Lösen Sie das Problem mit Ihrem Anbieter und sparen Sie Energiekosten

Ich war Opfer eines großen Strom-Anbieters. Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt (➞ mein Fall).
Meine Ziele:
Aktuelle Probleme mit Anbietern
Besonders häufig werde ich wegen ➞ Preiserhöhungen derzeit wegen ➞nowenergy ➞Voxenergie ➞Primastrom kontaktiert. Die häufigsten Probleme, kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Lösung Ihres Problems finden Sie auf diesen Seiten.
Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.
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Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl):
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
Mein Fall & meine Motivation

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und helfe allen Betroffenen kostenlos, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucher-freundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Meine Motivation:
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss gewonnen habe, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucherunfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Ich mache auch auf unzulässige und verbraucher-un-freundliche Handlungen von Strom- und Gasanbietern aufmerksam.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Aktuell gibt es wohl überhöhte Gaspreiserhöhungen vom immergrün-Energie GmbH
Bei mir sieht das wie folgt aus:
Die neuerlich angebotene Erhöhung entspricht somit einer Erhöhung von
Tarif: Spar Gas Klassik neu : Urlaubsenergie Premium (Gas)
Arbeitspreis: 3,68 Cent/kWh auf 5,24 Cent/kWh Erhöhung um 35,75 %
Grundpreis: 9,56 Euro/mtl auf 14,06 Euro/mtl Erhöhung um 47,07 %
Immergrün hatte mir von 3 Wochen schon mal eine Verlängerungangebot (Option Service EXTRA) gemacht, an das sie sich jetzt wohl nicht mehr halten.
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Sehr geehrter Herr Walter,
zum 01.07.2019 passen wir unsere Energiepreise an die neuen Netzentgelte, Beschaffungskosten und Umlagen an. Verbrauchsunabhängige Preisbestandteile bleiben davon unberührt. Lediglich der Arbeitspreis ist betroffen. Die Änderungen werden zudem begleitet von Verbesserungen unseres Kundenservice. Hier haben wir unter anderem in die zügigere Bearbeitung unserer Kundenanfragen investiert.
Tarife, für die die Anpassungen gelten, erhalten zukünftig die Option Service EXTRA. Im neuen Arbeitspreis von 4,9 Cent pro Kilowattstunde, der ab 01.07.2019 gilt, enthalten sind dann auch Leistungen, die bislang noch gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlung des noch geltenden verbrauchsabhängigen Preises von monatlich 3,68 Cent pro Kilowattstunde sind Leistungen wie Zwischenrechnungen oder der Umzugsservice noch mit Kosten verbunden, die für Sie in Zukunft nicht mehr anfallen.
Ihre Preisgarantie erneuert sich automatisch für die dann geltenden Preise, es sei denn, Sie kündigen Ihren Liefervertrag aufgrund der Änderungen mit Frist bis zum 30.06.2019. Auf diese Möglichkeit weisen wir Sie ausdrücklich hin. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben. Sie erreichen unseren Kundenservice am besten per E-Mail [email protected] aber auch telefonisch unter 0221 985 999 85.
Tipp: Halten Sie bei jedem Telefonat Ihre Vertragsdaten* parat, so geht´s noch schneller!
Guten Tag,
wir sind Kunden bei immergrün energie (365 AG) und leider noch bis Ende des Jahres vertraglich gebunden. Unsere Abrechnung erhalten wir snun mit einiger Verspätung endlich. Jedoch ist uns ein kleines Missgeschick passiert:
Wir haben den Verrechnungsscheck über 60€ Sofortbonus (ausgestellt März 2018) versäumt einzulösen, weil wir davon ausgegangen sind, dass dieser Bonus mit unserer Endabrechnung verrechnet wird (wir sind zu jung um noch zu wissen wie Schecks funktionieren 😉 ).
