Elektrizitätswerke Düsseldorf: Preiserhöhung, Kündigung

ACHTUNG: Elektrizitätswerke Düsseldorf hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Abschläge und Preise massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.

  • Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener und ein Widerrufschreiben (aktualisiert 28.3.2021).
  • Bei Problemen mit Preiserhöhung, Guthaben, Rechnung etc. finden Sie auf dieser und der zuvor verlinken Seite Hilfe, Musterschreiben & Anleitungen.

Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen 

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG wurde in 2021 gegründet und gehört nicht zu den Stadtwerken Düsseldorf. Verbraucher berichten über Wechselprobleme. Die AGBs enthalten branchen-un-übliche Bonus-Einschränkungen und Zusatzkosten.

WechselproblemeBeschwerden über nicht nachvollziehbare Vertragsablehnungen
Bonus- Einschränkungen z.B. bei nicht ausschließlich privater Nutzung
Zusatzkostenu.A. bei Umzug: 60€ Gebühren

Elektrizitätswerke Düsseldorf

  

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    Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 16.01.2022

Inhaltsverzeichnis

I. Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen
II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Bewertung: kritische, kundenunfreundliche AGB-Klauseln

III. Weitere Gründe, weshalb ich Elektrizitätswerke Düsseldorf nicht empfehle
IV. Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Elektrizitätswerke Düsseldorf sind

V. Weiterführende Hinweise zu Elektrizitätswerke Düsseldorf

II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen 

Kundenmeinungen auf Verivox: Probleme mit Vertragsabschluss

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG wurde 2021 gegründet. Auf Verivox werden die Kundenbewertungen zu Elektrizitätswerke Düsseldorf AG und dessen Tochter, die Wunderwerke AG, zusammengefasst. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die meisten Bewertungen auf die Wunderwerke AG beziehen.

Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen Bewertung

Hinterlassene Kommentare auf Verivox zwischen dem 13.6. und 27.5.2021

  • „Leider hat mich der Anbieter abgelegt über Verivox, habe bei Ceck 24 ein neuen Vertag gemacht ohne Probleme“
  • „Leider hat der Wechsel nicht stattgefunden, da angeblich unser Gebiet nicht beliefert wird. Wir wohnen mitten in Essen. Kein abgelegener Ort. Sind leider gar nicht zufrieden, denn das könnte man ja als Anbieter auch vor Vertragsabschluss geprüft haben.“
  • „Wenn ein Anbieterwechsel nicht reibungslos über die Bühne geht dann entsteht noch mehr Bürokratie, das ist schade und unnötig. Die Kommunikation zum neuen Anbieter war ausgezeichnet.“
  • „Die schlechteste Bewertung ist noch zu gut. Die Belieferung wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.Grund ist ganz klar meine auch von Ihnen gepriesene Wechselbereitschaft. MfG Kemnitz“   
  • „Anbieter hat Vertragsabschluss mit fadenscheiniger Antwort abgelehnt. Vermutlich weil ich bei dem Anbieter Wunderwerk AG das zu den Elektrizitätswerken Düsseldorf gehört schon einmal Kunde war.“

Beschwerden über die Tochter der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG

Über die 2018 gegründete Tochter ‚Wunderwerk AG‚ haben Verbraucher bereits Erfahrungen mit fehlenden Abrechnungen und Guthabenauszahlungen, verweigerten Neukundenboni (z.B. wegen Photovoltaik-Anlage, Gewerbe etc.) und Nichterfüllungsschaden gesammelt.

Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Wunderwerk AG haben, sollten Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021). Weil die AGBs sehr ähnlich sind und die Kundenbetreuung ähnlich gehandhabt werden dürfte, können diese Probleme auch Kunden von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG drohen. Zudem werden die Bewertungen zur Tochter ‚Wunderwerk AG‘ auf Verivox auch bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf AG ausgewiesen. 

Anhand der Links im Abschnitt III zeige ich betroffenen Verbrauchern Schritt für Schritt, wie sie sich wehren können.

II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Bewertung: kritische, kundenunfreundliche AGB-Klauseln

Die AGBs von Elektrizitätswerke Düsseldorf (Abruf: 17.05.2021) enthalten kritische, verbraucherunfreundliche Bestimmungen. Diese schränken den Bonus ein, es drohen unerwartete Zusatzkosten und Kunden mit einen Mehrtarifzähler oder eine Photovoltaikanlage sind vom Vertrag ausgeschlossen.

