Elektrizitätswerke Düsseldorf: Preiserhöhung, Kündigung

ACHTUNG: Elektrizitätswerke Düsseldorf hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Abschläge und Preise massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.

  • Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener und ein Widerrufschreiben (aktualisiert 28.3.2021).
  • Bei Problemen mit Preiserhöhung, Guthaben, Rechnung etc. finden Sie auf dieser und der zuvor verlinken Seite Hilfe, Musterschreiben & Anleitungen.

Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen 

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG wurde in 2021 gegründet und gehört nicht zu den Stadtwerken Düsseldorf. Verbraucher berichten über Wechselprobleme. Die AGBs enthalten branchen-un-übliche Bonus-Einschränkungen und Zusatzkosten.

WechselproblemeBeschwerden über nicht nachvollziehbare Vertragsablehnungen
Bonus- Einschränkungen z.B. bei nicht ausschließlich privater Nutzung
Zusatzkostenu.A. bei Umzug: 60€ Gebühren

Elektrizitätswerke Düsseldorf

  

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    Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 16.01.2022

Inhaltsverzeichnis

I. Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen
II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Bewertung: kritische, kundenunfreundliche AGB-Klauseln

III. Weitere Gründe, weshalb ich Elektrizitätswerke Düsseldorf nicht empfehle
IV. Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Elektrizitätswerke Düsseldorf sind

V. Weiterführende Hinweise zu Elektrizitätswerke Düsseldorf

II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen 

Kundenmeinungen auf Verivox: Probleme mit Vertragsabschluss

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG wurde 2021 gegründet. Auf Verivox werden die Kundenbewertungen zu Elektrizitätswerke Düsseldorf AG und dessen Tochter, die Wunderwerke AG, zusammengefasst. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die meisten Bewertungen auf die Wunderwerke AG beziehen.

Elektrizitätswerke Düsseldorf Erfahrungen Bewertung

Hinterlassene Kommentare auf Verivox zwischen dem 13.6. und 27.5.2021

  • „Leider hat mich der Anbieter abgelegt über Verivox, habe bei Ceck 24 ein neuen Vertag gemacht ohne Probleme“
  • „Leider hat der Wechsel nicht stattgefunden, da angeblich unser Gebiet nicht beliefert wird. Wir wohnen mitten in Essen. Kein abgelegener Ort. Sind leider gar nicht zufrieden, denn das könnte man ja als Anbieter auch vor Vertragsabschluss geprüft haben.“
  • „Wenn ein Anbieterwechsel nicht reibungslos über die Bühne geht dann entsteht noch mehr Bürokratie, das ist schade und unnötig. Die Kommunikation zum neuen Anbieter war ausgezeichnet.“
  • „Die schlechteste Bewertung ist noch zu gut. Die Belieferung wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.Grund ist ganz klar meine auch von Ihnen gepriesene Wechselbereitschaft. MfG Kemnitz“   
  • „Anbieter hat Vertragsabschluss mit fadenscheiniger Antwort abgelehnt. Vermutlich weil ich bei dem Anbieter Wunderwerk AG das zu den Elektrizitätswerken Düsseldorf gehört schon einmal Kunde war.“

Beschwerden über die Tochter der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG

Über die 2018 gegründete Tochter ‚Wunderwerk AG‚ haben Verbraucher bereits Erfahrungen mit fehlenden Abrechnungen und Guthabenauszahlungen, verweigerten Neukundenboni (z.B. wegen Photovoltaik-Anlage, Gewerbe etc.) und Nichterfüllungsschaden gesammelt.

Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Wunderwerk AG haben, sollten Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021). Weil die AGBs sehr ähnlich sind und die Kundenbetreuung ähnlich gehandhabt werden dürfte, können diese Probleme auch Kunden von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG drohen. Zudem werden die Bewertungen zur Tochter ‚Wunderwerk AG‘ auf Verivox auch bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf AG ausgewiesen. 

