So bekommen Sie Schadensersatz: gas.de, Stromio & Co

Fordern Sie Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, Grünwelt Energie, immergrün, Phoenix Strom, LEU & Co. Es ist ganz leicht.

Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde (siehe z.B. Handelsblatt vom 31.1.22). 

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 17.02.2022

INHALTSVERZEICHNIS

I. Wie Schadensersatz einfordern?
II. Wann Schadensersatz einfordern?

III. Selber Schadensersatz einfordern: Schritt-für-Schritt-Anleitung
IV. Ihre Schadensminderungspflicht & günstige Anbieter
V. Häufig gestellte Fragen
VI. Neuigkeiten: Erfahrungen anderer Kunden, Gerichtsurteile etc.
V. Kommentare & Fragen

II. Wie Schadensersatz einfordern?

Herausforderungen beim Einfordern eines Schadensersatzes.

Herausforderung 1: Schadensersatzansprüche müssen von Ihnen konkret beziffert und belegt werden, da Sie die Beweislast tragen. Tuen Sie dies nicht, wird Ihre Beschwerde vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren abgelehnt (siehe Beispiel). Konkret heißt dies, dass Sie tagesgenau die Mehrkosten zwischen den Vertragskonditionen von Ihren/m neuen Anbieter/n und den Vertragskonditionen mit Ihrem alten Anbieter berechnen müssen.

Herausforderung 2: Ferner haben Sie eine Pflicht zur Schadensminimierung. Sie dürften also keinen unnötig teuren Vertrag als Ersatz für den gekündigten Vertrag abschließen. Zudem müssen Sie sich auch zügig um einen neuen und günstigen Anbieter kündigen. Verzug beim Anbieterwechsel (z.B. weil der Ersatzversorger Sie erst spät informiert hat und weil neue Anbieter keinen rückwirkenden Belieferungsstart zulassen), sind zu erklären. Prüfen Sie bitte, wie teuer Ihr Grundversorger ist. Zahlreiche Grundversorger verlangen Arbeitspreise zwischen 40 und 70 Cent/kWh. In diesem Fall sollten Sie Anbietern wie Vattenfall wechseln, die gegenwärtig Tarife ab 30 Cent/kWh anbieten (⇒ siehe Abschnitt IV).

Herausforderung 3: Häufig wurden Preiserhöhungen vorab versendet. Wenn dies auch bei Ihnen zutrifft, dann sollten Sie die Preiserhöhung anfechten. Andernfalls würde der Schadensersatz entsprechend niedriger ausfallen.

Herausforderung 4: Kompromissangebote fallen häufig unzufriedenstellend aus. Die Strom- und Gasanbieter bieten den Kunden gewöhnlich ein Kompromissangebot an. Dieses ist – wie die Umfrage unten auf der Seite zeigt – meist enttäuschend. Wenn Sie mehr rausholen wollen, dann müssen Sie erfahrungsgemäß vor Gericht gehen.

All dies zeigt, dass es für Privat- und Gewerbekunden anspruchsvoll ist, einen Schadensersatz erfolgreich einzufordern. 

Option A: professionelle Dienstleistung nutzen

Verbraucherhilfe-Stromanbieter bietet eine Dienstleistung an, um für Sie den Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, Grünwelt Energie & Co. durchzusetzen. Wir ist mit den Herausforderungen vertraut, um einen Schadensersatz erfolgreich geltend machten zu können.

Bei dieser Option würden Sie eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% zahlen, gehen dafür aber keine finanziellen Risiken ein und Ihr Abreitsaufwand ist minimal. 

Die Vorteile sind:

  • Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
  • Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
  • Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
  • Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.

Option B:  Rechtsanwalt einschalten

Nur in diesen Fällen empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt einzuschalten:

  • Sie möchten möglichst frühzeitig Schadensersatz einfordern und es gibt noch wenig Sicherheit darüber, ob Sie gute Erfolgsaussichten haben UND
  • Sehr hohe Schadensersatzforderung. (Bei Streitsummen unter 10.000€ dürfte es schwer sein, einen engagierten Anwalt zu finden, der alle Fallstricke meistert und sich tief in dieses Thema einarbeitet).

