Werbeanrufe & untergeschobene Verträge Strom & Gas abwehren

Wurde Ihnen ein neuer Strom- oder Gasvertrag aufgedrängt / untergeschoben?

Verbraucher beschweren sich z.B. über Voxenergie, Primastrom und LekkerEnergie. Einige betroffene Verbraucher beschweren sich, dass der Vorwand frei erfunden war und sie seien überredet worden, Zähler-Nr. etc. anzugeben. Teilweise seien Verbrauchern sogar Verträge untergeschoben worden, denen Sie nie zugestimmt haben. Werbeanrufe sind ohne Ihre Einwilligung unzulässig. Trotzdem sollten Sie den mündlich geschossenen Verträgen widerrufen. Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Wenn Sie die Auftragsbestätigung einfach ignorieren und die Abschläge nicht begleichen, drohen schon bald Mahnkosten.

Möchten Sie Ihren Anbieter wechseln?

Nur wenige Strom- und Gasanbieter oder jene mit schlechtem Service bereiten ihren Kunden Probleme. Wechseln Sie das nächste Mal lieber zu diesen Strom- und Gasanbieter, die einen guten Kundenservice, verbraucherfreundliche AGBs und ein geringes Insolvenzrisiko haben.

 

 

 

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 18.03.2022

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Werbeanrufe und untergeschobene Verträge
  2. Werbeanrufe mit kostenlosem Muster-Schreiben abwehren
  3. Untergeschobene Verträge mit kostenlosen Muster-Schreiben abwehren
  4. Probleme häufen sich bei Voxenergie, Primastrom und LekkerEnergie
  5. Rechtlichte Anmerkungen
  6. Anhang
    (Gerichtsurteile |Wie ist dies in Deutschland möglich? | Prävention | Erfahrungen anderer Verbraucher)

I. Werbeanrufe und untergeschobene Verträge

Bei Werbeanrufen werden den Verbrauchern teilweise falsche Behauptungen mitgeteilt (z.B. Preiserhöhung), um ihn zu einem Wechsel zu überreden. Anschließend werden die Verbraucher gebeten, per SMS die Kündigung des aktuellen Anbieters zu bestätigen. Nach dem Telefonat stellt sich oft raus, dass die angebotenen Konditionen viel teurer sind als versprochen. Die Verbraucher wurden getäuscht. (siehe Quelle: **)

Bei untergeschobenen Verträgen hat der Verbraucher gar keinen Vertrag mündlich oder schriftlich vereinbart. Der Anbieter behaupten dies aber.

Werbeanrufe und insb. untergeschobene Verträge sind unangenehm für Verbraucher: Finanziellen Risiken, der hohen Zeitaufwand und das Gefühl betrogen worden zu sein zerren an den Nerven der Verbraucher.

Mit meiner Hilfe werde ich Ihnen diese Ängste zu großen Teilen nehmen können. Anhand der positiven Verbraucherbewertungen sehen Sie, dass meine Hilfe erfolgsversprechend ist. Auch Ihnen helfe ich gerne – und zwar kostenlos!

II. Werbeanrufe & untergeschobene Verträge mit Muster-Schreiben abwehren

Sie haben ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Das 14-tätige Widerrufsrecht beginnt, nachdem Sie Ihre Belehrung zu Ihrem Widerrufsrecht erhalten haben. Die Belehrung erhalten Sie gewöhnlich wenige Tage nach dem unerwünschten Telefonat.

Auch wenn Ihnen noch keine Vertragsunterlagen vorliegen, würde ich bereits (rein vorsorglich) widerrufen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Vertrag nicht zustande kommt.

Schicken Sie diese Widerrufsvorlage als E-Mail und das PDF als Einschreiben an Voxenergie:

Wenn Sie nach 10 Tagen keine Widerrufsbestätigung erhalten, dann versenden Sie bitte das folgende Schreiben. Setzen Sie ein eine 14-tägige Frist. Es reicht, diese Nachricht per E-Mail zu versenden.

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meines Widerrufs. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,
Vorname, Nachname

Wenn auch dies nichts hilft, schalten Sie die Schlichtungsstelle ein.

