jura Strom: Hilfe bei Problemen (z.B. Kündigung, Preiserhöhung)
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 22.01.2023
Jura Strom schaltet derzeit die Anwaltskanzlei Brinkmann an, um Forderungen einzuziehen. Mehrere Betroffene berichten mir, dass Sie eine hohe Nachzahlung nicht akzeptierten. Obwohl die Betroffenen der Preiserhöhung widersprachen, geht Jura Strom nicht auf die Beschwerden ein.
Ich empfehle betroffenen Kunden stets zu widersprechen. Bisher wurde mir noch nicht rückgemeldet, dass jurastrom vor Gericht zog. Das deute ich so, dass juraStrom sich selber nicht im Recht sieht.

INHALTSVERZEICHNIS:
I. Vertrag vorzeitig beendet
II. jura Strom: Guthaben nicht ausgezahlt
III: Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung Grundgebühr
IV. Vertragskündigung
V: So lösen Sie Ihr Problem
VI: Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
VII. Hintergrundinformationen zu jura strom
I. jura Strom: Vertrag vorzeitig beendet
Mir wird häufiger berichtet, dass jura strom den Vertrag mit den Kunden vorzeitig beendet. Oft liegt der Grund darin, dass der Netzbetreiber die Verträge mit Jura Power GmbH & Co.kündigt und somit jura strom Sie nicht weiter beliefern kann. Dadurch entstehen Ihnen einen Schaden in Höhe der Mehrkosten.
Diese Mehrkosten können Sie JuraStrom in Rechnung stellen. Hierzu erstelle ich zusammen mit einem Anwalt eine Vorgehensweise, wie Sie den Schadensersatz erfolgreich durchsetzen können. Bei einem Verbrauch i.H.v. 3.000 kWh können Sie ca. 300 € Schadensersatz einfordern (abhängig von den Kosten des neuen Vertrags und der restlichen Vertragslaufzeit)
Wenn Sie die Mehrkosten von JuraStrom einfordern möchten, dann tragen Sie sich bitte in das folgende Formular ein. Ich werde Ihnen eine E-Mail mit weiteren Informationen zusenden. Diese Hilfe ist selbstverständlich für Sie kostenlos.
Über dieses Formular erhalten Sie eine kostenlose Hilfe, um den Schadensersatz einzufordern.
Sie werden in die Grundversorgung fallen, die zunehmend teurer wird. Daher ist es wichtig, dass Sie sich nach einen neuen Anbieter umschauen. Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Tarifangebot.
Ihre besten Tarif-Alternativen
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
II. jura Strom: Guthaben nicht ausgezahlt
jura strom muss Ihre Abrechnung spätestens nach 6 Wochen erstellen und Ihnen Ihr Guthaben umgehend auszahlen oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Verbraucher beschweren sich über jura strom, dass ihr Guthaben nicht fristgerecht ausgezahlt werden.
Die Zeitschrift ZfK berichtet, dass JuraStrom im Jahr 2020 „buchmäßig überschuldet“ war und aufgrund von Zahlungsverzug gegenüber dem Verteilnetzbetreiber Netz Leipzig aufgefallen ist.
Auf Reclabox beschweren sich zahlreiche Kunden über jura strom. Am häufigsten wird gegenwärtig bemängelt, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Anscheinend hat jura strom Zahlungsschwierigkeiten gehabt, weil der Kundenservice während der Corona-Krise nicht ganz einsatzbereit war. (zum vergrößern, bitte Bild anklicken)

Auch die Bewertungen auf Truspilot sind sehr negativ. Im Durchschnitt bewerteten die Kunden den Anbieter mit ungenügend.

Aufgrund dieser negativen Bewertungen warnt die Verbraucherzentrale warnt vor dem Mutterunternehmen Jura Power (Quelle). Bereits im Sommer 2020 wurde die Gesellschaft vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt, weil Guthaben nicht ausgezahlt wurden. Obwohl Jura Power eine Unterlassungsklage abgegeben hat, häufen sich weiterhin die Beschwerden von Kunden.
