Wie Zählerstand ablesen & mitteilen?

Um die Gas- bzw. Stromrechnung zu erstellen, benötigt Ihr Energieanbieter den Zählerstand. Wenn Sie den Zählerstand nicht mitteilen, wird dieser geschätzt. Daraus resultieren häufig Nachteile für Sie. So lesen Sie den Zählerstand ab und teilen diesen Ihren Netzbetreiber & Energieanbieter mit.

Wer ist derzeit der günstigste Stromanbieter?

Autor: Matthias Moeschler; Stand: 04.06.2022

INHALTSVERZEICHNIS

I. Zählerstand übermitteln: Ihre Pflicht
II. Verbraucherbeschwerden über falsche Zählerstände
III. Überprüfen Sie Ihre Stromrechnung
IV. Schließen Sie verspätete Guthabenauszahlungen im Voraus aus
V. Kontaktmöglichkeiten ausgewählter Stromanbieter

I. Zählerstand übermitteln: Ihre Pflicht!

Wie teile ich den Zählerstand mit?

Viele Netzbetreiber erinnern Ihre Kunden postalisch vor Ablauf des Vertragsjahres, den Zählerstand zu melden. Häufig liegt dem Brief eine Antwortkarte bei, die Sie ausgefüllt zurücksenden können. Den Zählerstand können Sie auch häufig Ihrem Netzanbieter als auch Ihrem Stromversorger online melden, z.B. über ein Kontaktformular, ein Kundenportal oder per E-Mail.

Wie wird der Zählerstand abgelesen?

Strom Zählerstand mitteilen - Zählernummer

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung und Neukunden im Wohnungsübergabeprotokoll. Sie  können selbstverständlich Ihre Zählernummer auch vom Zähler ablesen.

Wichtig ist, dass Sie Ihrem Netzbetreiber die Zählernummer und den Zeitpunkt des Zählerstands neben dem Zählerstand mitteilen. Ihrem Stromanbieter sollten Sie zusätzlich noch ihre Vertragsnummer und Kundennummer mitteilen.

Wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen, wird Ihr Verbrauch geschätzt. Dies führt häufig zu höheren Strom- und Gaskosten und es können aufgrund der Abweichungen zum tatsächlichen Verbrauch zu großen Problemen kommen.

Die Kontaktmöglichkeiten für ausgewählte Stromanbieter sind weiter unten aufgeführt. Bevor Sie den Zählerstand übermitteln, sollten Sie zuvor noch Ihre alte Stromrechnung kontrollieren und eine verspätete Guthabenauszahlung ausschließen.

Wie oft wird Strom abgelesen?

  • Alle 12 Monate sollten Sie Ihren Zählerstand den Netzbetreiber und Ihrem Stromanbieter mitteilen. Wenn keine Ablesung möglich ist oder Sie nicht den Zählerstand mitteilen, wird vom Netzbetreiber eine Schätzung vorgenommen, die zu Ihrem Nachteil sein kann.
  • Bei Umzug in eine neue Wohnung sollten Sie den Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe ebenfalls ablesen.

Wie teile ich den Zählerstand mit?

Ihr Netzbetreiber wird Sie per Brief kontaktieren. Sie können den Zählerstand dann postalisch oder online übermitteln. Wenn Sie den Zählerstand an Ihren Netzbetreiber und an Ihren Energieversorger per E-Mail übermitteln wollen, dann können Sie diese Vorlage verwenden:

Betreff: Zählerstandsmitteilung

Zähler-Nr.: 
Adresse: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
am xx.xx.202x habe ich meinen Zählerstand abgelesen. Zu diesem Zeitpunkt beträgt dieser xxx,x. Ich bitte Sie alles notwendige in die Wege zu leiten, sodass die Rechnungsstellung nicht verzögert wird.

Vielen Dank,
Vorname Nachname

II. Verbraucherbeschwerden über falsche Zählerstände

Verbraucher beschweren sich auf de.reclabox.com u.A. gegenüber immergrün, ExtraEnergie, Eon und Fuxx Sparenergie.