 

4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

III. Untergeschobene Verträge mit Muster-Schreiben abwehren

Ist Ihr Widerrufsrecht abgelaufen und Ihnen wurde ein Vertrag untergeschoben? Dann sind Ihre Erfolgsaussichten oft eher gering. Ob eine Vertragsanfechtung sich für Sie lohnt, hängt von Ihrem spezifischen Fall ab. Ihre Erfolgsaussichten hängen davon ab, welche und wie viele Argumente Sie anführen können

  1. Es wurde kein (mündlicher) Vertrag geschlossen
  2. Der Werbeanruf war unzulässig
  3. Der Grund für den Anruf wurde verschleiert (z.B. wurde ein anderer Grund für den Anruf genannt; der Anrufer hat sich als jemand anderes ausgegeben
  4. Widerrufs-Formular fehlt oder genügt nicht den formalen Anforderungen
  5. Es liegt dem neuen Versorger keine Vollmacht für die Kündigung des Altvertrags vor
  6. Der neue Anbieter ist seinen Informationspflichten nicht (vollständig) nachgekommen.
  7. Die Vertragslaufzeit beträgt mehr als 24 Monate.

Treffen mehrere dieser Punkte auf Sie zu? Wenn ja, dann sende ich Ihnen gerne ein Muster-Schreiben zu. Fordern Sie Ihr Muster-Schreiben mit dem nachfolgenden Formular an. Die Abwehr von untergeschobenen Verträgen ist jedoch aufwendig und die Erfolgsaussichten sind nicht so hoch. 

IV. Verbraucher beschweren sich über Voxenergie, Primastrom und Lekker Energie

Zahlreiche Verbraucher beschweren sich auf de.reclabox.com bezüglich unerwünschter Werbeanrufe und untergeschobener Verträge über Voxenergie, Primastrom und lekker Energie. Zudem wenden sich viele Kunden dieser Unternehmen an mich, mit der Bitte, ihnen zu helfen. (Verbraucher berichten mir gegenüber z.B., von der Firma ‚Tariffüchse‘, ‚Turbosparer66‘ oder ‚Bonus Home‘ angerufen worden zu sein.)

Unerlaubte Telefonwerbung ist weit verbreitet. Dies zeigt die folgende Abbildung.**

unterschobener Stromvertrag Gasvertrag - Häufigkeit

In einer Studie der Marktwächter Energie* wurden 531 Verbraucher befragt, welche Informationen dem Werber bereits vorlagen. Diese Abbildung zeigt, dass häufig recht wenige Informationen bekannt waren. Diese reichen aber häufig aus, um den Verbraucher zur Übermittlung weiterer Daten zu überreden, sodass ein Vertragsabschluss vorgenommen werden konnte. Die Anrufer erlangen das Vertrauen der Verbraucher, indem sie persönliche Daten der Verbraucher geschickt nutzen.

unterschobener Stromvertrag Gasvertrag - persönliche Daten

Widerruf ignoriert oder abgelehnt? So reagieren Sie!

Es ist gut möglich, dass der Anbieter Ihren Widerruf a) ignoriert oder  b) behauptet, dass kein Widerruf bei Ihm eingegangen sei. Da Sie ja sowohl postalisch per Einwurf als auch per E-Mail gekündigt haben, können Sie den Zugang des Widerrufs nachweisen. Es ist auch möglich, dass der Anbieter c) behauptet, Ihr Widerruf sei nicht fristgerecht eingegangen. Wenn dies richtig ist, folgen Sie bitte den Hinweisen in Kapitel IV. Wenn diese Behauptung allerdings falsch ist, dann sollten Sie sich wehren.

Dass der Anbieter Ihren Widerruf nicht annimmt, zeigt, es wird eine Menge Arbeit auf Sie zukommen und es drohen weitere Gefahren. Mit meiner Hilfe können Sie die drohenden Gefahren abwehren und ich kann Ihnen auch Arbeit abnehmen, indem ich Ihnen ein effizientes Vorgehen aufzeige und ein weiteres Musterschreiben bereitstelle. Nutzen Sie hierzu die oben aufgeführten Vorlagen. Sehr gerne sende ich Ihnen (meist innerhalb von 24 Stunden) ein kostenloses Muster-Antwortschreiben und meine praxiserprobten Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu. Weitere Details benötige ich nicht von Ihnen.

