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Voxenergie Erfahrungen: Verbraucherbeschwerden

Bewertungen auf Trustpilot bestätigen, dass viele Verbraucher unzufrieden sind mit Voxenergie. 95% der Verbraucher geben Voxenergie die schlechteste Note „Ungenügend“ (Stand: 07.03.2022). Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Voxenergie haben, sollten Sie sich die Beschwerden auf de.reclabox.com durchlesen.

Viele der Beschwerden auf de.reclabox.com und Trustpilot hängen mit ignorierten Vertragskündigungen und Widerrufe zusammen (Abruf: 07.03.2022):

Zu diesen und weiteren Problemen finden Sie hier praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten:

Werbeanrufeunerwünschte Verträge
Widerruf / Kündigungverweigert oder ignoriert
KündigungKündigung ignoriert
Preis-Erhöhungstarke Erhöhung, nicht mitgeteilt
Abschlag-Erhöhungstarke Erhöhung, nicht mitgeteilt

I. unerwünschte Anrufe & Verträge

Betroffene Verbraucher beschweren sich, dass sie gegen ihren Willen angerufen, sogar getäuscht und zu einem Vertrag überredet wurden. Daraufhin erhalten die Betroffenen eine Vertragsbestätigung sowie ein Verlängerungsangebot. Kunden, die dies unterschreiben, binden sich weitere 2 Jahre an das Unternehmen.

Betroffene Kunden berichten mir, dass sie kein Widerrufsformular erhielten. In den Auftragsbestätigungen, die mir zugesendet wurde, finde ich auch keine solches Formular.

Ein solches Formular muss auf Papier oder in einer E-Mail bereitgestellt werden (siehe §312g II, S. 2 BGB i.V.m. Art 246a §1 II Nr. 1, §4 III EGBGB; Landgericht Köln, Az. 84 O 96/19). Die Einhaltung der in §312h BGB vorgeschriebenen Textform erfordert gemäß 3126b BGB das Vorliegen einer lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und diese per E-Mail oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurde.

II. drastische Preiserhöhungen

Betroffene Verbraucher beschweren sich, dass in der Auftragsbestätigung und wenige Monate später die Preise drastisch erhöht wurden. Hiergegen können Sie sich wehren.

Wenn Ihnen die Preise in der Auftragsbestätigung erhöht wurden, dann fechten Sie bitte den Vertrag als Ganzes an (siehe oben).

Wenn Ihnen die Preise in einem Schreiben wie dem unten stehenden erhöht wurde, dann sollten Sie der Preiserhöhung widersprechen. Die Preiserhöhung ist versteckt und sehr hoch. Teilweise wurden die Preise auf über 100 Cent/kWh erhöht.

III. drastische Abschlagserhöhungen

Häufig bemerken betroffen Kunden als erstes die Abschlagserhöhungen. Diese gehen einher mit einer Preiserhöhung. Um die Abschlagserhöhung anzufechten, müssen Sie daher die Preiserhöhung anfechten.

Abschlagserhöhungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn

  • Eine Preiserhöhung vorgenommen wurde oder
  • Ihr Verbrauch sich erhöht hat

Wenn Sie einer Preiserhöhung widersprochen

Unterjährige Verbrauchsschätzungen von Voxenergie sind unzulässig.

In manchen Fällen berichteten Kunden mir, dass Abschlagserhöhungen ohne eine Preiserhöhung einherging. Dies ist unzulässig.

Voxenergie-Abschlagserhöhung

IV. Jahresabrechnung fehlt / falsch

Es kommt vor, dass Voxenergie nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.

Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.

Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu viel zahlen. Überprüfen Sie Ihre Abrechnung ganz einfach mit Hilfe meines Berechnungstools, das ich Ihnen auf dieser Seite bereitstelle. Die häufigsten Fehler sind falsche Zählerstände, falsche Preise und nicht berücksichtigte Abschlagszahlungen. Folgen Sie danach dem Lösungsweg.