Anhand der Links im Abschnitt III zeige ich betroffenen Verbrauchern Schritt für Schritt, wie sie sich wehren können.

II. Elektrizitätswerke Düsseldorf Bewertung: kritische, kundenunfreundliche AGB-Klauseln

Die AGBs von Elektrizitätswerke Düsseldorf (Abruf: 17.05.2021) enthalten kritische, verbraucherunfreundliche Bestimmungen. Diese schränken den Bonus ein, es drohen unerwartete Zusatzkosten und Kunden mit einen Mehrtarifzähler oder eine Photovoltaikanlage sind vom Vertrag ausgeschlossen.

(siehe AGB-Studie; da die AGBs sich laufend ändern können, kann der folgende Inhalt veraltet sein.)

Meiner Meinung nach werden folgende AGB-Klauseln potentiellen Kunden nicht transparent mitgeteilt. Verbraucher anderer Unternehmen (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie) haben mich bereits um Hilfe gebeten, weil sie überrascht waren, dass Ihnen der Bonus verweigert wurde. Für mich sind derartige AGBs sehr kritisch und nicht vertrauensfördernd. Ich empfehle den Kunden daher, vorsichtig vorsichtig zu sein.

a) Vertragseinschränkungen

  • Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG ist eine Belieferung von Entnahmestellen mit z.B. Photovoltaikanlagen und Mehrtarifzählern gestattet (§1 (3); Abruf: 17.05.2021). Aus meiner Sicht sind derartige Einschränkung für viele Verbraucher überraschend. Oder haben Sie etwa auf Verivox oder auf der Seite von Elektrizitätswerke Düsseldorf erfahren, dass diese Entnahmestellen nicht beliefert werden? Das Recht, den Stromvertrag aufgrund einer nicht zulässigen Entnahmestelle „mit sofortiger Wirkung“ zu kündigen, sehen sogar die AGBs (§1 (5)) explizit vor. Wenn der Verbraucher keine 12 Monate mit Strom beliefert wurde, kann das Unternehmen den Bonus verweigern (§6 (4)). Diese AGB-Klausel dürfte unzulässig sein, weil der Endverbraucher nicht mit einer derartigen Einschränkung rechnen kann und es die Aufgabe des Versorgers ist, den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Tarif von Elektrizitätswerke Düsseldorf in Betracht kommt.
  • Elektrizitätswerke Düsseldorf AG beliefert nur Stromkunden, die einen Verbrauch zwischen 1.000 und 30.000 kWh aufweisen (Ziffer 1 (3)). Die Tarifrechner berücksichtigen diese Einschränkungen. Daher dürfte diese AGB-Klausel zunächst kein Problem darstellen. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn z.B. ein Familienmitglied auszieht und der Verbraucher deshalb weniger als 1.000 kWh verbraucht. In diesem Fall hält sich Elektrizitätswerke Düsseldorf AG das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Ziffer 1 (5)). Mir ist kein Fall hierzu bekannt. Dennoch bin ich vorsichtig.

b) Bonuseinschränkungen

  • Der Bonus wird gemäß Ziffer 6(3) nur dann gewährt, wenn der Verbraucher den Strom ausschließlich privat nutzt. Einschränkungen dieser Art waren bereits Gegenstand zahlreicher Verbraucherbeschwerden und GerichtsurteileEs ist äußerst fragwürdig, ob diese Einschränkung rechtlich zulässig ist. Diese Bonus-Einschränkung kenne ich bereits von der 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke). 
  • Der Bonus kann auch dann verweigert werden, wenn der Stromanbieter den Vertrag vorzeitig kündigt (Ziffer 6(4)). Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Verbraucher gegen die Vertragseinschränkungen verstoßen hat.
  • Ferner gesteht das Unternehmen dem Verbraucher den Neukundenbonus nur dann zu, wenn er nicht innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag widerrufen hat (Ziffer 6.2). Diese Einschränkung ist branchenunüblich und für mich überraschend.

