich eine zweite Version des Musterschreibens erstellt.
Sonderkündigungsrecht aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung ist schwer durchzusetzen
Es könnte eine Sonderkündigungsrecht aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung vorliegen. Dies werde ich noch prüfen. Eine Strategie könnte sein, ein Sonderkündigungsrecht aufgrund grober Vertragsverletzungen herbeizuführen. Wenn z.B. das Musterschreiben innerhalb der Frist nicht bearbeitet wird und der Anbieter die erhöhte Abschlagsforderung mit Mahnungen durchzusetzen versucht, könnte es für den Kunden unzumutbar sein, am Vertrag festzuhalten. Meinen Erfahrungen nach ist es jedoch schwierig, ein derartiges Sonderkündigungsrecht durchzusetzen. Zum Einen geben meiner Erfahrung nach immergrün & Co. in solchen Dingen nur nach vielen Schreiben nach. Zum anderen wird der Kundenservice die tausenden E-Mails und Briefe gar nicht schnell genug bearbeiten können. meine Befürchtung ist daher, dass Sie nicht zu Ihrem Recht kommen werden.
IV. Abschlagserhöhung widersprechen: Musterschreiben & Anleitung
Zudem teilte mir ein Betroffener mit, dass er den Abschlag im Kundenportal zurücksetzen konnte und dies auch gespeichert wurde. Tun Sie dies am besten auch. Darauf würde ich mich jedoch nicht verlassen!
Ich gehe schwer davon aus, dass es nicht reicht, lediglich der Abschlagserhöhung zu widersprechen.
Ich befürchte, dass immergrün & Co. Ihren Widerspruch nicht zeitnah bearbeiten können und daher ein zu hoher Abschlag dennoch abgebucht wird. Daher ist meine Empfehlung, den Dauerauftrag / das SEPA-Mandat aufzukündigen und die Abschlagszahlungen selber zu überweisen.
Die Bankverbindung finden Sie am einfachsten über das Kundenportal heraus. Wenn dies nicht klappt, dann schauen Sie bei den Kontaktdaten ausgewählter Energieversorger vorbei.
Vor diesem Hintergrund enthält das Musterschreiben nicht nur eine Widerspruch gegen die Abschlagszahlung. Es wird auch die manuelle Überweisung Ihrer Abschläge angekündigt.
Zudem teilte mir ein Betroffener mit, dass er den Abschlag im Kundenportal zurücksetzen konnte und dies auch gespeichert wurde. Tun Sie dies am besten auch. Darauf würde ich mich jedoch nicht verlassen! Sollte Sie feststellen, dass Ihr Anbieter den Abschlag wieder erhöht, bitte ich um einen Kommentar.
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Wichtig ist, dass Sie – solange Sie einen Vertrag mit dem Anbieter haben – Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Das Zurückbuchen von Abschlägen halte ich für gefährlich. Wenn z.B. Ihr Vertrag zum 15.11.2021 endet, dann könnten Sie für November „nur“ 15/30stel des üblichen Abschlags überweisen. Schließlich erhalten Sie auch nur für die Hälfte des Monats Energie. Ich würde dies tun. Es ist aber wichtig Sie darauf hinzuweisen, dass die ersten Kunden von immergrün deshalb gemahnt wurden und zusätzlichen Stress haben.
Tipp: Hatten Sie ein Guthaben in der letzten Abrechnung?
In dem Fall muss der Anbieter Ihren Abschlag entsprechend reduzieren (ggf. müssen noch Preiserhöhungen berücksichtigt werden). Wenn Ihr Anbieter jedoch den Abschlag nicht reduziert hat, dann können Sie ihn auffordern, dies nachzuholen. Weiterführende Informationen, Musterschreiben und das dazugehörige Berechnungstool finden Siehier.