Zudem sollten Sie sich dem Risiko einer Niederlage vor Gericht und den damit verbundenen Kosten bewusst sein. Achten Sie auch darauf, dass der Rechtsanwalt alle genannten Herausforderungen kennt und entsprechend löst. 

Option C: Selber Schadensersatz einfordern

Wenn Sie selber den Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen mein kostenloses Musterschreiben und mein Berechnungstool zu nutzen. So sparen Sie Zeit. Zudem sollten Sie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen. 

Wenn Sie nicht zeitnah einen neuen und günstigen Vertrag abschließen konnten, dann müssen Sie den Zeitverzug und die hohen Kosten rechtfertigen, da Sie Pflicht zur Schadensminderung haben. Sie können nachweisen, dass es zu der Zeit keine günstigeren Angebote gab, dass Sie erst spät vom Ersatzlieferanten informiert wurden und dass der neue Anbieter einen rückwirkenden Versorgungsstart nicht zugesagt hat. 

Erste Rückmeldungen der Kunden von immergrün, gas.de und Stromio zeigen, dass Ihnen keine oder schlechte Kompromisse angeboten werden. Wenn Sie selber Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen tendenziell den gesamten Schaden geltend zu machen und Kompromissangebote abzulehnen. Hier ist Durchhaltevermögen und Nervenstärke gefragt. Notfalls müssen Sie Ihre Forderung rechtlich durchsetzen.

Insb. wenn Sie sehr früh Schadensersatz einfordern wollen, besteht das Risiko, dass gas.de den Schlichterspruch nicht akzeptiert und eine gerichtliche Auseinandersetzung sucht, um keine Präzedenzfälle zuzulassen. Bitte bedenken Sie auch: Sobald Sie ein Kompromissangebot von Stromio / gas.de annehmen, können Sie die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter nicht mehr nutzen. Denn das Kompromissangebot sieht vor, dass Sie auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnis verzichten.

II. Wann sollte ich Schadensersatz einfordern?

Heute können Sie erst einen kleinen Teil des Schadensersatzes einfordern (s.u.). 

Sie können Stromio und Gas.de / Grünwelt Energie natürlich mitteilen, dass Sie Schadensersatzansprüche aufgrund der Einstellung der Belieferung prüfen. Einen echten Mehrwert sehe ich hier jedoch nicht, da Ihr Recht auf Schadensersatz erst nach 3 Jahren verjährt.

Zum anderen haben Sie es leichter, wenn Sie auf andere Gerichtsurteile /Schlichtungssprüche verweisen können. Wenn Sie der erste sind, der Schadensersatz einfordern, dann könnte es besonders schwer werden, diesen durchzusetzen. Zudem könnte Ihre Auseinandersetzung auch vor Gericht enden. Sicherer wäre es dann, die Dienstleitung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter zu nutzen.

Den maximalen Schadensersatz können Sie selber erst zum vereinbarten Vertragsende einfordern.

Wenn Sie den maximalen Schadensersatz selber (Option C) einfordern möchten, dann müssen Sie bis zum Tag des ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Vertragsende warten. Der Grund liegt darin, dass Sie erst dann Ihren Zählerstand kennen, um den Schadensersatz für die höheren Verbrauchskosten berechnen zu können.

Wenn Sie jedoch früher Schadensersatz einfordern möchten, dann könnten Sie z.B. nur den Schadensersatz für die höhere Grundgebühr verlangen. Gleichzeitig würden Sie jedoch auf einen Teil des Schadensersatzes verzichten. Da die Grundgebühr nur einen Bruchteil des Gesamtschadens ausmacht, halte ich dies für nicht sinnvoll.