Ihr alter Vertrag ist gekündigt. Schließen Sie einen neuen Vertrag mit diesen Anbietern

ch selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

V. Rechtliche Anmerkungen

Die Beweislast liegt beim Verkäufer, d.h. er muss den zulässigen Vertragsabschluss nachweisen. Erfolgsaussichten hängen von Ihrem spezifischen Sachverhalt ab. Wenn der Anbieter jedoch den angeblich (mündlich) geschlossenen Vertrag nicht belegen kann (Argument 1) oder die Widerrufsbelehrungen unvollständig sind (Argument 4), so haben Sie beste Erfolgsaussichten. Die anderen Argumente sind hilfreich, um die Erfolgsaussichten weiter zu steigern. Ihre Erfolgsaussichten können Sie weiter steigern, wenn Sie ein fundiertes Antwortschreiben vorlegen und Druck auf den neuen Anbieter aufbauen.

Bei Voxenergie berichten mir betroffene Verbraucher, dass sie aufgefordert wurden, eine SMS mit folgendem Inhalt mit „ja“ zu bestätigen:

Ihr Auftrag: Vox Bonus safe von voxenergie GmbH einrichten und Ihren aktuellen Stromvertrag kuendigen. 10,95 EUR monatlicher Grundpreis, 30,99 ct/kWh, 24 Monate Mindestlaufzeit, 24 Monate Energiepreisgarantie, 25 EUR/Jahr Gutschrift, inkl. kostenlosem Haushaltsschutzbrief. Bestaetigen Sie mit „JA“.

Wenn Sie die SMS mit „ja“ beantwortet haben, dürfte ein Vertrag geschlossen worden sein. Ihr Erfolgsaussichten sinken dann.

Eine detaillierte, rechtliche Darstellung der Argumente, mit denen Sie den untergeschobenen Vertrag abwehren können, können Sie meinem Antwortschreiben entnehmen. Vollständigkeitshalber sei an dieser Stelle Folgendes gesagt:

Zu 1.: Es wurde kein (mündlicher) Vertrag geschlossen.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Hierzu bedarf es einer Willenserklärung Ihrerseits. Da ein mündlicher Vertragsschluss schwer nachweisbar ist, müsste der Anbieter dies aufgezeichnet oder anhand eines Zeugen beweisen können. Ohne Ihre Zustimmung, darf jedoch nichts aufgezeichnet oder mit einem Zeugen bewiesen werden.

Das OLG München (Az: 6 U 2084/18) sah die Weitergabe persönlicher Daten durch den Verbraucher als Einwilligung zum Abschluss eines Vertrags an. Dieses Urteil belegt, dass die rechtliche Einschätzung, ob ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, nicht trivial ist.

In vielen Fällen werden Sie dieses Argument anführen können.

Zu 2.: Der Werbeanruf war unzulässig

Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn Sie sich im Vorherein hierzu bereit erklärt haben. Zudem muss das Einverständnis auf transparente Weise im Vorhinein erteilt worden sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dürfte auch dies schwierig für den Anbieter zu beweisen sein. Unerfreulicherweise sind Verträge, die durch unzulässige Werbeanrufe zustande gekommen sind, jedoch nicht automatisch nichtig.

In vielen Fällen werden Sie dieses Argument anführen können.

Zu 3.: Der Grund für den Anruf wurde verschleiert

Zahlreiche Verbraucher berichten, dass der Anrufer einen falschen Grund für den Anruf genannt hat, sich für ein anderes Unternehmen ausgegeben hat, falsche Vertragsdetails genannt hat etc. Diese Maßnahmen dienen den Anrufern, die Aufmerksamkeit und das Vertrauen des Verbrauchers zu erhalten.
Den Vertrag können Sie dann zusätzlich wegen Täuschung anfechten. Hier ist jedoch zügiges Handeln erforderlich.