Ich habe nun, 1 Jahr nach Ausstellung, um die Ausstellung eines neuen Schecks bzw. Überweisung der 60€ gebeten. Habe ich noch rechtliche Ansprüche auf diesen Bonus oder gilt er durch den Scheck als ausgezahlt und ich habe einfach Pech gehabt wenn der Stromanbieter nicht aus Kulanz zahlt?
Grüße,
Oscar R.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
ich bin jetzt, im Nachhinein mehr oder weniger durch Zufall, auf Ihre äußerst informative wie hilfreiche
Website gestoßen. Gleichwohl bleibt für mich die Frage, ob meine Tochter mit der von ihr gewählten Form der Kündigung
den Liefervertrag in richtiger Weise beendet hat?
• Auftragsbestätigung vom 22.06. 2016 über Stromlieferung (Zusatz: voraussichtlicher Liefertermin 16.05.2016)
• Kündigung des Vertrags zum 31. 07. 2019 per EB Brief vom 01.04.2019 mit dem Hinweis,
dass Mietverhältnis zum 31.07.2019 beendet werde (Ziffer 13.3 der AGB Grüner Funke:
Frist von 12 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit).
Meiner Ansicht nach dürfte damit eigentlich die 12 Wochen Frist für die ordentliche Kündigung gewahrt sein.
• Mit E Mail vom 04.04. 2019, im Betreff als „Umzugsmitteilung“ bezeichnet, wurde daraufhin mitgeteilt:
…
„vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir bedauern sehr Sie an Ihrer neuen Adresse nicht weiter mit Strom beliefern zu können.
Damit wir im Folgenden alle notwendigen Schritte für Sie unternehmen können, benötigen wir einen Beleg.
Hierzu bitten wir Sie uns eine Kopie Ihrer Abmeldebescheinigung der neuen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
oder eine Kopie des Übergabeprotokolls einzureichen.
Bitte übermitteln Sie uns die erforderlichen Nachweise bis spätestens vier Wochen nach erfolgter Schlüsselübergabe.“
Um eine Umzugsmitteilung ging es doch gar nicht, sondern um eine ordentliche Kündigung.
Mit vielem Dank für Ihre Mühe einer kurzen Rückmeldung
J.M.R.
Ich habe Ihre Seite mit großem Interesse gelesen, Vielen Dank für die vielen Informationen. Ich bin ein durch die BEV geschädigter Kunde, habe mich nach einem neuen Stromanbieter umgesehen und bin auf ein Internet-Angebot von Yello gestoßen. Ich habe einen Stromliefervertrag für März 2018 beantragt, der zunächst zugesagt, dann aber überraschenderweise erst für März 2020 abgeschlossen wurde. Nach mehreren Telefonaten und E-Mails erklärte mir dann ein Kundendienstmitarbeiter, er könne den Liefertermin so nicht ändern, sondern müsse einen neuen Vertrag machen. Den habe ich heute bekommen und siehe da mit sehr viel höheren Preisen. Dies ist für mich kein seriöses Geschäftsgebaren. Werde vorsichtshalber „beide“ Verträge widerrufen und hoffen, es gibt nicht noch mehr Probleme.
Auf jeden Fall gehört Yello nicht auf Ihre Liste der seriösen Stromanbieter, auf der ich extra nochmal nachgeschaut hatte.
Was hat eigentlich Dr. Moeschler gegen das BEV Desaster getan??? Nichts!!! Gewarnt hat er völig unzureichend. Stattdessen hat er sich mit frisierten Statistiken auf diese Wunderwerk AG und Fuxx konzentriert und bei BEV vor dem großen Knall immer nur darüber schwadroniert und verharmlost, dass es „Probleme“ bei BEV bei der Rechnungserstellung gebe. Ein WItz! Er ist überhaupt nicht neutral, sondern kassiert und kassierte Provisionen von Verivox über seine Webseite, also auch für BEV-VErträge.