c) Unerwartete Zusatzkosten

  • Wenn sich die Abnahmestelle ändert (z.B. bei Umzug) werden laut AGB eine Pauschale von 60€ in Rechnung gestellt. Auch diese Zusatzkosten sind mir lediglich von der 365 AG und der Fuxx Sparenergie bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist. Schließlich ist die Kündigung und der Lieferantenwechsel für Haushaltskunden kostenfrei gemäß § 20 StromGVV und GasGVV.
  • „Eine Vertragsstrafe kann vom Kunden auch verlangt werden, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen.“ (10(6)) Es dürfte unbestimmt sein, um welche Verpflichtungen es sich dabei handelt. Denkbar wäre es z.B., wenn der Kunde dem Stromanbieter nicht mitteilt, dass er den Strom nicht ausschließlich privat nutzt oder dass er einen Mehrtarifzähler hat. Insofern besteht die Gefahr von Zusatzkosten in Form von Vertragsstrafen.

Nur wenige Stromanbieter bedienen sich derartige verbraucherunfreundliche AGBs (siehe AGB-Studie). Diese Unternehmen kann ich nicht empfehlen, weil sich Verbraucher bereits deshalb über derartige Vertragseinschränkungen beschwert haben. Die große Mehrheit der Stromanbieter verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche AGBs.

III. Weitere Gründe, weshalb ich Elektrizitätswerke Düsseldorf kritisch sehe

a) Der Vorstand ist ein bekannter Unternehmenslenker der ehemaligen 365 AG und der ExtraEnergie GmbH

Der Vorstand von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG, Herr Samuel Schmidt, war mehrere Jahre in der Geschäftsführung der 365 AG und der ExtraEnergie GmbH tätig, bevor er die Tochtergesellschaft ‚Wunderwerk AG‘ gegründet hat. Über alle drei Unternehmen haben sich Verbraucher beschwert, u.a. aufgrund von Bonus-Einschränkungen in den AGBs. Auch die Muttergesellschaft ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ verwendet sehr ähnliche kundenunfreundliche AGBs. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr vorsichtig und möchte diesen Anbieter nicht empfehlen.

b) Der Unternehmensname ist verwirrend

Der Name ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ suggeriert, es handle sich um ein Stadtwerk. Mit einem Stadtwerk verbinde ich regionale Verbundenheit, wirtschaftliche Stabilität und eine lange Firmenhistorie. Bei der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG handelt es sich um einen in 2021 neu gegründete Strom- und Gasdiscounter. 

Diese Anbieter empfehle ich

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

IV. Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG sind

Wenn Sie die Vertragsunterlagen vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet erhalten haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter richtig widerrufen und kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.

Weil Elektrizitätswerke Düsseldorf AG noch ein junges Unternehmen ist, kann ich noch nicht abschätzen, welche Probleme bei diesem Anbieter besonders häufig auftreten. Vorsichtshalber sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen:

  1. Elektrizitätswerke Düsseldorf richtig kündigen: Bei einigen Stromdiscountern hatten Verbraucher Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Kündigungen. Folgen Sie meinen Hinweisen, damit Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung verhindern. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen laut Verivox.de. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach.
  2. Versteckte Preiserhöhung: Preiserhöhungen können Sie teuer zu stehen kommen. Leider passiert es viel zu häufig, dass Preiserhöhungen versteckt oder beiläufig den Verbrauchern mitgeteilt werden. Aus diesem Grund empfehle ich sorgfältig alle Dokumente Ihres Stromanbieters und auch das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen.
  3. Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Bei einigen Stromanbietern werden das Guthaben aus der Stromrechnung sowie die versprochenen Neukundenboni zu spät ausgezahlt. Notieren Sie sich daher am besten, wann Elektrizitätswerke Düsseldorf Ihnen Geld überweisen muss, um schnell mahnen zu können. Manchmal verzögert sich auch die Erstellung der Stromrechnung. Sie sollten zudem die Stromrechnung auf Fehler überprüfen. Ich bin immer wieder überrascht, in wie vielen Stromrechnungen der Bonus nicht mit berücksichtigt wurde, falsche Preise verwendet wurden oder schlichtweg fehlerhafte Berechnungen vorliegen.
  4. Nichterfüllungsschäden: Nutzen Sie meinen kostenloses Musterschreiben.