III: Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung Grundgebühr
Betroffene Kunden haben sich an mich gewendet, weil ihr Abschlag erhöht wurde.
Der Grund liegt in einem Schreiben mit dem unverdächtigen Titel „Ökostrom mit garantiertem Stromeinkaufspreis“ liegen. Die Jahresgrundgebühr – so verstehe ich das Schreiben – wird im Voraus gezahlt. Das ist die Abschlagserhöhung, die die betroffenen Kunden bemerkt haben.
Die weitaus größere Änderung könnte noch vielen Kunden bisher unentdeckt geblieben sein. Gerade in Zeiten mit sehr hohen Börsenpreise wurde die Tarife auf Börsenpreise umgestellt – bei sei „[d]em Wunsch vieler Kunden nach mehr Preisflexibilität und verbesserten Marktzugang“ nachgekommen sei, um „auch weiterhin einen fairen Preis anbieten zu können“.



Hier finden Sie die Produktinformationen und die AGBs.
Insgesamt stufe ich die vertragliche Änderung als nachteilig für den Kunden ein:
- Es liegt eine sehr starke vertragliche Veränderung vor (vom normaler Preisgarantie zu Börsenpreisen), auf die m.E. nicht transparent hingewiesen wird.
- Aufgrund der aktuell hohen Börsenpreise befürchte ich, dass die betroffenen Kunden mit deutlich höheren Preisen rechnen müssen.
- In der Produktinformation wird der Zeitraum bis Jan 2021 dargestellt. Die Börsenturbulenzen seit September 2021 sind nicht abgebildet.
- Negative Börsenpreise werden anscheinend nicht weitergegeben: Im Prospekt heißt es „im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“ – andere Anbieter geben auch negative Börsenpreise weiter (z.B. awattar.de).
- Viele Kunden, die keinen intelligenten Stromzähler haben, wird anscheinend der Standardlastgang unterstellt. Der Kunde hätte demnach keinen Vorteil, wenn er zu teuren Tageszeiten weniger Strom verbraucht.
- Die Kostenbestandteile (insb. Beschaffung / Verwaltung / Service je kWh mit 7,14 Cent/kWh) sehe ich als teuer an.
- Der Grundpreis soll im Voraus gezahlt werden (s.o.). Ich bin mir nicht sicher, ob dies dem §13 StromGVV standhält.
Musterschreiben zum Anfechten der vertraglichen Änderung
Bitte prüfen Sie kritisch, ob der Sachverhalt auf Sie zutrifft. Passen Sie das Musterschreiben bei Bedarf an und setzen Sie eine 14-tägige Frist. Vermutlich wird der Anbieter Ihrer Forderung nicht direkt nachkommen. Folgen Sie dann dem Lösungsweg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir allem Anschein in Ihrer Nachricht „Ökostrom mit garantiertem Einkaufspreis“ eine wesentliche Vertragsänderung vorgenommen, ohne darüber transparent zu informieren. Zudem liegen weitere Mängel vor. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie Aufforderung
- den Vertrag unverzüglich zu beenden und
- bis zum Vertragsende die ursprünglichen Konditionen abzurechnen.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Sollten Sie dem nicht nachkommen wollen, fordere ich Sie auf, zu allen von mir aufgeführten Gründen Stellung zu nehmen.
Gründe für meine Forderung:
- Die Vertragsänderung wurde intransparent mitgeteilt, weil
- in der Abbildung zu den Marktpreisen die Kostenexplosionen, die ich als Kunde nun tragen musste, nicht abgebildet sind,
- die Risiken, die mit den Einkauf zu Marktpreisen zusammenhängen, nicht dargelegt wurden.