(siehe AGB-Studie; da die AGBs sich laufend ändern können, kann der folgende Inhalt veraltet sein.)

Meiner Meinung nach werden folgende AGB-Klauseln potentiellen Kunden nicht transparent mitgeteilt. Verbraucher anderer Unternehmen (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie) haben mich bereits um Hilfe gebeten, weil sie überrascht waren, dass Ihnen der Bonus verweigert wurde. Für mich sind derartige AGBs sehr kritisch und nicht vertrauensfördernd. Ich empfehle den Kunden daher, vorsichtig vorsichtig zu sein.

a) Vertragseinschränkungen

  • Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG ist eine Belieferung von Entnahmestellen mit z.B. Photovoltaikanlagen und Mehrtarifzählern gestattet (§1 (3); Abruf: 17.05.2021). Aus meiner Sicht sind derartige Einschränkung für viele Verbraucher überraschend. Oder haben Sie etwa auf Verivox oder auf der Seite von Elektrizitätswerke Düsseldorf erfahren, dass diese Entnahmestellen nicht beliefert werden? Das Recht, den Stromvertrag aufgrund einer nicht zulässigen Entnahmestelle „mit sofortiger Wirkung“ zu kündigen, sehen sogar die AGBs (§1 (5)) explizit vor. Wenn der Verbraucher keine 12 Monate mit Strom beliefert wurde, kann das Unternehmen den Bonus verweigern (§6 (4)). Diese AGB-Klausel dürfte unzulässig sein, weil der Endverbraucher nicht mit einer derartigen Einschränkung rechnen kann und es die Aufgabe des Versorgers ist, den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Tarif von Elektrizitätswerke Düsseldorf in Betracht kommt.
  • Elektrizitätswerke Düsseldorf AG beliefert nur Stromkunden, die einen Verbrauch zwischen 1.000 und 30.000 kWh aufweisen (Ziffer 1 (3)). Die Tarifrechner berücksichtigen diese Einschränkungen. Daher dürfte diese AGB-Klausel zunächst kein Problem darstellen. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn z.B. ein Familienmitglied auszieht und der Verbraucher deshalb weniger als 1.000 kWh verbraucht. In diesem Fall hält sich Elektrizitätswerke Düsseldorf AG das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Ziffer 1 (5)). Mir ist kein Fall hierzu bekannt. Dennoch bin ich vorsichtig.

b) Bonuseinschränkungen

  • Der Bonus wird gemäß Ziffer 6(3) nur dann gewährt, wenn der Verbraucher den Strom ausschließlich privat nutzt. Einschränkungen dieser Art waren bereits Gegenstand zahlreicher Verbraucherbeschwerden und GerichtsurteileEs ist äußerst fragwürdig, ob diese Einschränkung rechtlich zulässig ist. Diese Bonus-Einschränkung kenne ich bereits von der 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke). 
  • Der Bonus kann auch dann verweigert werden, wenn der Stromanbieter den Vertrag vorzeitig kündigt (Ziffer 6(4)). Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Verbraucher gegen die Vertragseinschränkungen verstoßen hat.
  • Ferner gesteht das Unternehmen dem Verbraucher den Neukundenbonus nur dann zu, wenn er nicht innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag widerrufen hat (Ziffer 6.2). Diese Einschränkung ist branchenunüblich und für mich überraschend.

c) Unerwartete Zusatzkosten

  • Wenn sich die Abnahmestelle ändert (z.B. bei Umzug) werden laut AGB eine Pauschale von 60€ in Rechnung gestellt. Auch diese Zusatzkosten sind mir lediglich von der 365 AG und der Fuxx Sparenergie bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist. Schließlich ist die Kündigung und der Lieferantenwechsel für Haushaltskunden kostenfrei gemäß § 20 StromGVV und GasGVV.
  • „Eine Vertragsstrafe kann vom Kunden auch verlangt werden, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen.“ (10(6)) Es dürfte unbestimmt sein, um welche Verpflichtungen es sich dabei handelt. Denkbar wäre es z.B., wenn der Kunde dem Stromanbieter nicht mitteilt, dass er den Strom nicht ausschließlich privat nutzt oder dass er einen Mehrtarifzähler hat. Insofern besteht die Gefahr von Zusatzkosten in Form von Vertragsstrafen.

