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  1. Hallo Community!

    Ich habe bereits eine Anfrage an Herrn Dr. Moeschler gestellt, aber vielleicht kann mir hier schon jemand hilfreich in die Seite treten 🙂

    LogoEnergie bietet eine „eingeschränkte Preisgarantie“ an. Für alle Tarife, richtig?

    Ich habe den Tarif „Basis“ und meine bei Abschluss genau diese Garantie als Pluspunkt gewertet zu haben. Momentan finde ich aber im Vertrag nicht mehr den entsprechenden Passus. Ich gehe jetzt mal von einer vorhandenen „eingeschränkten Preisgarantie“ aus.

    Auszug aus ALB:

    „6.2. Eingeschränkte Preisgarantie
    Bei unseren Produkten mit eingeschränkter Preisga-
    rantie bleiben der Energiekostenanteil (Beschaf-
    fungs- und Vertriebskosten), die Netzentgelte, die
    Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und
    die Konzessionsabgabe bis zum Ende des Preisgaran-
    tiezeitraums unverändert. …“

    Aus dem Ankündigungsschreiben:
    „Der enthaltene Versorgeranteil für Beschaffungs- und Vertriebskosten im Arbeitspreis erhöht sich ab
    dem 01.01.2023 im Durchschnitt von 12,10 Cent/kWh auf 20,92 Cent/kWh“

    Wäre nicht der Versorgeranteil durch die Preisgarantie abgedeckt? Verwechsel ich etwas?

    Die Erhöhung beträgt gesamt 15,59 Cent/kWh (Differenz alt 24,99 zu neu 40,58 Cent/kWh). Wenn ich davon den gestiegenen Versorgeranteil (8,82 Cent/kWh) abziehe bleiben 7,13 Cent/kWh.

    In der abgebildeten Tabelle sinken §19 StromNEV-Umlage und KWKG-Umlage um jeweils 0,02 Cent/kWh. Offshore-Netzumlage steigt um 0,2 Cent/kWh. Damit würde sich eine Erhöhung der „gesetzlichen Umlagen- und Abgabensätze“ unterm Strich von 0,16 Cent/kWh ergeben. Richtig gerechnet?

    Woher kommt dann die Differenz zu 7,13 Cent/kWh?

    Für mich als Laien alles schwer nachvollziehbar. Vielleicht habe ich auch massive Denkfehler.

    Danke für Hilfe und Infos!