jura Strom: Hilfe bei Problemen (z.B. Kündigung, Preiserhöhung)
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 22.01.2023
Jura Strom schaltet derzeit die Anwaltskanzlei Brinkmann an, um Forderungen einzuziehen. Mehrere Betroffene berichten mir, dass Sie eine hohe Nachzahlung nicht akzeptierten. Obwohl die Betroffenen der Preiserhöhung widersprachen, geht Jura Strom nicht auf die Beschwerden ein.
Ich organisiere für die Betroffenen eine Hilfe. Bei Interesse senden Sie mir bitte eine E-Mail an [email protected]

INHALTSVERZEICHNIS:
I. Vertrag vorzeitig beendet
II. jura Strom: Guthaben nicht ausgezahlt
III: Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung Grundgebühr
IV. Vertragskündigung
V: So lösen Sie Ihr Problem
VI: Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
VII. Hintergrundinformationen zu jura strom
I. jura Strom: Vertrag vorzeitig beendet
Mir wird häufiger berichtet, dass jura strom den Vertrag mit den Kunden vorzeitig beendet. Oft liegt der Grund darin, dass der Netzbetreiber die Verträge mit Jura Power GmbH & Co.kündigt und somit jura strom Sie nicht weiter beliefern kann. Dadurch entstehen Ihnen einen Schaden in Höhe der Mehrkosten.
Diese Mehrkosten können Sie JuraStrom in Rechnung stellen. Hierzu erstelle ich zusammen mit einem Anwalt eine Vorgehensweise, wie Sie den Schadensersatz erfolgreich durchsetzen können. Bei einem Verbrauch i.H.v. 3.000 kWh können Sie ca. 300 € Schadensersatz einfordern (abhängig von den Kosten des neuen Vertrags und der restlichen Vertragslaufzeit)
Wenn Sie die Mehrkosten von JuraStrom einfordern möchten, dann tragen Sie sich bitte in das folgende Formular ein. Ich werde Ihnen eine E-Mail mit weiteren Informationen zusenden. Diese Hilfe ist selbstverständlich für Sie kostenlos.
Über dieses Formular erhalten Sie eine kostenlose Hilfe, um den Schadensersatz einzufordern.
Sie werden in die Grundversorgung fallen, die zunehmend teurer wird. Daher ist es wichtig, dass Sie sich nach einen neuen Anbieter umschauen. Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Tarifangebot.
Ihre besten Tarif-Alternativen
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
II. jura Strom: Guthaben nicht ausgezahlt
jura strom muss Ihre Abrechnung spätestens nach 6 Wochen erstellen und Ihnen Ihr Guthaben umgehend auszahlen oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Verbraucher beschweren sich über jura strom, dass ihr Guthaben nicht fristgerecht ausgezahlt werden.
Die Zeitschrift ZfK berichtet, dass JuraStrom im Jahr 2020 „buchmäßig überschuldet“ war und aufgrund von Zahlungsverzug gegenüber dem Verteilnetzbetreiber Netz Leipzig aufgefallen ist.
Auf Reclabox beschweren sich zahlreiche Kunden über jura strom. Am häufigsten wird gegenwärtig bemängelt, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Anscheinend hat jura strom Zahlungsschwierigkeiten gehabt, weil der Kundenservice während der Corona-Krise nicht ganz einsatzbereit war. (zum vergrößern, bitte Bild anklicken)

Auch die Bewertungen auf Truspilot sind sehr negativ. Im Durchschnitt bewerteten die Kunden den Anbieter mit ungenügend.

Aufgrund dieser negativen Bewertungen warnt die Verbraucherzentrale warnt vor dem Mutterunternehmen Jura Power (Quelle). Bereits im Sommer 2020 wurde die Gesellschaft vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt, weil Guthaben nicht ausgezahlt wurden. Obwohl Jura Power eine Unterlassungsklage abgegeben hat, häufen sich weiterhin die Beschwerden von Kunden.
III: Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung Grundgebühr
Betroffene Kunden haben sich an mich gewendet, weil ihr Abschlag erhöht wurde.
Der Grund liegt in einem Schreiben mit dem unverdächtigen Titel „Ökostrom mit garantiertem Stromeinkaufspreis“ liegen. Die Jahresgrundgebühr – so verstehe ich das Schreiben – wird im Voraus gezahlt. Das ist die Abschlagserhöhung, die die betroffenen Kunden bemerkt haben.