G. Guthaben nicht ausgezahlt

Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen nach erhalt der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden.

Wenn Voxenergie die Frist nicht eingehalten hat, dann sollten Sie mahnen. Nutzen Sie dieses Musterschreiben.

H. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden

Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird (z.B. durch Umzug oder Vertragsauflösung), soll verlangt Voxenergie in einigen Fällen, dass die Grundgebühr bis Vertragsende weiter gezahlt werden soll. M.E. ist dies nicht zulässig! Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Kunden haben derartige Zusatzkosten bereits abwehren können.

I. Mahnungen

Teilweise setzt Voxenergie die Kunden mit Mahnungsschreiben wie diesem unter Druck. Lassen Sie sich nicht verunsichern.

Mahnung Voxenergie
F) Mahnung nach Widerspruch

Wenn Sie von Voxenergie gemahnt werden, dann sollten Sie diesen Hinweisen folgen. Wichtig ist, dass Sie Zahlungen nur nach einer Mitteilung an das Unternehmen (inklusive Begründung) verweigern oder zurück buchen lassen.

Mahnungen abzuwehren ist besonders schwierig. Hier sollten Sie sich Rat holen, wenn Sie unsicher sind. 

J. Haushaltsschutzbrief – Preiserhöhung abwehren

Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben im Reiter „Hilfe“ unter der Überschrift „Preiserhöhungen“. Dieses müssen Sie nur noch geringfügig an Ihre spezifische Situation anpassen.

Seit 2020 beschweren sich Verbraucher über Zusatzkosten für einen Haushaltsschutzbrief, der zusammen mit einem Strom- oder Gastarif abgeschlossen wurde. Solche Haushaltsschutzbriefe kenne ich von Extraenergie. Die Stiftung Warentest (Quelle) und ich sehen den Mehrwert solcher Haushaltsschutzbriefe als sehr gering an, da da viele Leistungen z.B. durch die Hausratsversicherung etc. abgedeckt sind. Auch über den Haushaltsschutzbrief der Extraenergie haben sich Verbraucher beschwert. Die Verbraucher bemängelten, dass die Vertragsdetails versteckt waren und die Kündigung erschwert wurde, weil die Kündigungsfrist länger als die der Strom- und Gasverträge waren. Aus diesem Grund haben viele Verbraucher zu spät den Haushaltsschutzbrief gekündigt.

Verbraucher berichten, dass deren Beschwerden aufgrund versteckter oder überzogener Preiserhöhungen zunächst ignoriert oder mit Standard-E-Mails abweisen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen auch gerne eine praxiserprobte Vorgehensweise zukommen lassen, wie Sie Ihre Beschwerde mit weniger Zeitaufwand und besseren Ergebnissen durchsetzen können. Die folgenden Bewertungen – die Sie auch auf Google Maps einsehen können – belegen die Wirksamkeit der Muster-Antwortschreiben und meiner praxiserprobten Vorgehensweise, die anbieter-übergreifend verwendbar ist. 

Der Fall: Haushaltsschutzbrief als kostenloser Zusatz beim Vertragsangebot

Die zuvor erwähnte Verbraucherin erhielt bei der Vertragsbestätigung einen kostenlosen Haushaltsschutzbrief zum Strom- oder Gasvertrag dazu. Da viele Leistungen versprochen werden und der Kunde viel Geld sparen kann, nahm sie das Angebot stillschweigend an. Voxenergie zeigt in seinem Schreiben auch keine Möglichkeit auf, wie die Verbraucherin den Haushaltsschutzbrief hätte ablehnen können. Stattdessen wird mehrfach dargelegt, dass der Haushaltsschutzbrief kostenlos ist  – 0,00 € anstatt 9,99 € / Monat. Im Schreiben wird ferner suggeriert, dass der Verbraucher in 5 Jahren somit einen Bonus i.H.v. 599,40 € erhält. 

