Musterschreiben E: Nach Vertragsauflösung | nach 6 Wochen – Schadenersatz einfordern

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Empfohlenes Schreiben nach dem Tag der Vertragsauflösung

E. Schadenersatz einfordern

immergrün und weitere Anbieter haben bereits zugesagt, die Mehrkosten aus einer vorübergehenden Belieferung in der Grundversorgung zu erstatten. M.E. haben Sie aber Recht auf Schadensersatz auch für die Mehrkosten bei Ihrem neuen Anbieter.

Schadensersatzansprüche müssen konkret beziffert und belegt werden, ansonsten werden diese vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren abgelehnt (siehe Beispiel). Konkret heißt dies, dass Sie tagesgenau die Mehrkosten zwischen den Vertragskonditionen von Ihren/m neuen Anbieter/n und den Vertragskonditionen mit Ihrem alten Anbieter berechnen müssen. Um diese Berechnung zu vereinfachen, habe ich dieses Excel-Tool entwickelt. Wichtig ist dann noch, dass Sie die Nachweise über die Tarifkonditionen 

  • Ihres alten Anbieters (z.B. immergrün),
  • Ihres Ersatzversorgers und
  • Ihres neuen Anbieters

sowie einen Nachweis über die Zählerstände 

  • für Beginn und Ende der Ersatzbelieferung sowie
  • Ende des ursprünglichen Vertragsendes Ihres Vertrags (also z.B. mit immergrün).

dem Schreiben beifügen. Dies wird deutlicher, wenn Sie sich die Kalkulation anschauen. 

Betreff:

Schadensersatzforderung aufgrund Vertragskündigung

E-Mail-Text

Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom xx.10.2021 haben Sie den Energievertrag mit mir einseitig aufgekündigt. Anhand der Gründe, die Sie in Ihrem Schreiben aufführen, kann kein Sonderkündigungsrecht abgeleitet werden. Hierzu zitiere ich die Verbraucherzentrale NRW: 

„Eine außerordentliche Kündigung ist bei Energielieferverträgen immer möglich, allerdings muss ein wichtiger Grund vorliegen. Der wichtige Grund muss so erheblich sein, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages bis zum vereinbarten Ende oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dann kann der Vertrag auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Anbieter beendet werden.
Im Allgemeinen kann die außerordentliche Kündigung nur auf Gründe gestützt werden, die im Risikobereich der Gekündigten liegen. Selbst die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann grundsätzlich keinen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen. Generell ist das Insolvenzrisiko der Sphäre des Anbieters zuzuordnen und kann diesen also grundsätzlich nicht zur Kündigung berechtigen.
Einen wichtigen Grund, also einen Grund im Verantwortungsbereich der Verbraucher:innen, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, können wir in den uns vorliegenden Unterlagen nicht erkennen.“

Vor diesem Hintergrund mache ich mein Recht auf Schadensersatz geltend.

Nachfolgend finden Sie meine Kalkulation, um die Höhe des Schadensersatzes zu begründen.

Folgende Nachweise habe ich Ihnen zu diesem Schreiben beigefügt, um die Angaben in meiner Berechnung nachzuweisen:

Nachweise über die Tarifkonditionen:

  • mit Ihnen,
  • mit meinem Ersatzversorger und
  • meines neuen Anbieters

Nachweis über die Zählerstände:

  • für Beginn und Ende der Ersatzbelieferung sowie
  • Ende des ursprünglichen Vertragsendes mit Ihnen.

Ich fordere Sie hiermit auf, meiner Forderung auf Schadensersatz i.H.v. xx € nachzukommen und den Betrag auf mein Konto bis zum xx.xx.202x auszuzahlen.

Meine Bankdaten lauten:

  • Kontoinhaber: (Vor- und Nachname)
  • IBAN:
  • BIC:

Mit freundlichen Grüßen

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13 Kommentare

  1. Hey Ihr Lieben,
    die Begriffe „Z-Zahl“ und „Brennwert“ sagen mir als Strombezieher nichts.
    Müssen die in der Exel-Tabelle ausschließlich von Gasbeziehern ausgefüllt werden, oder kann ich
    noch was lernen und einer von euch hilft mir diese Werte ausfindig zu machen!?

