jura Strom: Hilfe bei Problemen (z.B. Kündigung, Preiserhöhung)
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 22.01.2023
Jura Strom schaltet derzeit die Anwaltskanzlei Brinkmann an, um Forderungen einzuziehen. Mehrere Betroffene berichten mir, dass Sie eine hohe Nachzahlung nicht akzeptierten. Obwohl die Betroffenen der Preiserhöhung widersprachen, geht Jura Strom nicht auf die Beschwerden ein.
Ich empfehle betroffenen Kunden stets zu widersprechen. Bisher wurde mir noch nicht rückgemeldet, dass jurastrom vor Gericht zog. Das deute ich so, dass juraStrom sich selber nicht im Recht sieht.

INHALTSVERZEICHNIS:
I. Vertrag vorzeitig beendet
II. jura Strom: Guthaben nicht ausgezahlt
III: Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung Grundgebühr
IV. Vertragskündigung
V: So lösen Sie Ihr Problem
VI: Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
VII. Hintergrundinformationen zu jura strom
I. jura Strom: Vertrag vorzeitig beendet
Mir wird häufiger berichtet, dass jura strom den Vertrag mit den Kunden vorzeitig beendet. Oft liegt der Grund darin, dass der Netzbetreiber die Verträge mit Jura Power GmbH & Co.kündigt und somit jura strom Sie nicht weiter beliefern kann. Dadurch entstehen Ihnen einen Schaden in Höhe der Mehrkosten.
Diese Mehrkosten können Sie JuraStrom in Rechnung stellen. Hierzu erstelle ich zusammen mit einem Anwalt eine Vorgehensweise, wie Sie den Schadensersatz erfolgreich durchsetzen können. Bei einem Verbrauch i.H.v. 3.000 kWh können Sie ca. 300 € Schadensersatz einfordern (abhängig von den Kosten des neuen Vertrags und der restlichen Vertragslaufzeit)
Wenn Sie die Mehrkosten von JuraStrom einfordern möchten, dann tragen Sie sich bitte in das folgende Formular ein. Ich werde Ihnen eine E-Mail mit weiteren Informationen zusenden. Diese Hilfe ist selbstverständlich für Sie kostenlos.
Über dieses Formular erhalten Sie eine kostenlose Hilfe, um den Schadensersatz einzufordern.
Sie werden in die Grundversorgung fallen, die zunehmend teurer wird. Daher ist es wichtig, dass Sie sich nach einen neuen Anbieter umschauen. Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Tarifangebot.
Ihre besten Tarif-Alternativen
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
II. jura Strom: Guthaben nicht ausgezahlt
jura strom muss Ihre Abrechnung spätestens nach 6 Wochen erstellen und Ihnen Ihr Guthaben umgehend auszahlen oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Verbraucher beschweren sich über jura strom, dass ihr Guthaben nicht fristgerecht ausgezahlt werden.
Die Zeitschrift ZfK berichtet, dass JuraStrom im Jahr 2020 „buchmäßig überschuldet“ war und aufgrund von Zahlungsverzug gegenüber dem Verteilnetzbetreiber Netz Leipzig aufgefallen ist.
Auf Reclabox beschweren sich zahlreiche Kunden über jura strom. Am häufigsten wird gegenwärtig bemängelt, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Anscheinend hat jura strom Zahlungsschwierigkeiten gehabt, weil der Kundenservice während der Corona-Krise nicht ganz einsatzbereit war. (zum vergrößern, bitte Bild anklicken)

Auch die Bewertungen auf Truspilot sind sehr negativ. Im Durchschnitt bewerteten die Kunden den Anbieter mit ungenügend.

Aufgrund dieser negativen Bewertungen warnt die Verbraucherzentrale warnt vor dem Mutterunternehmen Jura Power (Quelle). Bereits im Sommer 2020 wurde die Gesellschaft vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt, weil Guthaben nicht ausgezahlt wurden. Obwohl Jura Power eine Unterlassungsklage abgegeben hat, häufen sich weiterhin die Beschwerden von Kunden.