Versteckte Preiserhöhung

In der Vertragsbestätigung wurde noch angegeben, dass der Verbraucher 0,00 € anstatt 9,99 € pro Monat zu zahlen habe. 1,5 Monate nach Vertragsbeginn erhielt die Verbraucherin ein Schreiben, in dem eine Preiserhöhung auf 13,95€ pro Monat versteckt mitgeteilt wird.

Das Schreiben hat den Betreff „Preis und Vertragsinformationen“. Somit wird kein Hinweis auf eine Preiserhöhung gegeben. In dem ganzen Schreiben werden die Strom-Preisbestandteile detailliert dargelegt. Da die Verbraucherin einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen hat und der Arbeits- und Grundpreis des Stromtarifs sich somit gar nicht verändern kann, enthielt das Schreiben auf den ersten Blick keine relevante Informationen für die Verbraucherin. Sie konnte gar nicht mit einer Preiserhöhung rechnen. Dieser Eindruck wird dadurch bestärkt, dass weder im Betreff noch im Text ist von einer Preiserhöhung die Rede ist. Lediglich in der Tabelle, zwischen den Preisbestandteilen vom Stromtarif wird die Preiserhöhung indirekt in einer Tabelle aufgelistet. Unterhalb der Tabelle – ohne Hervorhebung – wird in einem Nebensatz die Preiserhöhung indirekt erwähnt: „Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, haben wir die Kosten für die Ihren Haushaltsschutzbrief angepasst.“

Lag bei Ihnen eine ähnliche Form der Preiserhöhung vor? Wenn ja, dann wehren Sie sich! Denn aus mehrfacher Hinsicht halte ich diese Preiserhöhung des Schutzbriefes für unzulässig. Weiterführende Details, weshalb ich diese Preiserhöhung für unzulässig erachte, können Sie meinem Muster-Antwortschreiben sowie dieser Seite entnehmen.

2. HILFE BEI PROBLEMEN

I. Vertrag anfechten

Im 1. Schritt sollten Sie widerrufen. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann mahnen Sie. Wird der Widerruf abgelehnt, dann sollten Sie den Vertrag anfechten. Nutzen Sie hierzu meine kostenlosen Musterschreiben.

Bitte versenden Sie den Widerruf per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin)

Zum Öffnen: bitte klicken

Kundennummer: [sofern bekannt]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]

Hilfsweise Bestreiten / Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich rein vorsorglich und hilfsweise alle mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung per E-Mail innerhalb von 14 Tagen zu.
Ich weise darauf hin, dass Sie seit dem 01.10.2016 eine Kündigung per E-Mail oder Fax akzeptieren müssen (§309 Nr. 13 BGB).

Ich bitte um die umgehende Bestätigung meines Widerrufs.

Die Frist wurde eingehalten, weil ich noch keine Vertragsunterlagen erhalten habe und die 14-tätige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ich widerspreche vorsorglich der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person gem. Art 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO. Ich fordere Sie auf, meine bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen (Art. 17 Abs.1 b) DSGVO). Ferner stelle ich klar, dass ich keine Werbeanrufe und -Emails von Ihnen für Strom-, Gas-, Internet- und Telefonie-Tarife wünsche und eine womöglich erteilte Einzugsermächtigung hiermit widerrufe. Hierunter subsumiere ich jegliche Art von Hinweisen auf Tarifangebote. Falls es eine Zustimmung zu Werbeanrufe und Werbe-Emails von mir gab, ziehe ich mein Einverständnis hiermit zurück.

Sollten Sie meinem Löschungsersuchen nicht vollständig nachkommen, fordere ich Sie auf, Ihre Entscheidung mir gegenüber unter Angabe der gesetzlichen Grundlage unverzüglich zu begründen. Hierzu setze ich Ihnen ebenfalls eine 14-tägige Frist.