Die weitaus größere Änderung könnte noch vielen Kunden bisher unentdeckt geblieben sein. Gerade in Zeiten mit sehr hohen Börsenpreise wurde die Tarife auf Börsenpreise umgestellt – bei sei „[d]em Wunsch vieler Kunden nach mehr Preisflexibilität und verbesserten Marktzugang“ nachgekommen sei, um „auch weiterhin einen fairen Preis anbieten zu können“.



Hier finden Sie die Produktinformationen und die AGBs.
Insgesamt stufe ich die vertragliche Änderung als nachteilig für den Kunden ein:
- Es liegt eine sehr starke vertragliche Veränderung vor (vom normaler Preisgarantie zu Börsenpreisen), auf die m.E. nicht transparent hingewiesen wird.
- Aufgrund der aktuell hohen Börsenpreise befürchte ich, dass die betroffenen Kunden mit deutlich höheren Preisen rechnen müssen.
- In der Produktinformation wird der Zeitraum bis Jan 2021 dargestellt. Die Börsenturbulenzen seit September 2021 sind nicht abgebildet.
- Negative Börsenpreise werden anscheinend nicht weitergegeben: Im Prospekt heißt es „im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“ – andere Anbieter geben auch negative Börsenpreise weiter (z.B. awattar.de).
- Viele Kunden, die keinen intelligenten Stromzähler haben, wird anscheinend der Standardlastgang unterstellt. Der Kunde hätte demnach keinen Vorteil, wenn er zu teuren Tageszeiten weniger Strom verbraucht.
- Die Kostenbestandteile (insb. Beschaffung / Verwaltung / Service je kWh mit 7,14 Cent/kWh) sehe ich als teuer an.
- Der Grundpreis soll im Voraus gezahlt werden (s.o.). Ich bin mir nicht sicher, ob dies dem §13 StromGVV standhält.
Musterschreiben zum Anfechten der vertraglichen Änderung
Bitte prüfen Sie kritisch, ob der Sachverhalt auf Sie zutrifft. Passen Sie das Musterschreiben bei Bedarf an und setzen Sie eine 14-tägige Frist. Vermutlich wird der Anbieter Ihrer Forderung nicht direkt nachkommen. Folgen Sie dann dem Lösungsweg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir allem Anschein in Ihrer Nachricht „Ökostrom mit garantiertem Einkaufspreis“ eine wesentliche Vertragsänderung vorgenommen, ohne darüber transparent zu informieren. Zudem liegen weitere Mängel vor. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie Aufforderung
- den Vertrag unverzüglich zu beenden und
- bis zum Vertragsende die ursprünglichen Konditionen abzurechnen.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Sollten Sie dem nicht nachkommen wollen, fordere ich Sie auf, zu allen von mir aufgeführten Gründen Stellung zu nehmen.
Gründe für meine Forderung:
- Die Vertragsänderung wurde intransparent mitgeteilt, weil
- in der Abbildung zu den Marktpreisen die Kostenexplosionen, die ich als Kunde nun tragen musste, nicht abgebildet sind,
- die Risiken, die mit den Einkauf zu Marktpreisen zusammenhängen, nicht dargelegt wurden.
- Der Vertrag ist für mich völlig ungeeignet. Darauf haben Sie nicht hingewiesen. Um von Börsenpreisen zu profitieren, ist es wichtig einen sogenannten Smart Meter zu besitzen, um von günstigen Börsenpreisen zu profitieren. Da wir keinen Smart Meter haben, wird das Standardlastprofil gemäß Ihrem Produktinfoblatt herangezogen. Wir haben also nicht die Möglichkeit, den Strom, wenn er günstig ist, in Rechnung gestellt zu bekommen. Ein derartiger Vertrag ist somit für uns sehr ungünstig. Darauf hätte hingewiesen werden müssen. In den Standard-Meldungen an den Energieversorger ist für Sie ersichtlich, ob Ihr Kunde über einen Smart Meter verfügt.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OG Köln (AZ: 6 U 132/16) sehen die Informationspflicht beim Stromanbieter und nicht beim Verbraucher, ob der Verbraucher einen bestimmten Tarif nutzen darf oder nicht.