- Der Vertrag ist für mich völlig ungeeignet. Darauf haben Sie nicht hingewiesen. Um von Börsenpreisen zu profitieren, ist es wichtig einen sogenannten Smart Meter zu besitzen, um von günstigen Börsenpreisen zu profitieren. Da wir keinen Smart Meter haben, wird das Standardlastprofil gemäß Ihrem Produktinfoblatt herangezogen. Wir haben also nicht die Möglichkeit, den Strom, wenn er günstig ist, in Rechnung gestellt zu bekommen. Ein derartiger Vertrag ist somit für uns sehr ungünstig. Darauf hätte hingewiesen werden müssen. In den Standard-Meldungen an den Energieversorger ist für Sie ersichtlich, ob Ihr Kunde über einen Smart Meter verfügt.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OG Köln (AZ: 6 U 132/16) sehen die Informationspflicht beim Stromanbieter und nicht beim Verbraucher, ob der Verbraucher einen bestimmten Tarif nutzen darf oder nicht.
„Es ist schließlich auch unangemessen, dem Kunden eine Informations- und Mitteilungspflicht dahingehend aufzubürden, dass er klären muss, ob er trotz uneingeschränkten Angebots des Unternehmers evtl. doch nicht als Vertragspartner in Betracht kommt. Es ist jedoch entsprechend Art. 246 EGBGB vielmehr Sache des Versorgers, vor Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob sein Gegenüber als Vertragspartner eines bestimmten Stromliefertarifs in Betracht kommt.“- Im Betreff kündigen Sie an, dass „Ökostrom zum garantierten Einkaufspreis“ abgerechnet wird. Dies ist nicht der Fall. Negative Börsenpreise werden nicht an den Kunden weitergegeben gemäß Produktinformationsblatt („im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“; andere Anbieter wie awattar.de geben negative Börsenpreise an den Kunden weiter). Der Betreff und die gesamte Botschaft in Ihrer E-Mail ist somit irreführend.
- Gebühren i.H.v. 7 Cent auf Day-Ahead halte ich für unlauter. Meines Wissens nach beträgt die Marge lediglich ca. 0,2 Cent. Inwiefern begründen Sie eine derartige hohe Diskrepanz. Vollständigkeitshalber möchte ich darauf hinweisen, dass hier eine Straftat vorliegen könnte (§291 StGB „Wucher“).
- Sie verlangen, dass die Jahresgrundgebühr im Voraus gezahlt werden soll. Nach § 13 StromGVV sind Abschläge gleichmäßig auf 12 Monate zu verteilen. Ihre Forderung ist somit unzulässig.
Insgesamt sind die AGB-Änderungen als überraschend i.S.v. §305c BGB, als intransparent und als unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern i.S.d. §307 I, II BGB anzusehen.
Wenn Sie meiner Forderung nicht vollkommen nachkommen möchten, fordere ich Sie auf, die Rechtmäßigkeit der Bonusverweigerung zu begründen und auf alle meine Argumente einzugehen. Tun Sie dies nicht, sehe ich mich in Recht und werde mich auf Kompromissangebote etc. nicht einlassen.
Mein begründeter Widerspruch gegen die Bonus-Verweigerung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte.
Viele Grüße
Vorname, Nachname
IV. Vertragskündigung
Anscheinend werden einige Kunden von JuraStrom gekündigt. Den wahren Grund scheint das Unternehmen nicht zu kommunizieren. Mit liegt aber ein Schreiben vor, in dem ein Vertrag mit einem Netzbetreiber gekündigt wurde. Unter diesen Voraussetzungen kann JuraStrom gar keine Energie mehr liefern. Daher kündigt das Unternehmen.

V. So wehren Sie sich – am Beispiel Guthaben nicht ausgezahlt
Sobald die Frist für die Erstellung der Abrechnung (6 Wochen) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie tätig werden. Mahnen Sie, indem Sie ein ein konkretes Datum (also xx.xx.2021) benennen und jura strom mindestens 14 Tage Zeit geben. Mit meiner Vorlage sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Erfahrungen von anderen betroffenen Kunden zeigt, es ist wichtig, dass Sie das Unternehmen korrekt mahnen.
Am einfachsten geht es per E-Mail und Fax. Andere betroffene Verbraucher, die Verbraucherzentrale und auch ich empfehlen jedoch, zusätzlich per Einschreiben / Einwurf zu mahnen.