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V. Sonderkündigung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Letztendlich ist entscheidend, ob Sie neben dem Widerspruch Ihr Sonderkündigungsrecht ausgesprochen haben, oder nicht.
a) Sie haben ein Sonderkündigungsrecht ausgesprochen
Herzlichen Glückwunsch. Sie sind nun einen großen Schritt weiter bei der Abwehr der drastischen Abschlagserhöhungen. Es kann nach wie vor zu den hohen Abbuchungen kommen. Aber Sie werden so schneller aus dem Vertrag herauskommen und schneller an ein mögliches Guthaben kommen.
Das sollten Sie VOR Vertragsende tun (oft ist dies der 5. oder 8.11.):
1. Stellen Sie sicher, dass Sie den November-Abschlag fristgerecht überweisen.
Wenn Sie nicht den vollen November-Abschlag leisten wollen, dann sollten Sie mindestens den Anteil für November überweisen. Bei einem angekündigten Vertragsende zum 8.11. wären das 8/30stel des ursprünglichen Abschlags. Teilen Sie dies dem Anbieter mit, sofern noch nicht geschehen (ein Musterschreiben dazu finden Sie hier; zusätzlich können Sie Änderungen im Kundenportal eintragen).
Wenn Sie den November-Abschlag nicht voll überweisen wollen, dann besteht die Gefahr, dass immergrün Sie mahnt. Das haben einige Kunden mir gegenüber berichtet. Wägen Sie daher genau ab und lesen Sie diese weiterführenden Erläuterungen, um die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.
Bitte beachten Sie, dass andere Kunden über Schwierigkeiten klagen, die korrekten Bankverbindungen für die Überweisung der Abschläge zu finden. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Sprechen Sie vorsichtshalber mit Ihrer Bank.
2. Bei Abbuchungen: zurückbuchen
Falls doch die drastischen Abschlagszahlungen eingezogen werden, dann würde ich die Abbuchung zurückbuchen lassen. Sofern Sie fristrecht überwiesen haben, sehe ich keine großen Gefahren, da Sie nicht in Zahlungsverzug sind und die Zahlungsänderung kommuniziert haben. Aber ausschließen kann ich dies nicht. Doppelt zu zahlen wäre jedoch für mich keine Alternative.
3. Suchen Sie sich einen neuen Energieanbieter.
Bitte wählen Sie für das nächste Mal einen verbraucherfreundlichen Anbieter.
Ich war Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün.
Seitdem helfe ich Betroffenen mit meiner Seite und ich beobachte ich den Energiemarkt sehr genau. Daher kenne ich die problematischen Anbieter immergrün & Co. sehr gut, über die sich Kunden häufig beschweren.
Wenn Sie mit dem Computer diese Seite besuchen, dann finden Sie auf der rechten Seitenleiste meine aktuellen Empfehlungen.
Wenn Sie mein Projekt unterstützen möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie die dort angegebenen Links verwenden würden. Vielen Dank! Es besteht die Gefahr, dass Sie für ein paar Tage durch den Grundversorger beliefert werden. Hierdurch fallen geringfügig höhere Kosten an. Deshalb, und aufgrund der steigenden Preise rate ich Betroffenen sich schnell einen neuen Anbieter zu suchen.
Das sollten Sie AB Vertragsende tun (Details finden Sie hier):
Melden Sie den Zählerstand und machen Sie ein Foto.
6 Wochen nach Vertragsende: Kontrollieren Sie die Abrechnung
Prüfen Sie, ob Ihr Guthaben fristgerecht ausgezahlt wird. Spätestens 2 nach der Rechnungserstellung muss es ausgezahlt werden. ACHTUNG: in den Kundenportalen ist die Guthabenauszahlung anscheinend standardmäßig auf Verrechnungsscheck eingestellt. Wenn Sie auf den „Senden“-Button klicken, um dies zu ändern, wird Ihre Eingabe anscheinend nicht gespeichert.
Sie haben die Möglichkeit haben, Schadensersatz einzufordern. Weil Sie selber gekündigt haben, sind Ihre Erfolgsaussichten jedoch geringer. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen.
b) Sie haben KEIN Sonderkündigungsrecht ausgesprochen
In diesem Fall hat Ihr Anbieter einen Fehler gemacht. Denn nur Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und nicht der Anbieter. Ich vermute, dass die zahlreichen Kundenanfragen die Prozesse durcheinandergebracht haben. Wenn Sie die Kündigung anfechten wollen, dann folgen Sie diesen Schritten. Andernfalls orientieren Sie sich bitte an den Ausführungen unter V. a).