„Es ist schließlich auch unangemessen, dem Kunden eine Informations- und Mitteilungspflicht dahingehend aufzubürden, dass er klären muss, ob er trotz uneingeschränkten Angebots des Unternehmers evtl. doch nicht als Vertragspartner in Betracht kommt. Es ist jedoch entsprechend Art. 246 EGBGB vielmehr Sache des Versorgers, vor Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob sein Gegenüber als Vertragspartner eines bestimmten Stromliefertarifs in Betracht kommt.“- Im Betreff kündigen Sie an, dass „Ökostrom zum garantierten Einkaufspreis“ abgerechnet wird. Dies ist nicht der Fall. Negative Börsenpreise werden nicht an den Kunden weitergegeben gemäß Produktinformationsblatt („im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“; andere Anbieter wie awattar.de geben negative Börsenpreise an den Kunden weiter). Der Betreff und die gesamte Botschaft in Ihrer E-Mail ist somit irreführend.
- Gebühren i.H.v. 7 Cent auf Day-Ahead halte ich für unlauter. Meines Wissens nach beträgt die Marge lediglich ca. 0,2 Cent. Inwiefern begründen Sie eine derartige hohe Diskrepanz. Vollständigkeitshalber möchte ich darauf hinweisen, dass hier eine Straftat vorliegen könnte (§291 StGB „Wucher“).
- Sie verlangen, dass die Jahresgrundgebühr im Voraus gezahlt werden soll. Nach § 13 StromGVV sind Abschläge gleichmäßig auf 12 Monate zu verteilen. Ihre Forderung ist somit unzulässig.
Insgesamt sind die AGB-Änderungen als überraschend i.S.v. §305c BGB, als intransparent und als unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern i.S.d. §307 I, II BGB anzusehen.
Wenn Sie meiner Forderung nicht vollkommen nachkommen möchten, fordere ich Sie auf, die Rechtmäßigkeit der Bonusverweigerung zu begründen und auf alle meine Argumente einzugehen. Tun Sie dies nicht, sehe ich mich in Recht und werde mich auf Kompromissangebote etc. nicht einlassen.
Mein begründeter Widerspruch gegen die Bonus-Verweigerung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte.
Viele Grüße
Vorname, Nachname
IV. Vertragskündigung
Anscheinend werden einige Kunden von JuraStrom gekündigt. Den wahren Grund scheint das Unternehmen nicht zu kommunizieren. Mit liegt aber ein Schreiben vor, in dem ein Vertrag mit einem Netzbetreiber gekündigt wurde. Unter diesen Voraussetzungen kann JuraStrom gar keine Energie mehr liefern. Daher kündigt das Unternehmen.

V. So wehren Sie sich – am Beispiel Guthaben nicht ausgezahlt
Sobald die Frist für die Erstellung der Abrechnung (6 Wochen) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie tätig werden. Mahnen Sie, indem Sie ein ein konkretes Datum (also xx.xx.2021) benennen und jura strom mindestens 14 Tage Zeit geben. Mit meiner Vorlage sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Erfahrungen von anderen betroffenen Kunden zeigt, es ist wichtig, dass Sie das Unternehmen korrekt mahnen.
Am einfachsten geht es per E-Mail und Fax. Andere betroffene Verbraucher, die Verbraucherzentrale und auch ich empfehlen jedoch, zusätzlich per Einschreiben / Einwurf zu mahnen.
E-Mail-Adresse | [email protected] |
Fax | 09181 26569-29 |
Anschrift | Jura Power GmbH & Co. KG, Milchhofstraße 24, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Durchlaufen Sie diesen Lösungsweg:
Schritt 1: Mahnung per E-Mail-Vorlage
Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine mindestens 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.
Wenn Sie per FAX oder sogar rechtssicher per Einschreiben mahnen möchten, dann laden Sie den jeweiligen kostenlosen Musterbrief mit einem Klick herunter.


Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an.
[Betreff:] Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet
Kundennummer: xxx
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
ODER:
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnetIch erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Mit freundlichen Grüßen
Schritt 2: 2. Mahnung & Online-Beschwerde
2. keine gewünschte Reaktion? ⇒ mahnen Sie erneut!
jura strom wird voraussichtlich gar nicht auf Ihren Widerspruch eingehen. Natürlich kann es sein, dass jura Strom antwortet und Recht hat. Prüfen Sie eine mögliche Antwort von jura strom. Wenn Sie nach wie vor denken, dass Voxenergie im Unrecht ist, dann schreiben Sie per E-Mail eine weitere Mahnung.
- Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
- Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Guthabenauszahlung. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,
Mit einer Online-Beschwerde auf de.reclabox.com wird Ihr Fall öffentlich, was den Handlungsdruck auf jura strom erhöhen dürfte. Meinen Erfahrungen nach werden viele Beschwerden dort einvernehmlich gelöst. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie de.reclabox.com
- Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
- Unternehmen:
Jura Power (Deutschland) - Teaser:
Guthaben wird nicht ausgezahlt - Beschwerdetext:
Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig. - Ihre Forderung:
Umgehende Auszahlung meines Guthabens
- Unternehmen:
Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten
Wenn auch dies nichts hilft, empfehle ich Ihnen, die Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese ist für Sie kostenlos, jura strom muss jedoch eine Pauschale bezahlen. Je länger jura strom für die Auszahlung Ihres Guthabens benötigt, desto teurer wird es für jura strom. Vor diesem Hintergrund ist jura strom interessiert, Ihnen möglichst schnell das Guthaben auszuzahlen.
Diesen Schritt empfehle ich zum Schluss, weil dies mit deutlich mehr Arbeit für Sie verbunden ist.
VI. Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
Weil die Abschlagszahlungen anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen sind, könnten Ihre Abschläge im Falle eines Guthabens reduziert werden. Mit Hilfe meines Berechnungs-Tools können Sie Ihre Abrechnung bequem kontrollieren und Ihre angemessene Abschlagszahlung innerhalb einer Minute berechnen. Folgen Sie hierzu dieser Anleitung.
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
VII. Hintergrundinformationen zu jura strom
Wer steckt hinter jura strom?
Jura Power GmbH & Co KG beliefert seine Kunden bundesweit unter der Marke jura strom mit Ökostrom. Der Ökostrom stammt hauptsächlich aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
Ist jura strom insolvent?
Aufgrund der erwähnten Zahlungsschwierigkeiten vermuten betroffene Kunden, dass jura strom pleite ist. Bis zum 17.10.2021 war dies nicht der Fall. Insolvenzen werden hier bekanntgegeben.
Bei den genannten Verbraucherbeschwerden stützt sich der Autor auf die Seite de.reclabox.com.
Welche Erfahrungen haben Sie mit jura strom gemacht? Ich freue mich auf Ihren Kommentar
Mittlerweile hat sich Jura-Strom gemeldet (per Mail) und mir zwei (2) Abschlussrechnungen geschickt, eine vom 4.11.2022 und dann noch einmal eine vom 5.11.2022. Beide sind bei den Endbeträgen deckungsgleich, haben aber nicht übereinstimmende Rechnungsnummern und es wird um sofortige (!) Bezahlung gebeten, praktisch am Tag der Zustellung per Email. Dazu kommt, dass Jura-Strom (Vertrag wurde zum 30.4.2022 gekündigt, Jura-Strom hat zugestimmt) noch für Mai 2022 eine weitere Abschlagszahlung von meinem Konto abgebucht hat, so dass am Ende eine Gesamtforderung von mehr als 948 Euro entstand, die ich allerdings anzweifle, zumal 2021 und 2020 jeweils Gutschriften errechnet wurden. Die Einforderung eines Guthabens von 2021 erfolgte jedoch erst mit der Abschlussrechnung, 2020 nach mehrmaliger Aufforderung. Seitdem liegt der Vorgang bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin, die mir z.Zt. auch nicht weiterhelfen kann. In einer weiteren Mail meinerseits an Jura-Strom habe ich gefordert, dass der Mai-Abschlag zurückgebucht wird. Bislang ist nichts geschehen. So geht man nicht mit Kunden um!!!!
Ich war 2020 StromKunde bei Jura Strom . Im Februar 2021 sollte ich eigentlich mein Guthaben von mehr als 400€ ausgezahlt bekommen!!! Bis heute(November’22) warte ich darauf. Viele E-Mails und Telefonate führten zu nichts, Stillschweigen und Ausreden bzw. falsche Versprechungen waren die Antwort!!! Ich zweifle sehr an der Seriosität dieses Stromanbieters und kann nur jedem davor warnen!!!!
am 17.10. habe ich mit einer Dame telefoniert, da ich für ein Haus immer wieder per Mail (natürlich unbegründet) eine Mahnung erhalten habe. Dies konnte ausgeräumt werden, da Sie im PC sah, dass meine Abschlagszahlungen pünktlich eingeangen waren (Versehen der Buchhaltung nach Ihrer Aussage).
Am 18.10. bekam ich eine Kündigungsmail für ein anderes Gebäude. Heute kam diese Kündigung noch einmal schriftlich !
Wie schafft man es, mit denen zu telefonieren? Ich erreiche dort seit einem halben Jahr niemanden. E-Mails kommen zurück. Auf Briefe und Rückrufwünsche wird nicht geantwortet. Ich hab nach meiner Kalkulation noch über 200 € Guthaben. Eine gültige Rechnung habe ich bis heute nicht bekommen. Dafür nur abenteuerliche Mahnungen, per E-Mail, über nicht nachvollziehbare Beträge.