E-Mail-Adresse | [email protected] |
Fax | 09181 26569-29 |
Anschrift | Jura Power GmbH & Co. KG, Milchhofstraße 24, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Durchlaufen Sie diesen Lösungsweg:
Schritt 1: Mahnung per E-Mail-Vorlage
Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine mindestens 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.
Wenn Sie per FAX oder sogar rechtssicher per Einschreiben mahnen möchten, dann laden Sie den jeweiligen kostenlosen Musterbrief mit einem Klick herunter.


Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an.
[Betreff:] Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet
Kundennummer: xxx
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
ODER:
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnetIch erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Mit freundlichen Grüßen
Schritt 2: 2. Mahnung & Online-Beschwerde
2. keine gewünschte Reaktion? ⇒ mahnen Sie erneut!
jura strom wird voraussichtlich gar nicht auf Ihren Widerspruch eingehen. Natürlich kann es sein, dass jura Strom antwortet und Recht hat. Prüfen Sie eine mögliche Antwort von jura strom. Wenn Sie nach wie vor denken, dass Voxenergie im Unrecht ist, dann schreiben Sie per E-Mail eine weitere Mahnung.
- Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
- Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Guthabenauszahlung. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,
Mit einer Online-Beschwerde auf de.reclabox.com wird Ihr Fall öffentlich, was den Handlungsdruck auf jura strom erhöhen dürfte. Meinen Erfahrungen nach werden viele Beschwerden dort einvernehmlich gelöst. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie de.reclabox.com
- Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
- Unternehmen:
Jura Power (Deutschland) - Teaser:
Guthaben wird nicht ausgezahlt - Beschwerdetext:
Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig. - Ihre Forderung:
Umgehende Auszahlung meines Guthabens
- Unternehmen:
Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten
Wenn auch dies nichts hilft, empfehle ich Ihnen, die Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese ist für Sie kostenlos, jura strom muss jedoch eine Pauschale bezahlen. Je länger jura strom für die Auszahlung Ihres Guthabens benötigt, desto teurer wird es für jura strom. Vor diesem Hintergrund ist jura strom interessiert, Ihnen möglichst schnell das Guthaben auszuzahlen.
Diesen Schritt empfehle ich zum Schluss, weil dies mit deutlich mehr Arbeit für Sie verbunden ist.
VI. Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
Weil die Abschlagszahlungen anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen sind, könnten Ihre Abschläge im Falle eines Guthabens reduziert werden. Mit Hilfe meines Berechnungs-Tools können Sie Ihre Abrechnung bequem kontrollieren und Ihre angemessene Abschlagszahlung innerhalb einer Minute berechnen. Folgen Sie hierzu dieser Anleitung.
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
VII. Hintergrundinformationen zu jura strom
Wer steckt hinter jura strom?
Jura Power GmbH & Co KG beliefert seine Kunden bundesweit unter der Marke jura strom mit Ökostrom. Der Ökostrom stammt hauptsächlich aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
Ist jura strom insolvent?
Aufgrund der erwähnten Zahlungsschwierigkeiten vermuten betroffene Kunden, dass jura strom pleite ist. Bis zum 17.10.2021 war dies nicht der Fall. Insolvenzen werden hier bekanntgegeben.
Bei den genannten Verbraucherbeschwerden stützt sich der Autor auf die Seite de.reclabox.com.
Welche Erfahrungen haben Sie mit jura strom gemacht? Ich freue mich auf Ihren Kommentar
Mir wurde von meinem Netzbetreiber mitgeteilt, dass ich seit dem 16.07.2022 in die Grundversorgung gefallen bin. Trotzdem bekomme ich täglich Mahnungen von jura-strom, dass ich meinen Abschlag für Juli noch nicht beglichen habe. Ich habe allerdings die sogenannte Schlussrechnung in Höhe von 430,00 € bezahlt. Meine Mails kommen teilweise als nicht zustellbar zurück. Mich wundert, dass andere noch strom von Jura beziehen, da ich in die Grundversorgung gefallen bin.
