WEMAG: Preiserhöhung bei Strom – das ist zu tun!

WEMAG: Preiserhöhung zum 1.1.2023

WEMAG erhöht die Strompreise zum 1.1.2023 von 16,56 auf 37,7 Cent/kWh. Die Preiserhöhung wurde transparent kommuniziert. Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht jedoch Hinweise auf formale Fehler [weiterlesen]. Betroffene Kunden sollten prüfen, ob die Preiserhöhung anfechtbar ist und ob der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnt.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 13.12.2022

WEMAG begründet die Preiserhöhung mit den gestiegenen Großhandelspreisen für Strom. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen fällt die Preiserhöhung moderat aus.

Ist Die Preis-erhöhung von WEMAG unzulässig?

Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden, dürfen nicht überzogen sein und müssen auf einer Kalkulationsgrundlage beruhen. Zudem soll ein neues Gesetz der Bundesregierung zur Strom- und Gaspreisbremse überzogene Preiserhöhungen erschweren.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass viele Preiserhöhungen anfechtbar sein dürften.

VENEKO prüft das aufgeführte Schreiben auf formale Fehler. Vermutlich ist Ihr Preiserhöhungsschreiben sehr ähnlich.

Gerne sende ich Ihnen in ca. 1-2 Wochen eine E-Mail zu und teile Ihnen mit, ob und inwiefern das oben aufgeführte Preiserhöhungs-Schreiben gegen formale Vorgaben verstößt. Zudem erhalten Sie eine Anleitung mit Musterschreiben, wie Sie die oben aufgeführte Preiserhöhung anfechten können. Tragen Sie sich hierzu in das Formular ein.

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WEMAG sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie wechseln. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können Sie den neuen Anbieter beauftragen, den Vertrag zum 1.1.2023 zu wechseln.

Bei Sonderverträgen müssen Sie selber sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.01.2023 muss die Kündigung bis zum 31.12. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an WEMAG: [email protected] oder nutzen Sie das Kundenportal von WEMAG.

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.01.2023 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

WEMAG kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift:  WEMAG GmbH & Co. KG – Heidelsteinstr. 17–19 – 36043 Fulda

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