Das sollten Sie VOR Vertragsende tun (oft ist dies der 5. oder 8.11.):
Widersprechen Sie der Vertragsauflösung.
NEU: Musterschreiben (PDF & E-Mail-Version), um die Vertragsauflösung anzufechten, finden SieHIER.
Stellen Sie sicher, dass Sie den November-Abschlag fristgerecht überweisen.
Wenn Sie nicht den vollen November-Abschlag leisten wollen, dann sollten Sie mindestens den Anteil für November überweisen. Bei einem angekündigten Vertragsende zum 8.11. wären das 8/30stel des ursprünglichen Abschlags. Teilen Sie dies dem Anbieter mit, sofern noch nicht geschehen (ein Musterschreiben dazu finden Sie hier; zusätzlich können Sie Änderungen im Kundenportal eintragen). Wird die Kündigung zurückgenommen, dann überweisen Sie bitte den restlichen Teil (22/30stel). Zu den Erläuterungen und Risiken siehe hier.
Wenn Sie den November-Abschlag nicht voll überweisen wollen, dann besteht die Gefahr, dass immergrün Sie mahnt. Das haben einige Kunden mir gegenüber berichtet. Wägen Sie daher genau ab und lesen Sie diese weiterführenden Erläuterungen, um die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.
Bitte beachten Sie, dass andere Kunden über Schwierigkeiten klagen, die korrekten Bankverbindungen für die Überweisung der Abschläge zu finden. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Sprechen Sie vorsichtshalber mit Ihrer Bank.
Bei Abbuchungen: zurückbuchen
Falls doch (drastische) Abschlagszahlungen eingezogen werden, dann würde ich die Abbuchung zurückbuchen lassen. Sofern Sie fristrecht überwiesen haben, sehe ich keine großen Gefahren, da Sie nicht in Zahlungsverzug sind und die Zahlungsänderung kommuniziert haben. Aber ausschließen kann ich dies nicht. Doppelt zu zahlen wäre jedoch für mich keine Alternative.
Wenn die Kündigung nicht rückgängig gemacht wird: Suchen Sie sich einen neuen Stromanbieter
Bitte wählen Sie für das nächste Mal einen verbraucherfreundlichen Anbieter.
Ich war auch Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün.
Seitdem helfe ich Betroffenen mit meiner Seite und ich beobachte ich den Energiemarkt sehr genau. Daher kenne ich die problematischen Anbieter immergrün & Co. sehr gut, über die sich Kunden häufig beschweren.
Wenn Sie mit dem Computer diese Seite besuchen, dann finden Sie auf der rechten Seitenleiste meine aktuellen Empfehlungen.
Wenn Sie mein Projekt unterstützen möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie die dort angegebenen Links verwenden würden. Vielen Dank!
Es besteht die Gefahr, dass Sie für ein paar Tage durch den Grundversorger beliefert werden. Hierdurch fallen geringfügig höhere Kosten an. Deshalb, und aufgrund der steigenden Preise rate ich Betroffenen sich schnell einen neuen Anbieter zu suchen.
Das sollten Sie AB Vertragsende tun (Details finden Sie hier):
Melden Sie den Zählerstand und machen Sie ein Foto.
6 Wochen nach Vertragsende: Kontrollieren Sie die Abrechnung
Prüfen Sie, ob Ihr Guthaben fristgerecht ausgezahlt wird. Spätestens 2 nach der Rechnungserstellung muss es ausgezahlt werden. ACHTUNG: in den Kundenportalen ist die Guthabenauszahlung anscheinend standardmäßig auf Verrechnungsscheck eingestellt. Wenn Sie auf den „Senden“-Button klicken, um dies zu ändern, wird Ihre Eingabe anscheinend nicht gespeichert.
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.