Jura Strom liefert bundesweit. Die Erlaubnis zu liefern ist aber von einigen Netzbetreibern gekündigt worden. So war zu lesen, dass z.B. der Netzbetreiber Leipzig beklagt, dass Jura-Strom seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber nicht nachgekommen ist. Dadurch hat Jura Strom z.B. die Berechtigung verloren, nach Leipzig zu liefern. Vielleicht gibt es noch zusätzliche Zahlungsausfälle.
Vor einer Stunde wurde bei Trustpilot geschrieben, dass wohl auch der Netzbetreiber „Bayernwerk Netz GmbH“ nicht mehr von Jura Strom beliefert wird. Ist das der nächste Zahlungsausfall? Da sollte man sich schon gut überlegen, was man noch an Jura Strom überweist, wenn man evtl. bald nicht mehr von denen beliefert wird.
Nachdem dieser betrügerische Laden mein Koto seit November als Selbstbedienungsladen genutzt hatte – für eine nicht mit mir vereinbarte „Jahresgebühr“ – wurden auch gleich die Abschläge erhöht. Erst um 44%, und weils so schön war einen Monat später um 57%. Parallel dazu haben die auch gern zwei mal pro Monat abgebucht.
Dann kam der Hammer: Eine Rehcnung über fast 1K€, auf der sowohl die schon gezahlte „Jahresgebühr“ noch mal stand, als auch eine Auflistung schon gezahlter Abschläge.
Im Kundenportal sind diese Rechnungen als „Abgebrochen“ markiert. Was nicht stimmt, denn die haben sich ja per SEPA bedient.
Da man es dort wohl hart übertrieben hat haben sie ihr Konto verloren, und damit auch die SEPA Mandate.
Ich widerspreche seitdem jeder Rechnung schriftlich per Mail, und mit jede meine ich: Wenn die an einem Tag wieder 5 mal eine Rechnung per Mail schicken, dann widerspreche ich auch 5 mal.
Meine Kündigung ist raus, und FALLS ich jemals eine korrekte Rechnung erhalte begleiche ich Diese ohne wenn und aber. Bis dahin habe ich alle Zahlungen eingestellt, Jura darüber informiert, ebenso wie über die Gründe, und lasse mich fröhlich bedrohen, dafür dass ich keine ungerechtfertigten Forderungen mehrfach begleiche.
Auch deren Webseite weist mittlerweile ganz üble Ungereimtheiten auf. Im „Helpdesk Kundenzufriedenheit“ unter https://www.jura-energie.com/helpdesk/rating sind irgendwelche Stockbilder mit nicht zum Namen und Bildern passenden Texten (Beispielsweise „Felix Schmaußer: Als Gründer und Hauptvisionär ist Tony die treibende Kraft des Unternehmens. Er liebt es, alle Hände voll zu haben, indem er sich an der Software-Entwicklung, dem Marketing und den Kundenerfahrungs-Strategien beteiligt. “ oder „Elisabeth Sippl“ neben einem Bild eines Mannes, der wohl gleichzeitig noch „Roland Schweizer und Felix Schmaußer“ heißt.)
Ich habe mich mittlerweile an die Schlichtungsstelle Energie gewandt, bete aber, dass der Laden schneller an seinen Geschäftspraktiken verreckt, als die das Verfahren abschließen.
Auf Trustpilot sind mittlerweile tausende Geschädigte unterwegs.
Ich kann mich beim Fall von Frau Wimmer hinzugesellen. Identische JURA Strom Masche/Situation mit Stichtag heute! Es werden Fantasiezahlen für die Abrechnung zum 30.06.2022 herangezogen. Ich habe Stand 8. August diesen Verbrauch noch nicht einmal erreicht. Basierend darauf wird dann begründet, warum mein mtl. Abschlag nun ebenfalls um 45,- EUR angehoben werden muss => selbsterfüllende Prophezeiung. Ich möchte den Vertrag nicht kündigen, da mir vertraglich ein Fixpreis bis einschließlich 31. Januar 2023 zusteht. Ich werde den vermeintlich ausstehenden Betrag nun „unter Vorbehalt“ überweisen. Desweiteren zuerst über die Verbraucherzentrale die weitere Vorgehensweise abstimmen, mit dem Ziel a) den erhöhten Abschlag abzuwenden und b) eine erneute Zwischenrechnung zu bekommen. Sollte JURA Strom darauf nicht eingehen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.
