Mahnungen & Inkassounternehmen von Stromanbietern abwehren

  • Verbraucherfreundliche Anbieter sind sehr darauf bedacht, kundenfreundlich zu handeln. Sie fordern keine überhöhten Mahngebühren und schalten Inkassounternehmen nur bei berechtigten Forderungen ein.
  • Bei einigen Strom- und Gasanbietern werden zu hohe Mahngebühren berechnet und Inkassounternehmen werden häufig sehr schnell beauftragt. Ich habe auch den Eindruck gewonnen, dass durch das Einschalten von Inkassounternehmen Verbraucher unter Druck gesetzt werden sollen.
  • In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich gegen unzulässige Mahnungen und Inkassounternehmen erfolgreich wehren können.

 

 

 

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 30.12.2020

INHALTSVERZEICHNIS

I. Beispiele unberechtigter Forderungen von Inkassounternehmen

II. Empfehlung: Mahngebühren und Inkassounternehmen erfolgreich abwehren
a) Wenn die Forderungen unberechtigt ist
b) Antwortschreiben bei begründeten Widerspruch
c) Mein Tipp, wenn Sie juristischen Rat benötigen
d) Wenn zu hohe Mahnkosten berechnet wurden
e) Ab wann dürfen Stromanbieter Mahnkosten erheben?
f) Keine Angst vor Schufa-Eintragung

g) Erhöhen Sie den Druck auf den Anbieter

III. Inkassounternehmen der Strom- und Gasanbieter (Liste)
IV. Wechseln Sie zu diesen Strom- und Gasanbietern

 

I. Beispiele unberechtigter Forderungen von Inkassounternehmen

In den vergangenen Jahren berichten Verbraucher vermehrt über unberechtigten Forderungen von einigen Stromdiscountern. Besonders häufig bemängeln Verbraucher,

Mit diesen fragwürdigen Praktiken scheinen einige Stromanbieter einen Zusatzgewinn zu realisieren oder den Druck auf den Verbraucher zu erhöhen. Legt der Verbraucher begründeten Einspruch dagegen ein und verweigert Zahlungen, reagieren einige Stromdiscounter, indem sie Inkassounternehmen eingeschalten. Dabei hat Ihr begründeter Widerspruch die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge.

II. Empfehlung: Mahngebühren und Inkassounternehmen erfolgreich abwehren

Praxiserprobte Empfehlungen: Folgende Vorgehensweise hat sich bei Verbrauchern als nützlich herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen. Selbstverständlich ist jeder Sachverhalt anders. Daher sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob diese Empfehlungen auf für Ihren Sachverhalt angemessen sind. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie unsicher sind.

a) Wenn die Forderungen unberechtigt ist

Grundsätzlich sollten aus meiner Sicht Verbraucher nur berechtigte Forderungen begleichen. Ob eine Forderung berechtigt ist, können Sie mit Hilfe dieser Internetseite herausfinden und im Zweifel mich auch kontaktieren. Eine Forderung ist z.B. unzulässig, wenn Sie einer Preiserhöhung begründet widersprochen haben und nur die Zahlungen fristgerecht getätigt habe, die unter dem alten Preis anfallen.

Sie können eine nicht berechtigte Forderung unter Vorbehalt bezahlen. Damit geben Sie zu erkennen, dass er Sie gegenüber dem Stromanbieter die geltend gemachte Forderung nicht anerkennen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie (weiter) vom Inkassounternehmen verfolgt werden. Allerdings müssten Sie dann häufig das Geld vor Gericht zurück klagen und nachweisen, dass die Forderung des Stromanbieters unberechtigt ist. Vor diesem Hintergrund bevorzuge ich, solche Forderungen nicht zu begleichen. Wichtig ist, dass Sie dem Stromanbieter (wenn nicht schon geschehen) und, sofern eingeschaltet, dem Inkassounternehmen (oder Inkasso-Rechtsanwaltskanzlei) den Widerspruch schriftlich der Einschreiben mit Rückschein begründen. Selbstverständlich bleibt eine unberechtigte Forderung und die daraus resultierenden Verzugskosten bzw. Inkassogebühren auch dann ungerechtfertigt, auch wenn der Stromanbieter oder ein Inkassounternehmen hierüber Mahnungen erlässt.

