LogoEnergie: Preiserhöhung bei Strom – anfechtbar?

LOGOEnergie: Preiserhöhung zum 1.1.2023

LOGO Energie erhöht die Strompreise zum 1.1.2023 von 19,28 auf 40,70 Cent/kWh. Die Preiserhöhung wurde transparent kommuniziert. Daher halte ich diese für schwer anfechtbar. Betroffene Kunden sollten prüfen, ob der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnt.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 06.12.2022

LOGO! Energie begründet die Preiserhöhung mit der aktuellen Energiekrise. So wie auch andere Anbieter erhöht das Unternehmen die Strompreise deutlich.

Lohnt der Wechsel zu einem anderen Anbieter?

LOGOEnergie kündigen und Geld sparen

Wenn keine formalen Fehler vorliegen und es einen günstigeren Anbieter gibt, dann empfehle ich Ihnen zu wechseln.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

LOGO Energie sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie wechseln. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können Sie den neuen Anbieter beauftragen, den Vertrag zum 1.1.2023 zu wechseln.

Bei Sonderverträgen müssen Sie selber sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.01.2023 muss die Kündigung bis zum 31.12. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an LOGOEnergie: [email protected] oder nutzen Sie das Kundenportal von LOGO Energie.

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.01.2023 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

logoEnergie kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) oder FAX (02251 708 7589) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift:  LogoEnergie GmbH – Postfach 1359 – 53863 Euskirchen

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2 Kommentare

  1. Hallo Community!

    Ich habe bereits eine Anfrage an Herrn Dr. Moeschler gestellt, aber vielleicht kann mir hier schon jemand hilfreich in die Seite treten 🙂

    LogoEnergie bietet eine „eingeschränkte Preisgarantie“ an. Für alle Tarife, richtig?

    Ich habe den Tarif „Basis“ und meine bei Abschluss genau diese Garantie als Pluspunkt gewertet zu haben. Momentan finde ich aber im Vertrag nicht mehr den entsprechenden Passus. Ich gehe jetzt mal von einer vorhandenen „eingeschränkten Preisgarantie“ aus.

    Auszug aus ALB:

    „6.2. Eingeschränkte Preisgarantie
    Bei unseren Produkten mit eingeschränkter Preisga-
    rantie bleiben der Energiekostenanteil (Beschaf-
    fungs- und Vertriebskosten), die Netzentgelte, die
    Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und
    die Konzessionsabgabe bis zum Ende des Preisgaran-
    tiezeitraums unverändert. …“

    Aus dem Ankündigungsschreiben:
    „Der enthaltene Versorgeranteil für Beschaffungs- und Vertriebskosten im Arbeitspreis erhöht sich ab
    dem 01.01.2023 im Durchschnitt von 12,10 Cent/kWh auf 20,92 Cent/kWh“

    Wäre nicht der Versorgeranteil durch die Preisgarantie abgedeckt? Verwechsel ich etwas?

    Die Erhöhung beträgt gesamt 15,59 Cent/kWh (Differenz alt 24,99 zu neu 40,58 Cent/kWh). Wenn ich davon den gestiegenen Versorgeranteil (8,82 Cent/kWh) abziehe bleiben 7,13 Cent/kWh.

    In der abgebildeten Tabelle sinken §19 StromNEV-Umlage und KWKG-Umlage um jeweils 0,02 Cent/kWh. Offshore-Netzumlage steigt um 0,2 Cent/kWh. Damit würde sich eine Erhöhung der „gesetzlichen Umlagen- und Abgabensätze“ unterm Strich von 0,16 Cent/kWh ergeben. Richtig gerechnet?

    Woher kommt dann die Differenz zu 7,13 Cent/kWh?

    Für mich als Laien alles schwer nachvollziehbar. Vielleicht habe ich auch massive Denkfehler.

    Danke für Hilfe und Infos!