Musterschreiben I: Abschlagserhöhung | Widerspruch & Ankündigung Umstellung der Zahlung:

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Empfohlenes Schreiben zur Abwehr der Abschlagserhöhung: Preise wurden nicht erhöht

I. Widerspruch & Ankündigung Umstellung der Zahlung

  • Setzen Sie dem Unternehmen eine 14-tägige Frist.
  • Bitte beachten Sie darauf, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten!
  • Denken Sie dann daran, den Dauerauftrag / das SEPA-Mandat aufzukündigen und die Abschlagszahlungen selber zu überweisen.

Betreff:

Ihre Abschlagserhöhung: Widerspruch und Umstellung der Abschlagszahlung

E-Mail-Text

Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug zu Ihrem Schreiben vom xx.xx.2022, in der Sie die Erhöhung meines Abschlags einfordern.

I. Widerspruch gegen die erhöhten Abschläge

Ich widerspreche Ihren geforderten, neuen Abschlägen.

EnWG, StromGVV und GasGVV sehen vor, dass Abschläge nur proportional erhöht werden dürfen, wenn:

  • die Preise erhöht wurden oder
  • der Verbrauch im Vergleich zur Vorperiode anstieg (ein Guthaben in der letzten Abrechnung ist dann jedoch anzurechnen).

In Ihren AGBs finde ich keine Klausel, die Ihnen eine kurzfristige, überproportionale und unterjährige Erhöhung der Abschläge gestattet.

In meinem Fall liegen keine Voraussetzungen für Ihre Erhöhung der Abschläge vor:

  • In den Schreiben wird weder eine Preiserhöhung ausgesprochen, noch auf eine frühere Preiserhöhung verwiesen.
  • Es wird auch nicht auf eine Abrechnung verwiesen, aus der ein höherer Verbrauch hervorgeht.
  • Auch eine Berechnung, die die Erhöhung der Abschläge nachprüfbar macht, fehlt.

Sollten Sie mit dem Argument einer Preiserhöhung oder einer AGB-Änderung entgegenwirken wollen, so möchte ich Sie darauf hinweisen das diese aus mehreren Gründen nicht zulässig und rechtswidrig ist laut Ihrer eigenen AGBs: Sie verpflichten sich darin, Vertragsänderungen Ihren Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mitzuteilen. Diese Frist haben Sie nicht eingehalten, weil die Abschlagserhöhung schon deutlich früher wirksam werden soll. Es liegt auch kein Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht vor.

Vollständigkeitshalber möchte ich auf die Argumente in Ihrem Schreiben eingehen. Sie schreiben, dass die Erhöhung des Abschlags notwendig ist, um Ihre Energiebeschaffung abzusichern. Es ist Ihre Aufgabe, die Energie am Markt einzukaufen und vorausschauend zu planen. Hierzu haben Sie entsprechende Controlling- und Risikomanagement-Instrumente einzusetzen. Wenn Sie sich entschieden haben sollten, überwiegend am Spot-Markt Energie zu beziehen, dann ist es Ihre unternehmerische Entscheidung und Ihr unternehmerisches Risiko. Früher, als die Preise am Spot-Markt niedrig waren, haben Sie mir auch keine Abschlagsminderung angeboten.

Daher fordere ich Sie auf, Ihre Vertragsverpflichtungen einzuhalten und sich an den bestehenden Vertrag zu halten.

Sollten Sie zu meiner Überraschung dennoch der Auffassung sein, die Erhöhung der Abschläge sei rechtens, dann fordere ich Sie auf, die Voraussetzungen mit Bezug zum EnWG, StromGVV / GasGVV und Ihren AGBs nachzuweisen. Tun Sie dies nicht bis zur gegebenen Frist, stufe ich Ihr Schweigen als Fehlereingeständnis ein.