Es hat sich häufig bewährt, wenn Verbraucher Ihren Einspruch konsequent aufrecht halten. Wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, muss dieses Rücksprache mit dem Auftraggeber halten und den Sachverhalt klären. Bei einem normalen Inkassounternehmen müsste die Mahnung m.E. zurückgenommen und die Forderung an den Stromanbieter zurückgeben, weil das Inkassounternehmen unnötige Kosten vermeiden möchte.

Damit die Mahnkosten nicht weiter ansteigen, ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt schnell mit dem Strom- oder Gasanbieter klären. Wenn der Anbieter auf Ihre Bedenken nicht eingeht, sollten Sie eine Beschwerde auf Reclabox schalten und danach die Schlichtungsstelle einschalten.

b) Antwortschreiben bei begründeten Widerspruch

Nehmen wir an, Sie haben einer versteckten Preiserhöhung widersprochen (gleiches gilt natürlich analog für andere Beschwerden) und erst nach Ihrer Beschwerde wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet. Sie haben alle unstrittigen Zahlungen weiter geleistet (d.h. z.B. Nachzahlungen nur in Höher der alten Preise). Wenn diese Annahmen zutreffen, dann ist die Einschaltung des Inkassos unzulässig. Folgendes würde ich schreiben:

Schreiben Sie Ihrem Anbieter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am xx. der Preiserhöhung widersprochen. Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich kenne meine Rechte.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, das Inkassoverfahren zurückzunehmen. Sollte noch eine weitere Mahnung von Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Inkassounternehmen kommen, werde ich als nächstes eine Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen und rechtliche Schritte prüfen. Ich bin rechtsschutzversichert.

Analog sollten Sie dem Inkassounternehmen schreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am xx. der Preiserhöhung widersprochen – also bevor Sie eingeschaltet wurden und mir die Mahnung geschickt haben. Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich kenne meine Rechte. Aus diesem Grund sind Sie auf verlorenem Posten.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, das Inkassoverfahren einzustellen. Sollte noch eine weitere Mahnung von Ihnen kommen, werde ich als nächstes eine Online-Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen und rechtliche Schritte prüfen. Ich bin rechtsschutzversichert.

 

Senden Sie beide Schreiben per E-Mail, bei dem Schreiben an Inkasso bitte Ihren Anbieter CC. Am besten Sie senden zusätzlich das Schreiben ans Inkasso per Einschreiben / Einwurf.

c) Mein Tipp, wenn Sie juristischen Rat benötigen

Die Abwehr von unberechtigten Inkassounternehmen kann nervenaufreibend sein und jeder Sachverhalt muss individuell geprüft werden. Da Rechtsanwaltskosten sehr teuer sind, empfehle ich Ihnen dem Bund der Energieverbraucher beizutreten. Ihr Vorteil ist, dass Sie dann eine kostenlose Rechtsberatung erhalten.

d) Wenn zu hohe Mahnkosten berechnet wurden

Die zulässige Höhe der Mahngebühren ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Häufig werden in der Rechtsprechung Kosten bis 3€ anerkannt, wenn der Stromanbieter selbst mahnt. Die Mahnpauschalen dürfen lediglich die angefallenen Kosten für Porto und Material (z.B. Papier und Briefumschlag) beinhalten. Kosten für Verwaltung, Personal und Technik dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden.

Bei Primastrom waren in den AGBs von 2015 Mahnpauschalen von 5€ für die erste und 7,50€ für die zweite Mahnung sowie 10€ für das telefonische Inkasso festgelegt (Quelle). Diese Mahnkosten waren nicht zulässig, denn das Gesetz steht über den AGBs der Stromanbieter. Mahnkosten von 5€ oder mehr sahen z.B. die Richter am Landgericht Frankenthal (Az.: 6 O 281/12) als nicht zulässig an. Vor diesem Hintergrund reduzierten Stromanbieter wie Primagas die Mahnkosten auf 2,50€.

Wenn ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wird, dürfen höhere Kosten berechnet werden. Die Höhe der Mahnkosten orientiert sich dabei am Gegenstandswert der Forderung. Die zulässige Höhe der Mahnkosten können Sie hier nachprüfen.

e) Ab wann dürfen Stromanbieter Mahnkosten erheben?

In den meisten Fällen tritt der Verzug erst nach der ersten Mahnung ein. Die erste Mahnung soll als „Zahlungserinnerung“ dienen. Der Kunde wird gewarnt und bekommt die Gelegenheit, den offenen Betrag zu begleichen. Ab der zweiten Mahnung darf der Gläubiger weitere Schritte einleiten. Der BGH hat jedoch entschieden, dass Stromkunden unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei Verzug mit Mahnkosten rechnen müssen.