III: Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung Grundgebühr
Betroffene Kunden haben sich an mich gewendet, weil ihr Abschlag erhöht wurde.
Der Grund liegt in einem Schreiben mit dem unverdächtigen Titel „Ökostrom mit garantiertem Stromeinkaufspreis“ liegen. Die Jahresgrundgebühr – so verstehe ich das Schreiben – wird im Voraus gezahlt. Das ist die Abschlagserhöhung, die die betroffenen Kunden bemerkt haben.
Die weitaus größere Änderung könnte noch vielen Kunden bisher unentdeckt geblieben sein. Gerade in Zeiten mit sehr hohen Börsenpreise wurde die Tarife auf Börsenpreise umgestellt – bei sei „[d]em Wunsch vieler Kunden nach mehr Preisflexibilität und verbesserten Marktzugang“ nachgekommen sei, um „auch weiterhin einen fairen Preis anbieten zu können“.



Hier finden Sie die Produktinformationen und die AGBs.
Insgesamt stufe ich die vertragliche Änderung als nachteilig für den Kunden ein:
- Es liegt eine sehr starke vertragliche Veränderung vor (vom normaler Preisgarantie zu Börsenpreisen), auf die m.E. nicht transparent hingewiesen wird.
- Aufgrund der aktuell hohen Börsenpreise befürchte ich, dass die betroffenen Kunden mit deutlich höheren Preisen rechnen müssen.
- In der Produktinformation wird der Zeitraum bis Jan 2021 dargestellt. Die Börsenturbulenzen seit September 2021 sind nicht abgebildet.
- Negative Börsenpreise werden anscheinend nicht weitergegeben: Im Prospekt heißt es „im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“ – andere Anbieter geben auch negative Börsenpreise weiter (z.B. awattar.de).
- Viele Kunden, die keinen intelligenten Stromzähler haben, wird anscheinend der Standardlastgang unterstellt. Der Kunde hätte demnach keinen Vorteil, wenn er zu teuren Tageszeiten weniger Strom verbraucht.
- Die Kostenbestandteile (insb. Beschaffung / Verwaltung / Service je kWh mit 7,14 Cent/kWh) sehe ich als teuer an.
- Der Grundpreis soll im Voraus gezahlt werden (s.o.). Ich bin mir nicht sicher, ob dies dem §13 StromGVV standhält.
Musterschreiben zum Anfechten der vertraglichen Änderung
Bitte prüfen Sie kritisch, ob der Sachverhalt auf Sie zutrifft. Passen Sie das Musterschreiben bei Bedarf an und setzen Sie eine 14-tägige Frist. Vermutlich wird der Anbieter Ihrer Forderung nicht direkt nachkommen. Folgen Sie dann dem Lösungsweg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir allem Anschein in Ihrer Nachricht „Ökostrom mit garantiertem Einkaufspreis“ eine wesentliche Vertragsänderung vorgenommen, ohne darüber transparent zu informieren. Zudem liegen weitere Mängel vor. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie Aufforderung
- den Vertrag unverzüglich zu beenden und
- bis zum Vertragsende die ursprünglichen Konditionen abzurechnen.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Sollten Sie dem nicht nachkommen wollen, fordere ich Sie auf, zu allen von mir aufgeführten Gründen Stellung zu nehmen.
Gründe für meine Forderung:
- Die Vertragsänderung wurde intransparent mitgeteilt, weil
- in der Abbildung zu den Marktpreisen die Kostenexplosionen, die ich als Kunde nun tragen musste, nicht abgebildet sind,
- die Risiken, die mit den Einkauf zu Marktpreisen zusammenhängen, nicht dargelegt wurden.