Eine weitere – theoretische – Möglichkeit wäre, den Schadensersatz für zwei Zeiträume einzufordern. Sie könnten z.B. zum 31.12.2021 den Zählerstand ablesen und für den Zeitraum 3.12.2021 bis 31.12.2021 den ersten Teil des Schadensersatzes einfordern. Zum vereinbarten Vertragsende stellen Sie den zweiten Teil des Schadensersatzes. In der Regel fordern die Energieanbieter jedoch, dass Sie bei einem Kompromiss alle anderen Forderungen abtreten. Somit kann es dann nicht mehr zu einen zweiten Teil ihrer Schadensersatzforderung kommen.

III. Zu Option C: Schadensersatz selber einfordern – Schritt-fürSchritt-Anleitung

1. Schadensersatz berechnen mit Berechnungs-Tool

Den Schadensersatz gegen Stromio, gas.de und Grünwelt Energie berechnen Sie, indem Sie die Mehrkosten aufgrund der Vertragskündigung berechnen. Sie vergleichen also die Energiekosten für den neuen Vertrag mit dem bestehenden Vertrag. 

Um Ihnen Arbeit abzunehmen, habe ich ein Berechnungs-Tool in Excel entwickelt. Sie müssen lediglich einige Angaben tätigen. Das Tool berechnet die Mehrkosten und bereitet die Berechnung anschaulich auf.

gas.de Schadensersatz berechnen

2. Schadensersatz einfordern mittels Musterschreiben

Die Ergebnisse des Berechnungs-Tools kopieren Sie in die E-Mail-Vorlage. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie weitere Hinweise für das Fertigstellen der Musterschreiben (z.B. zur Fristsetzung). Für das Einschreiben/Einwurf (ca. 3€) nutzen Sie die PDF Vorlage. Dieses Dokument ergänzen Sie um die Berechnungs-Ergebnisse.

Zum Musterschreiben fügen Sie die Nachweise zu den von Ihnen getätigten Angaben bei. Somit muss jede Angabe, die Sie in die gelben Felder der Excel-Tabelle eingetragen haben, nachprüfbar sein. Andernfalls dürfte Ihr Antrag abgelehnt werden.

Wichtig ist, dass Sie die Nachweise über die Tarifkonditionen 

  • Ihres alten Anbieters (z.B. gas.de),
  • Ihres Ersatzversorgers und
  • Ihres neuen Anbieters

sowie einen Nachweis über die Zählerstände dem Schreiben beifügen:

  • für Beginn und Ende der Ersatzbelieferung sowie
  • Ende des ursprünglichen Vertragsendes Ihres Vertrags (also z.B. mit immergrün).

Im Wesentlichen sind dies die Verträge mit Ihrem alten Anbieter, dem Grundversorger und dem neuen Anbieter sowie Nachweise zu den Zählerständen (also Ihre Meldungen an den Netzbetreiber).

3. Bei Widerstand: Schadensersatz selber durchsetzen

Schadensersatz selber durchsetzen

Es ist zu vermuten, dass die Unternehmen nicht bereitwillig den von Ihnen ermittelten Schadensersatz an Sie auszuzahlen. Daher reicht ein einziges Schreiben nicht. Sie müssen dann den Schadensersatz durchsetzen, indem Sie mahnen und danach die Schlichtungsstelle einschalten.

Mahnen: nach 14 Tagen

Wenn nach 14 Tagen keine oder nur eine unzufriedenstellende Antwort auf Ihre Schadensersatzforderung erhalten, dann sollten Sie noch eine weitere Mahnung per E-Mail versenden. Setzen Sie eine 14-tägige Frist. Diese E-Mail könnte z.B. so formuliert sein:

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Forderung auf Schadensersatz. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,

Schlichtungsstelle einschalten: nach 14 Tagen oder nach 4 Wochen

4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Wenn Sie einer Preis- oder Abschlagserhöhung widersprochen haben und daraufhin gekündigt wurden, dann können Sie schon nach 14 Tagen die Schlichtungsstelle einschalten. Der Grund liegt darin, dass eine Kündigung durch den Anbieter eine deutliche Ablehnung Ihres Widerspruchs darstellt.