II. Kündigung der Einzugsermächtigung; die bisherigen Abschläge überweise ich fristgerecht.

Ich möchte Sie auch in Kenntnis setzen, dass ich Ihnen aufgrund Ihres Schreibens zur Erhöhung des Abschlags die Einzugsermächtigung kündige. Mir ist bewusst, dass ich als Vertragspartner den Abschlag leisten muss, solange Sie mich mit Energie versorgen. Ich werde die rechtmäßigen, bisherigen Abschläge fristgerecht leisten. So gerate ich nicht in Zahlungsverzug und komme meinen Vertragspflichten nach. Sollten Sie zukünftig Abschläge einziehen, werde ich das Geld zurück buchen lassen.

Meine Bankdaten lauten:

Kontoinhaber: (Vor- und Nachname)
IBAN:
BIC:

Mein begründeter Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung hat die Fälligkeit eines zu hohen Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte. Sollten Sie mich mahnen, obwohl ich Ihnen das Geld überwiesen habe, werde ich mich rechtlich wehren und auch die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

III. Fristsetzung zur Bestätigung meines Widerspruchs

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum xx.xx.2022, meinen Widerspruch zu bestätigen oder den Nachweis zur Rechtmäßigkeit des Abschlags darzulegen. Bitte nennen Sie mir das Konto, auf das ich die Überweisungen tätigen soll.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Kommentare

  1. Hallo Herr Moeschler,
    mit Mail vom 25.10.2021 haben ich dem immergrün! Team geschrieben, dass ich nicht nachvollziehen kann, wieso meine monatliche Abschlagszahlung erhöht werden soll, wenn ich nach deren Hochrechnung und meiner bisherigen monatlichen Zahlung bis zum Vertragsende ein Guthaben von 190,14 € habe. Ich habe mitgeteilt, dass ich bis zum Ende des ersten Vertragsjahres und der damit verbunden Preisbindung Widerspruch gegen die Erhöhung einlege, weiterhin nur die bisherige Abschlagszahlung zahlen möchte.
    Mit keiner Silbe habe ich von einer Kündigung oder einem Sonderkündigungsrecht geschrieben. Da ich auch keine Kündigung wünsche. Ich verstehe nur nicht, wieso ich noch mehr Geld zahlen soll, wenn jetzt schon mit einem Guthaben zu rechnen ist.
    Mit Mail vom 26.10.2021 bestätigt mir kundenservice-energie dann meine Sonderkündigung und gibt als Endzeitpunkt den 08.11.2021 an.
    Daraufhin habe ich per Mail noch am gleichen Tag mitgeteilt, dass ich zu keiner Zeit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe und den Vertrag auch nicht zum 08.11.2021 kündigen möchte, sondern darauf bestehe, dass dieser mindestens bis zum Ende des ersten Vertragsjahres weitergeführt werden soll. Hierfür habe ich dann um eine Bestätigung per Mail gebeten.
    Können Sie den Vorgang bitte nochmals prüfen und mir dann bis spätestens 02.11.2021, 12 Uhr kurz per Mail bestätigen, dass der Vertrag bis zum Ablauf des ersten Vertragsjahres auf jeden Fall weitergeführt wird.
    Da die letzten beiden Fristen ebenfalls schon ohne Reaktion verstrichen sind und im ich gerade im Kundenportal gesehen habe, dass dort auch das Lieferende der 08.11.2021 steht, weiß ich nicht, was ich machen soll.
    Stehe ich jetzt dann am 08.11.2021 ohne Strom da? Ich habe immer meine Raten gezahlt und bin mir keiner Schuld bewusst. Durch die „Kündigung“ entgeht mir nun auch der ganz Bonus. Können Sie mir hier etwas raten? Ich habe allerdings keine Rechtschutzversicherung.
    Vielen Dank und einen schönen Tag noch
    Gruß
    Angelika Allgeier

  2. Hallo Herr Moeschler,

    als Hinweis:
    auf diese Seite wird verlinkt, wenn ich auch ohne Sonderkündigung widersprechen möchte. Der Text beinhaltet jedoch die Sonderkündigung!

    VG und Dank für Ihre Arbeit
    Stefan Richter