- Der Vertrag ist für mich völlig ungeeignet. Darauf haben Sie nicht hingewiesen. Um von Börsenpreisen zu profitieren, ist es wichtig einen sogenannten Smart Meter zu besitzen, um von günstigen Börsenpreisen zu profitieren. Da wir keinen Smart Meter haben, wird das Standardlastprofil gemäß Ihrem Produktinfoblatt herangezogen. Wir haben also nicht die Möglichkeit, den Strom, wenn er günstig ist, in Rechnung gestellt zu bekommen. Ein derartiger Vertrag ist somit für uns sehr ungünstig. Darauf hätte hingewiesen werden müssen. In den Standard-Meldungen an den Energieversorger ist für Sie ersichtlich, ob Ihr Kunde über einen Smart Meter verfügt.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OG Köln (AZ: 6 U 132/16) sehen die Informationspflicht beim Stromanbieter und nicht beim Verbraucher, ob der Verbraucher einen bestimmten Tarif nutzen darf oder nicht.
„Es ist schließlich auch unangemessen, dem Kunden eine Informations- und Mitteilungspflicht dahingehend aufzubürden, dass er klären muss, ob er trotz uneingeschränkten Angebots des Unternehmers evtl. doch nicht als Vertragspartner in Betracht kommt. Es ist jedoch entsprechend Art. 246 EGBGB vielmehr Sache des Versorgers, vor Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob sein Gegenüber als Vertragspartner eines bestimmten Stromliefertarifs in Betracht kommt.“- Im Betreff kündigen Sie an, dass „Ökostrom zum garantierten Einkaufspreis“ abgerechnet wird. Dies ist nicht der Fall. Negative Börsenpreise werden nicht an den Kunden weitergegeben gemäß Produktinformationsblatt („im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“; andere Anbieter wie awattar.de geben negative Börsenpreise an den Kunden weiter). Der Betreff und die gesamte Botschaft in Ihrer E-Mail ist somit irreführend.
- Gebühren i.H.v. 7 Cent auf Day-Ahead halte ich für unlauter. Meines Wissens nach beträgt die Marge lediglich ca. 0,2 Cent. Inwiefern begründen Sie eine derartige hohe Diskrepanz. Vollständigkeitshalber möchte ich darauf hinweisen, dass hier eine Straftat vorliegen könnte (§291 StGB „Wucher“).
- Sie verlangen, dass die Jahresgrundgebühr im Voraus gezahlt werden soll. Nach § 13 StromGVV sind Abschläge gleichmäßig auf 12 Monate zu verteilen. Ihre Forderung ist somit unzulässig.
Insgesamt sind die AGB-Änderungen als überraschend i.S.v. §305c BGB, als intransparent und als unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern i.S.d. §307 I, II BGB anzusehen.
Wenn Sie meiner Forderung nicht vollkommen nachkommen möchten, fordere ich Sie auf, die Rechtmäßigkeit der Bonusverweigerung zu begründen und auf alle meine Argumente einzugehen. Tun Sie dies nicht, sehe ich mich in Recht und werde mich auf Kompromissangebote etc. nicht einlassen.
Mein begründeter Widerspruch gegen die Bonus-Verweigerung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte.
Viele Grüße
Vorname, Nachname
IV. Vertragskündigung
Anscheinend werden einige Kunden von JuraStrom gekündigt. Den wahren Grund scheint das Unternehmen nicht zu kommunizieren. Mit liegt aber ein Schreiben vor, in dem ein Vertrag mit einem Netzbetreiber gekündigt wurde. Unter diesen Voraussetzungen kann JuraStrom gar keine Energie mehr liefern. Daher kündigt das Unternehmen.

V. So wehren Sie sich – am Beispiel Guthaben nicht ausgezahlt
Sobald die Frist für die Erstellung der Abrechnung (6 Wochen) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie tätig werden. Mahnen Sie, indem Sie ein ein konkretes Datum (also xx.xx.2021) benennen und jura strom mindestens 14 Tage Zeit geben. Mit meiner Vorlage sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Erfahrungen von anderen betroffenen Kunden zeigt, es ist wichtig, dass Sie das Unternehmen korrekt mahnen.
