Wurde Ihr Bonus verweigert, mit der Behauptung, der Bonus sei bereits in den Preisen berücksichtigt worden? Trifft diese Behauptung aber bei Ihnen nicht zu?

 

Verbraucher haben sich über den Stromanbieter 365 AG (ehemals Almado; Vertriebsmarken immergrün!Energie; Meisterstrom; IdealEnergie) beschwert, dass im Rahmen der Vertragsanbahnung ein großzügiger 25%-Bonus versprochen wird, der dann aber bei der Vertragsbestätigung verschwindet. Bei der Vertragsbestätigung ist der Bonus plötzlich in die Preise eingerechnet. Verbraucher haben sich gegen diese versteckte Preiserhöhung erfolgreich wehren können. Sie können dies auch schaffen – halten Sie aber unbedingt die dreijährige Verjährungsfrist ein. Erfahren Sie hier mehr dazu!

Die folgenden Ausführungen stütze ich auf dieses Forum. Verbraucher haben sich auf über 169 DinA4-Seiten über den Sachverhalt ausgetauscht, Lösungswege skizziert und Erfolge verkündet. Folgende Zusammenfassung dürfte Ihnen helfen, sich erfolgreich zu wehren. Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Es wird jedoch keine Haftung übernommen und keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Vertragsänderungen in der Auftragsbestätigung: Die Preise enthielten plötzlich den Bonus

Auf Vergleichsportalen und auf der eigenen Internetseite warb der Anbieter mit einem großzügigen 25%-Bonus für das erste Vertragsjahr. Den Kunden wurden Arbeitspreis und Grundpreis mitgeteilt und dass der 25%-Neukundenbonus ausdrücklich nachträglich abgezogen wird. Somit war der Bonus noch nicht Bestandteil des kommunizierten Arbeits- und Grundpreises.

Kunden, die dieses attraktive Angebot annehmen wollten, bekamen von dem Unternehmen eine Auftragsbestätigung, bei der die exakt gleichen Arbeits- und Grundpreise genannt wurden. Der wesentliche Unterschied bestand allerdings darin, dass folgende zwei Zusätze plötzlich auftauchten: „Bonus: 25% inkl.“ und „Preise inclusive inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern per Stand 01. Januar 2013“. Mit beiden Zusätzen behauptet der Anbieter gegenüber seinen Kunden, dass die Preise schon immer in den Arbeits- und Grundpreis enthalten gewesen waren und der Verbraucher schlicht nicht richtig aufgepasst hat.

Verbraucher, die die Auftragsbestätigung erhalten haben, kontrollieren die Preise und erkennen, dass sich dort nichts geändert hat. Über die anderen Informationen denkt ein Verbraucher nur selten näher nach. Zudem ist der Zusatz nicht klar formuliert. Der Leser kann beim zweiten zitierten Satz auch denken, dass der Boni per Stand zum 01. Januar 2013 gilt. Es wäre auch denkbar, dass sich dieser Zusatz nicht auf den Neukundenbonus sondern auf einen anderen Bonus bezieht, da der Neukundenbonus erst nach dem Vertragsjahr gewährt wird und somit gar nicht im Preis enthalten sein kann.

Kunden haben über Jahre deutlich zu hohe Strompreise bezahlt

Dieser plötzlich verloren gegangener Bonus kostet den Betroffenen viel Geld: Für das erste Jahr fielen die Stromkosten schon mal 1/3 höher aus. Für Kunden, die nach dem ersten Jahr nicht gekündigt haben, kam es noch dicker: Da der angeblich bereits berücksichtigte Bonus nach dem ersten Jahr entfällt, steigen die Stromkosten für das zweite Jahr erneut um 1/3. Viele dieser Kunden haben dieses falsche Spiel womöglich erst nach der zweiten Abrechnung erkennen können, weshalb sie erst nach dem dritten Vertragsjahr das teure Vertragsverhältnis kündigen können.

Niemand außer Almado (heute 365 AG) weiß, wie viele Kunden betroffen sind. Es werden aber viele sein, denn allein das zuvor genannte Forum wurde innerhalb von zweieinhalb Jahren über 70.000 mal besucht.

Die plötzliche Berücksichtigung des Bonus im Arbeits- und Grundpreis ist überraschend und müsste daher unwirksam sein.

Verbraucher, die die Auftragsbestätigung durchlesen, werden den Arbeits- und Grundpreis kontrollieren. Dass aber der Strompreis a) um 1/3 höher ausfällt, b) dies lediglich versteckt anhand von „Bonus: 25% incl.“ und c) in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird, dürfte rechtlich als überraschend i.S.d. §305c BGB anzusehen sein, weshalb die Änderung als nicht wirksam einzustufen sein müsste. Zusätzlich dürfte für den Verbraucher der Umstand überraschend sein, dass gemäß der AGBs und dem Geschäftsgebaren des Unternehmens der Bonus immer erst nach dem ersten Vertragsjahr gewährt wird.