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.

    1. Stromkunden können bei unter Punkt 4 (in Pos. Zelle E18) von Gas- auf Stromvertrag umschalten, dann verschwinden Z-Zahl und Brennwert. (Damit das funktioniert muss man ggf. erst in der gelben Leiste oben die „Bearbeitung aktivieren“.)

  2. Hallo,

    hat jemand von Grünwelt eine Fax Nummer , das nicht alles per einschreiben gesendet werden muss!

    Ich habe aktuell noch nichts bekommen von Grünwelt! nur die Presse hat mich Informiert!
    Müsste eine Kündigung nicht auch schriftlich an den Endverbraucher gehen?

    Ich habe einen Vertrag über 24 Monate 1.4.2021 mit 18000kwh diese hätte doch der Lieferant einkaufen können?
    im April und Mai waren die kosten noch nicht explodiert!

    Ist ein Börsenpreise eine nicht zumutbare und nicht planbare grösse die dann der Endverbraucher zu tragen hat?
    Warum schließe ich einen Vertrag mit Festpreis ab wenn der dann nur für mich zählt? (bei zu höhen beschaffungspreisen einfach gekündigt wird)

    MFG
    Peter

  3. Eins noch:
    Wieso steht oben „E. nach 6 Wochen: Schadenersatz einfordern“? Welche 6 Wochen sind das?
    Die Dinge sind i.d.R. doch so:
    Tag A: das ist heute
    Tag B: Altvertrag endet
    Tag C: ggf. Grundversorgung endet
    Tag C+1: Neuvertrag beginnt
    Tag D: geplantes Ende Altvertrag (bzw. Mindestlaufzeit)

    Der Grund, warum man mit dem Einfordern von Schadenersatz wartet ist doch, dass man den Verbrauch am/nach Tag D ablesen muss. Also wäre es doch logisch, das Schreiben am Tag D+1 zu verschicken, oder nicht?
    Welche 6 Wochen übersehe ich?

    Im Übrigen ist zu erwarten, dass ein Schreiben bzgl. Schadenersatz ohne Reaktion bleibt. An das, was danach kommt, sollte m.E. noch etwas mehr Fleisch. Die Schlichtungsstelle ist dann das Ende vom Lied?

      1. Sollte der Schadensersatz nicht geleistet werden, dann kann man nach 4 Wochen die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Es ist auch wahrscheinlich, dass eine Musterfeststellungsklage von der Verbraucherzentrale vorbereitet wird. Auf die kann man dann verweisen.

  4. Vielen Dank für die Anmerkungen, Chris. Sind eingearbeitet.

    Der Blattschutz hat 2 Funktionen:
    Einerseits werden viele Inhalte dieser Seite „geklaut“. Das ist für mich ärgerlich, weil sehr viel Arbeit dahinter steckt.
    Andererseits dient er dazu, Benutzerfehler auszuschließen.

    Ich habe mich entschlossen, nun eine Datei ohne Blattschutz bereitzustellen. Ich hoffe, dass diese Datei nicht woanders im Netz auftaucht.

  5. Wenn man die Excel-Datei direkt verwenden können soll, dann braucht man m.E. das Kennwort um den Bearbeitungsschutz abzuschalten. (Soweit meine Excel-Anfängerkenntnisse.) Man muss das m.E. tun, denn z.B. in Zelle C21 steht immergrün (vermutlich fälschlicherweise statt E15 zu nehmen) fest drin und es kann ja auch ein anderer Firmenname aus dem vertragsbrüchigen Möchtegern-Strom-Kartell zutreffen.
    Ich kann mir gerade nicht erklären, was mittels des Blattschutzes vor wem geschützt werden soll, man kann das Wichtige anscheinend ohnehin sehen. Daher die Frage:: kann man den Schutz nicht einfach entfernen?

    P.S.: Zelle F17 enthält einen Schreibfehler „(oft beträglich die (…)“