Elektrizitätswerke Düsseldorf: Preiserhöhung, Kündigung

ACHTUNG: Elektrizitätswerke Düsseldorf hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Abschläge und Preise massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.

  • Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener und ein Widerrufschreiben (aktualisiert 31.5.2021).
  • Bei Problemen mit Preiserhöhung, Guthaben, Rechnung etc. finden Sie auf dieser und der zuvor verlinken Seite Hilfe, Musterschreiben & Anleitungen.

Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen 

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG wurde in 2021 gegründet und gehört nicht zu den Stadtwerken Düsseldorf. Verbraucher berichten über Wechselprobleme. Die AGBs enthalten branchen-un-übliche Bonus-Einschränkungen und Zusatzkosten.

WechselproblemeBeschwerden über nicht nachvollziehbare Vertragsablehnungen
Bonus- Einschränkungen z.B. bei nicht ausschließlich privater Nutzung
Zusatzkostenu.A. bei Umzug: 60€ Gebühren

Elektrizitätswerke Düsseldorf

  

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    Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 16.01.2022

Inhaltsverzeichnis

I. Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen
II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Bewertung: kritische, kundenunfreundliche AGB-Klauseln

III. Weitere Gründe, weshalb ich Elektrizitätswerke Düsseldorf nicht empfehle
IV. Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Elektrizitätswerke Düsseldorf sind

V. Weiterführende Hinweise zu Elektrizitätswerke Düsseldorf

II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen 

Kundenmeinungen auf Verivox: Probleme mit Vertragsabschluss

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG wurde 2021 gegründet. Auf Verivox werden die Kundenbewertungen zu Elektrizitätswerke Düsseldorf AG und dessen Tochter, die Wunderwerke AG, zusammengefasst. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die meisten Bewertungen auf die Wunderwerke AG beziehen.

Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen Bewertung

Hinterlassene Kommentare auf Verivox zwischen dem 13.6. und 27.5.2021

  • „Leider hat mich der Anbieter abgelegt über Verivox, habe bei Ceck 24 ein neuen Vertag gemacht ohne Probleme“
  • „Leider hat der Wechsel nicht stattgefunden, da angeblich unser Gebiet nicht beliefert wird. Wir wohnen mitten in Essen. Kein abgelegener Ort. Sind leider gar nicht zufrieden, denn das könnte man ja als Anbieter auch vor Vertragsabschluss geprüft haben.“
  • „Wenn ein Anbieterwechsel nicht reibungslos über die Bühne geht dann entsteht noch mehr Bürokratie, das ist schade und unnötig. Die Kommunikation zum neuen Anbieter war ausgezeichnet.“
  • „Die schlechteste Bewertung ist noch zu gut. Die Belieferung wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.Grund ist ganz klar meine auch von Ihnen gepriesene Wechselbereitschaft. MfG Kemnitz“   
  • „Anbieter hat Vertragsabschluss mit fadenscheiniger Antwort abgelehnt. Vermutlich weil ich bei dem Anbieter Wunderwerk AG das zu den Elektrizitätswerken Düsseldorf gehört schon einmal Kunde war.“

Beschwerden über die Tochter der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG

Über die 2018 gegründete Tochter ‚Wunderwerk AG‚ haben Verbraucher bereits Erfahrungen mit fehlenden Abrechnungen und Guthabenauszahlungen, verweigerten Neukundenboni (z.B. wegen Photovoltaik-Anlage, Gewerbe etc.) und Nichterfüllungsschaden gesammelt.

Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Wunderwerk AG haben, sollten Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021). Weil die AGBs sehr ähnlich sind und die Kundenbetreuung ähnlich gehandhabt werden dürfte, können diese Probleme auch Kunden von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG drohen. Zudem werden die Bewertungen zur Tochter ‚Wunderwerk AG‘ auf Verivox auch bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf AG ausgewiesen. 

Anhand der Links im Abschnitt III zeige ich betroffenen Verbrauchern Schritt für Schritt, wie sie sich wehren können.