@Anton Koller
Wenn sich auf der Abrechnung zum 30.06.2022 nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise oder falsche Zählerstände befinden, widersprechen Sie der Jahresrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf zukommen lassen.
Wenn der Versorger in seiner Abrechnung eine PREISERHÖHUNG angekündigt hat, haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht. Dieses wollen Sie aber nicht in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer (eingeschränkten) Preisgarantie haben, können Sie unter Hinweis auf den noch bis zum 31.01.2023 laufenden Vertrag und dem diesem innewohnenden „Fixpreis“ (womit Sie vermutlich eine Preisgarantie meinen) an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen und einen eventuellen Bonus behalten wollen.
Weisen Sie den Versorger mit klaren Worten auf den Sachverhalt hin. Hierzu können Sie auf die in diesem Forum zur Verfügung gestellten Informationen sowie Musterschreiben und Berechnungsgrundlagen zurückgreifen.
Telefonieren und Kontaktformular sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Mein Tipp: Machen Sie ein Foto vom Zähler.
Fordern Sie dann das Unternehmen auf, die Abrechnung zu korrigieren und gehen Sie Schritt für Schritt vor – ggf. bis zur Schlichtungsstelle.
Hinweise finden Sie HIER.
Jetzt droht Jura Power mit Stromsperrung und Meldung an die Schufa, da ich die Zwischenrechnung vom 30.06.2022 über 568 EUR nicht bezahle. Wie bereits erwähnt, auf sämtliche Widersprüche, Monierungen etc. wird nicht reagiert. Ich bezahle natürlich die vertraglich geschuldeten Abschläge (180 EUR!) pünktlich weiter. Was kann denn jetzt passieren? Ich würde den Vertrag am liebsten kündigen.
@Kerstin Wimmer
Prüfen Sie anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.
Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Widersprechen Sie auf jeden Fall jeder Mahnung des Versorgers und begründen Sie Ihren Widerspruch.
Wenn sich auf der Zwischenrechnung u.a. nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Zwischenrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.
Einfach die gesamte Rechnung nicht zu bezahlen, ist aus meiner Sicht KEINE GUTE IDEE.
Sie müssen zumindest berechnen, was dem Versorger zusteht. Eine BERECHNUNGSVORLAGE wird von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellt.
Verschenken Sie bitte keine Zeit.
Bei uns das Gleiche. Erst irgendwann im Nov 21 diese Email mit Danksagung, dass wir angeblich den neuen Vertrag zugestimmt hätten und der oberflächlichen Info, dass die Preise an den Stromeinkaufspreis der Börse angepasst werden blabla etc..
Dann die böse Überraschung Ende Juni22 mit einer nicht nachvollziehbaren Rechnung, mit einer Nachzahlung in Höhe von 1200. Die Rechnung basiert auf einer falschen Berechnung/Abrechnung, damit ist die Zahlungsaufforderung nicht begründet.
Der Widerspruch zu der Rechnung und die Aufforderung mit o.g. Gründen + Kündigung sind erst mal per Email raus (in CC die Schlichtungsstelle). Wir warten ab und sperren alle Zahlung bzw. Abbuchungsversuche und zahlen wenn dann nur die Höhe, aus dem Vertrag vor der „einseitigen“ Änderung. Sollen die ruhig Mahnen usw.. Wir lassen es auf eine Klage ankommen und fechten dann den Vertrag an, falls die versuchen an den Vertrag festzuhalten und Forderungen stellen.