U.A. wird kritisiert, dass in den Abrechnungen falsche Zählerstande angesetzt werden. Wenn Sie Probleme bekommen, dann helfe ich Ihnen auf dieser Seite, sich gegen Ihren Gas- oder Stromanbieter zu wehren!

III. Überprüfen Sie Ihre Stromrechnung

Vergleichen Sie den aktuellen Zählerstand mit dem vor einem Jahr, um den Jahresverbrauch zu ermitteln. Notieren Sie sich den Verbrauch und prüfen Sie diesen auf Plausibilität. Nachdem Sie die Stromrechnung erhalten haben, sollten Sie die Stromrechnung kontrollieren und bei einem falschen Zählerstand diesen Hinweisen folgen. Hierzu stelle ich Ihnen ein Berechnungs-Tool bereit. Kunden von den Stromanbietern, wie z.B. Fuxx Sparenergie (Grüner Funke), immergrün, Voxenergie und Primastrom, bemängelten in der Vergangenheit fehlerhafte Stromrechnungen und /oder falsche Verbrauchsangaben. Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihre Stromrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten.

IV. Schließen Sie verspätete Guthabenauszahlungen im Voraus aus

Gegenüber Anbieter wie immergrün, Eon und Grüner Funke beschweren sich zahlreichen Verbraucher auf reclabox, weil ihr Guthaben nicht fristgerecht ausgezahlt wird. Dies können Sie verhindern, indem Sie bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße“

Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.

V. Kontaktmöglichkeiten ausgewählter Stromanbieter

ExtraEnergie Zählerstand mitteilen

Teilen Sie ExtraEnergie bequem Ihren Zählerstand über das Onlineportal mit.

Stromio / Grünwelt Energie Zählerstand mitteilen

Stromio verfügt ebenfalls über ein Online-Portal, auf dem Sie Ihre Eingaben vornehmen können.

Immergrün Energie Zählerstand mitteilen

Immergrün Energie (rheinische elektrizitäts- und gasversorgung gesellschaft mbh) verfügt seit kurzem über zwei Online-Portale: https://www.immergruen-energie.de/kundenportal/ sowie  http://kundenservice-energie.de/immergruen/. Das zweite Kundenportal erweckt nicht gerade mein Vertrauen. Informativ sind jedoch die dort angegebenen Kontaktinformationen (inklusive der immergrün Telefonnummer).

immergrün Zählerstand melden

Da bei diesem Stromanbieter einige Verbraucher falsche Zählerstände in der Stromrechnung bemängelten, empfehle ich Ihnen, den Zählerstand zusätzlich per E-Mail über [email protected] einzureichen. Auf diese Weise können Sie nachweisen, welchen Zählerstand Sie tatsächlich übermittelt haben.

Grüner Funke Zählerstand mitteilen

Grüner Funke bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Zählerstand auf dem Online-Portal einzutragen. Auch bei diesem Stromanbieter haben Verbraucher in der Vergangenheit falsche Zählerstände in der Stromabrechnung bemängelt. Ich empfehle Ihnen daher den Zählerstand zusätzlich per E-Mail zu überweisen, um den gemeldeten Zählerstand nachweisen zu können.

Voxenergie Zählerstand mitteilen

Auch Voxenergie ermöglicht Ihnen das Online-Portal zu nutzen.

Fuxx Sparenergie Zählerstand mitteilen

Fuxx Sparenergie verfügt über kein Online-Portal. Daher sollten Sie Ihren Zählerstand über das Kontaktformular eintragen.

Enervatis Zählerstand mitteilen

Enervatis verfügt über kein Online-Portal. Allerdings können Sie Ihren Zählerstand bequem über das Kontaktformular mitteilen.