II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Bewertung: kritische, kundenunfreundliche AGB-Klauseln

Die AGBs von Elektrizitätswerke Düsseldorf (Abruf: 17.05.2021) enthalten kritische, verbraucherunfreundliche Bestimmungen. Diese schränken den Bonus ein, es drohen unerwartete Zusatzkosten und Kunden mit einen Mehrtarifzähler oder eine Photovoltaikanlage sind vom Vertrag ausgeschlossen.

(siehe AGB-Studie; da die AGBs sich laufend ändern können, kann der folgende Inhalt veraltet sein.)

Meiner Meinung nach werden folgende AGB-Klauseln potentiellen Kunden nicht transparent mitgeteilt. Verbraucher anderer Unternehmen (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie) haben mich bereits um Hilfe gebeten, weil sie überrascht waren, dass Ihnen der Bonus verweigert wurde. Für mich sind derartige AGBs sehr kritisch und nicht vertrauensfördernd. Ich empfehle den Kunden daher, vorsichtig vorsichtig zu sein.

a) Vertragseinschränkungen

  • Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG ist eine Belieferung von Entnahmestellen mit z.B. Photovoltaikanlagen und Mehrtarifzählern gestattet (§1 (3); Abruf: 17.05.2021). Aus meiner Sicht sind derartige Einschränkung für viele Verbraucher überraschend. Oder haben Sie etwa auf Verivox oder auf der Seite von Elektrizitätswerke Düsseldorf erfahren, dass diese Entnahmestellen nicht beliefert werden? Das Recht, den Stromvertrag aufgrund einer nicht zulässigen Entnahmestelle „mit sofortiger Wirkung“ zu kündigen, sehen sogar die AGBs (§1 (5)) explizit vor. Wenn der Verbraucher keine 12 Monate mit Strom beliefert wurde, kann das Unternehmen den Bonus verweigern (§6 (4)). Diese AGB-Klausel dürfte unzulässig sein, weil der Endverbraucher nicht mit einer derartigen Einschränkung rechnen kann und es die Aufgabe des Versorgers ist, den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Tarif von Elektrizitätswerke Düsseldorf in Betracht kommt.
  • Elektrizitätswerke Düsseldorf AG beliefert nur Stromkunden, die einen Verbrauch zwischen 1.000 und 30.000 kWh aufweisen (Ziffer 1 (3)). Die Tarifrechner berücksichtigen diese Einschränkungen. Daher dürfte diese AGB-Klausel zunächst kein Problem darstellen. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn z.B. ein Familienmitglied auszieht und der Verbraucher deshalb weniger als 1.000 kWh verbraucht. In diesem Fall hält sich Elektrizitätswerke Düsseldorf AG das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Ziffer 1 (5)). Mir ist kein Fall hierzu bekannt. Dennoch bin ich vorsichtig.

b) Bonuseinschränkungen

  • Der Bonus wird gemäß Ziffer 6(3) nur dann gewährt, wenn der Verbraucher den Strom ausschließlich privat nutzt. Einschränkungen dieser Art waren bereits Gegenstand zahlreicher Verbraucherbeschwerden und GerichtsurteileEs ist äußerst fragwürdig, ob diese Einschränkung rechtlich zulässig ist. Diese Bonus-Einschränkung kenne ich bereits von der 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke). 
  • Der Bonus kann auch dann verweigert werden, wenn der Stromanbieter den Vertrag vorzeitig kündigt (Ziffer 6(4)). Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Verbraucher gegen die Vertragseinschränkungen verstoßen hat.
  • Ferner gesteht das Unternehmen dem Verbraucher den Neukundenbonus nur dann zu, wenn er nicht innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag widerrufen hat (Ziffer 6.2). Diese Einschränkung ist branchenunüblich und für mich überraschend.