Was Sie beim Einschalten der Schlichtungsstelle beachten sollten und Sie Ihren Anspruch gegenüber der Schlichtungsstelle formulieren können, finden Sie hier.

Sollte Stromio, gas.de oder Grünwelt Energie den Schlichterspruch nicht akzeptiert, könnte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Insbesondere bei den ersten Schlichtungssprüchen sehe ich diese Gefahr.

4. Kompromissangebot annehmen?

Wenn Sie ein Recht auf Schadensersatz haben, dann werden Stromio, gas.de und Grünwelt Energie vermutlich versuchen, Ihnen ein Kompromissangebot zu unterbreiten. Dies zeigen die Erfahrungen mit immergrün. Wenn Sie dieses annehmen, könnten sämtliche andere Forderungen abgegolten sein und Sie könnten auf mögliche Nachforderungen verzichten. Passen Sie bitte auf, dass z.B. Forderungen aufgrund von z.B. Fehlern in der Abrechnung damit nicht ausgeschlossen sind.

Wägen Sie ab, ob Sie das Angebot annehmen wollen.

IV. Schadensminderungspflicht & günstige Anbieter

Es ist Ihre Pflicht, den Schaden zu mindern. Andernfalls bleiben Sie auf einen Teil des Schadens sitzen.

Alle betroffenen Ex-Stromio-Kunden fallen in die Ersatzversorgung. Für einen Teil der Betroffenen ist die Ersatzversorgung sehr teuer, weil für die Neukunden neue Tarife mit sehr hohen Arbeitspreisen bis 107 Cent/kWh eingeführt wurden. Prüfen Sie daher, wie viel Sie in der Ersatz-/Grundversorger zahlen müssen.

Aktuell sind die Tarife auf den Vergleichsportalen sehr teuer. Zudem werden Anbieter gelistet, die bereits in der Vergangenheit Probleme bereitet haben. Über Energiemakler wie mich sind hingegen noch günstige Tarife verfügbar. 

Am 28.3. kann ich Ihnen als Energiemakler diese exklusiven Angebote vermitteln:

  • Strom: ausgewählte Stadtwerke ab 41 Cent/kWh
    (Fordern Sie ihr individuelles Angebot HIER an.
    )

V. Häufig gestellte Fragen

Darf ich eine Nachzahlung mit dem Schadensersatz verrechnen?

Nein, das würde ich nicht tun. Sehr wahrscheinlich werden Sie zeitnah gemahnt, wenn Sie es tun.
Die Abrechnung erstellt das Unternehmen. Diese ist nachprüfbar. Wenn die Abrechnung fehlerfrei ist (korrekter Verbrauch / Preise, Bonus berücksichtigt), dann haben Sie eine Nachzahlung zu leisten.
Ein Schadensersatz müssen Sie genau nachweisen und dem kann das Unternehmen widersprechen. Um Ihren Schadensersatz geltend zu machen, müssen Sie entweder einen Kompromiss mit dem Unternehmen schließen, oder diesen gerichtlich durchsetzen (lassen).

Wie viel kostete es mich, mich an der Sammelklage zu beteiligen?

Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de nimmt Ihnen gerne das Risiko und die Arbeit ab, einen Schadensersatz durchzusetzen. Für die Dienstleistung fällt eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% vor. So gehen Sie keine Risiken ein.

VI. Neuigkeiten: Erfahrungen anderer Kunden, Gerichtsurteile etc.

An dieser Stelle werde ich alle wesentlichen Informationen zusammentragen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen werden.

Mir haben die ersten Kunden berichtet, dass sie gegen gas.de / Grünwelt Energie klagen wollen. Für sinnvoller erachte ich in den meisten Fällen, die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter zu nutzen.