BEV hatte 2018 bei Reclabox mit Abstand die meisten Beschwerden!!! Sieht man abe rnicht in seinem Balkendiagramm. Traurig, Herr Doktor!!!! Sie verdienen ein Heidengeld mit diesen Provisionen…
Sehr geehrter Herr Pakullt,
ich war selber Opfer eines zweifelhaften Stromanbieters und weiß daher sehr gut, wie entsetzt man über die Machenschaften in dieser Branche sein kann. Vieles läuft schief und daher ist es gut, einen kritischen Blick zu wahren.
Ich denke in meinem Fall schießen Sie über das Ziel hinaus. Dies möchte ich gerne nachfolgend darlegen:
1. Ich hätte unzureichend informiert:
Ich bin der Einzige, der die Beschwerdestatistiken auswertet hat und ich war der erste (meines Wissens nach), der über BEV gewarnt hat. In meiner Statistik steht BEV ganz oben. Insofern ist Ihre Behauptung, dass man die zahlreichen Beschwerden in meinem Balkendiagramm nicht sieht, nicht korrekt.
Aber Sie haben Recht, dass ich nur über „Probleme“ gesprochen habe und nicht auf eine drohende Insolvenz hingewiesen habe. Dies hätte ich sehr gerne getan. Das Problem ist, dass ich von einem BEV-Anwalt wöchentlich kontaktiert wurde, Behauptungen über BEV zu entfernen (überwiegend bezüglich der drohenden Insolvenz). Der Rechtsanwalt gab mir 18 Stunden Zeit, ansonsten wären auf mich rechtliche Klagen zugekommen, die sehr kostspielig sein können. Ich muss mich „cleverer“ verhalten als der Blogger Udo Leuschner, ansonsten droht mir das gleiche Schicksal und ich bin gezwungen diese Internetseite einzustellen (https://www.energieverbraucher.de/de/rechtliche-fragen__2165/NewsDetail__17403/).
2. Meine Statistiken seien frisiert:
Ihnen steht es frei, die Statistiken zu überprüfen. Meinen Statistiken sind nicht frisiert.
3. Ich würde ein Heidengeld mit Provisionen verdienen.
Im Gegensatz zu anderen Internetseiten spiele ich transparent und sage, dass ich Provisionen verdiene. Ich verdiene aber kein Heidengeld. Mein Stundensatz 2018 betrug ca. 40 Cent! Ich helfe KOSTENLOS IN MEINER FREIZEIT anderen Verbrauchern, die sich in schwierigen Auseinandersetzungen mit Ihren Versorgern befinden. Dadurch habe ich ihnen viel Geld zurück geholt und teure Anwaltskosten erspart. Es handelt sich für mich um mein soziales Projekt, bei dem ich Versuche, dass sich möglichst viele Verbraucher gegen diese Machenschaften wehren. Denn wenn sich viele Verbraucher wehren, dann wird es bald nicht mehr rentabel sein, sich kundenunfreundlich zu verhalten.
FAZIT:
Ich habe sehr wohl vor BEV gewarnt und es handelt sich hierbei um ein soziales Projekt, bei dem ich schon vielen tausend Verbrauchern umfangreich geholfen und unterstützt habe. Würde ich diese Internetseite aus finanziellen Motiven heraus betreiben, dann würde ich sie heute noch abschalten.
Es tut mir sehr leid, dass Sie schlechte Erfahrungen mit Yello gemacht haben. Ich war bis vor kurzem selber Kunde von Yello und war sehr beeindruckt von dem Anbieter. In einem anderen Fall hatte eine Verbraucherin ein Problem mit Yello. Mir meiner Hilfe konnte dieses schnell gelöst werden. Da ich davon überzeugt bin, dass Yello ein verbraucherfreundlicher ANbieter ist, gehe ich fest davon aus, dass auch Ihr Problem sich schnell und einvernehmlich lösen lässt.
Jedes Unternehmen und jeder Mensch macht Fehler. Ich halte Yello für verbraucherfreundlich, weil es einen guten Kundenservice hat und eben keine dubiosen Geschäftspraktiken betreibt.
Hallo,
ich bräuchte einen kurzen Ratschlag i.S. immergrün-Energie GmbH.
