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EVR Erfahrungen: Energieversorger Rheinland | Rheinland Flex

Der Energieversorger Rheinland (EVR) hat im Oktober Verträge mit Kunden einseitig gekündigt, Preise erhöht sowie Abschläge ohne Vorankündigung erhöht.

Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener sowie kostenlose Hilfe.

Das Unternehmen teilt dem Kunden in einem anonymen Schreiben, dass eine Netzabmeldung erfolgen wird. Das Unternehmen suggeriert, dass es dafür nichts könne. 

„wir haben für Ihre Lieferstelle eine Netzabmeldung zum 31.10.2021 erhalten, welche wir hiermit bedauerlicherweise bestätigen möchten. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Netzabmeldung von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Leider haben wir auch auf diese regelmäßig keinen Einfluss.“

Aufgrund dieser negativen Erfahrungen mit Energieversorger Rheinland sind viele Kunden sauer. Dies zeigt sich auch in den Bewertungen auf Trustpilot:

Energieversorger Rheinland GmbH Kündigung Netzabmeldung

Am 28.3. kann ich Ihnen als Energiemakler diese exklusiven Angebote vermitteln:

  • Strom: ausgewählte Stadtwerke ab 41 Cent/kWh
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    )

Grundsätzlich gilt, dass Energieversorger Rheinland GmbH am Vertrag festhalten muss.

  • Laut eigenen AGBs müssen Vertragsänderungen mindestens 6 Wochen vorab mitgeteilt werden. Somit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs. 
  • Energieversorger Rheinland GmbH darf den Vertrag mit seinen Kunden nur dann beenden, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt (z.B. Zahlungsverzug oder Stromdiebstahl) oder wenn der Vertrag nach der Mindestlaufzeit ausläuft.
  • Ein weiterer Grund könnte vorliegen, wenn das Unternehmen (z.B. aufgrund einer Insolvenz o.Ä.) Sie nicht weiter beliefern kann. Problematisch ist jedoch, dass der Anbieter nach dem Versenden des Schreibens weiterhin Verträge auf seiner Seite anbietet.

Konsequenzen:

  • Sie werden durch den Grundversorger weiter mit Strom beliefert werden. Dieser ist aber deutlich teurer.
  • Sie können einen möglichen Bonus verlieren.

Wie Sie sich wehren können und wie Sie einen Schadensersatz geltend machen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Rechnung 6 Wochen nach erstmaliger Beschwerde erhalten und dass Ihr Guthaben schnell ausgezahlt wird. Musterschreiben finden Sie hier.

Kontakt:

E-Mail: [email protected]
Adresse: Bonner Str. 12, 51379 Leverkusen
Kundenportal: https://kundenportal.energieversorger-rheinland.de/

Vorsicht! Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz verlagert!

Energieversorger Rheinland GmbH Bonner Straße 12, 51379 Leverkusen

Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt mit EVR?

Energieversorger Rheinland Erfahrungen

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28 Kommentare

  1. Schlimmster Anbieter. Vertrag wurde zum Ende des Jahres 2021 ohne Grund gekündigt. Erfahren habe ich es durch das zuschicken eines neuen Vertrages durch den Grundanbieter. Im Januar wurde trotzdem weiterhin noch der monatliche Abschlag abgebucht. Mehrfach versuchte ich über das Serviceportal Kontakt aufzubauen. Telefonisch überhaupt nicht erreichbar. Per Mail wird man immer mit der gleichen Antwort-Mail abgespeist. > Ihr Anliegen wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Seit 5 Monaten warte ich auf meine Abschlussrechnung die ich bis heute nicht erhalten habe.
    Reine Abzocke dieser Verein.

  2. Mir erging es wie vielen anderen Kommentatoren zuvor hier. Zum 24.12. gekündigt zum 06.01. und plötzlich 10 Euro mehr abgebucht, dann lange nichts mehr von denen gehört. Auf meine Anfrage wegen Abrechnung und entgangenem Bonus erhielt ich eine Art Abrechnung, die eigentlich jeder Beschreibung spottet. Ein Dreizeiler mit Verbrauch in einer Summe, gezahlten Beträgen in einer Summe und 57 Euro Guthaben. Nichts von wegen Bonus. Ob eine Klage sich lohnt? Hat es hier vielleicht jemand mit einer Anzeige versucht? Dann wäre eine kurze Beschreibung sehr nett. Ich wollte mich heute bei Verivox kundig machen, aber dort habe ich diesen Versorger nicht mehr aufgelistet gefunden.