Am einfachsten geht es per E-Mail und Fax. Andere betroffene Verbraucher, die Verbraucherzentrale und auch ich empfehlen jedoch, zusätzlich per Einschreiben / Einwurf zu mahnen.
E-Mail-Adresse | [email protected] |
Fax | 09181 26569-29 |
Anschrift | Jura Power GmbH & Co. KG, Milchhofstraße 24, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Durchlaufen Sie diesen Lösungsweg:
Schritt 1: Mahnung per E-Mail-Vorlage
Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine mindestens 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.
Wenn Sie per FAX oder sogar rechtssicher per Einschreiben mahnen möchten, dann laden Sie den jeweiligen kostenlosen Musterbrief mit einem Klick herunter.


Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an.
[Betreff:] Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet
Kundennummer: xxx
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
ODER:
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnetIch erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Mit freundlichen Grüßen
Schritt 2: 2. Mahnung & Online-Beschwerde
2. keine gewünschte Reaktion? ⇒ mahnen Sie erneut!
jura strom wird voraussichtlich gar nicht auf Ihren Widerspruch eingehen. Natürlich kann es sein, dass jura Strom antwortet und Recht hat. Prüfen Sie eine mögliche Antwort von jura strom. Wenn Sie nach wie vor denken, dass Voxenergie im Unrecht ist, dann schreiben Sie per E-Mail eine weitere Mahnung.
- Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
- Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Guthabenauszahlung. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,
Mit einer Online-Beschwerde auf de.reclabox.com wird Ihr Fall öffentlich, was den Handlungsdruck auf jura strom erhöhen dürfte. Meinen Erfahrungen nach werden viele Beschwerden dort einvernehmlich gelöst. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie de.reclabox.com
- Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
- Unternehmen:
Jura Power (Deutschland) - Teaser:
Guthaben wird nicht ausgezahlt - Beschwerdetext:
Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig. - Ihre Forderung:
Umgehende Auszahlung meines Guthabens
- Unternehmen:
Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten
Wenn auch dies nichts hilft, empfehle ich Ihnen, die Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese ist für Sie kostenlos, jura strom muss jedoch eine Pauschale bezahlen. Je länger jura strom für die Auszahlung Ihres Guthabens benötigt, desto teurer wird es für jura strom. Vor diesem Hintergrund ist jura strom interessiert, Ihnen möglichst schnell das Guthaben auszuzahlen.
Diesen Schritt empfehle ich zum Schluss, weil dies mit deutlich mehr Arbeit für Sie verbunden ist.
VI. Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
Weil die Abschlagszahlungen anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen sind, könnten Ihre Abschläge im Falle eines Guthabens reduziert werden. Mit Hilfe meines Berechnungs-Tools können Sie Ihre Abrechnung bequem kontrollieren und Ihre angemessene Abschlagszahlung innerhalb einer Minute berechnen. Folgen Sie hierzu dieser Anleitung.
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
VII. Hintergrundinformationen zu jura strom
Wer steckt hinter jura strom?
Jura Power GmbH & Co KG beliefert seine Kunden bundesweit unter der Marke jura strom mit Ökostrom. Der Ökostrom stammt hauptsächlich aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
Ist jura strom insolvent?
Aufgrund der erwähnten Zahlungsschwierigkeiten vermuten betroffene Kunden, dass jura strom pleite ist. Bis zum 17.10.2021 war dies nicht der Fall. Insolvenzen werden hier bekanntgegeben.
Bei den genannten Verbraucherbeschwerden stützt sich der Autor auf die Seite de.reclabox.com.