Hallo Herr Moschner, ich wurde bei Primastrom abgezockt, ich habe keine Info bekommen das der Preis von der Abschlagszahlung einfach ohne Ankündigung von 136,13 einbezogen wird. Fast das 4-fache was vertraglich vereinbart war. Ich habe schon ein Sonderkündigungsschreiben versendet, keine Antwort erhalten. Am Telefon meinte sie, es sei nicht wirksam, das ist auf Grund der Preiserhöhung. Was kann ich jetzt noch tun? Ich brauche Hilfe um sofort da raus zu kommen.
da aktuell wirklich sehr viele von drastischen Preiserhöhungen betroffen sind, möchte ich gern auch meine Hilfe anbieten.
Wir erstellen für euch völlig kostenlos ein Angebot, mit aktuell unschlagbaren Konditionen (Strom 25-28-30ct/kWh, Gas 7-9ct/kWh). Selbstverständlich inklusive der Preisgarantien.🏆
Dazu werden lediglich folgende Angaben benötigt: • Verbrauch • Postleitzahl • Aktueller Versorger
Gerne können Sie mich unter folgender Rufnr.: 0152 24356129 über Whatsapp und telefonisch erreichen.
Mich hat es auch eiskalt erwischt. Die Beendigung bei Strogon kam zum 31.12.2021. Bis dahin sollte ich auch den Zählerstand übermitteln. Zu der Zeit war ich allerdings im Krankenhaus. dann hat mich noch einmal Stromnetz Berlin wegen dem Zählerstand angeschrieben. und dann war ich vollkommen überrascht: die Firma ENSTROGA hat Anfang Januar 2022 den ursprünglichen Abschlag abgebucht. Am 11.01.2022 hab ich dann das Kundenportal von ENSTROGA geöffnet und dort waren meine persönlichen Daten hinterlegt. Informiert wurde ich überhaupt nicht. Weder per Post noch per Mail. Im Kundenportal hab ich heute unter den Dokumenten dann die Erhöhung der Abschlagszahlungen vom 24.12.2021 gefunden. Ich bin mehr als genervt und habe den Musterbrief genutzt in der Hoffnung, dass ich jetzt dann eine Antwort erhalte. Ich hoffe, dass ich nicht bis zum Vertragsende im August 2022 mit einem Wechsel warten muss. Vielen Dank.
…ich habe bei Immergrün einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie – vertraglich dürften die doch eigentlich nur die Abgaben wie z.B. Steuern oder CO²-Abgabe aufschlagen – oder seh‘ ich das falsch? Außerdem haben sie in ihrer Mail mit der Abschlagserhöhung mit keiner Silbe ein Sonderkündigungsrecht erwähnt – ist denn damit die Preiserhöhung nicht unwirksam? Fragen über Fragen…
Bin zwar seit Mai im Ruhestand – werde aber mal meine Ex-Kollegen bei der Bundesnetzagentur zu dem Fall befragen… 😉
Ich habe jedenfalls Immergrün dazu aufgefordert, mir die einzelnen Posten ihrer Abschlagserhöhung aufzulisten – bin mal auf die Antwort gespannt…
Hallo Herr Moeschler, danke für die schnelle Beantwortung. Habe gerade meine Sonderkündigung ausgesprochen, Einschreiben ist auf dem Weg. Kann ich schon vor der Kündigungsbestätigung einen neuen Stromvertrag abschliessen ? MfG
Ja, das geht. Ich empfehle aber erst zu wechseln, wenn Sie einen Kündigungstermin genannt bekommen haben. Es kann nämlich sein, dass die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter noch nicht bearbeitet wurde und daher dem neuen Anbieter ein späterer Vertragsbeginn genannt wird. Das wäre nicht gut.