Wenn Sie Probleme mit Elektrizitätswerke Düsseldorf bekommen sollten, so können Sie auf meiner Internetseite recherchieren, wie Sie sich beschweren sollten. Ich stelle kostenlose Anleitungen und Musterschreiben bereit. Sie können auch gerne einen Kommentar mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts auf dieser Seite hinterlassen. Ich werde Ihre Frage gerne beantworten.

V. Weiterführende Hinweise zu Elektrizitätswerke Düsseldorf AG

Gas-Tarife

  • HeimTarif Gas Vorteil: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
  • HeimTarif Gas VorteilExtra: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen

Strom-Tarife

  • HeimTarif Strom Vorteil: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
  • HeimTarif Strom VorteilExtra: 12 Monate Vetragslaufzeit, Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen

Wer steckt hinter Elektrizitätswerke Düsseldorf AG?

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG hat nichts mit den Stadtwerken Düsseldorf zu tun. Der Anbieter ist erst seit 2021 tätig, dessen Tochtergesellschaft ‚Wunderwerk AG‘ ist seit 2018 am Markt tätig. Der Vorstandsvorsitzende heißt Samuel Schmidt. Allem Anschein ist der Eigentümer von Elektrizitätswerke Düsseldorf auch der Gründer, Hr. Samuel Schmidt.

Kontakt

  • Anschrift: Elektrizitätswerke Düsseldorf AG – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln
  • E-Mail: [email protected]
  • Telefon: 0211 95 434 543

Zählerstand mitteilen

Für die jährliche Meldung Ihres Zählerstandes empfehle ich diesen Ihren Stadtwerken mitzuteilen. Die Stadtwerke werden den Zählerstand an die Elektrizitätswerke Düsseldorf übermitteln.

Wenn Sie ‚Elektrizitätswerke Düsseldorf‘ Ihren Zählerstand dennoch mitteilen wollen, dann sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] mitteilen. Das Unternehmen verfügt zwar auch über ein Kundenportal. Ich präferiere aber die E-Mail-Adresse zu verwenden, damit Sie nachweisen können, wann Sie welchen Zählerstand übermittelt haben.

Wie ist Ihre Meinung zum neuen Stromanbieter Elektrizitätswerke Düsseldorf? Haben Sie Anmerkungen zum Text? Ich freue mich auf Ihren Kommentar!

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140 Kommentare

  1. Hallo,
    Geschädigte der Elektrizitätswerk Düsseldorf sollten sich mal bei der Verbraucherzentrale melden. Man prüft gerade, ob eine Musterfeststellungsklage möglich ist.

  2. Hallo,
    ich habe Mitte 2021 einen Liefervertrag mit dem neuen Elektrizitätswerk Düsseldorf abgeschlossen.
    Lieferbeginn sollte der 1.Januar 2022 sein. Noch im Dezember 21 wurde mir mitgeteilt, dass die
    Lieferung ab Januar losgeht, sich die Energiepreise aber erhöht haben und ich nun statt 28 Cent pro kWh 82 Cent zu zahle hätte.
    Ich könne wegen der Erhöhung ja kündigen; eine Antwort auf auf diese Mitteilung reiche dafür aus.
    Gesagt, getan. Kündigung meinerseits zum 30.01.2022.
    Doch bereits zum 14.1.22 stellte dieses Unternehmen die Stromlieferung ein.
    Es handelt sich hier eindeutig um ein unseriöses Unternehmen mit stark betrügerischen Methoden. Mögen sie möglichst bald in die Insolvenz gehen, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.