In den allermeisten Fällen werden Sie dieses Argument anführen können.

Zu 4.: Widerrufs-Formular fehlt oder genügt nicht den formalen Anforderungen

Erst nachdem Sie eine Belehrung zu Ihren Widerrufsrechten sowie ein formal einwandfreies Widerrufs-Formular erhalten haben, läuft Ihr 14-Tätiges Widerrufsrecht. Die genauen Anforderungen an das Widerrufs-Formular liste ich im Antwortschreiben für Sie auf.

In vielen Fällen werden Sie dieses Argument anführen können.

Zu 5.: Es liegt dem neuen Versorger keine Vollmacht für die Kündigung des Altvertrags vor

Der neue Anbieter darf nur dann den Vertrag mit dem alten Anbieter aufkündigen, wenn Sie ihm eine Kündigungsvollmacht erteilt haben. Diese Kündigungsvollmacht muss in Textform vorliegen. Einige Anbieter haben versucht, Verbrauchern während des Telefonats eine derartige Kündigungsvollmacht zuzusenden. Diese bedarf allerdings spezifischer Anforderungen.

Auch wenn keine Kündigungsvollmacht vorlag, ist Ihr Vertrag gekündigt und kann nicht nachträglich reaktiviert werden.

In den meisten Fällen werden Sie dieses Argument anführen können.

Zu 6.: Der neue Anbieter ist seinen Informationspflichten nicht (vollständig) nachgekommen.

Ihr neuer Anbieter muss Sie vollständig über die Vertragsdetails informieren (z.B. Preise, AGBs und Konditionen).

In einigen Fällen werden Sie dieses Argument anführen können.

Zu 7.: Die Vertragslaufzeit ist unzulässig.

Nur unter speziellen Anforderungen darf der Vertrag länger als 24 Monate betragen.

Wenn die Vertragslaufzeit länger als 24 Monate beträgt, werden Sie dieses Argument sehr wahrscheinlich anführen können.

 

VI. Anhang

a) ausgewählte Gerichtsurteile zu untergeschobenen Verträgen bei Strom und Gas

Landgericht Karlsruhe (AZ 10 O 156/17):
Die Stadtwerke Pforzheim haben Auftragsbestätigungen versendet, auch wenn Verbraucher nur Informationsmaterialien versendet haben. Zudem wurden den Kunden nur Verträge mit einer Laufzeit von 36 Monaten angeboten, ohne dass der Verbraucher auch kürzere Laufzeiten hätte wählen können. Der Energieversorger wurde verurteilt, beides zu unterlassen.

Oberlandesgericht München (6 U 2084/18):
Die PST Europe Sales hat ohne eine Kündigungsvollmacht in Textform vorweisen zu können die Alt-Verträge von Verbrauchern gekündigt. Zudem hat das Unternehmen den Widerruf von Verbrauchern ignoriert und den Vertrag dennoch bestätigt. Das Unternehmen wurde in beiden Fällen auf Unterlassung verklagt. Dass das Unternehmen vorsätzlich Verträge untergeschoben hat, konnte dagegen aus Beweisgründen nicht nachgewiesen werden.

Landgericht Berlin gegen Voxenergie (AZ 15 O 170/17):
Voxenergie wurde verklagt, Kündigungen ohne Vollmacht sowie unerlaubte Werbeanrufe zu unterlassen.

Landgericht München I (AZ 37 O 5551 / 17 sowie 37 O 5550 / 17):
Mivolta wurde aufgrund der Verwendung einer formal fehlerhaften Widerrufsbelehrung und aufgrund unerlaubter Werbeanrufe verklagt.

b) Wie sind untergeschobene Verträge in Deutschland überhaupt möglich?

Wenn ein Verbraucher z.B. über Verivox einen neuen Vertrag abschließt, erteilt dieser zugleich auch eine Kündigungsvollmacht für den neuen Anbieter. Nur mit dieser Kündigungsvollmacht darf der neue Anbieter den bestehenden Vertrag im Namen des Verbrauchers kündigen.