    1. Hallo zusammen,

      können sie mir bitte auch ein Formular oder Hilfe senden zum Einfordern von Rückzahlungen / Schadensersatz?
      Rheinland hat mich einfach auf eine falsche Zählernummer angemeldet obwohl meine Meldung zuvor korrekt war und Abschläge eingezogen, wobei mir erst nach einiger Zeit aufgefallen ist, dass diese auf den falschen Zähler laufen. Jetzt bekomme ich natürlich keine Antwort mehr von Rheinland und möchte meine Abschläge zurück bekommen (die gehen von April 2022 bis Mai 2021 zurück), damit ich nicht doppelt bezahlen muss wenn mir wieder der richtige Zähler zugewiesen wird (das befindet sich gerade ebenfalls in endloser Klärung mit Vattenfall).

  3. Auch mir wurde am 24.12.21 zum 06.01.2022 von EVR Energieversorger Rheinland der Versorgungsvertrag gekündigt. Was mich aber extrem ärgert: es wurde von EVR Energieversorger Rheinland zweimalig 10€ mehr Abschlag von meinem Konto abgezogen. Es gab keinerlei Info auch über Preiserhöhungen 2021 nicht. Da wir nie das verbrauchen was wir angegeben haben forderte ich eine Endabrechnung. Diese, oder besser gesagt irgend etwas was wohl so angesehen werden soll, tauchte nach mehrmaliger Aufforderung im März 22 auf. Was allerdings sofort aufgefallen ist das wir die 1900 KW Verbrauch im Jahr wieder unterschritten haben und somit ja eigentlich im Plus liegen müssten (keinerlei Mitteilung einer Preiserhöhung 2021) uns aber mitgeteilt wurde das wir 2,85 € nachzahlen müssten! Nach dem ich die Verträge per eMail an EVR gesendet habe mit der bitte die Endabrechnung zu prüfen und und den Vertraglich zugesicherten Bonus auszuzahlen erfolgte nichts mehr, nur die 2,85 € haben sie einfach mal abgezogen. So wie das aussieht kann ich ca. 100 € Guthaben abschreiben, den es wird sich kaum lohnen deswegen einen Anwalt einzuschalten.

  4. Kurze Zusammenfassung meiner EVR Rheinland Erfahrung:
    Vertragsbeginn: 01.07.2021
    Abschlagszahlungen: Juli , August, September, Oktober : 81 Euro; Erhöhung im November, Dezember, Januar auf 91 Euro ohne Begründung bzw. Ankündigung
    Beendigung Belieferung durch EVR zum 06.01.2022: natürlich voller Abschlag Januar abgebucht , habe ich zurückbuchen lassen und dann nur anteilig bezahlt.
    Nach Reklamation wegen fehlender Abschlussrechnung wurde gestern, obwohl ich das Lastschriftverfahren widerrufen habe, einfach nochmal ein dreistelliger Betarg von meinem Konto abgebucht- werde ich wieder zurückbuchen lassen.
    Davor noch der billige Trick mit der Sitzverlegung.

  5. Ich bin von der Firma EVR Energieversorger Rheinland böse hereingelegt worden!
    Im Dezember hatte eine verivox Mitarbeiter diese Firma wärmstens empfohlen.
    Er nahm den Wechsel vor.
    Ich bekam im Dezember eine mail Willkommen bei EVR
    Da ich überhaupt keine mails mehr bekam, habe ich mich heute bei verivox gemeldet
    und mußte erfahren, dass die Firma überhaupt nicht liefert!!!