Es ist unklar, ob überhaupt ein Vertrag mit den erhöhten Preisen zustande gekommen ist.

Das Vertragsangebot kommt zustande, wenn der Verbraucher z.B. ein Online-Formular ausfüllt. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Versorger den Kundenauftrag in Form einer Auftragsbestätigung annimmt.

Wenn der Anbieter allerdings Änderungen vornimmt (hier die höheren Strompreise), dann handelt es sich um ein neues Vertragsangebot. Es könnte sein, dass der Kunde dieses neue Angebot durch Zahlung der Abschläge indirekt annimmt. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass Gerichte zu Lasten des Kunden entscheiden würden, denn dieser neue Vertragsantrag war überraschend – insbesondere wenn im Anschreiben des Stromversorgers von „Auftragsbestätigung“ und nicht von einem neuen Vertragsangebot die Rede ist.

Beschwerde beim Stromanbieter lohnt sich!

Im zuvor genannten Forum haben Verbraucher berichtet, dass sie sich erfolgreich gegen den verweigerten Bonus wehren konnten. Es wird berichtet, dass Almado (heute 365 AG) bei der Korrektur der Rechnung einlenkt, wenn man deutlich gegen die Verweigerung des Bonus vorgeht und auch mit der Schlichtungsstelle droht.

Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen empfehle ich ein sehr deutliches Schreiben an das Unternehmen zu senden, in dem Sie der versteckten Preiserhöhung des ersten Jahres sowie ggf. der Folgejahre widersprechen:

 

Vertragsnummer: xxx

Kundennummer: xxx

Betreff: Ihre Abrechnung vom xxx. Enthält nicht den versprochenen Neukundenbonus

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerspreche ich Ihrer Schlussrechnung vom xx.xx.201x, da der mir versprochene 25%-Bonus nicht von den errechneten Stromkosten abgezogen wurde.

Laut meinem Antrag über der Internetseite xxx gelten folgende Bedingungen:

  1. Arbeitspreis/Kwh: 0,2xx€
  2. Grundpreis je Monat: xx,xx€
  3. Abzüglich 25% Bonus

Ihre korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens erwarte ich bis zum xx.xx.201x.

Viele Grüße

 

Wenn das Unternehmen auf Ihr Schreiben dahingehend reagiert, dass der Bonus gemäß Vertragsbestätigung bereits in den Preisen berücksichtigt ist, sollten Sie folgendes entgegnen. Bitte überprüfen Sie vorab, ob die folgenden Argumente auch auf Ihren spezifischen Fall zutreffen.

  • Passus ist missverständlich und überraschend, weil zuvor immer davon die Rede war, dass der Bonus nach dem Versorgungsjahr ausgezahlt wird. Zudem war in vorherigen Berechnungen im Rahmen der Vertragsanbahnung der 25%-Bonus kostenmindernd berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund ist dieser Zusatz nicht wirksam. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem Dokument um eine Vertragsbestätigung handeln soll. Es hätte vielmehr deutlich hervorgehoben werden müssen, dass es sich um ein geändertes Vertragsangebot Ihrerseits handelt.
  • Selbst wenn der Passus wirksam wäre, würde es sich um ein Vertragsangebot von Ihrer Seite handeln, das ich nie angenommen habe
  • Bitte gehen Sie vollumfänglich auf meine Forderung ein. Andernfalls werde ich nach 4 Wochen die Schlichtungsstelle einschalten.

 

Ihrem Schreiben können Sie noch – sofern vorhanden – Beweise für den versprochenen 25%-Bonus beilegen (z.B: Screenshots von einem Vergleichsportal oder der Internetseide des Anbieter; Ihre Angebotsanfrage), woraus ersichtlich wird, dass der Bonus zuvor noch nicht in den Preisen eingerechnet wurde.

Lassen Sie sich auch nicht mit einem Schlichtungsangebot (z.B. hälftige Berücksichtigung des Bonus) abspeisen. Bei der 365 AG (ehemals Almado; Vertriebsmarken immergrün!Energie; Meisterstrom; IdealEnergie) erhalten die Kunden einen Verrechnungsscheck. Darauf steht: „Mit Gutschrift auf Ihrem Konto sind Ihre Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen abgegolten.“ Lassen Sie sich hiervon nicht verunsichern. Bereits geleistete und angenommene Gutschriften vom Versorger schließt Ihr Recht auf Widerspruch und Korrektur der Rechnung nicht aus.

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