c) Unerwartete Zusatzkosten

  • Wenn sich die Abnahmestelle ändert (z.B. bei Umzug) werden laut AGB eine Pauschale von 60€ in Rechnung gestellt. Auch diese Zusatzkosten sind mir lediglich von der 365 AG und der Fuxx Sparenergie bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist. Schließlich ist die Kündigung und der Lieferantenwechsel für Haushaltskunden kostenfrei gemäß § 20 StromGVV und GasGVV.
  • „Eine Vertragsstrafe kann vom Kunden auch verlangt werden, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen.“ (10(6)) Es dürfte unbestimmt sein, um welche Verpflichtungen es sich dabei handelt. Denkbar wäre es z.B., wenn der Kunde dem Stromanbieter nicht mitteilt, dass er den Strom nicht ausschließlich privat nutzt oder dass er einen Mehrtarifzähler hat. Insofern besteht die Gefahr von Zusatzkosten in Form von Vertragsstrafen.

Nur wenige Stromanbieter bedienen sich derartige verbraucherunfreundliche AGBs (siehe AGB-Studie). Diese Unternehmen kann ich nicht empfehlen, weil sich Verbraucher bereits deshalb über derartige Vertragseinschränkungen beschwert haben. Die große Mehrheit der Stromanbieter verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche AGBs.

III. Weitere Gründe, weshalb ich Elektrizitätswerke Düsseldorf kritisch sehe

a) Der Vorstand ist ein bekannter Unternehmenslenker der ehemaligen 365 AG und der ExtraEnergie GmbH

Der Vorstand von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG, Herr Samuel Schmidt, war mehrere Jahre in der Geschäftsführung der 365 AG und der ExtraEnergie GmbH tätig, bevor er die Tochtergesellschaft ‚Wunderwerk AG‘ gegründet hat. Über alle drei Unternehmen haben sich Verbraucher beschwert, u.a. aufgrund von Bonus-Einschränkungen in den AGBs. Auch die Muttergesellschaft ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ verwendet sehr ähnliche kundenunfreundliche AGBs. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr vorsichtig und möchte diesen Anbieter nicht empfehlen.

b) Der Unternehmensname ist verwirrend

Der Name ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ suggeriert, es handle sich um ein Stadtwerk. Mit einem Stadtwerk verbinde ich regionale Verbundenheit, wirtschaftliche Stabilität und eine lange Firmenhistorie. Bei der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG handelt es sich um einen in 2021 neu gegründete Strom- und Gasdiscounter. 

Diese Anbieter empfehle ich

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

IV. Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG sind

Wenn Sie die Vertragsunterlagen vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet erhalten haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter richtig widerrufen und kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.

Weil Elektrizitätswerke Düsseldorf AG noch ein junges Unternehmen ist, kann ich noch nicht abschätzen, welche Probleme bei diesem Anbieter besonders häufig auftreten. Vorsichtshalber sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen:

  1. Elektrizitätswerke Düsseldorf richtig kündigen: Bei einigen Stromdiscountern hatten Verbraucher Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Kündigungen. Folgen Sie meinen Hinweisen, damit Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung verhindern. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen laut Verivox.de. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach.
  2. Versteckte Preiserhöhung: Preiserhöhungen können Sie teuer zu stehen kommen. Leider passiert es viel zu häufig, dass Preiserhöhungen versteckt oder beiläufig den Verbrauchern mitgeteilt werden. Aus diesem Grund empfehle ich sorgfältig alle Dokumente Ihres Stromanbieters und auch das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen.
  3. Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Bei einigen Stromanbietern werden das Guthaben aus der Stromrechnung sowie die versprochenen Neukundenboni zu spät ausgezahlt. Notieren Sie sich daher am besten, wann Elektrizitätswerke Düsseldorf Ihnen Geld überweisen muss, um schnell mahnen zu können. Manchmal verzögert sich auch die Erstellung der Stromrechnung. Sie sollten zudem die Stromrechnung auf Fehler überprüfen. Ich bin immer wieder überrascht, in wie vielen Stromrechnungen der Bonus nicht mit berücksichtigt wurde, falsche Preise verwendet wurden oder schlichtweg fehlerhafte Berechnungen vorliegen.
  4. Nichterfüllungsschäden: Nutzen Sie meinen kostenloses Musterschreiben.