Das Schärfste war … das mein Einschreiben lt. Sendungsverfolgung der Deutschen Post einfach an eine andere Adresse, die leider nicht mitgeteilt wird, nachgesandt wurde. Ich krieg nahezu 3-4 Mal wöchentlich ein „Erinnerungs-Email“ von Jura Power, dass ich mich doch bitte einloggen möge und bezahlen. Ich überweise jetzt manuell die ursprünglich vereinbarten Abschläge und selbst die unter Vorbehalt und unter Verweis auf den abgeschlossenen preisgebundenen Jahresvertrag. Es nervt.
Auch bei mir das Gleiche ! Erst kam die Abrechnung total verspätet, dann war diese überhaupt nicht nachvollziehbar. Keine Ahnung wie Jura auf die Summe der Abschlagszahlung kam ? Es scheint, dass ein ganzes Jahr nicht berücksichtigt wurde. Per mail habe ich der Abrechnung widersprochen und um Transparenz gebeten. ..Das ganze 5 x im Zeitraum von 2 Monaten. Bis heute keine Reaktion. Dem SEPA Lastschriftverfahren habe ich widersprochen und Per Einschreiben gekündigt. Auch hier wurde die Post an eine andere Adresse weitergeleitet…? lt.Sendungsverfolgung. Aber Jura scheint die Kündigung erhalten zu haben, da lt. regionalem Stromanbieter eine Mitteilung übermittelt wurde. Von Jura habe ich bis heute nur die INFO über das neu eingerichtete Kundenportal erhalten. Welches nur wieder eine falsche Rechnung und viel zu hohe Abschlagszahlungen enthält. …ich warte jetzt ab und werde einen Anwalt einschalten. Zahlen werde ich erst, wenn mir eine transparente korrekte Abrechnung vorliegt und mein Guthaben aus Vorauszahlungen angerechnet wird.
Viele Grüße M.Steinmetz
Ich habe das gleiche Problem. Habe vor ein paar Tagen ein E-Mail erhalten mit dem Inhalt, dass ich mich jetzt registrieren kann und das neu eingerichtete Kundenportal nutzen kann. Dort erwartete mich eine Rechnung in 3-facher Höhe des monatlichen Abschlags. Zeitgleich wurde der monatliche Abschlag enorm erhöht. Ich konnte auch die angeblich von mir geleisteten (per Abbuchung belegbar) Abschläge einsehen. Allerdings fehlt dort ein erheblicher Teil. Viele Zahlungen sind gar nicht aufgeführt. Ich habe schriftlich der Rechnung widersprochen und meine geleisteten Zahlungen mitgeteilt. Unter Berücksichtigung des Verbrauchs ergäbe sich für mich sogar ein – wenn auch geringes – Guthaben. Glücklicherweise bucht Jura Power aktuell nichts ab, sondern erwartet die Überweisung. Ich bin versucht, sämtliche Zahlungen einzustellen bzw. lediglich den alten monatlichen Abschlag manuell zu überweisen. Ein Schreiben über eine Erhöhung der Preise habe ich im Übrigen niemals erhalten. Weder per Post noch per E-Mail.
Viele Grüße
K. Wimmer
Jura Strom hat mich über Vertragsänderungen gar nicht informiert. Am 30. 6. 2022 erhielt ich eine E-Mail mit dem Hinweis auf veränderte Zahlungsbedingungen und mit einem Link auf die Rechnung für den Monat Juli. Die Summe war fast doppelt so hoch wie der bisherige monatliche Abschlag. Mit dem Link konnte ich die Rechnung nicht einsehen, obwohl ich angemeldet bin.
So wird versucht, mir durch die Hintertür einen neuen Vertrag unterzujubeln. Auf meine E-Mail erfolgte keine Reaktion. Mit dem Musterschreiben zum Anfechten der vertraglichen Änderung habe ich Heute nachgelegt. Ich werde über den Fortgang berichten.
Hallo,
Hatte die gleichen Problem wie die anderen auch.
Meine Gutschrift wurde auch nicht ausgezahlt und auch keine Verrechnung mit den einbehaltenen Abschlägen bekommen.