Nur wenige Stromanbieter bedienen sich derartige verbraucherunfreundliche AGBs (siehe AGB-Studie). Diese Unternehmen kann ich nicht empfehlen, weil sich Verbraucher bereits deshalb über derartige Vertragseinschränkungen beschwert haben. Die große Mehrheit der Stromanbieter verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche AGBs.

III. Weitere Gründe, weshalb ich Elektrizitätswerke Düsseldorf kritisch sehe

a) Der Vorstand ist ein bekannter Unternehmenslenker der ehemaligen 365 AG und der ExtraEnergie GmbH

Der Vorstand von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG, Herr Samuel Schmidt, war mehrere Jahre in der Geschäftsführung der 365 AG und der ExtraEnergie GmbH tätig, bevor er die Tochtergesellschaft ‚Wunderwerk AG‘ gegründet hat. Über alle drei Unternehmen haben sich Verbraucher beschwert, u.a. aufgrund von Bonus-Einschränkungen in den AGBs. Auch die Muttergesellschaft ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ verwendet sehr ähnliche kundenunfreundliche AGBs. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr vorsichtig und möchte diesen Anbieter nicht empfehlen.

b) Der Unternehmensname ist verwirrend

Der Name ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ suggeriert, es handle sich um ein Stadtwerk. Mit einem Stadtwerk verbinde ich regionale Verbundenheit, wirtschaftliche Stabilität und eine lange Firmenhistorie. Bei der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG handelt es sich um einen in 2021 neu gegründete Strom- und Gasdiscounter. 

Diese Anbieter empfehle ich

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

IV. Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG sind

Wenn Sie die Vertragsunterlagen vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet erhalten haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter richtig widerrufen und kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.

Weil Elektrizitätswerke Düsseldorf AG noch ein junges Unternehmen ist, kann ich noch nicht abschätzen, welche Probleme bei diesem Anbieter besonders häufig auftreten. Vorsichtshalber sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen:

  1. Elektrizitätswerke Düsseldorf richtig kündigen: Bei einigen Stromdiscountern hatten Verbraucher Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Kündigungen. Folgen Sie meinen Hinweisen, damit Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung verhindern. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen laut Verivox.de. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach.
  2. Versteckte Preiserhöhung: Preiserhöhungen können Sie teuer zu stehen kommen. Leider passiert es viel zu häufig, dass Preiserhöhungen versteckt oder beiläufig den Verbrauchern mitgeteilt werden. Aus diesem Grund empfehle ich sorgfältig alle Dokumente Ihres Stromanbieters und auch das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen.
  3. Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Bei einigen Stromanbietern werden das Guthaben aus der Stromrechnung sowie die versprochenen Neukundenboni zu spät ausgezahlt. Notieren Sie sich daher am besten, wann Elektrizitätswerke Düsseldorf Ihnen Geld überweisen muss, um schnell mahnen zu können. Manchmal verzögert sich auch die Erstellung der Stromrechnung. Sie sollten zudem die Stromrechnung auf Fehler überprüfen. Ich bin immer wieder überrascht, in wie vielen Stromrechnungen der Bonus nicht mit berücksichtigt wurde, falsche Preise verwendet wurden oder schlichtweg fehlerhafte Berechnungen vorliegen.
  4. Nichterfüllungsschäden: Nutzen Sie meinen kostenloses Musterschreiben.

Wenn Sie Probleme mit Elektrizitätswerke Düsseldorf bekommen sollten, so können Sie auf meiner Internetseite recherchieren, wie Sie sich beschweren sollten. Ich stelle kostenlose Anleitungen und Musterschreiben bereit. Sie können auch gerne einen Kommentar mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts auf dieser Seite hinterlassen. Ich werde Ihre Frage gerne beantworten.

V. Weiterführende Hinweise zu Elektrizitätswerke Düsseldorf AG

Gas-Tarife

  • HeimTarif Gas Vorteil: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
  • HeimTarif Gas VorteilExtra: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen

Strom-Tarife

  • HeimTarif Strom Vorteil: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
  • HeimTarif Strom VorteilExtra: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen

Wer steckt hinter Elektrizitätswerke Düsseldorf AG?