Welche Erfahrungen haben Sie mit jura strom gemacht? Ich freue mich auf Ihren Kommentar
Hallo meine abgezockten Juris
Da ich meine Abschlussrechnung nicht bezahlt habe da Jura ja insolvent ist hat Jura jetzt eine Kanzlei Brinkmann aus Köln auf mich angesetzt. Dort teilt man mir mit, dass ich 10 Tage Zeit habe den offenen Betrag zu bezahlen. Allerdings ab dem Datum im Briefkopf 04.04. und nicht dem Datum wo das Schreiben im Kasten lag nämlich am 12.04. Ich besorge mir jetzt einen Beratungshilfeschein und geb die Sache dem Anwalt. Mal sehn was dann passiert.
So einen Fall habe ich gerade auch von einem anderen Betroffenen erfahren. Ich telefoniere am Sonntag mit ihm.
Meine erste, spontane Empfehlugn wäre, dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Der betroffene Kunde hatte von der Schlichtungsstelle Recht bekommen, dass die Abrechnung falsch ist. Da JuraStrom anscheinend nicht mehr mit der Schlichtungsstelle kooperiert, gibt das Unternehmen nicht nach und versucht so an Geld zu kommen. Das lohnt sich bestimmt, wenn nur 10% sich einschüchtern lassen.
Eine Richtigstellung zum Schluss: Ich bin der festen Überzeugung, dass juraStrom nicht insolvent ist. Somit sehe ich gute Chancen, ein möglichen Guthaben zurück zu bekommen.
Danke für die Antwort.
Ich habe mir vorhin einen Beratungsschein AV R 70 besorgt den ich bei der Rechtsantragstelle einreiche und mit dem geh ich dann zu einem Anwalt. Das dumme ist nur, dass die Zinsen ja weiterlaufen….
Auch ich kann nur negatives zu Jura Power sagen: Beleiferung endete Juli 2022, da in meinem Netzgebiet Jura nicht mehr liefern durfte (Jura hatte die Netzentgelde nicht bezahlt). Mein Guthaben auf Grund der Zählerstände ca. 500€. Jura machte keine Abrechnung, telefonisch nicht erreichbar, keine Reaktion auf Mails. Dann Mahnverfahren über das Mahngericht eingeleitet – der Mahnung wurde (unbegründet) wiedrsprochen. Jetzt läuft die Sache per Anwalt als Zahlungsklage über das Amstgericht Neumarkt (dort in Neumarkt in der Oberpfalz sitzen die Lumpen von Jura). Ich bin guter Dinge – Guthaben+Mahnverfahren+Anwalt+Gerichtskosten … Jura darf sich freuen.
Es ist traurig, was für unseriöse Unternehmen auf dem Markt sind. Und dass man gezwungen ist, in Vorkasse zu gehen um sein Recht zu bekommen.
Hallo meine lieben abgezockten Juris
Ich habe gestern mit Schock eine Abschlussrechnung von Jura Strom erhalten. Man will von mir 487,25 € Nachzahlung die ich bis 14.02. 2023 über das Portal bezahlen soll. Die 0800… Nummer führt nur zu einer Bandansage wo man sich entschuldigt mit Umstruckturierungen und so.
Ich werde diesen Wucherbetrag natürlich nicht bezahlen und erst mal abwarten was passiert.
Der Arbeitspreis liegt bei 46 ct netto.
Am Ende der Rechnung steht noch das man sich bei Unstimmigkeiten mit dem Kundendienst verbinden sollte und wenn das nicht klappt was ja in dem fall so ist dann soll man über die Bundesnetzagentur und die Schiedsstelle gehen.
Hallo
Bei mir wurde der Arbeitspreis bei der Abschlussrechnung auf 44 cent erhöht. Die preis Garantie bei check 24 war mit 30 cent angegeben. Das macht bei mir 750€ mehr aus. Soll laut Jura power im Vertrag Punkt 7.7 legal sein.
Hallo an alle Betroffenen !