Viele Grüße
[Ihr Name]

Seit Juli 2021 dürfen Strom- und Gasverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werdenVoxenergie versucht dies zu umgehen, indem sie nach dem Telefonat eine SMS mit der Bitte um Vertragsbestätigung zusenden.

Auch wenn Sie den Vertrag schriftlich bestätigt haben, so ist der Vertrag anfechtbar, denn es fehlt (meines Wissens nach) an einer Widerrufsbelehrung.

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Vertragsdokumente haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn Voxenergie nicht ordnungsgemäß Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt, dann können Sie auch noch nach den 14 Tagen widerrufen.

Schicken Sie die folgende E-Mail-Vorlage an [email protected] und dieses PDF als Einschreiben an voxenergie. Betroffene Kunden berichten, dass voxenergie den Widerruf nicht bearbeitet. In dem Fall sollten Sie mahnen.

Setzten Sie eine 14-tägige Frist.

Kundennummer: [sofern bekannt]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.202x habe ich meinen Widerruf erklärt. Zur Bearbeitung habe ich Ihnen eine Frist gesetzt, die nun ereignislos abgelaufen ist.
Ich fordere Sie erneut auf, meinen Widerruf zu bearbeiten. Hierzu setze ich Ihnen zum letzten Mal eine Frist bis zum xx.xx.202x.

Meine Widerrufsfrist ist nicht abgelaufen, da es an einer ordentlichen Widerrufsbelehrung Ihrerseits fehlte.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname

Wenn voxenergie den Widerruf ablehnt, weil die Widerrufsfrist abgelaufen ist, dann müssen Sie den Vertrag als ganzes anfechten. Fordern Sie hierzu mein kostenloses Musterschreiben an. Sie erhalten zusätzlich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und wertvolle Tipps.

II. Preiserhöhung anfechten

Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Voxenergie.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mindestens 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

Lassen auch Sie Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen!

Kostenlose Prüfung hier beantragen.

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.

Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben der Preiserhöhung widersprechen. Vermutlich lehnt voxenergie Ihren Widerspruch ab. Daher ist es wichtig, dass Sie im 2. Schritt mahnen und dann im 3. Schritt die Schlichtungstelle Energie einschalten.

Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin).

Zum Öffnen: bitte klicken

Arbeitsaufwand: ca. 25 Min.Passen Sie die orangenen Textpassagen an.

Betreff: Verbraucherbeschwerde – unzulässige Preiserhöhung

Vertragsnummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihre Preiserhöhung anfechten:

  1. Die Preiserhöhung war nicht transparent und ist daher nicht wirksam.
  2. Die Preiserhöhung ist überzogen und es fehlt an einer Kalkulationsgrundlage. Daher ist die Preiserhöhung ebenfalls nicht wirksam.
  3. Ich zweifle die Wirksamkeit Ihrer Preisänderungsklausel in Ihren AGBs an.


[liegt bereits eine Schlussrechnung vor, in der die Preiserhöhung enthalten ist? Wenn ja, dann verwenden Sie zusätzlich diesen Passus]

Zudem fordere ich Sie zur Korrektur der Abrechnung auf (sofern eine Nachzahlung gefordert wird, die ohne die Preiserhöhung nicht vorliegen würde, werde ich diese aufgrund meines Widerspruchs vorläufig nicht leisten).

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsgrundlage für die Grundversorgung in diesen Fällen auch für Sonderkunden zutreffen. Ich verweise hierbei auf das Band „Berliner Kommentar zum Energierecht“. Die relevante Passage können Sie auch über diesen Link einsehen: https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20355.msg118047.html#msg118047

Weiterführende Begründungen:

Zu 1.:

Das versendete Schreiben genügt nicht dem §41 (3) EnWG. Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt (es fehlt an einer Berechnungsgrundlage) und weil der alte Preis nicht transparent ins Verhältnis zum neuen Preis gesetzt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) und das OLG Köln (6U 303/19) in seinen Urteilen. Allein deshalb ist die Preiserhöhung bereits unzulässig. Das OLG Köln fordert ferner, dass zur Transparenz auch gehört, auf welche Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) die Preiserhöhung beruht (siehe hierzu auch die später aufgeführte Berechnungsgrundlage von LEW).