  6. Hallo, auch mein Vertrag wurde zum 06.01.2022 gekündigt.
    Die EVR hat zuvor meine Abschlagzahlung von 55€ auf 99€ erhöht. Die Begründung von EVR ,, Der Netzbetreiber hat uns eine Jahresverbrauchsprognose zu kommen lassen womit wir den Abschlag erhöhen müssen.“ Nach Rücksprache mit meinem Netzbetreiber kam heraus das es keine Jahresverbrauchsprognose gibt sondern EVR angab das ich einen höheren Verbrauch angab bei einer zwischen Ablesung. Der Netzbetreiber beauftragte die EVR den Abschlag zum 01.12.2021 auf 60 € zu senken. Die EVR kam dem nicht nach. Daraufhin kündigte ich meinen Vertrag fristgerecht zum Vertragsende. Im Onlineportal wurden auch die Vertragsunterlagen mit den AGB’s gelöscht. Zum Glück habe ich diese abfotografiert da man kein Dokument herunterladen kann. Am 24.12.2021 kam dann das Schreiben das die Belieferung zum 06.01.2022 eingestellt wird.
    Ich reif wieder bei meinem Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber sagte zu mir: ,, Die EVR hat uns mitgeteilt das Sie einen sofortigen Lieferantenwechsel wünschen.“ Es wurde mal wieder gelogen. zum Stand 06.01.2022 kann man auf der Internetseite keine neuen Verträge abschließen. Ich gehe davon aus das, dass Unternehmen Pleite ist und mir so vorkommt das dort eine Insolvenz Verschleppung im Gange ist.

    1. Hallo, bei mir ist es sehr ähnlich gelaufen mit EVR. Meine Vertragsdaten wurden gelöscht, meiner Aufforderung mir diese zu übersenden wurde ignoriert. Hat jemand eine Idee, wie man an diese herankommt? Ich werde Schadensersatzansprüche gegen die EVR geltend machen.
      Vielen Dank und beste Grüße, Jörg Schlüter

  7. Die EVR hat ohne Ankündigung die mtl. Abschlagszahlungen um 10€ erhöht und abgebucht. Am 29.12. Habe ich vom Stromnetzbetreiber eine Aufforderung erhalten, dass ich bis zum 6.1.22 den Zählerstand ablesen und mitteilen muss. Das hatte mich gewundert. Auf der Internetseite der EVR habe ich dann ein Schreiben in den Dokumenten vom 24.12. Entdeckt. Dort wird mitgeteilt, daß der Vertrag von Seiten der EVR zum 06.1.22 gekündigt und kein Strom mehr geliefert wird. Inhalt des Schreibens ist der selbe wie hier schon erwähnt. Die EVR hält sich nicht an die eigenen Vorgaben und Gesetze. Ich wurde offiziell nicht über die außergewöhnliche Kündigung informiert. Ausserdem kann man die Dokumente nicht herunterladen oder ausdrucken. Das hatte ich schon bei Vertragsabschluss im Juli 2021 bemängelt. Dieser Stromanbieter EVR ist nicht empfehlenswert und es wundert mich nicht, dass dieser in die Insolvenz geht. Keine Informationen und ohne Zustimmung einen höheren Betrag abbuchen, geht gar nicht. Ich hatte das SEPA Verfahren sofort im Oktober widerrufen. Auf die Abrechnung bin ich gespannt.

  8. ich bekomme seit juli zu ungunsten des tatsächlichten lieferanten stromkosten abgebucht, obwohl nachweislich kein vertrag mit dem evr besteht. die unzulässigen abbuchungen sind seit ende november bekannt, die rücküberweisung zugesichtert, aber seit wochen warte ich auf mein geld. hände weg von diesem anbieter – unseriös.

  9. Habe von Energieversorger Rheinland keinerlei Mitteilung bekommen. Jedoch wurde meine Abschlagszahlung im November einfach um € 10,00 erhöht.

  10. Nachtrag zum Fall:
    1. Sie haben mir keinerlei Vertragskündigung zugesendet, weder per Brief noch per Email!
    2. Sie haben, was ich erst heute durch den Netzbetreiber mitbekommen habe, intern den Vertag selber gekündigt!
    Auf ihrem Kundenportal teilen Sie aber fälschlicherweise mit, dass ein Kündigung von anderer Seite erfolgte!
    3. Sie halten ihre eigenen und gesetzlich vorgeschrieben Kündigungsbedingungen nicht ein, dies stellt eine strafbare Handlung dar.
    4. Zusätzlich haben Sie die Vertragsbedingungen und AGBs von ihrem Kundenportal/Dokumente gelöscht!!!!
    mit freundlichen Grüßen M.Weigel