Wenn Sie Probleme mit Elektrizitätswerke Düsseldorf bekommen sollten, so können Sie auf meiner Internetseite recherchieren, wie Sie sich beschweren sollten. Ich stelle kostenlose Anleitungen und Musterschreiben bereit. Sie können auch gerne einen Kommentar mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts auf dieser Seite hinterlassen. Ich werde Ihre Frage gerne beantworten.

V. Weiterführende Hinweise zu Elektrizitätswerke Düsseldorf AG

Gas-Tarife

  • HeimTarif Gas Vorteil: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
  • HeimTarif Gas VorteilExtra: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen

Strom-Tarife

  • HeimTarif Strom Vorteil: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
  • HeimTarif Strom VorteilExtra: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen

Wer steckt hinter Elektrizitätswerke Düsseldorf AG?

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG hat nichts mit den Stadtwerken Düsseldorf zu tun. Der Anbieter ist erst seit 2021 tätig, dessen Tochtergesellschaft ‚Wunderwerk AG‘ ist seit 2018 am Markt tätig. Der Vorstandsvorsitzende heißt Samuel Schmidt. Allem Anschein ist der Eigentümer von Elektrizitätswerke Düsseldorf auch der Gründer, Hr. Samuel Schmidt.

Kontakt

  • Anschrift: Elektrizitätswerke Düsseldorf AG – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln
  • E-Mail: [email protected]
  • Telefon: 0211 95 434 543

Zählerstand mitteilen

Für die jährliche Meldung Ihres Zählerstandes empfehle ich diesen Ihren Stadtwerken mitzuteilen. Die Stadtwerke werden den Zählerstand an die Elektrizitätswerke Düsseldorf übermitteln.

Wenn Sie ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ Ihren Zählerstand dennoch mitteilen wollen, dann sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] mitteilen. Das Unternehmen verfügt zwar auch über ein Kundenportal. Ich präferiere aber die E-Mail-Adresse zu verwenden, damit Sie nachweisen können, wann Sie welchen Zählerstand übermittelt haben.

Wie ist Ihre Meinung zum neuen Stromanbieter Elektrizitätswerke Düsseldorf? Haben Sie Anmerkungen zum Text? Ich freue mich auf Ihren Kommentar!

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140 Kommentare

  1. So der Knaller ist noch nicht zu Ende.

    Nach Erhöhung Abschlag und 100% Strompreiserhöhung hatte ich bereits gekündigt (Email und Einschreiben).

    Bitte checked euer Portal https://kundenportal.elektrizitaetswerkeduesseldorf.de/

    Dort wurde meine Kündigung mit Ende 11.11.2021 bereits vermerkt.
    Lieferende… und im Grünen Sticker steht endlich ENDE. HAHAHAHA

    Aber es kam natürlich nix an Email oder im Portal als Dokument.
    Habe einen Screenshot gemacht und schon mal gewechselt.
    Gehe damit zu EWE und haben denen mitgeteilt, dass ich selbst gekündigt habe.

    Die Prüfen das natürlich und das sollte bestätigt sein.
    Mal abwarten, ob die beim Wechsel auch noch rumzicken.

    Wenn ja, dann gibts Anzeige und ich werde den CEO Lümmel auf die Anklagebank bringen!!!