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG hat nichts mit den Stadtwerken Düsseldorf zu tun. Der Anbieter ist erst seit 2021 tätig, dessen Tochtergesellschaft ‚Wunderwerk AG‘ ist seit 2018 am Markt tätig. Der Vorstandsvorsitzende heißt Samuel Schmidt. Allem Anschein ist der Eigentümer von Elektrizitätswerke Düsseldorf auch der Gründer, Hr. Samuel Schmidt.

Kontakt

  • Anschrift: Elektrizitätswerke Düsseldorf AG – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln
  • E-Mail: [email protected]
  • Telefon: 0211 95 434 543

Zählerstand mitteilen

Für die jährliche Meldung Ihres Zählerstandes empfehle ich diesen Ihren Stadtwerken mitzuteilen. Die Stadtwerke werden den Zählerstand an die Elektrizitätswerke Düsseldorf übermitteln.

Wenn Sie ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ Ihren Zählerstand dennoch mitteilen wollen, dann sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] mitteilen. Das Unternehmen verfügt zwar auch über ein Kundenportal. Ich präferiere aber die E-Mail-Adresse zu verwenden, damit Sie nachweisen können, wann Sie welchen Zählerstand übermittelt haben.

Wie ist Ihre Meinung zum neuen Stromanbieter Elektrizitätswerke Düsseldorf? Haben Sie Anmerkungen zum Text? Ich freue mich auf Ihren Kommentar!

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140 Kommentare

  1. Die Elektrizitätswerke erhöhten man on the Street die von Fünf siebzig auf Siebzehn fünfundvierzig Cent pro kwh Ich habe darauf hin gekündigt und warte immer noch auf meine Vorauszahlungen. Habe noch 260 EUR gut. Auf Anfragen antwortet keiner mehr, weder telefonisch noch schriftlich. Werde wohl einen Rechtsanwalt bemühen müssen, um meinen Forderungen Nachdruck zu verleihen.

  2. Meine Daten:
    Vertragsabschluß zum 1.5.2021 für 1 Jahr Mindestlaufzeit. Sofortwechselbonus 25€ zahlbar bis spätestens KW27, Neukundenbonus 5% nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Jahresverbrauch geschätzt 4200kWh. Arbeitspreis brutto 24.7 ct/kWh. Ein Jahr eingeschränkte Preisgarantie:
    Was ist passiert:
    Abschlagszahlung ab Nov. statt bisher 103 € pm erhöht auf 160€ pm. Kurz darauf folgt die Mitteilung der Arbeitspreiserhöhung auf 49 ct/kWh ab 16. 11. 2021. Ankündigung meinerseits wegen Vertragsbruch von Schadenersatzforderungen, sollte der Vertrag nicht bis zum vereinbarten Laufzeitende bedient werden.
    Anfang Nov.: Mitteilung über Lieferende zum 16.11. 2021. Inzwischen Verbrauch abgerechnet ohne Berücksichtigung des ausstehenden Sofortbonus‘ . Anspruch auf Zahlung des Bonus meinerseits wiederholt. Gutschrift aus Endabrechnung ohne Bonus Anfang Dez. überwiesen.

  3. Hallo zusammen,

    erst einmal herzlichen Dank an dieses Portal und alle Beiträge, die mir sehr weitergeholfen haben.

    Ich kann nur jedem empfehlen sich bei derartigen Vorkommnissen an die Schlichtungsstelle zu wenden.

    Auch ich hatte zu meinem Gasvertrag abstruse Schreiben zu willkürlich angedrohten Erhöhungen der Abschlagzahlungen, Erhöhung des Arbeitspreises und Kündigung des Energievertrages erhalten.
    Ich hatte bereits ein Begrüßungsschreiben von den örtlichen Stadtwerken, da ich ab 16.11.21 durch Abmeldung meines Energieversorgers der Grundversorgung zugeordnet wurde.

    Dank des Schlichtungsverfahrens und nach einigem Mailverkehr mit dem „Team Kundenzufriedenheit“ der Elektrizitätswerke Düsseldorf wurde die Abmeldung zurückgenommen und mein Vertrag wird zu den ursprünglichen Konditionen bis zum 30.04.2022 weitergeführt.

    Nun kann ich nach dem Winter in Ruhe einen neuen Anbieter suchen, sofern der derzeitige nicht vorher pleite geht.

