Mitgas Preisserhöhung: Arbeitspreis +340% ab 05/2022

Maingau Preiserhöhung zum 01.02.2022

Maingau kündigte am 16.3.2022 starke Preiserhöhungen bei seinen Gas-Tarifen an. Im vorliegenden Fall wurden der Arbeitspreis von 4,78 Cent/kWh auf 21,03 Cent/kWh erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 

Maingau ist verpflichtet, die sinkende EEG-Umlage an seine Kunden weiterzugeben. Dies kündigte das Unternehmen Mitte November an. Umso ärgerliches ist es für die betroffenen Kunden, dass nun der Arbeitspreis stark steigen soll. 

Das Unternehmen begründet die Preiserhöhung mit den stark steigenden Börsenpreisen. Der Umfang der Preiserhöhung ist jedoch überraschend. Mir ist nicht bekannt, dass andere Stadtwerke derartige Preiserhöhungen bei Strom vorgenommen haben. Dies lässt vermuten, dass Maingau einen zu geringen Teil seiner Strommengen langfristig abgesichert hat und sich nun zu diesen Maßnahmen gezwungen sieht.

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Sie sollten ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, um der Preiserhöhung zu umgehen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum 31.01.2021.Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Maingau: Beschwerden@maingau-energie.de

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.02.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/Einwurf (Brief) oder per Fax zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.

Wählen Sie einen neunen, verbraucherfreundlichen Anbieter

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 13.08.2022

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