Auch ich habe ich habe Probleme mit unseren Ökostromaktivisten. Ich habe meine Endabrechnungen für die Monate November und Dezember 2021 erhalten. Die erste kam am 27.04.2022 und weißt einen Endbetrag von 1027,09 € aus. Der Strom kostet in dieser Rechnung brutto 0,543 €. Allerdings wurden die im November und Dezember 2021 gezahlten Beiträge in Höhe von 498,90 nicht berücksichtigt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. ( abgesehen davon, das ich genauso wie viele andere erst einmal einen Weg finden mußte, den Widerspruch diesem Anbieter zukommen zu lassen – kein Telefon, E-Mail konnte nicht zugestellt werden und Fax wurde wohl gleich entsorgt) Nun habe ich am 31.10.2022 eine “ bereinigte “ Rechnung über 1048,84 € erhalten. Diesmal wurden meine Einzahlungen berücksichtigt – aber Oh Wunder !!! Der Strompreis ist für dieselbe Abrechnungsperiode von 54,3 cent brutto auf 82,7 cent brutto auf dem Papier gestiegen. ??? Habe mich daraufhin auf der Website von Jura-Strom für einen Rückruf angemeldet und tatsächlich auch bekommen. Am Telefon eine Dame, Frau Jura-Strom … Diese erklärte mir unmißverständlich, das ich ja mit den AGB einverstanden gewesen wäre und somit diesen Betrag von 1048,84 zahlen müsse. Außerdem wären die Preise an der Strombörse so hoch gewesen. Keine Aussage zu dieser ersten Rechnung und und diesem Anstieg des Strompreises in Papierform. Kann da jemand helfen ? Ich kenne mich mit Börsenkram nicht aus. Es ist mir durchaus bewußt, das ich eine Nachzahlung leisten muß. Aber doch nicht in dieser Höhe !
Jura Strom hat letztes Jahr E-Mails mit der „Tarifumstellung“ nach Börsenpreisen verschickt. Das ganze ist auch hier auf der Homepage beschrieben. Betreff: Ökostrom mit garantiertem Stromeinkaufspreis
https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/jura-strom-zahlt-guthaben-nicht-aus-zahlungsschwierigkeiten/#IV
Wenn man nicht widerspricht, soll man angeblich in den neuen Tarif kommen.
Laut Beratung bei der Verbraucherzentrale und auch, unabhängig davon, laut meinem Anwalts ist dieses Vorgehen unzulässig.
Übereinstimmende Aussage war, dass solche umfassenden AGB-Änderung nur durch aktive Zustimmung angenommen werden können und nicht stillschweigend.
Stillschweigend können nur einfache Preiserhöhungen z.B. Erhöhung Grund- und Arbeitspreis angenommen werden.
Es wurde in meinem Fall geraten, nichts mehr zu bezahlen. Die letzten Abschläge habe ich auch nicht überwiesen. Die geleisteten Abschläge und das nicht ausgezahlte Guthaben decken bei mir die Stromkosten nach altem Tarif.
Zusätzliche Gegenargumente:
-Tatsächlicher Strompreis nicht ermittelbar, da Preisbestandteile nicht angegeben sind. Auch die Bestandteile, die nicht vom Börsenpreis abhängen sind nicht konkret angegeben (nur als Beispiel mit Zusatz: Je nach Netzgebiet), also nicht nachvollziehbar.
-Alle vorherigen Preisänderungen und Rechnungen erfolgten per Brief und nicht per E-Mail. Tarifänderung per E-Mail war nicht erwartbar.
-Wie genau die Börsenpreise berechnet werden, ist nicht aufgeführt, also auch nicht nachvollziehbar
-Abrechnung soll nach Netzprofil erfolgen. Welches verwendet wird, ist nicht angegeben.
-In der E-Mail wird nur auf Vorteile des Tarifs eingegangen. Es werde keine Nachteile oder Risiken genannt.