@M.T.
Unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen können Sie sich direkt an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.Ein Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.
Hallo liebes Team von Verbraucherhilfe /Stromanbieter
Ich bin gestern von Jura ordentlich gekündigt worden zum 30.11.2022. Der Grund: Jura kann mir keinen Strom mehr liefern aber sie sind nicht wirtschaftlich angespannt geschweige denn Insolvent. Sie wollen lediglich pausieren und bitten mich den Zählerstand abzulesen.
Im November buchten sie einfach über 209 € von meinem Konto ab obwohl sie per Sepa nur den Abschlag ziehen durften(angeblich die komplette Jahresgrundgebühr der Abschlag blieb gleich.
Im Juli wurden die Zahlungsbedingungen derart geändert das es das reinste Chaos wurde. Ich habe mich für die Kreditkarte entschieden und seitdem nur Mahnungen per Mail. Obwohl ich bezahlt habe wurden Beträge doppelt abgezogen und sollen jetzt plötzlich zurückgebucht werden weil das Warenwirtschaftssystem es nicht verarbeiten kann. ich hoffe,dass ich eine normale Jahresendabrechnung bekomme aber aufgrund der Aussagen hier auf dem Portal und der negativen Meinungen bei Trustpilot habe ich so meine Zweifel.
Liebe Grüße aus Dresden
Es gibt Neuigkeiten aus dem Irrenhaus von Jura.
Obwohl ich ordenntlich gekündigt wurde kam jetzt eine neue Mail mit einer außerordentlichen Kündigung zum 25.10.2022. Der Grund ist ich hätte meinen Abschlag nicht gezahlt obwohl ich ihn bezahlt habe.
Man versteht es einfach nicht mehr….
Jura Strom hat einseitig den Vertrag zum 12.07.22 gekündigt.
Hat eine Forderung am 30.06.22 von 244.– vor der Stromablese an mich gestellt.
Es erfolgte keine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Meiner Forderung nach dem errechneten Verbrauch plus Bonus (Check24)
wurde nicht beantwortet.
Ein Mahnbescheid über meine Forderung wurde an das Mahngericht Coburg
am 28.08.22 gestellt.
Dem wurde von RA Juliane Fürst, Milchhofstr. 24, 92318 Neumarkt widersprochen.
Bevor die Angelegenheit zur Verhandlung kommt, die Gerichtsgebühren von 78.– von
mir entrichtet werden meine Frage:
sind meine Angaben im Mahnbescheid zu Jura Strom korrekt
Antragsgegner Jura Power GmbH & Co.KG
1. Gesetzlicher Vertreter Jura Energie GmbH, Geschäftsführer Martin Fürst Milchhofstr. 24, Neumarkt
2. Gesetzlicher Vertreter: vertritt Jura Energie GmbH, Neumarkt, Funktion Geschäftsführer, Martin Fürst
@Eva Luger
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie sich sich einen Handelsregisterauszug ziehen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Jura Strom schickte mir mit Brief vom 19.5.2022 die Veerbrauchsrechnung Strom 2021, aus der hervorging, dass das Guthaben von 21,05 Euro „innerhalb der nächsten 4 Wochen aufm mein Konto“ überwiesen werden soll. Nichts ist geschehen. Auf eine Mail an Jura Strom vom 22.6.22 wird um Entschuldigung gebeten, das Jura Strom eigenen Angaben zufolge seine Serviceabteilung an ein externes Unternehmen abgegeben haben soll und es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen gekommen sei. Nichts geschah! Auf eine weitere Mail von mir vom 7.9.22 erhielt ich bis dato (16.9.) keine Antwort. Auf das Geld warte ich bis heute ebenfalls noch!!!
@Heiko Johanning
Unter Berücksichtigung des Sachverhalts können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Schreiben hierfür finden sich hier im Forum.
Das ist meine persönliche Meinung.
Nach Einstellung der Belieferung durch jura-strom und Eintritt in die Ersatzversorgung habe ich, um meinen „Verpflichtungen“ nachzukommen, den Zählerstand zum Zeitpunkt der Einstellung an jura-strom per E-Mail gesandt, die einige Tage später als „unzustellbar“ zurück kam. Diese E-Mail habe ich als Kopie postalisch an jura-strom gesandt. Bislang habe ich keine Abrechnung erhalten. Den Dauerauftrag über die monatlichen Beitragszahlungen habe ich gelöscht. Eine Mahnung liegt mir bislang nicht vor.