  3. Verlauf:

    Ich habe einen Jahresvertrag bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf vom 01.06.21 bis 31.05.22.
    Im Oktober wurde der monatliche Abschlag von 52 auf 84 Euro erhöht. Dies konnte ich an Hand ihrer Schreiben abwehren und willigte eine Erhöhung auf 56 Euro ein.Wegen des Widerspruchs hat die Firma mir sogleich eine Kündigung geschickt, aber so: Vielen Dank für Ihre Kündigung….. Ich habe nich gekündigt. Die wurde aber dann auch zurückgezogen.

    Am 29.12.21 kam die Erhöhung des Arbeitspreises pro kw/St von 22 auf 84 Cent. Wenn ich keine Reaktion zeige, gehen sie davon aus dass ich mit der Erhöhung zum o1.02. 22 einverstanden bin. Daraufhin versuchte ich durch Telefonate und E-Mails Kontakt aufzunehmen und widersprach auch.

    Immer wieder teilte mir die vorgesetzten Telefonabnehmer mit dass sie es an die Fachabteilung weiterleiten, da sie nicht kompetent dafür sind. Diese würden sich innerhalb von 24 Stunden bei mir melden.
    Leider ist das niemals passiert. Ich wurde ignoriert und hatte keinerlei Möglichkeit jemanden zu erreichen, bzw. durch ein Mail Antwort zu bekommen.
    Nachdem der 31.01.22 näherrückte und ich nichts machen konnte, bekam ich Angst und nahm von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch mit dem Hinweis auf Auszahlung der Boni und Ausgleichszahlung bis Ende meines Vertrages.
    Dies wurde mir von diesen Anrufabnehmern auch sofort mit E-Mail bestätigt, Da können sie sofort Antwort geben.
    Aber nicht genug!!!! Gestern Abend , am 28.1.22 bekam ich folgende E-Mail:

    Nach Klärung des Sachverhalts in der zuständigen Fachabteilung können wir zu Ihrem Anliegen hin mitteilen, dass die Preisanpassung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entfernt wurde.
    Zudem endet Ihr Vertragsverhältnis wie gewünscht am 01.02.22. Bitte reichen Sie den Zählerstand ein.
    Und die Farce: Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
    – unerreichbar über 4 Wochen
    – am letzten Tag am Abend vor Erhöhung der Gebühren geben sie Antwort damit man keine Möglichkeit mehr hat etwas zu unternehmen.
    – ist das hier noch legal? Wie kann ich helfen dass dieser Hr. Schmid (Wunderwerk, Elektrizitätswerke Düsseldorf) das Handwerk gelegt wird?

    Ich denke das ist eine ausgeklügelte Taktik die Kunden loszuwerden .
    Am liebsten würde ich es an die Presse bringen. Mir ist da die Zeit auch nicht zu schade, denn solchen Leuten muss Einhalt geboten werden.

    Diese Firma wurde mir von Verivox empfohlen. Ich habe denen auch den Verlauf geschickt. Ich dachte immer das ist ein seriöses Vergleichsportal.

    1. Also, ich bin kein Anwalt. Einfach mal in Ruhe lesen.

      Dein Sonderkündigungsrecht beruht allein auf der Tatsache, dass die Preise geändert werden. Damit kannst du ohne Einhaltung einer Frist bis einen Tag vor Preiserhöhung kündigen. Hast du gemacht, ist in Ordnung so.

      ABER

      Wenn die doch jetzt die Preiserhöhung zurücknehmen, dann hast du ja eigentlich keinen Anspruch mehr auf ein Sonderkündigungsrecht (!). Daher ist die Frage, inwiefern deine Kündigung noch verbindlich ist. Daher eventuell schreiben, da sie die Preiserhöhungen zurückgenommen haben, ist folglich auch deine Sonderkündigung nichtig, da kein Grund für eine Sonderkündigung mehr vorliegt. Irgendwie deinen Willen ausdrücken, am besten per Einschreiben, ist sicherer als per Mail. Nie telefonisch. Das spart unter Umständen einen Schritt beim Anwalt, so dass der gleich zur Sache kommen kann. Und stell dich jetzt schon darauf ein, dass du nie eine Antwort erhalten wirst. Alle Schritte sind planbar, da nie eine Antwort kommen wird, man wird nie auf deine Schreiben eingehen (meine Erfahrung). Du könntest auch jetzt schon zur Schlichtungsstelle gehen, wegen Nichtbeantwortung deiner Widersrüche.