Hallo Zusammen, super dass es diese Website gibt. Ich habe von den Elektrizitätswerken Düsseldorf auch eine extreme Abschlagserhöhung bekommen und auf diese mit Widerspruch ohne Kündigung reagiert. Anschließend wurde mir die Kündigung bestätigt. Das ist auch ok so. Habe schon einen neuen Versorger zu nem vernünftigen Preis. Ich frage mich nur: Kann da noch ein Problem entstehen wenn den E-Werken im Nachgang auffällt, dass keine Kündigung vorliegt und ich dann aus deren Sicht plötzlich zwei Verträge an der Backe habe. Meint ihr ich sollte einfach noch mal ne Kündigung hinschicken? Wie haben die anderen Betroffenen das gehandhabt?
Sie können nur einen Vertrag je Abnahmestelle haben. Sie brauchen somit keine Sorge zu haben, 2 x zahlen zu müssen. Die Energieversorger kommunizieren dies untereinander. Wenn Sie einen neuen Vertrag anfragen bei z.B. EWE, dann fragen die an, wer der aktuelle Vertragspartner ist und wann der Vertrag starten kann. Wenn die Elektr. Düsseldorf Sie gekündigt haben, dann geht die Anfrage an Ihren Grundversorger.
ach schön etwas im Netz zu finden. Fühlt man sich nicht mehr so alleine.
Ich hatte auch zuerst die E-Mail erhalten, dass der Abschlag erhöht werden soll. Dem auch widersprochen, mit der Begründung, dass aufgrund der Preisgarantie es für mich keinen Sinn ergibt den Abschlag zu erhöhen und der Firma einen kostenlosen Kredit zu geben.
Heute erhalte ich eine E-Mail mit einer Preisanpassung ab dem 27.11. mit Sonderkündigungsrecht. Das kann ja auch nicht richtig sein, während der Preisgarantie eine Preiserhöhung mit der Begründung von erhöhten Einkaufspreisen zu rechtfertigen. Gibt es eine Empfehlung? Lieber froh sein über diese Exit Strategie oder günstige Preise und Bonus versuchen bis zum Vertragsende mitzunehmen?
Hallo Herr Moschner,
ich wurde bei Primastrom abgezockt, ich habe keine Info bekommen das der Preis von der Abschlagszahlung einfach ohne Ankündigung von 136,13 einbezogen wird. Fast das 4-fache was vertraglich vereinbart war. Ich habe schon ein Sonderkündigungsschreiben versendet, keine Antwort erhalten. Am Telefon meinte sie, es sei nicht wirksam, das ist auf Grund der Preiserhöhung. Was kann ich jetzt noch tun? Ich brauche Hilfe um sofort da raus zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Bauder
Hallo zusammen,
da aktuell wirklich sehr viele von drastischen Preiserhöhungen betroffen sind, möchte ich gern auch meine Hilfe anbieten.
Wir erstellen für euch völlig kostenlos ein Angebot, mit aktuell unschlagbaren Konditionen (Strom 25-28-30ct/kWh, Gas 7-9ct/kWh). Selbstverständlich inklusive der Preisgarantien.🏆
Dazu werden lediglich folgende Angaben benötigt:
• Verbrauch
• Postleitzahl
• Aktueller Versorger
Gerne können Sie mich unter folgender Rufnr.: 0152 24356129 über Whatsapp und telefonisch erreichen.
Liebe Grüße
Kevin Marc🍀
Mich hat es auch eiskalt erwischt. Die Beendigung bei Strogon kam zum 31.12.2021. Bis dahin sollte ich auch den Zählerstand übermitteln. Zu der Zeit war ich allerdings im Krankenhaus. dann hat mich noch einmal Stromnetz Berlin wegen dem Zählerstand angeschrieben. und dann war ich vollkommen überrascht: die Firma ENSTROGA hat Anfang Januar 2022 den ursprünglichen Abschlag abgebucht. Am 11.01.2022 hab ich dann das Kundenportal von ENSTROGA geöffnet und dort waren meine persönlichen Daten hinterlegt. Informiert wurde ich überhaupt nicht. Weder per Post noch per Mail. Im Kundenportal hab ich heute unter den Dokumenten dann die Erhöhung der Abschlagszahlungen vom 24.12.2021 gefunden. Ich bin mehr als genervt und habe den Musterbrief genutzt in der Hoffnung, dass ich jetzt dann eine Antwort erhalte. Ich hoffe, dass ich nicht bis zum Vertragsende im August 2022 mit einem Wechsel warten muss. Vielen Dank.