    Gruß und einen schönen 3. Advent
    Andreas

  4. Hallo,
    ich war auch (leider) Kunde von den Elektrizitaetswerken Düsseldorf. Nachdem ich hier das alles gelesen hatte, habe ich ganz schnell einen Schlussstrich gezogen und gekündigt (haben die ganz schnell angenommen) .
    Meine Abrechnung wurde auch korrekt erstellt, aber das Guthaben + Neukundenbonus wurde seit dem 19.11.21 noch nicht ausbezahlt. Die Kontoverbindung habe ich bereits per Mail und über das Kundenportal mitgeteilt. Telefonisch kann ich niemanden erreichen
    Hat hier jemand schon sein Guthaben ausbezahlt bekommen? Kann man sich in solch einen Fall auch an die Schlichtungsstelle wenden? Mahnbescheid erstellen (wenn es noch länger dauert)?
    Vielen Dank!
    Gruß
    Christian

    1. Juhu 🙂 ich habe heute tatsächlich mein Geld vollständig bekommen.
      Ich habe jetzt natürlich bei meinem neuen Anbieter einen viele schlechteren Tarif erhalten, aber lieber ein Ende mit Schrecken…
      Ich wünsche euch alle viel Glück!

  5. Hallo zusammen, ich habe heute wieder eine Mahnung erhalten da ich wie so viele andere das zuviel eingezogene Geld zurückgeholt und den vertraglich vereinbarten Betrag überwiesen habe. Das war in meinem Fall die zweite Mahnung über die Differenz + 6€ zusätzlich. Was wäre nun die empfohlene Verhaltensweise. Auf Schreiben wird ja eh nicht reagiert, die Schlichtungsstelle habe ich bereits eingeschaltet aber noch keine Rückmeldung bekommen. Was tun? Ist das nur Masche oder kommen die irgendwann mit Inkasso etc. Wie sind die Erfahrungen?

    1. Hallo, auch wenn es wahrscheinlich nicht genau das ist, was du hören willst. Laut Energiewirtschaftsgesetz muss während dem Schlichtungsverfahren das Mahnverfahren über den Anspruch ruhen ( §111b Abs. 2 EnWG).
      Also wenn die erste Mahnung bereits Bestandteil des Antrags bei der Schlichtungsstelle war, dann sollte die zweite Mahnung entsprechend abgedeckt sein, bzw. hat sich vielleicht nur zeitlich überschnitten. Hast du der Schlichtungsstelle noch nichts von den Mahngebühren mitgeteilt, dann ggfs. nachreichen.
      Zur Sicherheit kannst du der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG schreiben, dass ein Schlichtungsverfahren beantragt wurde und sie solange einen Mahnungstopp setzen sollen. Denke per Mail sollte reichen, inzwischen müsste jeder wissen, dass bei denen niemand antworten kann.

      1. Danke, doch das ist eine Tatsache die ich noch nicht wusste. Ich werde eine entsprechende Mail+Einschreiben fertig machen, auch wenn es wahrscheinlich keiner beantwortet. Das Schlichtungsverfahren hatte ich ja bereits eröffnet, aber noch nichts weiter von der Schlichtungsstelle gehört. Vielleicht werde ich denen auch noch ans Bein pinkeln und einen Folterfragebogen nach Art. 15 DSGVO schicken. Schließlich haben sie meine Daten mit Wunderwerk ausgetauscht, einer Firma zu der ich keinerlei vertragliche Beziehungen habe.

        1. Sehr geehrte Damen und Herren,

          bezugnehmend auf meine zahlreichen unbeantworteten Widersprüche zu Ihren illegalen Preiserhöhungen und Kündigungen u.a. vom 11.11.2021 per Email und Einschreiben fordere ich hiermit eine Einstellung Ihrer unberechtigten Rechnungsstellungen und Mahnungen, da diese offensichtlich fehlerhaft sind.

          Außerdem wurde meinerseits die Schlichtungsstelle Energie am 28.11.2021 eingeschaltet und damit muss laut Energiewirtschaftsgesetz während dem Schlichtungsverfahren das Mahnverfahren über den Anspruch ruhen ( §111b Abs. 2 EnWG).

          Des Weiteren habe ich keinerlei vertragliche Beziehungen zu einer „Wunderwerk AG“ und den Austausch meiner persönlichen Daten mit diesem Drittunternehmen ohne meine Zustimmung halte ich für äußerst fraglich und werde das gegebenenfalls der entsprechenden Datenschutz-Aufsicht melden bzw eine Datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO einreichen.