  2. So ganz verstehe ich die Aufregung nicht.
    Joo, man hat per Mail erst einmal angekündigt den Abschlagspreis umd 50% zu erhöhen (ohne, was der Gesetzgeber vorschreibt auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, womit dieses Mail, sollte man es ausdrucken, nicht einmal als Toilettenpapier taugt) und dann kommt ein zweites Mail mit einer Strompreiserhöhungankündigung von über 100% (und hier dann auch tatsächlich der Hinweis, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat).
    Also kündigen (und zwar schriftlich mit Einwurfeinschreiben) – weil ein Unternehmen, welches mit solch einer „Seriosität“ arbeitet ist im Zuge von einer Kündigung per Mail nicht zu trauen und gleichzeitig meine Bank angewiesen die Einzugserlaubnis zu stornieren….weil, ich gehe davon aus, dass das Unternehmen weder a) den vereinbarten Boni erstattet noch b) den Minderverbrauch an Strom erstatten wird.
    Es mag ja ärgerlich sein – man hat als Verbraucher aber hier wenigstens Rechte und Hebel wo man ansetzen kann und mir zumindest war bei Abschluss des Vertrages schon klar (man sollte sich immer über einen Lieferanten informieren), dass es zu Problemen kommen könnte – man kennt die Pappenheimer im Strommarkt ja. Aber so habe ich wenigstens ein paar Monate richtig günstigen Strom bekommen.

    1. Das sehe ich etwas differenzierter.
      Klar kann man jetzt von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und auch durch Lastschriftrückgaben Geld zurückholen.

      Es geht aber der Neukundenbonus verloren. Außerdem ist der Preis bei einem anderen Anbieter jetzt ca. 10 Ct/kWh höher.
      Ich habe z.B. nur 5 Monate einen Arbeitspreis von 22,36 Ct erhalten.
      Die restlichen 7 Monate muss ich bei Vattenfall jetzt ca 32,50 Ct zahlen.
      Hätte ich damals gleich Vattenfall genommen, wäre das nur geringfügig teurer gewesen. Ich glaube, das lag so bei rd24-25 Ct.
      Ich habe also im Ergebnis rd 7 Ct auf 1.500 kWh sowie wahrscheinlich den Neukundenbonus verloren. Und dem Sofortbonus renne ich auch seit Monaten hinterher.
      Im Ergebnis ein Verlustgeschäft und Ärger.
      Denn es würde mich wundern, wenn die Endabrechnung nachher stimmt.
      Das ist echt verlorene Lebenszeit.

      Habe damals leider nicht geprüft, ob es ein städtischer Versorger ist wie ich vom Namen her dachte.

  3. Hallo,

    auch ich habe am 23.10.21 eine Email bekommen mit der Abschlagserhöhung ab dem 01.11.21 von 77 Euro auf 116 Euro. In einer Woche eine Erhöhung des Abschlags? Ich habe dem per Email widersprochen.

    Mein Vertrag wurde am 26.01.2021 für 12 Monate abgeschlossen.

    Und gestern Abend 28.10 dann der nächste Hammer. Preiserhöhung zum 27.11.2021 von 24,78 Cent auf 50,30 Cent pro kWh.
    Also laut AGB habe ich eine eingeschränkte Preisgarantie.
    Dann steht da auch noch, dass eine Preiserhöhung 6 Wochen vorher angekündigt werden muss. Hier bei mir sind es jetzt 4 Wochen.
    Ich weiß jetzt gar nicht, was ich machen soll. Kündigen? Oder drauf bestehen, das der Vertrag weiterlaufen soll bis Ende oder doch wegen den 4/6 Wochen Einspruch einlegen?!???

    Danke für eure Tipps!

  4. Ich habe nun ebenfall einen Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung und Strompreiserhöhung eingelegt bei EWD, sowie meine Einzugsermächtigung online und per Email gekündigt. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich nichtmals meinen Sofortbonus erhalten habe…

    Darf ich nun einfach den Sofortbonus bei meiner nächsten Abschlagszahlung abziehen oder wäre das rechtlich nicht in Odnung und ich muss auf die Rückzahlung warten?

    Besteht eigentlich irgendeine realistische Chance den Bonus zu erhalten? Insbesondere falls ich eine Sonderkündigung ausspreche aufgrund des Vertragsbruchs/Preiserhöhung? Ich bin seit April dabei und sollte am Ende noch 25% bekommen. Würden die 25% sich eigentlich nur auf den ursprünglichen Stromkosten oder auch auf die angehobenen Stromkosten beziehen?