…ich habe bei Immergrün einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie – vertraglich dürften die doch eigentlich nur die Abgaben wie z.B. Steuern oder CO²-Abgabe aufschlagen – oder seh‘ ich das falsch? Außerdem haben sie in ihrer Mail mit der Abschlagserhöhung mit keiner Silbe ein Sonderkündigungsrecht erwähnt – ist denn damit die Preiserhöhung nicht unwirksam? Fragen über Fragen…
Bin zwar seit Mai im Ruhestand – werde aber mal meine Ex-Kollegen bei der Bundesnetzagentur zu dem Fall befragen… 😉
Ich habe jedenfalls Immergrün dazu aufgefordert, mir die einzelnen Posten ihrer Abschlagserhöhung aufzulisten – bin mal auf die Antwort gespannt…
Bei mir nun das gleiche wie bei vielen anderen hier:
Gibt es schon ein Ergebnis bei denjenigen, die sich gegen die Kündigung gewehrt haben ?
Hallo Herr Moeschler,
danke für die schnelle Beantwortung.
Habe gerade meine Sonderkündigung ausgesprochen, Einschreiben ist auf dem Weg.
Kann ich schon vor der Kündigungsbestätigung einen neuen Stromvertrag abschliessen ?
MfG
Ja, das geht. Ich empfehle aber erst zu wechseln, wenn Sie einen Kündigungstermin genannt bekommen haben.
Es kann nämlich sein, dass die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter noch nicht bearbeitet wurde und daher dem neuen Anbieter ein späterer Vertragsbeginn genannt wird. Das wäre nicht gut.
Fälschlicherweise Kündigungsbestätigung erhalten.
Hallo Zusammen,
super dass es diese Website gibt. Ich habe von den Elektrizitätswerken Düsseldorf auch eine extreme Abschlagserhöhung bekommen und auf diese mit Widerspruch ohne Kündigung reagiert. Anschließend wurde mir die Kündigung bestätigt. Das ist auch ok so. Habe schon einen neuen Versorger zu nem vernünftigen Preis. Ich frage mich nur: Kann da noch ein Problem entstehen wenn den E-Werken im Nachgang auffällt, dass keine Kündigung vorliegt und ich dann aus deren Sicht plötzlich zwei Verträge an der Backe habe. Meint ihr ich sollte einfach noch mal ne Kündigung hinschicken? Wie haben die anderen Betroffenen das gehandhabt?
VG
Sie können nur einen Vertrag je Abnahmestelle haben. Sie brauchen somit keine Sorge zu haben, 2 x zahlen zu müssen.
Die Energieversorger kommunizieren dies untereinander. Wenn Sie einen neuen Vertrag anfragen bei z.B. EWE, dann fragen die an, wer der aktuelle Vertragspartner ist und wann der Vertrag starten kann. Wenn die Elektr. Düsseldorf Sie gekündigt haben, dann geht die Anfrage an Ihren Grundversorger.
Hallo,
ach schön etwas im Netz zu finden. Fühlt man sich nicht mehr so alleine.
Ich hatte auch zuerst die E-Mail erhalten, dass der Abschlag erhöht werden soll. Dem auch widersprochen, mit der Begründung, dass aufgrund der Preisgarantie es für mich keinen Sinn ergibt den Abschlag zu erhöhen und der Firma einen kostenlosen Kredit zu geben.
Heute erhalte ich eine E-Mail mit einer Preisanpassung ab dem 27.11. mit Sonderkündigungsrecht. Das kann ja auch nicht richtig sein, während der Preisgarantie eine Preiserhöhung mit der Begründung von erhöhten Einkaufspreisen zu rechtfertigen. Gibt es eine Empfehlung? Lieber froh sein über diese Exit Strategie oder günstige Preise und Bonus versuchen bis zum Vertragsende mitzunehmen?
Liebe Grüße
Björn