Dies sind nur die offensichtlichsten Mängel Ihres Schreibens. Weitere Mängel, die die Preiserhöhung verschleiern, sind z.B.

  • Unpassender Betreff – dieser weist nicht eindeutig auf eine derart starke Preiserhöhung hin
    Das LG Hamburg (Az: 312 O 453/18) urteilte, dass der E-Mail-Betreff eindeutig auf die Preiserhöhung hinweisen muss, um dem §41 (3) EnWG zu genügen.
  • fehlende Hervorhebung der Preiserhöhung.
    Eine Hervorhebung ist jedoch zwingend geboten, wenn nicht ausschließlich Preisinformationen kommuniziert werden (OLG Köln, Az: 6 U 303/19).
  • Sie haben den wahren Grund der Preiserhöhung nicht angegeben. Denn wie ich unter 2. noch darlegen werde, können die von Ihnen aufgeführten Gründe gar nicht die Preiserhöhung erklären. Sie haben somit auch diesbezüglich nicht transparent kommuniziert!

In Summe zeichnet sich das Anschreiben durch zahlreiche Eigenschaften aus, die die Preiserhöhung verschleiern. Diese Unzulänglichkeit wurde bereits in anderen Gerichtsverfahren bemängelt und Gerichte haben dem Verbraucher Recht gegeben (z.B. AG Wennigsen (AZ: 10 C 2/17); AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)); LG Hamburg Az.: 312 O 514/16); LG Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14); OLG Düsseldorf (AZ: I-20 U 37/16); LG Köln (Az: 31 O 329/18)). Regelmäßig mahnt auch die Verbraucherzentrale derartige Preiserhöhungen ab (siehe z.B. hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/preiserhoehungen-in-emails-versteckt-vier-stromversorger-abgemahnt-26002)

Zu 2.:

Der Energieversorger darf (a) seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese (b) auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Mir als Verbraucher muss bei Vertragsabschluss möglich sein zu erkennen, in welchem Umfang spätere Preiserhöhungen auf mich zukommen können. Diesen Grundsatz haben Sie auch in Ihren AGBs verankert: „Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen.“ Zudem sichern Sie zu, dass Sie Kostensenkungen von Kostensteigerungen abziehen. Diesen Grundsatz können Sie nur erfüllen, wenn Sie eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage aufstellen, die Sie ja ohnehin Ihrem Kunden mitteilen müssen (siehe „Zu 1“ à BGH (VIII ZR 247/17)) und wenn Sie nicht willkürlich Ihre Preise erhöhen. Beides zweifle ich an, wie nachfolgend begründe:

  • Aus meiner Sicht könnte eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage so aussehen, dass Sie z.B. alle variablen und fixen Kostensteigerungen (z.B. Steuern und Energiebeschaffungspreise; in Summe 2 Cent / kWh) und alle fixen Kostensteigerungen (z.B. Anstieg Kundenverwaltungskosten pro Kunde um 1 €) auflisten und im gleichen Verhältnis den Arbeitspreis (also auch um 2 Cent / kWh) und den Grundpreis (also um 1 €) erhöhen.

Seriöse Strom- und Gasanbieter stellen eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage auch in Sonderverträgen bereit, bei der die Preiserhöhung vollständig erklärt wird: Beschaffungskosten, Alle Umlagen etc.

Da dies bei Ihnen nicht gegeben ist, vermute, dass Sie Ihre Preise willkürlich erhöht haben. Meine Befürchtung wird durch b) bestätigt.