Ebenso habe ich die E-Mail mit der Ankündigung mit der Umstellung auf Börsenstrom bekommen, aber auch kein Hinweis das ich hier von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann.
Nun hat Jura Power auch noch meinen Abschlag von 134 € auf 285 € hochgesetzt!
Und wenn ich die Preise bei meiner Zwischenabrechnung zusammenzähle komme ich auf einen Kw/h Preis von 0,40817 € Cent.
ist das alles rechtens?
Ich gehe nicht davon aus. Ich sende Ihnen deshalb mein Musterschreiben zu.
Guten Tag,
ich habe die E-mail mit den Informationen „Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung/Grundgebühr“ nicht richtig erfasst und keinen Einspruch eingelegt, bzw. vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Nun habe ich per mail am 25.04.22 eine „Zwischenrechnung“ für den Zeitraum 01.11.21 bis 15.04.22 erhalten und soll hier nun 529,– nachbezahlen (Strompreis alt 0,3058 nun 0,4878 EUR/kWh.) Frage: Kann ich nachträglich den empfohlenen Einspruchsweg dennoch gehen?
…. Ist eine solche „Zwischenrechnung“ vor der eigentlichen Jahres-Abrechnung eigentlich rechtens ?
Kann ich die Zwischenrechnung ablehnen und auf die Berücksichtigung bei der Jahresrechnung
bestehen… (=also Zeit gewinnen bis notfalls die Schlichtungsstelle eingeschaltet wurde ?)
Guten Tag,
Ich habe die gleiche Probleme.
Am 30.06.22 habe ich online Rechnung bekommen. Endlich habe ich noch der Link zum Online Account bekommen. Nach ich die Rechnung gecheckt habe ich gelesen, dass 839,52€ bezahlt müss werden.
Rechnung war auf falsche Rechnungsadresse geschickt. Also die fruhereste Abrechnungen sind abgebrochen, aber in diese Zeitraum die Jura-Strom die Abbuchungen von meinen Konto gemacht hat.
Die Jahresgebuhr ist schon von mein Konto Abgebucht, aber noch Mal für Zahlung ist angefragt.
Ich verstehen manche angefragte Nachzahlungen von Rechnung nicht.
Die Firma ist nicht erreichbar telefonisch oder per E-mail.
Ich versuche hier finden die richtig Musterformular. Kann ich kriegen die Hilfe mit richtiges Wahl von Formular? Ich habe schon „Schritt nach Schritt“ Musterformuläre gecheckt, aber kann nicht ein richtig adaptieren.
Danke
Das Musterschreiben zur ABwehr der ABschlagserhöhung ist am passendsten für Sie. Schalten SIe möglichst schnell die Schlichtungsstelle ein. VG
MM
Jura hat meine Kündigung im Frühjahr 20 so lange blockiert , bis die Frist verstrichen war und Vattenfall mich nicht mehr als Kunden nehmen konnte. Das Guthaben zum 31.07.20 wurde nicht ausgezahlt und ist bis heute nicht ausgezahlt. Jura selbst hat eine Kündigung zum 31.07.2022 ausgesprochen.
Zum 31.07.2021 habe ich eine große Nachzahlung gehabt ( vermutlich defekte Waschmaschine ! ? )
Die Nachzahlung habe ich dann mit dem Guthaben verrechnet. Zwischenzeitlich habe ich eine Fotovoltaik angeschafft und verbrauche nur noch wenig Strom aus dem Netz. Ich errechne derzeit
Meinen Verbrauch und bezahle nur noch den tatsächlich verbrauchten Strom.
Ich habe vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und konnte zum 31.11.21 zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Meine Gutschrift ist nur daraus entstanden, dass man mir einfach Geld für den neuen Vertrag abgebucht hat, obwohl es klar war, dass es nicht zu einem weiteren Jahr kommen würde. Die Aussage war, dass man mir das Geld ja wieder zurücküberweisen würde. Darauf warte ich bis jetzt und nichts passiert.