          Außerdem verweise ich hiermit noch einmal auf mein Schreiben vom 28.11.2021 in dem ich die Schlussrechnung angefordert habe.

          1. So. Bei mir hat sich einiges getan. Bekomme nun Mahnschreiben von einer Firma namens „EWD Inkasso“ mit Frist bis 23.12., trotz laufendem Schlichtungsverfahren. Habe das mal an die Schlichtungsstelle weitergeleitet.

  6. Vorsicht: Die Elektrizitätswerke Düsseldorf sind Gauner.
    Gasbelieferungsvertrag entgegen den eigenen AGB ohne Rechtsgrund gekündigt.
    Vertraglich vereinbarte Preisgarantie wird völlig ignoriert.
    Keine Reaktion auf Widerspruch. Überhaupt: Telefonisch nicht erreichbar.
    Vertraglich zugesagte Boni wurden trotz Erinnerung nicht gezahlt.

  7. Hallo,
    ich habe, nachdem ich wider, innerhalb 3 Tagen, eine Mahnung von Wunderwerk erhalten habe angerufen. Tatsächlich hatte ich nach 3 Minuten mit einen Mitarbeiter einen Gesprächskontakt. Das Telefonat hätte ich mir sparen können. Immer wieder musste ich hören, er müsse einen anderen Mitarbeiter fragen bezüglich meiner Fragen. Aber der angebliche Mitarbeiter ist zur Zeit in Urlaub…….!!!! Nach ca. 5 Minuten beendete ich frustriert das Gespräch.

    Am gleichen Abend habe ich die Abschlussrechnung erhalten.
    Von den Elektrizitätswerke Düsseldorf, und nicht von Wunderwerk.
    Beim Nachrechnen ist mir aufgefallen, dass Sie, die monatlichen Grundgebühr auf 30 Tage umrechnen. Dann berechnen sie sämtliche Monate genau nach Tagen um und multiplizieren die Gesamttage mit dem Umrechnungsfaktor den sie bei 30 Tage errechnet haben.
    Beispiel:
    Berechnet haben sie wie folgt:
    19,60 € Grundgebühr : 30 Tage = 0,6533 €
    Mai= 31 Tage + Juni 30 Tage + Juli 31 Tage = 92 Tage mal 0,6533 € = 60,10 €
    Richtig wäre: 3 Monate mal 19,60 € = 58,80 €

    Vertraglich ist geregelt, dass die Grundgebühr monatlich berechnet wird und nicht täglich.
    Natürlich haben sie auch eine Mahngebühr und Lastrückschriftgebühr berechnet. Zusammen über 10,00 €. Total überzogen.
    Den Neukundenbonus wurde mit 15 % in Abzug gebracht. Der Sofortbonus von 25,00 € wurde nicht berücksichtigt.
    Nach deren Abrechnung steht mit noch ein kleines Guthaben zu.
    Nach meiner Berechnung aber ein größeres Guthaben.
    Ich habe Wiederspruch gegen die Abschlussrechnung eingelegt, sowie eine offizielle Beschwerde. Wenn Sie nach 4 Wochen nicht reagieren, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden. Schauen wir mal wie es weiter geht.
    V.G.
    Hans Simmat

  8. Hallo,

    hat jemand seit dem 19.11.2021 in irgendeiner Form eine Antwort auf eine Anfrage/ Widerspruch von Wunderwerk oder Elektrizitätswerke Düsseldorf erhalten? Konnte jemand Wunderwerk oder Elektrizitätswerke Düsseldorf telefonisch erreichen? (Mit einer Wartezeit unter 40 Minuten!?)

    Zudem würde mich interessieren, ob es wirklich eine halbwegs zugeschnittene Antwort war, oder lediglich eine Mahnung.

    Danke für die Rückmeldung.

    1. Hallo Chris. Also ich nicht, zumindest per Mail und Einschreiben kam nie etwas konkretes zurück. Nur Standardschreiben. Telefonisch habe ich nicht probiert, weil ich nur von einem Fall gelesen habe wo tatsächlich mal jemand ran ging.