Primastrom Zählerstand mitteilen

Primastrom bietet Ihren dieses Kontaktformular an, um den Zählerstand zu übertragen. Das Unternehmen verfügt über kein Online-Portal.

Strogon Zählerstand mitteilen

Strogon bietet Ihren dieses Kontaktformular an, um den Zählerstand zu übertragen. Alternativ können Sie den Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln. Ein Online-Portal steht hingegen nicht zur Verfügung.

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16 Kommentare

  1. Hallo,
    Leider funktioniert die Webseite von Voxenergie ab dem Zeitpunkt der Registrierung nicht mehr und es ist keine Übermittlung von Daten mehr möglich.
    Zudem gibt es auch keine Empfangsbestätigung per Mail ….
    Um es mal deutlich zu sagen Finger weg von Voxenergie!!!
    Verbraucherschutz hat bereits Klage erhoben!
    Bei mir haben sie versucht (wie bei vielen anderen) Ungerechtfertigt statt veranschlagten Abschlägen Strom und Gas von ca 60€ einmal 225€ und einmal 127€ abzubuchen!!!! Monatlich!
    Ich wohne in einer Wohnung mit nichtmal 50m2
    Verbrecher

  2. Wir werden immer vom Netzbetreiber und vom Stromlieferanten getrennt voneinander (und zu verschiedenen Zeiten) zur Zählerablesung gebeten.
    Die abgegebenen Daten werden dann offenbar nicht miteinander korelliert: Ich habe zum Test schon mal fingierte, implausible Werte angegeben, z.B. ein Wert in Woche 1 an den Netzbetreiber und ein kleinerer Wert ein paar Wochen später an den Lieferanten – das ist keinem aufgefallen!
    Einmal kam die Ablesungs-Aufforderung des Lieferanten ganz kurz nach der des Netzbetreibers, da dachte ich mir „Die kriegen doch den Wert vom Netzbetreiber, da lese ich nicht nochmal ab!“ Aber der Lieferant schrieb noch mehrfache Erinnerungen und sagte mir schließlich, telefonisch, dass sie keinen Zählerstand vom Netzbetreiber bekommen.
    Das System scheint also nicht zu funktionieren.
    Nächstes Mal versuche ich beim Wechsel beim alten Lieferanten einen kleineren Zählerstand anzugeben als beim neuen, so dass ich im Endeffekt weniger zahle (wenn es klappt).

    1. an sich eine interessante idee. funktioniert leider nur bedingt und schlussendlich nicht.
      denn du gibst ja somit einen falschen zählerstand an, was dir spätestens beim auszug auf die füße fallen wird. (wenn man zur miete wohnt)
      aber ebenso bei eigentum. also eigenem grundstück und haus. denn wenn zähler ausgetauscht oder gewartet werden müssen, dabei der zählerstand erfasst wird, darfst du das was du mal weniger gezahlt hast plötzlich mehr bezahlen. was sinnfrei ist, da man davon ausgehen muss, dass strom nicht billiger wird. da ist eine mögliche strafe wegen vorsätzlicher falschangabe noch gar nicht mal mit bedacht.

  3. Hallo,
    Muss mich mein Strom oder Gasanbieter nicht daran erinnern ihm den Zählerstand zu senden? Ich habe vor meinen Umzug immer eine Nachricht vom alten Anbieter bekommen. Nun mit dem neuen nicht mehr und die schätzen meinen Verbrauch jedes Jahr aufs neue. Ich wohne alleine bin höchstens 30 Tage im Jahr zu Hause und habe einen Verbrauch wie eine 4 köpfige Familie die immer da ist.

  4. Habe einen Brief bekommem von Innogy SE vom 17.04.2020
    in dem mitgeteilt wird- Den Zählerstand am 19.03.2020 ablesen und an den Nezbetreiber senden
    Kundennummer x206 0429 335
    Zähler Nr: 717 95 30 213
    Zählerstand am 29.04.2020—168 885 kw/h

  5. Hallo. Gibt es auch für in den Niederlanden stattfindenden Streitigkeiten wegen zB falschen Zählerstand und uneinsichtigen Stromanbieter Hilfe auf dieser Seite?