Wenn der Stromanbieter die Fälligkeitstermine für die zukünftigen Abschlagszahlungen bereits konkret benannt hat und das Geld zu den genannten Terminen nicht beim Stromanbieter angekommen ist, geraten Verbraucher gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne eine Mahnung sofort in Verzug. Wenn Verbraucher z.B. zum 1. eines jeden Monats den Abschlag bezahlen sollen, das Geld aber erst am 2. des Monats auf das Konto des Stromanbieters eingegangen ist, kann der Stromanbieter einen Verzugsschaden geltend machen. Die Mahnungen erfolgen häufig voll automatisch, sodass bei einigen Stromanbietern bereits am 2. des Monats die Mahnung rausgeschickt wird und Mahnkosten anfallen. Auch wenn der Verbraucher in der Stromrechnung auf eine Nachzahlung mit konkretem Fälligkeitsdatum hingewiesen wird, dürfen Mahnkosten bereits mit der ersten Mahnung erhoben werden.

Erfolgen mehrere Mahnungen, muss die Frist zwischen diesen angemessen sein und mindestens 10 bis 14 Werktage betragen.

f) Keine Angst vor Schufa-Eintragung

Ein Schufa-Eintrag droht Ihnen nur, wenn Sie der Forderung nicht widersprochen haben. dürfen nur Forderungen eingetragen werden, denen nicht widersprochen wurden. Haben Sie ungerechtfertigte Forderungen Ihres Stromanbieters widersprochen, so handelt es sich um eine bestrittene Forderung. Diese darf nicht an die Schufa weiter gegeben werden.

Bei dem Text handelt es sich nicht um eine (rechtliche) Beratung, sondern um die persönliche Einschätzung des Autors, die sich aus Erfahrungen zahlreicher Verbraucher und Verbraucherschützer ergibt.

g) Erhöhen Sie den Druck auf den Anbieter

Leider lenken die Inkasso-Unternehmen nicht ein, auch wenn diese im Unrecht sind. Es hat sich bewährt, wenn Verbraucher eine Online-Beschwerde gegenüber dem Strom- und Gasanbieter auf de.reclabox.com einstellen. Wenn dies nichts hilft, sollten Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist kostenpflichtig für den Anbieter. Daher hat dieser Handlungsdruck und gibt bei unberechtigten Forderungen erfahrungsgemäß sehr schnell auf.

III. Inkassounternehmen ausgewählter Strom- und Gasanbieter

Strom- und Gasanbieter beauftragen in der Regel immer das gleiche Inkassounternehmen und es ist keine Seltenheit, dass das Inkassounternehmen rechtlich mit dem Stromdiscounter verbunden ist. Wenn unzulässige Forderungen durchgesetzt werden sollen, profitiert der Stromanbieter doppelt: Er baut Druck beim Kunden auf und verdient an den Inkassogebühren.

Nachfolgend habe ich jene Inkassounternehmen aufgelistet, die mir bekannt sind und häufig für einen Energieanbieter tätig werden

StromanbieterInkassounternehmen
ExtraEnergie (inkl. ExtraStrom, Hitstrom und Priostrom)Muth & Faust; eg factory
Fuxx Sparenergie (inkl. Grüner Funke, Fuxx, Plusstrom)Agilis Inkasso
CareEnergyEWD-Inkasso; Creditreform
Stromio (inkl. GrünweltEnergie)Tesch Inkasso; Stromio-Inkassotech
BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)Kanzlei Stapf
Primastrom ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH
immergrünEWD-Inkasso; SMB Rechtsanwälte
Voxenergie
Enervatis

Quelle: eigene Recherche

IV. Wechseln Sie zu diesen Strom- und Gasanbietern

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit Mahnungen und Inkassounternehmen von Stromanbietern gemacht? Hinterlassen Sie einen Kommentar, um anderen Verbrauchern zu helfen.

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36 Kommentare

  1. Ich war jahrelang bei Dreischtrom, welches Ende 2021 Insolvenz angemeldet hat. Jetzt bekomme ich ein Inkasso Schreiben von Creditreform. Habe nie eine Abrechnung vorher bekommen. In der Rechnung befindet sich eine Position „Restforderung“. Diese habe ich angefragt um was für eine Forderung es sich handelt.
    Die Rechnung ist über 160 € und nun soll ich mit Gebühren, Zinsen, Auskunft usw. 275 € an Creditreform zahlen.