  • In den ersten Rückmeldungen von gas.de und Stromio wird die Sonderkündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB begründet. 
  • Mir liegen erste Rückmeldungen von betroffenen Kunden vor, die über schlechte Kompromisse oder gar keine Rückmeldung berichten. Sobald Sie das Kompromissangebot annehmen, können Sie sich nicht mehr die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter in Anspruch nehmen.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? 
Welche Fragen zum Schadensersatz sind noch unbeantwortet?

Haben Sie für Ihre Schadensersatzforderung ein Angebot innerhalb von 2 Wochen erhalten?

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99 Kommentare

  1. Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit habe ich die Tarifdifferenz berechnet (430€) und bei gas.de eingefordert.
    Die entgegengebrachten Pauschalangebote wurden nach meiner Ablehnung von zunächst 160€ bis auf 290€ gesteigert – innerhalb von 2 Tagen!
    Irgendwann habe ich keine Antwort von gas.de mehr erhalten, habe dann die Schlichtungsstelle eingeschaltet und innerhalb von 3 Wochen nach Eröffnung des Verfahrens ein Angebot in Höhe meiner Forderung erhalten.

    Natürlich gab es dadurch keinen Schlichtungsspruch, der auf der Hompage der Schlichtungsstelle einsehbar wäre…

    Aber hartnäckig bleiben – es funktioniert!

    Und vielen Dank für den Rechner und die Tipps!!!

  2. Hallo zusammen,

    ich habe folgenden „Sonderfall“: Mein Stromio Tarif hatte eine nominelle Laufzeit von 12 Monaten.
    Jedoch steht in den Vertragsdaten 1 Monat Vertragslaufzeit, da der Vertrag von mir monatlich gekündigt hätte werden können.

    Siehe folgender Ausschnitt aus dem Vertrag:
    Arbeitspreis 25,51 ct/kWh
    Grundpreis 79,04 EUR/Jahr
    Vertragslaufzeit 1 Monate
    Kündigungsfrist zum Laufzeitende 4 Wochen
    Verlängerung um 1 Monate
    Eingeschränkte Preisgarantie ab Lieferbeginn* 12 Monate

    Nun befürchte ich, dass ich nur einen Anspruch auf einen Monat habe, obwohl der Vertrag nicht fristgerecht von Stromio gekündigt wurde.

    Mein Ansatz wäre nun der Folgende:
    Ich gehe von einer 12 monatigen Laufzeit aus und berechne meinen Schadensersatz entsprechend. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich meinen vorraus. Verbrauch in die Excel eintragen darf (z.B. 5000 kwh), da ich von diesem Verbrauch ausgegangen bin.
    ODER
    Muss ich erst den Stichtag des möglichen regulären Stromiovertragsendes abwarten und berechne dann nach der Zählerstandsablesung den Stromverbrauch.

    Ist zugegebenermaßen ein Sonderfall, jedoch würde ich mich sehr über Kommentare freuen.

  3. Meine Forderung in Höhe von 673€ wurde anstandslos zu 100% beglichen. Danke für das Musterschreiben und den Schadensersatzrechner, den ich zwar noch etwas anpassen musste (erst Ersatzversorgung, später neuer Anbieter), der mir aber das ganze vereinfacht hat.

  4. Sehr geehrter Dr. Moeschler,

    Vorab, vielen Dank für die hilfreiche Webseite.
    Ich möchte hier kurz meinen Fall schildern und Sie um ihre Einschätzung zur weiteren Vorgehensweise bitten.
    – April 21 habe ich frühzeitig eine Gaslieferantenwechsel zu Gas.de beantragt. 24 Monate Belieferung vom 1.11.21 bis 31.10.23
    – 07.12.21- Meldung über Lieferstopp zum 03.12.21 wurde mir zugeschickt
    – 11.01.22 – Widerspruch mit Musterschreiben allg. Schadensersatzforderung an Gas.de geschickt
    – 22.02.22 erhielt ich eine Mahnforderung über offene Schlussrechnung (90€ Mahngebühr durch Inkasso), Da ich immer noch keinen eindeutigen Widerspruchsbescheid bekommen habe, bot ich an die Schlussrechnung nur vorbehaltlich zu bezahlen.
    – 26.02.22 – 1 Angebot über 410€ Erstattung von Gas.de erhalten
    – 13.03.22 – Widerspruch mit konkreter Schadensersatzforderung über 5039€ (aus Ihrem Berechnungstool) an Gas.de verschickt
    – 25.04.22- 2 Angebot über 425€ Erstattung von Gas.de erhalten
    – 08.06.22 Mahnforderung vom 22.02.22 wurde eingestellt und 2 Angebot vom 25.04.22 bis zum 22.06.22 verlängert. Es sein kein weiterer Spielraum möglich.