Bei Strom- und Gasverträgen gibt es eine Besonderheit in Deutschland: Da der Anbieterwechsel in Deutschland stark automatisiert ist und der Informationsaustausch über ein spezielles elektronisches System erfolgt, wird das Vorhandensein einer Kündigungsbestätigung i.d.R. nicht überprüft. Stattdessen versichern die Energieversorger sich gegenseitig zu, dass eine Kündigungsbestätigung in Textform vorliegt. Würde der bestehende Energieversorger die Übersendung der Kündigungsbestätigung verlangen, müsste das automatisierte System unterbrochen werden und der Prozessablauf wäre gestört.

Eine weitere Besonderheit ist, dass für einen Wechsel des Strom- oder Gasanbieters relativ wenige Daten notwendig sind, und schon kann man für jemanden anderes einen Anbieterwechsel in Ihrem Namen durchführen. Beispielsweise kann jemand anderes bereits mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und mit der Nummer Ihres Strom- oder Gaszählers ein Vertrag auf Ihren Namen abschließen. Dies dient ebenfalls der Automatisierung des Wechselprozesses.

c) Prävention: Wie kann ich mir zukünftig diesen Ärger ersparen?

Die Verbraucherzentrale vermutet, dass mit Verbraucherdaten gehandelt wird. Es besteht somit die Gefahr, dass Sie erneut Opfer eines untergeschobenen Vertrags werden.

Weil nur relativ wenige Daten notwendig sind, damit jemand anderes einen Strom- oder Gasvertrag in Ihrem Namen abzuschließen kann, sollten Sie insbesondere Ihre Zählernummer niemanden verraten. Auch mit Ihren anderen persönlichen Daten (Telefonnummer, Name, Anschrift etc.) sollten Sie sorgsam umgehen. Übermitteln Sie persönliche Daten nur, wenn es unbedingt notwendig ist und vermeiden Sie Gewinnspiele. Sehr häufig wurden Verbraucher mit einem angeblichen Gewinn überrede, persönliche Daten für die Auszahlung preis zu geben. Vermeiden Sie zudem „Ja“ zu sagen. Es gibt Betrugsmaschen, da werden Verbraucher Fragen gestellt, wie z.B. „Hören Sie mich?“. Wenn der Verbraucher mit „Ja“ antwortet, haben die Gauner die Gespräche geschickt zusammengeschnitten, so dass ein angeblicher Vertragsabschluss zusammengestellt wurde. Werbeanrufe sind in Deutschland verboten, außer Sie haben solchen Anrufen im Vorfeld zugestimmt. Wenn Sie keine Werbeanrufe wünschen, dann legen Sie auf.

**Quelle: Verbraucherzentrale (2018): Ungewollte Wechsel auf dem Strom- und Gasmarkt – Eine Untersuchung des Marktwächters Energie.

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit untergeschobenen Verträgen gemacht?

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54 Kommentare

  1. Hab einen werbeanruf angeblich von verbraucherzentrale bekommen..dtrom wäre günstig bei maxximo strom 97 euro monatlich ‚hab gesagt sie sollen mir schrieftliches angebot zudenden’was kam ??? Ein stromvertrag über 2 jahre mit einer Summe von 229 euro monatlich ‚mehr als das doppelte wie angeboten’hab per post den wiederruf versendet ’nach 2 monaten kam 2 schreibe n zu meinem angeblichen Stromvertrag.Heisst mein wiederruf wurde ignoriert .toll jetzt hab ich 2 jahresvertrag mit doppelten stromkosten’ich weiss nicht wie ich das von meiner kleinen Rente zahlen soll.