Bei früherer Gelegenheit habe ich eine höchst intransparente Abrechnung erhalten, die ich mir per E-Mail erklären lassen wollte. Auch diese kam einige Tage später als „unzustellbar“ zurück. Als Antwort auf meine postalisch nachgereichte Beschwerde wurde mir die bemängelte Abrechnung noch einmal zugesandt.
Inzwischen habe ich problemlos einen neuen Vertrag mit meinem Grundversorger abgeschlossen.
Ein nochmaliger Vertrag mit jura-strom kommt ja eher nicht in Frage!
Ich denke, jura-strom ist insolvent.
Unmögliche Stromanbieter, Erhöhungen trotz Preisgarantie.
Wenn die nicht gezahlt werden, dann wird gedroht.
Der E Mail Account wird gesperrt, damit man sich nicht weiter beschweren kann, e. c. t. Dubiose Re hnungen werden erstellt!
Alles in allem
Finger weg von denen, die reinsten Verbrecher!!!
Hallo,
bitte dies als Warnung an weitere Kunden zu verstehen.
Jura Strom kann mich nicht mehr beliefern da der vertrag mit meinem grundversorger Westnetz zum 10.08.2022 gekündigt wurde (Information seitens regionalem Stromanbieter!)
Auf trustpilot nehmen die negativen Bewertungen für Jura-Strom extrem zu. Ich bin auch betroffen.
Die „Masche“ ist ja hier auf der Seite beschrieben (danke dafür). Sonst hätte ich auch nicht verstanden, wie Jura-Strom die Nachforderungen begründet.
Sie schicken den Kunden die oben erwähnte E-Mail zu, dass der Strompreis auf garantierte Börsenpreise umgestellt wird. Tatsächliche Preise werden nicht genannt und sind auch mit den Informationen aus der E-Mail nicht zu ermitteln. Eine solche Tarifumstellung mit dieser E-Mail halte ich für absolut unwirksam. Dies hat mir auch die Beratung bei der Verbraucherzentrale bestätigt. Zusätzlich haben viele Rechnungen noch zusätzliche Fehler.
Firma reagiert weder auf E-Mail, Telefon, noch auf Briefe oder Einschreiben. Stromabstellungen bei widersprochener Rechnung und teilweise sogar offensichtlich falschen Rechnungen sind unzulässig, es anzudrohen dürfte ebenfalls unzulässig sein. Sollten Sie den Strom es dennoch abstellen, würde dies erhebliche Schadenersatzforderungen der Kunden nach sich ziehen und ggfs. persönliche strafrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter von jura-strom und deren Geschäftsführer haben. Für so blöd halte ich auch die Mitarbeiter von Jura-Strom nicht.
Ich habe Widerspruch einlegtm diesen dokumentiert (Einschreiben). Unsinnige Forderungen habe ich nicht bezahlt. Ich habe jeweils eine Beschwerde an die Verbraucherzentrale und an die Bundesnetzagentur geschickt (Das sollte jeder machen). Wenn die 4 Wochen nach dem Widerspruch um sind, geht es an die Schlichtungsstelle. Dann dauert es leider noch weitere 3 Monate, bis die entschieden haben.
Falls die vorher etwas Unsinniges machen, wie Strom abstellen oder SCHUFA Eintrag, dann wird es wohl doch ein Gerichtsverfahren bevorzugen, bei dem ich nach meiner Einschätzung sehr sicher gewinnen werde und höchstwahrscheinlich zusätzlichen Schadensersatz durchsetzen werde.
Nervig ist das trotzdem.
Na „willkommen im Club“ (Galgenhumor). Ich habe heute online schon mal die Schlichtungsstelle eingeschaltet, nachdem ich alle anderen hier beschriebenen Möglichkeiten m.E. ausgeschöpft habe. Das letzte Schreiben von Jura setzt mir eine letzte Frist bis 14.08. Dann wird mir der Vertrag gekündigt und ich falle in die Grundversorgung, Inkasso eingeschaltet etc. Man braucht einen langen Atem. Ich bin extrem genervt aufgrund dieser enormen Unannehmlichkeiten.
@ Kerstin Wimmer
Ihre Ausführungen sind bereits durch den Beitrag vom 10. August 2022 um 11:32 Uhr abgedeckt.
Bleiben Sie Standhaft!
Viel Erfolg!