Ich habe leider die Kündigungsfrist meines Stromvertrages verpasst, so dass sich der Vertrag um weitere 12 Monate ( bis 31.01.2020) verlängert hat. Da ich keinerlei Schreiben bekommen hatte, habe ich zufällig vorgestern bei der Hotline angerufen, um mich nach dem neuen Arbeitspreis zu erkundigen. Hier wurde mir mitgeteilt, dass der Arbeitspreis bei 22,79 cent/kwh stabil geblieben ist, jedoch der Grundpreis von 9,14 €/Monat (109,68 € jährlich) auf 27 €/Monat (324 € jährlich) erhöht wurde. Auf Frage erklärte man mir, dass die Grundpreiserhöhung im Dezember 2018 per Post an meine hinterlegte Adresse versandt wurde.
Ich habe jedoch nie ein solches Schreiben, bzw. eine E-Mail erhalten, da ich hier sofort per Sonderkündigung gekündigt hätte. Dann teilte man mir mit, dass mein Sonderkündigungsrecht von mir nicht genutzt wurde und deshalb der Vertrag zu diesen neuen Bedingungen zustande kam.
Wie verhalte ich mich am Besten in dieser Sache, zumal der Streitwert „lediglich“ bei ca. 214 Euro liegt und somit eine anwaltliche Vertretung nicht in Frage kommt.
Danke im Voraus.
Lieber Torsten,
ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an. Die Chancen stehen gut, dass die Preiserhöhung (mit meiner Hilfe) zurückgenommen wird.
VG
Moeschler
Super,
vielen Dank. Ich habe Ihnen eine E-Mail geschickt.
Gruß Torsten
Es gibt seit gestern eine spezielle Internetseite zur BEV Insolvenz : http://bev-inso.de/
Falls das hier jemanden interessiert 😉
BEV hat heute einen Insolvenzantrag gestellt.
Das wars wohl mit denen. Somit sind unsere zustehenden Guthaben und Bonis futsch…
Hallo,
die BEV hat Insolvenz beantragt. siehe u.a. Artikel
https://www.focus.de/finanzen/hunderttausende-kunden-betroffen-skandal-stromanbieter-bev-energie-beantragt-insolvenz_id_10255038.html
Mein Stromliefervertrag mit der BEV beginnt am 1.3.2019. Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag noch aus zusteigen? Die zuvor gegebene Abuchungsvollmacht habe ich schon storniert mit der Bitte um Bestätigung, Diese ist natürlich nie gekommen.
Hallo,
aktuell hat die BnetzA ein Aufsichtsverfahren gegen den unseriösen Energieversorger BEV (Insolvenzkandidat) eingeleitet und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bereits juristische Schritte gegen BEV ergriffen.
Ungeachtet dessen werden brandaktuell von BEV kurz vor bestätigten Vertragsende systematisch und mit Kalkül unberechtigte Mahnungen / Zahlungsforderungen gestellt-auch ich bin betroffen-, um sich unredlich zu bereichern und Kunden zu schädigen.
BEV-Drohung: Wer nicht innerhalb von 4 Tagen (Fälligkeitsdatum) zahlt, wird ansonsten mit einem Inkassoprozess konfrontiert.
Das Üble hierbei ist, dass in diesem Fälligkeits-Zeitrahmen die Bearbeitung eines empfangenen Widerspruchschreibens bei BEV mindestens 4 Wo.
dauert bzw. überhaupt nicht beantwortet wird.
Zudem besteht bei diesen Zahlungsforderungen-sofern Sie erbracht werden- das Risiko, dass spätere Guthaben-Ansprüche prinzipiell verloren sind,
insofern BEV sicherlich in absehbarer Zeit einen Insolvenzantrag stellen wird.
Die Schlichtungsstelle Energie ist in der Angelegenheit jedenfalls kein guter Ratgeber, weil diese Institution erst unzeitgemäß 4 Wo. nach Beschwerde gegenüber BEV aktiv werden würde.
Wie sehen Sie die Situation und wozu raten Sie?