  2. Ich hatte leider 2 Verträge bei immergrün abgeschlossen.

    Wegen angeblich zu viel zurückgezahlten Guthaben, was bisher in keiner Weise begründet wurde, habe ich Schadenersatz und Verzugszinsen wegen wesentlich verspäteter Vorlage der Schlussrechnungen und monatelangem Zurückhalten der Guthabenbeträge, weiterhin wurden sämtliche Boni unterschlagen, 12 statt 11 Lastschriften vorgenommen wurden uvm.

    Der Energieversorger ignoriert meine Forderungen komplett und beauftragte nun ein Inkassobüro.

    Was kann ich tun?

  3. Hallo, erst mal herzlichen Dank für Ihr Engagement.
    Stromio hat die Lieferung am 21.12.21 eingestellt ohne Vorankündigung. Die Kündigung erhielt ich erst Tage später per Mail mit dem inzwischen hinlänglich Gequatsche. Sie stellten mir eine Nachzahlung in Rechung, welche ich bis dato und NICHT fristgerecht bezahlt habe. Vielmehr habe ich dem Unternehmen Vetragsbruch vorgehalten (Vertrag hätte bis 05.02.22 laufen müssen) und habe einen Vergleich angeboten. Verrechnung der Forderung gegen meinen entstandenen Schaden. KEINE RESONANZ. Statt dessen bekomme ich heute die 1.MAHNUNG INKL. MAHNGEBÜHREN mit Androhung einer Beauftragung eines Inkasso Dienstes bei nicht fristgerechter Bezahlung. Ich glaub, ich bin im falschen Film.

    1. Ganz ehrlich ich sage nur dazu Mafia steckt dahinter da sollte mal das wahre Gesetzt durchgreifen und nicht dabei wegschauen weil so machen die es mit Millionen von Menschen und zocken die Menschen ab, da müsste komplett mal der Riegel zu gemacht werden. das ganze Welt System haut hinten und vorne nicht hin .auf die richtige Regel im Leben ist falsch.bye nur meine Meinung das sind die wahren Verbrechers das GESETZ.

  4. Hallo zusammen, leider bin ich seit März 2021 auch Kunde von Voxenergie,,man hätte ich das doch nie gemacht,,,vier Monate ging alles gut und aufeinmal haben die innerhalb von drei Wochen zwei mal den Abschlag erhöht , auf meine Schreiben reagieren die nur mit Gegenmaßnahmen und wollen noch mehr abzocken das lastschriftverfahren habe ich widerrufen ich habe jeden Tag Angst um in den Briefkasten zu schauen oh Mann keine Ahnung was ich machen soll F. Hoch

  5. Warum muß ich 4 euro Mahngebühren zahlen, wenn ich am 03. des Monats die Überweisung tätige? Abschlagszahlung sollen bis zum 03. gezahlt werden und ich rechne den Tag der Anweisung mit ein. Außerdem kommen die Mahnungen zwischen 16. und 23. , das scheint mir dann zu spät.

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe leider auch schlechte Erfahrung mit dem Stromanbieter immergrün gemacht. Heute habe ich eine Inkasso Schreiben von EDW bekommen weil ich eine Mahnung von 76, 00 Euro von Juni nicht begleichen habe. Allerdings muss ich erwähnen dass ich mehrfach versucht habe Kontakt zu immergrün aufzunehmen weil ich schon Anfang Mai die Zählerstand durchgegeben habe und gehofft dass ich weniger bezahlen werde. Aber keine Rückmeldung, man erreicht niemanden, der Kundenportal ist auch sehr merkwürdig, kann ich mich nicht mal richtig einloggen und wenn es dann klappt, finde ich dort keine Rechnungen, keine Dokumente von mir.
    Aber zurück zum Inkasso Schreiben… Von mir wird statt 76 Euro, 395 Euro gefordert. {Verzugszinsen 248,67 €, Inkassokosten 58,50€, Pauschale Entgelte 11,70€).

    Ich habe richtig Panik weil ich das Geld nicht habe und sehe auch nicht ein das zu bezahlen.
    Ich möchte nichts falsch machen, deswegen wäre ich für jeden Tipp dankbar.

    Herzlichen Dank!
    Monika Koncz

  7. Guten Tag 🙂

    Ich habe soeben eine Mahnung von Eprimo erhalten. Das ist alles sehr merkwürdig.
    Also mein Vertrag dort läuft seit Februar 2019. Mitte Mai habe ich eine (anteilige) Jahresabrechnung
    erhalten, ca. 70 € Gutschrift.