    1. Ich kenne mich nicht aus, wie das Recht in den Niederlanden ausgestaltet ist. Ich würde IHnen jedoch empfehlen, analog vorzugehen. Meine Vorlagen helfen Ihnen, einen Widerspruch zu formulieren.
      VG
      Moeschler

  6. Nach vielen Jahren bin ich ab dem 01.04. (hoffentlich!) wieder bei den Stadtwerken. Fazit: „Am Anfang konnte man tatsächlich Geld sparen. Aber jetzt ist das eine nervenaufreibende Sache.“ Einige Beispiele:
    – GoldGas und PrimaStrom legen ihre AGBs aus, wie sie es brauchen und verweigern die Kündigung wegen Preiserhöhung.
    – Fuxx erhöht die Preise heimlich, schätzt den Stromverbrauch nach Gutdünken, lehnt sogar die vom Netzbetreiber übermittelten Zählerstände ab. Nach Beschwerde wird das Kundenkonto deaktiviert.
    – Vattenfall liefert nicht nur Strom, sondern saugt zusätzlich die Telefondaten ab.

  7. BEV-Energie den Zählerstand (z.B. Strom) per Mail übermitteln, kann man sich sparen. Eine Lesebestätigung gibt es grundsätzlich nicht und eine Antwort ebenfalls nicht.
    Ich warte seit dem Versorgerwechsel jetzt seit Wochen auf meine Abschlussrechnung, was nicht mit einem eventuellen Nichtvorliegen des Zählerstandes begründet werden kann. Der Netzbetreiber übermittelt diese Daten im Zuge der Marktkommunikation automatisch sowohl an den alten als auch den neuen Versorger. Hier geht es einzig und allein um Verzögerung, Hinhalten und darum, dem Ex-Kunden möglichst viel Ärger zu bereiten.

  8. Hallo, mein Gaslieferant die BEV Energie teilt mir mit das eine Prüfung der zuletzt übermittelten Jahresverbrauchs Prognose nicht bei dem im Vertrag angegebenen 15.000 kWh sondern bei 23.790kWh liegt. Diese 23.790 kWh hat angeblich der zuständige Netzbetreiber die Westnetz GmbH BEV mitgeteilt. Meine letzte Jahresrechnung von den Vereinigten Stadtwerken betrug 12.446kWh! Auch die Jahre zuvor habe ich immer unter 15.000 Kwh gelegen! Ich soll für die Gaslieferungen (August -November) 157,09€ am 22.11.18 nachzahlen. Ab Dezember sollen die weiteren Monate dem voraussichtlichen Jahresverbrauch entsprechend erhöht werden!!! Ich habe die BEV und die Westnetz GmbH angeschrieben und um Richtigstellung gebeten aber noch keine Antwort erhalten.
    Seit vielen Jahren wechsle ich regelmäßig Strom und Gaslieferanten mittels Verivox , aber das ist mir zum ersten Mal passiert.

  9. Hallo zusammen,
    als Kunde bei BEV habe ich mangels Erinnerung durch den Anbieter verpasst, den Zählerstand fristgerecht mitzuteilen. Die Folge war, dass eine überhöhte Schätzung vorgenommen und für das folgende Jahr ein viel zu hoher Abschlag mitgeteilt wurde.
    Auf eine Email mit dem korrekten Zählerstand unmittelbar nach Erhalt der Rechnung erfolgte keine Reaktion. Beim telefonischen Kundenservice verlangte man als „Nachweis“ eine Email mit einem Foto des korrekten Zählerstands. Ich habe den Zählerstand aber jetzt über die automatische telefonische Annahme eingegeben. Wenn nun die Nachzahlung abgebucht werden sollte, lass ich die Buchung erstmal zurückgehen. Mal sehen, ob sie es dann lernen…