  • Ferner dürfen Sie nur Kostensteigerungen weitergeben – Sie dürfen aber nicht Ihren Gewinn nachträglich steigern. Ich verweise dabei auf Ihre eigenen AGBs (Sie verpflichten sich Preiserhöhungen nach billigen Ermessens vorzunehmen und nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren; Sie verpflichten sich sowohl kostensteigende als auch kostensenkende Preiskomponenten zu berücksichtigen etc.) und auf die ständige Rechtsprechung des BGH  – siehe bspw. https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20355.msg118047.html#msg118047  – Auszug:

„…berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen OHNE ERZIELUNG EINES ZUSÄTZLICHEN GEWINNS an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam.“
Die Höhe der Preiserhöhung lässt vermuten, dass Sie die Preise entgegen Ihrer AGBs nicht anhand der Kostensteigerungen vornehmen. Dies möchte ich nachfolgend begründen.

In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine xx%ige Erhöhung des Grundpreises von xx € auf xx € und eine xx%ige Erhöhung des Arbeitspreises von xx Cent/kWh auf xx Cent/kWh. Auch wenn Ihre Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so bezweifle ich, dass Ihre Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind und Ihre Preiserhöhung der Billigkeit (§315 I BGB) entspricht.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssten Sie die Billigkeit der Preiserhöhung inklusive einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage nachweisen. Ich fordere Sie hiermit auf, die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer Preiserhöhung anhand einer nachvollziehbaren und prüffähigen Kalkulationsgrundlage nachzuweisen. Ich bitte Sie zudem auf, Ihrer Pflicht nachzukommen und Kopien der für die Preisberechnung relevanten Dokumente mir zukommen zu lassen. Ich würde gerne selber überprüfen, ob die Kostensteigerungen durch Ihre eigenen AGBs gedeckt sind und Sie tatsächlich nur die Kostensteigerungen weitergeben.

Zu 3.:

Die Klauseln müssen den Anlass und den Modus der Änderung der Entgelte transparent darstellen, so dass der Verbraucher mögliche Änderungen der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien absehen kann. (EuGH Az. C-359/11 und C-400/11; C-92/11). Der Verbraucher muss also einschätzen können, mit welchen Preisänderungen er rechnen darf/muss. Der BGH fordert ferner den Kunden aufzuklären, dass der Versorger die Pflicht hat, Kostensenkungen genauso wie Kostenerhöhungen nach den gleichen Maßstäben an den Kunden weiterzugeben (VIII ZR 225/07 Rn 23). 

Wenn ich mir Ihre AGBs anschaue, so habe ich ernste Zweifel, ob all diese Anforderungen erfüllt sind. Selbst wenn Ihre AGBs diesen Anforderungen genügen, so habe ich unter 2. dargelegt, dass Sie diesen hier aufgeführten Anforderungen nicht nachgekommen sind.

FAZIT:

Ihre Preiserhöhung verstößt gegen das Gesetz und gegen Ihre eigenen AGBs, weil die Preiserhöhung versteckt mitgeteilt wurde, es an einer Berechnungsgrundlage offensichtlich fehlt (diese hätte mir auch aufgezeigt werden müssen!) und Sie ihren Gewinnanteil nachträglich steigern wollen. Auch Ihre Preisänderungsklausel ist wahrscheinlich nicht wirksam. Vor diesem Hintergrund ist die Preiserhöhung unzulässig. Ich fordere Sie hiermit auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen. 

Sollten Sie aufgrund dieses Sachverhalts die Abschlagszahlungen erhöht haben, fordere ich Sie auf, dies zurückzunehmen.

Für meine Forderungen setzen ich Ihnen eine 14-tätige Frist (xx.xx.2023)

Wenn Sie meiner Forderung nicht vollkommen nachkommen möchten, fordere ich Sie auf, die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung zu begründen und auf meine Argumente einzugehen. Tun Sie dies nicht, sehe ich mich in Recht und werde mich auf Kompromissangebote etc. nicht einlassen.

Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Nicht-Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich der Preiserhöhung widersprochen. Ihre Argumente sind nicht stichhaltig. Bitte gehen Sie auf meine Gründe in dem Schreiben ein. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,

Arbeitsaufwand: ca. 50 Min.

Wenn Sie zu keiner Lösung kommen, dann können Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist für Sie kostenlos. Für Ihren Anbieter ist diese kostenpflichtig. Da die Kosten für Ihren Anbieter steigen, je länger die Schlichtungsstelle vermittelt, rechne ich mit einem schnellen Nachgeben von Ihrem Anbieter. Textvorlagen finden Sie bei der zuvor verlinkten Seite.

III. Abschlagshöhung anfechten

In den allermeisten Fällen liegt eine Preiserhöhung vor. Diese müssen Sie anfechten, damit die Abschlagserhöhung zurückgenommen wird (siehe vorheriger Abschnitt). Nur wenn keine Preiserhöhung vorliegen sollte, folgen Sie bitte diesen Hinweisen.

Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Voxenergie nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin).

Zum Öffnen: bitte klicken

Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Voxenergie nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (voxenergie – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin).

MUSTERSCHREIBEN:

Betreff: Verbraucherbeschwerde – unzulässige Abschlagserhöhung

Vertragsnummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihre Abschlagserhöhung anfechten:

Sie dürfen den Abschlag nur bei einer Preiserhöhung oder einer Verbrauchserhöhung proportional anheben. Beides liegt aus meiner Sicht nicht vor.

Sollten Sie mir eine Preiserhöhung zugesendet haben, so bitte ich Sie, mir diese erneut zwecks Prüfung zuzusenden.

Ich fordere Sie auf, die Abschlagserhöhung zurück zu nehmen. Hierzu setze ich Ihnen eine 14-tätige Frist zum xx.xx.2023.

Viele Grüße

Schritt 2: Mahnung

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich der Abschlagserhöhung widersprochen. Bitte gehen Sie auf meine Gründe in dem Schreiben ein. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,

Schritt 3: Schlichtungsstelle

Wenn Sie zu keiner Lösung kommen, dann können Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist für Sie kostenlos. Für Ihren Anbieter ist diese kostenpflichtig. Da die Kosten für Ihren Anbieter steigen, je länger die Schlichtungsstelle vermittelt, rechne ich mit einem schnellen Nachgeben von Ihrem Anbieter. Textvorlagen finden Sie bei der zuvor verlinkten Seite.

IV. Jahresabrechnung fehlt / falsch

Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.

Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.

Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu viel zahlen. Überprüfen Sie Ihre Abrechnung ganz einfach mit Hilfe meines Berechnungstools, das ich Ihnen auf dieser Seite bereitstelle. Die häufigsten Fehler sind falsche Zählerstände, falsche Preise und nicht berücksichtigte Abschlagszahlungen. Folgen Sie danach dem Lösungsweg.

V. Guthaben nicht ausgezahlt

Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen nach erhalt der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden.

Wenn Voxenergie die Frist nicht eingehalten hat, dann sollten Sie mahnen. Nutzen Sie dieses Musterschreiben.

VI. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden

Wehren Sie sich, wenn Ihr Anbieter nach der Kündigung verlangt, dass Sie weiterhin die Grundgebühr bezahlen sollen. M.E. ist dies nicht zulässig! Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Kunden haben derartige Zusatzkosten bereits abwehren können.

VII. Mahnungen

Wenn Sie von Voxenergie gemahnt werden, dann sollten Sie diesen Hinweisen folgen. Wichtig ist, dass Sie Zahlungen nur nach einer Mitteilung an das Unternehmen (inklusive Begründung) verweigern oder zurück buchen lassen.