    Nun habe ich eine „Mahnung“ erhalten. Die Mahnung kam ausschließlich per Mail und ich soll 60€ (mein Abschlag) für Mai 2019 + Mahngebühr zahlen. Das finde ich irgendwie frech.

    1. Habe ich den Abschlag im Mai 2019 ganz normal gezahlt.
    2. Wieso kommen die angeblich erst jetzt auf die Idee zu mahnen? Fälligkeit war angeblich 17.01, ich habe aber vorher keine andere Mahnung/kein anderes Schreiben erhalten. Und es wird natürlich direkt mit einem Inkassounternehmen gedroht!

    Kann ich mit einem einfachen Brief einfach die Mahnung zurückweisen?

    Liebe Grüße
    Michael

  8. Hallo Herr Dr. Moeschler,

    ich habe die Endabrechnung vor kurzem von Immergrün Strom erhalten und hatte eine Nachzahlung von über 400,00 €, die ich so nicht erwartet habe. Nach Überprüfung stellte ich fest, dass es eine Preiserhöhung gab, die ich allerding nicht erhalten habe.
    Die neuen Arbeitspreis-Kosten sind gestiegen sowie der Grundpreis von 90,00 € netto auf 24100, €. Der Grundpreis ist auf 267 % gestiegen. Ich habe Immergrün per E-Mail und Einschreiben Einw. geschrieben, dass ich die Preise nicht akzeptiere und möchte eine neue Rechnung, zumal ich auch keine Preiserhöung bekam.

    Auch habe ich nach Rücksprache mit der Verbaucherzentrale Hessen telefoniert, und diese meinten, dass die Erhöhung des Grundpreise rechtswidrig wäre, allerdings sollte ich erstmal bezahlen.
    Zwischenzeitlich habe ich bezahlt, auch den Grundpreis, aber nur mit den 90,00 € nach dem alten vereinbarten Preis.
    Mehrere E-Mails folgten von immergrün, die Abrechnung sei richtig, ich solle den Rest bezahlen. Heute habe ich nun ein Schreiben von EWD Inkasso mit Mehrkosten (Inkassogebühren etc.) erhalten.
    Macht das Sinn, zum Rechtsanwalt zu gehen?

    Ich habe bereits im Mai 2019 bei Immergrün gekündigt, und habe seit November 2019 einen neuen Stromanbieter, ich hoffe der ist besser. Vielleicht sollte ich doch wieder zurück zu EON irgendwann???

    Mfg
    Margit

  9. Hallo Herr Moeschler,

    ich hatte von Immergrün eine Mahnung über 71€ erhalten. Dies sollte der 1. Abschlag für das neue Vertragskonto sein. Habe sofort angerufen und bezahlt, am 09.09. Die Frist auf der Mahnung war auf den 16.09. datiert. Somit lag ich noch gut in der Zeit. Am 16.09. kam eine Mahnung von EWD-Inkasso mit einer Extra-Gebühr von 73€. Nach vielen Briefwechseln rückt EWD nicht von seiner Forderung ab. Mit Immergrün habe ich schon 3 mal telefoniert. Nichts zu machen.
    Interessant ist auch, dass Immergrün noch Guthaben von meinem alten Vertragskonto hatte (über 200€).

    Ich kann kein Geld für einen Anwalt ausgeben. Was denken Sie wie ich vorgehen könnte?

    Vielen Dank für diese Internetseite und beste Grüße
    Noelia

  10. Guten Tag,
    jedes jahr wechsle ich meine Strom- und Gasanbieter für die eigenen Wohnungen und die der Familienangehörigen. Insgesamt hatte ich 7 Verträge bei der Firma Immergrün.
    ZUFÄLLIG wurden bei allen 7 Verträgen
    – die Überweisung des Sofortbonus vergessen
    – die Kündigung zu 2019 mit 2020 bestätigt, also den Vertrag dadurch ein Jahr stillschweigend verlängert
    – die 15% Neukundenbonus in den Abrechnungen auch vergessen

    Nach langem hin und her habe ich bei sechs der sieben Verträge alle Boni erhalten und die rechtzeitigen Vertragsenden bestätigt bekommen.
    Bei einem Vertrag ist eine Mahngebühr und eine Rücklastschriftgebühr von 8€ offen. Dafür hat die Firma Immergrün ein Inkassobüro eingeschaltet. Ich freue mich schon darauf, falls die Sache vor Gericht gehen sollte, da ich die Mahngebühren und Inkassogebühren natürlich nicht zahlen werde.