  2. Guten Abend,
    ich habe momentan Ärger mit Prima Strom.
    Im Sommer erhielt ich einen Anruf von Prima Strom und lies mich zu einem Anbieterwechsel überreden. Man sagte mir das ich alles nochmal schriftlich erhalten würde, was aber kam waren mehrmalige Aufforderungen die letzte Rechnung meines Voranbieter zu zusenden, den Antrag für den Haushaltsschutzbrief und weitere Anrufe wo ich den Anbieter wechseln sollte. Bei jeden Anruf habe ich auf die noch fehlenden Unterlagen hingewiesen und habe die Gespräche schnell beendet. Der schriftliche Vertrag ist bis heute nicht da.
    Am 16.12.22 erhielt ich dann eine Terminbestätigung das ab 02.01.23 Prima Strom mein neuer Anbieter ist.
    Ich soll einen Abschlag in Höhe von 217,00 EUR zahlen, bei meinem Voranbieter lag der Abschlag bei 53,00 EUR.
    Darauf schrieb ich am 27.12.22 den Widerruf und auch die Einzugsermächtigung habe ich widerrufen, am 05.01.23 bekam ich ein Schreiben das der Widerruf nicht fristgerecht wäre, der Auftrag wäre inzwischen bearbeitet und könne nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das stellte ich mit einer Mail am 06.01.23 richtig, für mich beginn die Widerrufsfrist mit erhalt der Terminbestätigung, auch haben Sie trotz Widerruf den ersten Abschlag von meinem Konto abgebucht.
    Nun warte ich noch auf die Antwort von Prima Strom und hoffe da heile wieder raus zu kommen.
    Freundlichen Gruß
    Elke Kreimeyer

  3. Hallo, bin ebenfalls auf voxenergie reingefallen. Ich dachte spreche mit meinem Energieversorger. Habe mich bequatschen lassen. Das war im März 2022. Mein Vertrag mit meinem alten energieversorger wurde zum 30.12.2022 gekündigt. Im Juli 2022 bekam ich Nachricht von Voxenergie das sich auf Grund der aktuellen Lage der Stromeinkauf verteuert. Ich habe mir nichts bei gedacht, weil alles so unsicher war. Ich den Medien wurde jeden Tag was anderes erzählt. Ich war der Meinung das wird alles noch angepasst. bis mir vor 4 Wochen klar wurde, Ich hätte schon im Juli kündigen müssen. Das war nicht nur eine Ankündigung, das ist meine monatliche Abrechnung. Naiver weise habe ich jetzt versucht aus dem Vertrag zu kommen, was natürlich abgelehnt wurde. Habe aber dafür ein Schreiben (10.12 22 bekommen, das ab 01.01.2023 jeden Monat 167,– Strom eingezogen wird. Ich kann mich nur noch erschießen, das kann ich mir nicht leisten. Aber ich komme auch nicht mehr aus dem Vertrag für 24 Monate.

  4. Hallo Guten Tag
    Ich habe leider einen Vertrag mit voxenergie abgeschlossen. Allerdings haben wir uns da auf einen völlig anderen Abschlag im Monat geeinigt
    Bis November war ich bei eon da bezahlte ich 68 Euro im Monat . Ende November bekam ich die Endabrechnung und bekam sogar 47 Euro zurück.
    Im Dezember bekam ich von voxenergie den ersten Abschlag in Höhe von 320 Euro das soll ich jetzt jeden Monat zahlen. Ich bin Rentnerin mit einer kleinen Rente
    Ich habe bei voxenergie angerufen da teilte man mir mit, dass sei alles korrekt da die Preise gestiegen sind und ich doch Neukunde wäre. Ich weiß nicht mehr weiter ich hatte nur noch 300 Euro jetzt bin ich sogar in minus. Ich weiß nicht was ich machen soll ich kenne mich da auch nicht aus, kann mir bitte jemand helfen

  5. Hallo, Herr Moeschler,
    ich bin auch über einen Anruf auf Primastrom hereingefallen und möchte neben einem Widerruf per E-Mail auch noch per Einschreiben widerrufen. Könnten Sie mir bitte auch ein Musterschreiben zusenden?
    Vielen Dank!
    Liebe Grüße
    Brigitte Kemptner

    1. @Brigitte Kemptner

      Ich bin zwar nicht Herr Moeschler, aber vielleicht hilft Ihnen vorab schon mal der Hinweis weiter, dass sich das Widerrufsschreiben hier im Forum findet unter „Häufige Probleme mit Primastrom – und wie Sie sich wehren“. Klicken Sie dort „Widerrufsvorlagen“ an. Dann gelangen Sie zum genannten Musterschreiben. Dieses können Sie für alle Versorger, damit auch Primastrom verwenden.