    Soll ich wiederholt widersprechen und auf eine höhere Entschedigungssumme bestehen, und um eine Fristverlägerung bitten?
    Die 425€ stehen absolut in keinem Verhälnis zu dem Schaden von 5039€.

    Besten Dank im voraus.

  5. Ein kleiner Verlaufsbericht:
    Schadensersatz am 18.04. geltend gemacht. Bisher im 2 Stunden Takt drei Angebote von gas.de erhalten: 80€, 110€ und nun 140€. Alle abgelehnt und darauf hingewiesen, dass wir nun eine genaue Berechnung (nun auf Basis dieses Tools, vielen Dank!) einreichen werden.
    tbc …

  6. Hallo zusammen,

    ich bin verzweifelt auf der Suche nach Z-Zahl und Brennwert. Diese gehen aus meinen Rechnungen nicht hervor. Könnte mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank.

  7. Habe selber Schadenersatz von immergrün! und Co. gefordert und innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe erhalten. Musterbrief, Berechnung und Vorgehensweise wie oben beschrieben.
    Herzlichen Dank dafür Herr Dr. Moeschler.
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Nach Erhalt der Abrechnung des Grundversorgers habe ich bei gas.de mit Hilfe des Musterbriefes und des Excel-Tools einen Schaden von 1.395,— € geltend gemacht und eine Erstattung von 1.386,— € erhalten.

    Insofern empfehle ich allen Geschädigten ihren Anspruch direkt geltend zu machen.

    Vielen Dank Herr Moeschler für Ihr Engagement und die Bereitstellung der Vorlagen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Jakobi

  9. Ich war in drei Fällen betroffen (2xGas bei Gruenwelt, 1x Strom bei Grünwelt)
    1. Gasvertrag reguläres Vertragsende 31.12.2021 – Schaden durch vorzeitige Kündigung und dadurch erforderliche Ersatzbelieferung errechnet 275,08€ – Angebot seitens Grünwelt 250€ – akzeptiert.
    2. Gasvertrage reguläres Vertragsende 09.02.2022 – Schaden durch vorzeitige Kündigung und dadurch erforderliche Ersatzlieferung errechnet 475,03€ – Angebot seitens Grünwelt 475€ – akzeptiert.
    3. Stromvertrag sollte eigentlich vom 26.02.2022 bis 25.02.2023 laufen. Durch mich prognostizierter Schaden anhand historischer Verbrauchswerte 301,81 – Angebot seitens Grünwelt 250€ + 20 € Sofortbonus – akzeptiert.
    Abgeschickt hatte ich die durch Hr. Moeschler bereitgestellten Musterschreiben am Samstag 2.4.22, die Angebote kamen Dienstag 5.4.22 und Mittwoch 6.4.22.
    Vielen Dank für diesen tollen Service. Hätte Grünwelt abgelehnt, dann hätte ich den Klageweg beschritten und bin mir sicher, dass ich da erfolgreich gewesen wäre. Inwieweit Grünwelt dann noch zahlungsfähig gewesen wäre, bleibt natürlich unbeantwortet. Insofern ist diese Sache für mich zufriedenstellend ausgegangen, zumal ich über Hr. Moeschler noch zusätzlich einen vergleichsweise günstigen Stromvertrag als Ersatz für den Ausfall Grünwelt abschließen konnte.