Mahnungen abzuwehren ist besonders schwierig. Hier sollten Sie sich Rat holen, wenn Sie unsicher sind. 

Bitte kontaktieren Sie voxenergie nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.

Adresse: Voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 –
12107 Berlin

Tel.: 030 / 209953200
Fax: 030 / 209953201

[email protected]

Widerrufen Sie. Hilft dies nichts, müssen Sie den Vertrag anfechten. Die kostenlosen Musterschreiben finden Sie im Reiter „Hilfe“.

Sie haben eine 14-tägige Widerrufsfrist nach Erhalt der Vertragsunterlagen. Da vermutlich auch bei Ihnen keine Widerrufsbelehrung vorliegt, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu 1 Jahr.

Bitte folgen Sie der Anleitung im Reiter „Hilfe“. Dort finden Sie ein kostenloses Musterschreiben und eine Anleitung.

Vermutlich liegt eine Preiserhöhung vor. Diese müssen Sie anfechten. Prüfen Sie bitte, ob Sie ein Schreiben mit einer Tabelle und Preisen zugesendet bekommen haben.

Kunden berichten, dass sie Angebote mit einem Arbeitspreis i.H.v. ca. 42 Cent/kWh erhalten haben. Danach erhielten sie aber Verlängerungsangebote i.H.v. ca. 62 Cent/kWh.

Über Voxenergie gibt es viele Beschwerden. Gegen Voxenergie klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Voxenergie als nicht empfehlenswert ein.

Voxenergie bietet Strom-, Gas-, Telefon- und DSL-Verträge an. Es gibt zahlreiche Beschwerden. Voxenergie gehört zur Primaholding.

Solange Voxenergie Sie als Kunden behandelt, wird der Wechsel zu einen neuen Anbieter scheitern. Daher ist es wichtig, dass Sie eine Widerrufs- / Kündigungsbestätigung erwirken!

Dann schreiben Sie bitte einen Kommentar und stellen Sie dort Ihre Frage ein. Ich werde diese beantworten.

Wechseln Sie zukünftig sicher zu einen seriösen Anbieter

Sie sollten zukünftig nicht mehr auf derartige telefonische Anrufe reagieren. Schließen Sie Verträge online und schriftlich an.

Sie können erst den Anbieter wechseln, nachdem Sie erfolgreich nowenergy gekündigt haben. Achten Sie darauf, dass Sie eine Kündigungs-/ Widerrufsbestätigung erhalten. Andernfalls werden alle Ihre Wechselversuche scheitern.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Weiterführende Links:

Autor: Matthias Moeschler; Stand: 02.12.2022
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Voxenergie gemacht?

(bitte beachten Sie: fast alle hier gestellten Fragen lassen sich mit Hilfe der Musterschreiben lösen)

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235 Kommentare

  1. Voxenergie ist eine Firma die nicht nur mit dubiosen Verträge arbeitet sondern auch sich an Fremde Konto bedient. Ich habe nie ein Apbuchungsauftrag erteilt. Trotzendem wurde von meinem Konto Geld abgebucht. Ich habe über meine Bank eine Rückbuchung beantragt. Die ganze Gesellschaft gehört hinter Schloss und Riegel.

  2. Telefonisch war vereinbart 72 Euro im Monat jetzt soll ich 258,72 Euro zahlen habe fristlose gekündigt wegen Vertragsbruch zum 1.1.23 Mal sehen was kommt

  3. Ich habe mit voxenergid sehr schlechte Erfahrungen gemacht und zahle deshalb auch einen hohen Betrag für für Strom. Meine Abschlagzahlung ist monatlich 289,,Euro. Ich habe vorher 84,-Euro monatlich bezahlt. Helfe n sie mir bei diesen Betrügern. An Gas soll ich auch 814,-Euro monatlich zahlen. Was soll ich da machen,ich bin Sozialempfänger. Gisela. Bitte geben Sie mir schnellstmöglich Bescheid.