      1. Hallo Chris, genauso war es bei mir auch. Man bekommt nur Standardschreiben zurück.
        Die sind clever. Sie kündigen vertragswidrig und dann landest du in der Grundversorgung.
        Ich hatte eine Preisgarantie, wie fast alle hier. Die sind aber clever. Selbst wenn Sie Dir später
        die Differenz (Mehrkosten) erstatten, kommt es denen noch viel günstiger, wie wenn Sie den
        Vertrag selber hätten durchhalten müssen. Die Grundversogunger haben ja bei weitem nicht die
        Preise weitergegeben, wie jetzt am Markt die Einkaufspreise sind.
        Aber das schlimmste ist, dass die Bundesnetzagentur nichts macht. Alles nur noch traurig.
        Wir leben in einer Bananenrepublik.

        1. Hallo Dennis,
          ja, mein Grundversorger ist aktuell auch der Versorger meiner Wahl, falls es zur Kündigung kommt.

          Vermutlich beschweren sich zu wenige richtig bei der Bundesnetzagentur, beziehungsweise belästigen sie fälschlicherweise mit Fragen zu den AGB. Auch der Verbraucherschutz hat den Fokus ausschließlich auf den AGB.

          Allerdings steckt mehr in meinen Augen dahinter, als nur falsche Preisanpassungen.

      2. Danke. Nach 40 Minuten ging tatsächlich jemand bei Wunderwerk ran, aber er konnte mich nicht hören!!!!!!!!
        Einschreiben an die Burgunderstr werden umgeleitet.

  9. Hallo.
    Und das Schrecken hat immer noch kein Ende…..
    Was mögen Sie jetzt wieder im Schilde führen?
    Ob das Ehrlich gemeint ist, schauen wir mal….
    Und jetzt wird wieder die Kölner Adresse angegeben……..

    Sehr geehrter Herr Simmat,

    Ihre Interessen haben wir weiterhin im Blick. So helfen wir Ihnen.

    Sie haben die Möglichkeit zügig und unkompliziert zu einem anderen günstigen Versorger zu wechseln. Haben Sie bereits Ihren Folgelieferanten gewählt, melden Sie diesem bitte unverzüglich das neue Lieferende 10.11.2021 für einen unterbrechungsfreien Übergang.

    Finanzielle Mehrbelastungen durch eine unvermeidbare kurzzeitige Belieferung in der Grundversorgung während des Wechselvorgangs werden von uns ausgeglichen. Legen Sie in diesem Fall die Endrechnung des Grundversorgers nach dem Abrechnungszeitraum vor.

    Auch Boni werden bei Anspruchsentstehung zeitanteilig gewährt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Elektrizitätswerke Düsseldorf Team

    ___________________________________________________________________
    Postanschrift:
    Elektrizitätswerke Düsseldorf
    Postfach: 21 01 40
    50527 Köln

    Sitz der Gesellschaft:
    Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
    Burgunderstr. 29
    40549 Düsseldorf

    Tel.: 0211 95 434 543

    Vorstand: Samuel Schmidt

    Vorsitzender des Aufsichtsrates: Daniel Lesaar

    Registergericht:
    AG Düsseldorf HRB 83026

    Aufsichtsbehörde:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn

    Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Verletzung der Rechte des Absenders dar.
    ___________________________________________________________________

  10. Hallo
    wer hat die genaue Bankverbindung / Kontonummer IBAN
    von den Elektrizitätswerken Düsseldorf AG
    Da ich der Lastschrift widersprochen habe, bnötige ich diese Angaben. Danke

    1. Hallo,
      es gibt unterschiedliche Bankverbindungen.
      Schauen Sie in Ihrem Online Banking bei der Lastschrift unter
      „Details anzeigen“
      Dort müsste das Gegenkonto des Anbieters stehen
      Wenn sie eine Lastschrift zurückgeben, geht das genau über das da angegebene Konto.

      Ich halte es für riskant, hier pauschal eine Bankverbindung zu posten, da es zumindest eine bei der Areal Bank und eine bei der Raiffeisenbank Eifeltor gibt.

      Wenn Sie auf das falsche überweisen, ist das ggf. nicht mit schuldbefreiender Wirkung.
      Es könnte damit ggf. erneut gefordert werden. Das wäre besonders bei einer Insolvenz des Anbieters sehr ärgerlich.

      DAHER:
      Auf das Konto zahlen, auf das der Gegenwert Ihrer Einzüge geht.

      Details s.o.

      Im Zweifel hilft Ihnen Ihre Bank.