Ich würde eine Rechtsberatung empfehlen, z.B. bei der Verbraucherzentrale oder ganz einfach: Kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle stellen. Wie es geht ist auch auf dieser Homepage beschrieben.
Ich befürchte, dass mit dieser Börsenthematik noch niemand einen Schlichtungsantrag gestellt hat. Die Antwort (die ca. 3 Monate dauern wird) wäre sicherlich auch für viele andere hilfreich. Ich denke die meisten haben gar nicht verstanden, wie Jura Power auf die hohen Beiträge kommt.
Ich habe bisher keinen Schlichtungsantrag gestellt, weil ich noch keine Schlussrechung bekommen habe.
Sollte Jura-Power mir eine solche Rechnung mit Börsenpreisen stellen, werde ich auch einen Schlichtungsantrag stellen.
Beide haben mir geraten nicht zu bezahlen (nur den ursprünglichen Arbeits- und Grundpreis)
Hallo Carsten, dein Anliegen kann ich sehr gut verstehen, da es mir ähnlich ergangen ist. Es gibt meines Wissens nun zwei Möglichkeiten: Entweder du lässt dir bei deiner zuständigen Verbraucherzentrale einen Termin zur Beratung geben oder du gehst gleich zu einem Fachanwalt/anwältin für Vertragsrecht. So habe ich es gemacht, damit ist zu zumindest meine rechtliche Absicherung gewährleistet. Dazu kommt, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, die meine Anwältin unterstützt. Ich habe mittlerweile drei Endabrechnungen und eine Mahnung bekommen. Die letzte Abrechnung ist deutlich höher als die ersten beiden. Grund: Es wurden die aktuellen Preise für die Berechnung genommen anstatt die für den betroffenen Zeitraum der Stromtarife, die im November 2021 deutlich günstiger waren als im November 2022, also heute. Ebenfalls bin ich mit der Schlichtungsstelle Energie in Berlin in Kontakt getreten. Die können mich nicht juristisch vertreten, haben aber Kontakt zu Jura-Strom und ein Ombusmann vertritt dort meine Interessen. Viel Glück und Nerven bei deinem Fall. Liebe Grüße, Heiko
Ich hatte einen Termin bei der Verbraucherzentrale und zur Sicherheit nochmal einen Termin bei einem Anwalt für Vertragsrecht.
Bei mir war es so:
Begründet wird die Preiserhöhung von Jura, mit neuen per E-Mail zugesandten AGB, mit denen man auf einen neuen komplexen Börsentarif umgestellt wird, wenn man die E-Mail nicht beantwortet.
Dieses Vorgehen ist laut Verbraucherzentrale und laut Anwalt nicht ausreichend. Der Anwalt und die VBZ waren sich 100 % sicher, dass dies auch ein Gericht bestätigen würde.
Aktiver Vertragsschluss wäre notwendig, da es keine „einfache“ Preisänderung ist und auch die E-Mail nicht ausreicht, um den Preis nachzuvollziehen, bzw. den Tarif zu verstehen. Es gab auch noch ein paar weitere Gründe. Es gilt weiter der alte Arbeits- und Grundpreis. Die Gesamtsumme habe ich ausgerechnet und leider durch die vorherigen Abschläge sogar etwas zu viel überwiesen.
Alle weiteren Rechnungen soll ich laut meinem Anwalt einfach ignorieren und mich erst wieder melden, falls Jura-Strom Klage erhebt. Laut seiner Meinung, wird Jura Strom keine Klage erheben und er rät mir, mein Restguthaben erst einzuklagen, wenn Jura-Strom mit gerichtlichen Schritten anfängt.
Wenn man offiziell widersprechen möchte, kann man für 3,50 € bei der Post online eine Einschreibenmarke kaufen. Per Sendungsverfolgung kann man dann die Zustellung, inkl Unterschrift einsehen / ausdrucken.