  5. Nachdem ich letzte Woche das Schreiben zu den Abschlagserhöhungen von 146 auf 361€ erhalten habe und gemäß eurem Musterschreiben per E-Mail und Einschreiben widersprochen und die EZE widerrufen habe u.a. weil ja keine Preiserhöhung stattfand, kommt nur ein fast identisches Schreiben mit Preiserhöhung von 4,73c auf 17c ab dem 27.11.21, aber ohne neue genannte AS Erhöhung, jodoch hinweis auf das Sonderkündigungsrecht wo die hoffen das man von selbst geht.

    Die 6 Wochen Ankündigungszeit sind hier doch auch wieder nicht gegeben, zudem besteht von meinem am 1.8.21 begonnenen Vertrag die Preisgarantie für 12Monate.

    Ich wäre über eine erneute Handlungsempfehlung sehr dankbar.

    Hier die neue Mail vom 29.10.21:

    Sehr geehrter Herr ,

    an der Tankstelle ist es deutlich spürbar und in den Medien ist es fast schon das Top-Thema: Deutschland erlebt eine Energiepreiskrise. Die Preise an den einschlägigen Börsen, an denen Energie gehandelt wird, kennen nämlich nur noch eine Richtung: nach oben. Wir möchten deshalb unsere Kunden vollumfänglich über die aktuellen Geschehnisse informieren, damit sie die Auswirkungen, die diese Situation mit sich bringt, nachvollziehen können.

    Die Corona-Pandemie hat die globale Wirtschaft in eine Art Dornröschen-Schlaf versetzt, aus dem sie nun wieder aufgewacht ist. Entsprechend groß ist plötzlich wieder die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas. Das alleine treibt schon die Preise hoch. Dazu kommen geopolitische Machtspielchen um Pipelines und Lieferverträge sowie nationale Engpässe durch leere Speicher und fehlende Alternativen in Form erneuerbarer Energie.

    Besserung ist kurz vor dem Winter auch nicht in Sicht, aber trotz der extrem gestiegenen Preisprognosen für die anstehenden Monate mit den höchsten Energieverbräuchen werden wir als Ihr Energieversorger für Ihre sichere Weiterbelieferung zuverlässig sorgen.

    Tarifpreise und die Sicherstellung des Energieeinkaufs müssen zueinander passen. Dies ist die Grundlage für jede sichere Versorgung. An Ihrer Abnahmestelle ist dies aktuell nicht mehr gewährleistet. Eine Anpassung ist deshalb erforderlich.

    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,73 Cent pro Kilowattstunde auf 17,00 Cent pro Kilowattstunde.

    Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.

    Um Ihnen diese Maßnahme so anschaulich und transparent wie möglich zu begründen, sehen Sie im Schaubild, wie sich die Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) darstellt. Zur Erzielung marktgerechter Preise legen wir objektive Maßstäbe an und haben die Einkaufspreisentwicklung an mehreren Börsen immer für Sie im Blick:

    Einkaufspreise Futures für Strom / Gas in Euro / MWh

    Steigerungen von bis zu 400% gegenüber dem ersten Quartal 2021 können nur durch die richtigen politischen Entscheidungen und einen gemeinsamen Kraftakt kompensiert werden.

    Quelle:         

                          

    Mittelfristig blicken wir voller Optimismus in die Zukunft. Vermutlich werden wir bald wieder in der Lage sein, Ihnen interessante Angebote mit hohem Sparpotential gegenüber herkömmlichen Energieversorgern zu machen.

    Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0211 95 434 543 bzw. per E-Mail unter [email protected]

     
    Freundliche Grüße

    Ihr Elektrizitätswerke Düsseldorf Team

  6. Subject: Zu Ihrer Information – Arbeitsänderung


    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 24,67 Cent pro Kilowattstunde auf 50,90 Cent pro Kilowattstunde.
     
    Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.
    … “

    Unglaublich per Mail und Einschreiben gekündigt wegen illegaler Abschlagserhöhung von 63 auf 98 Eur, indirekte Preiserhöhung bei gleichem Verbrauch und 24M Preisbildung.
    Jetzt diese Schreiben per Mail den Reois fast 100% zu erhöhen. Die wissen jetzt sogar aufs Sonderkündigungsrecht hin. Hahahaha, das Subject ist trotzdem rechtliche Verwirr-scheisse. Bullshit wird bestraft. Jetzt gibt’s meine Kündigung halt mehrfach. Mit Rechtsbelehrung. Anzeige. Meldung an Schlichtungsstelle.

    Mitarbeiter dort sollten sich einen neuen Job suchen, der Laden geht Hopps. Der CEO gehört angeklagt. Ab in den Bau mit dem!!!

  7. Laut AGB geht die Kündigung an [email protected]

    Jemand Erfahrung, dass Emails dorthin nicht beantwortet werden?
    Es gab keine Bounce Nachricht. Insofern ist das ganze bei denen angekommen.

    Nunja, schriftlich ging die Kündigung durch die indirekte Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht) raus.

  8. So,
    nun haben die Elektrizitätswerke Düsseldorf wegen der Bankverbindung per Email geantwortet. Stelle den kopierten Text jetzt hier ein.
    Wollen doch trotz Widerspruch immer noch den erhöhten Betrag überwiesen haben, Unglaublich.

    Sehr geehrter Herr Wenderoth,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wunschgemäß haben wir Ihren Lastschrifteinzug zum 27.10.2021 beendet.

    Wir bitten Sie daher Ihre monatlichen Zahlbeträge in Höhe von 307,00 Euro immer zum 01. eines Monats zu überweisen.

    Es steht Ihnen folgende Bankverbindung zur Verfügung:

    Bankverbindung:
    Kontoinhaber: Elektrizitätswerke Düsseldorf
    Institut: Aareal Bank AG
    IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
    BIC: AARBDE5WDOM

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Elektrizitätswerke Düsseldorf Team

    ___________________________________________________________________
    Postanschrift:
    Elektrizitätswerke Düsseldorf
    Postfach: 21 01 40
    50527 Köln

    Sitz der Gesellschaft:
    Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
    Burgunderstr. 29
    40549 Düsseldorf

    Tel.: 0211 95 434 543

    Vorstand: Samuel Schmidt

    Vorsitzender des Aufsichtsrates: Daniel Lesaar

    Registergericht:
    AG Düsseldorf HRB 83026

    Aufsichtsbehörde:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn

    Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Verletzung der Rechte des Absenders dar.
    ___________________________________________________________________

    1. Bei mir war es anders, in dem sie den Vertrag beendet haben. Sie behaupten, ich habe den Vertrag gekündigt, was nicht geschehen ist.

      Sehr geehrter Herr …,

      vielen Dank für Ihr Schreiben.

      Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres Energieliefervertrags frühestmöglich zum 09.11.2021.

      Selbstverständlich kümmern wir uns um eine genaue Schlussabrechnung zum Lieferende. Die Abrechnung erfolgt mit Ihren aktuell gültigen Tarifkonditionen. Sollten Bonusansprüche bestehen, werden diese als Gutschrift in Abzug gebracht.

      Im Monat November wird für Sie kein Zahlbetrag fällig. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt, wird für den Monat November kein monatlicher Zahlbetrag von Ihrem Konto abgebucht.

      Bitte teilen Sie Ihrem Betreiber des Zählers als auch uns zum 09.11.2021 den Schlusszählerstand mit.
      Zählerstände können bequem über das Kundenportal übermittelt werden: https://kundenportal.elektrizitaetswerkeduesseldorf.de

      Ist Ihnen aus Ihrer Schlussrechnung eine Nachzahlung entstanden, so brauchen Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Nach dem Ausgleich der Forderung oder nach der Überweisung eines etwaigen Guthabens auf Ihr Konto verfällt das erteilte SEPA-Lastschriftmandat selbsttätig.

      Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Elektrizitätswerke Düsseldorf Team

      ___________________________________________________________________
      Postanschrift:
      Elektrizitätswerke Düsseldorf
      Postfach: 21 01 40
      50527 Köln

      Sitz der Gesellschaft:
      Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
      Burgunderstr. 29
      40549 Düsseldorf

      Tel.: 0211 95 434 543

      Vorstand: Samuel Schmidt

      Vorsitzender des Aufsichtsrates: Daniel Lesaar

      Registergericht:
      AG Düsseldorf HRB 83026

      Aufsichtsbehörde:
      Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
      Tulpenfeld 4
      53113 Bonn

      Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Verletzung der Rechte des Absenders dar.
      ___________________________________________________________________

    2. Hallo,
      ich habe die Einzugsermächtigung auch widerrufen und das gleiche Schreiben, wie oben angegeben, mit der Mitteilung der Bankverbindung bekommen.
      Einen Tag später, heute 29.10., habe ich eine Mail bekommen in dem mir
      „die Kündigung des Energieliefervertrages bis zum 10.11.2021 bestätigt wird“.
      Ich habe den Stromvertrag gar nicht gekündigt.
      In all meinen Schreiben an den Stromversorger steht nirgends, dass ich den Stromvertrag kündigen will. Der Stromvertrag wurde bis Mai 2022, zu wirklich günstigen Konditionen abgeschlossen.
      Auch sind keine Kündigungsgründe angegeben.
      Hab jetzt Wiederspruch gegen die Kündigung ein gelegt.
      Wenn sie nicht die Kündigung zurück nehmen, werde ich wohl meinen Anwalt einschalten müssen, der auf fortbestehen des Vertrages pochen soll.

  9. Ich habe einen Jahresvertrag mit 2000kw bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf. Er läuft am 31.05.2022 ab.
    Am 22.10. haben die mir ein Schreiben mit der Erhöhung des monatl. Abschlages von 54 auf 80 Euro geschickt. Da ich feste Gebühren für dieses Jahr habe, widersprach ich der Erhöhung da ja meine Gebühren festgeschrieben sind und ich sowieso weniger verbrauche. Auf dem Kundenportal habe ich meinen Zählerstand geschickt um den monatl. Abschlag von 54 Euro beizuhalten. Auch habe ich mich telefonisch gemeldet. Zweimal haben sie nach einer Stunde warten einfach aufgelegt. Die Aussage war dann die Preise erhöhen sich auch in einem Jahresvertrag und sie können eine außerordentliche Kündigung jederzeit ausstellen.
    Nachdem ich nicht einverstanden war kam eine E-Mail mit – Ihre Kündigung vom 26.10- die ich niemals geschrieben habe. Zum 08.11. haben sie jetzt den Vertrag gekündigt.

  10. Meine Abschlagszahlung für die Gasbelieferung bei den „elektrizitätswerke düsseldorf“ soll um 113 Prozent steigen.
    Begründung: Steigende Großhandelspreise.

    1. Hab ich gestern bekommen.
      Heute kam die Bestätigung der Kündigung.

      Hier die Bankverbindung:
      Wunschgemäß haben wir Ihren Lastschrifteinzug zum 27.10.2021 beendet.

      Wir bitten Sie daher Ihre monatlichen Zahlbeträge in Höhe von 102,00 Euro immer zum 01. eines Monats zu überweisen.
      Es steht Ihnen folgende Bankverbindung zur Verfügung:

      Bankverbindung:
      Kontoinhaber: Elektrizitätswerke Düsseldorf
      Institut: Aareal Bank AG
      IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
      BIC: AARBDE5WDOM

      Für eine reibungslose Zuordnung geben Sie bitte immer im Verwendungszweck Ihre Vertragsnummer …………….. a

      Beim Einzug des monatlichen Betrages durch den Versorger, war eine Bankverbindung einer Volksbank angegeben.