      Und ja, das gehört in die Presse. Zum Teil war es schon in der Presse. Leider liegt der Fokus zu sehr auf Str0mio und Gassde Offensichtliche Zusammenhänge will aber noch niemand sehen oder sagen. Ich will auch erst noch mein Geld sehen 😉

  4. gekündigt habe ich zum 11.11.21.
    Die Schlussrechnung kam erst nach Nachhaken am 03.12.21 mit einem Guthaben.
    Bisher keine Auszahlung des Guthabens. Dies trotz Nachfragen per E-Mail. Keine Reaktion.
    Telefonisch wird der Anruf direkt auch eine Wartemusik ohne jegliche Ansage.
    Rate von diesem Anbieter dringend ab.

    1. am 18.1. 22 habe ich nun die Hotline angerufen und wurde direkt ohne Ansage auf die Wartemusik gestellt. Nach ca. 15 Minuten antwortete ein freundlicher Mitarbeiter. Dieser teilte mir mit, dann mein Anliegen in Bearbeitung ist und heute Abend eine Antwort-Mail nach 21 Uhr gesendet. Das Senden der Mails erst nach 21 Uhr, erinnert mich an ISDN Zeiten mit knapper Bandbreite am Anschluss :-).
      Kurz nach 21 Uhr kam nun wirklich die ersehnte Nachricht, dass mein Anliegen in Bearbeitung ist und in wenigen Arbeitstage mein Guthaben überwieden würde.
      Erst am 28. kam dann das Gelg dann nun doch auf mein Konto. Das ist zwar etwas mehr als nur „wenige Werktage“ aber dennoch geschehen und ich habe letzlich mein Guthaben.

  5. Die Elektrizitätswerke Düsseldorf sind ein betrügerisches Unternehmen. Seit Monaten wird mir die Erstattung des Guthabens nach Wahrnehmung meines Sonderkündigungsrechtes verwehrt. Zuvor hatte dieses höchst unseriöse Unternehmen dubiose Preiserhöhungen in schwindelerregender Höhe angekündigt. Der Vorstandsvorsitzende Samuel Schmidt ist mit allergrößter Vorsicht zu genießen, der hat Dreck am Stecken… Alarmstufe ROT….

  6. Hallo,
    habe heute nach Mahnung meinerseits die Schlussrechnung bzgl. Gas erhalten, da mir der Vertrag zum 16.11.2021 gekündigt wurde. Die Schlussrechnung ist korrekt, auch der Bonus wurde anteilmäßig berücksichtigt. Dass ich nunmehr meine Kontonummer mitteilen soll macht mich stutzig, da diese doch aufgrund des Lastschrifteinzugs bekannt sein dürfte. Jetzt bin ich mal gespannt, ob und wann das Geld kommt.

    1. Ja, spannend. Gleiche Daten bei mir auch bei Kündigungsdatum und Schlussrechnung. Laut Gesetz muss zwei Wochen nach Schlussrechnung das Geld da sein. Bei mir sind es zwar nur knapp 5 Euro Guthaben, trotz Erinnerung bisher keine Überweisung. Alles SEHR unseriös …

  7. Mein Vertrag sollte am 01.05.2022 in Kraft treten
    Heute erhielt ich die Mail, das ab 30.01. der Preis pro KW auf 80,80 Cent erhöht.
    Dieser war vorher im Vertrag 20,21 Cent. Das sind sage und schreibe 299,8% Preissteigerung.
    Das kann man schon als Wucher bezeichnen.