13 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Hey Ihr Lieben,
    die Begriffe „Z-Zahl“ und „Brennwert“ sagen mir als Strombezieher nichts.
    Müssen die in der Exel-Tabelle ausschließlich von Gasbeziehern ausgefüllt werden, oder kann ich
    noch was lernen und einer von euch hilft mir diese Werte ausfindig zu machen!?

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.

    1. Stromkunden können bei unter Punkt 4 (in Pos. Zelle E18) von Gas- auf Stromvertrag umschalten, dann verschwinden Z-Zahl und Brennwert. (Damit das funktioniert muss man ggf. erst in der gelben Leiste oben die „Bearbeitung aktivieren“.)

  2. Hallo,

    hat jemand von Grünwelt eine Fax Nummer , das nicht alles per einschreiben gesendet werden muss!

    Ich habe aktuell noch nichts bekommen von Grünwelt! nur die Presse hat mich Informiert!
    Müsste eine Kündigung nicht auch schriftlich an den Endverbraucher gehen?

    Ich habe einen Vertrag über 24 Monate 1.4.2021 mit 18000kwh diese hätte doch der Lieferant einkaufen können?
    im April und Mai waren die kosten noch nicht explodiert!

    Ist ein Börsenpreise eine nicht zumutbare und nicht planbare grösse die dann der Endverbraucher zu tragen hat?
    Warum schließe ich einen Vertrag mit Festpreis ab wenn der dann nur für mich zählt? (bei zu höhen beschaffungspreisen einfach gekündigt wird)

    MFG
    Peter

  3. Eins noch:
    Wieso steht oben „E. nach 6 Wochen: Schadenersatz einfordern“? Welche 6 Wochen sind das?
    Die Dinge sind i.d.R. doch so:
    Tag A: das ist heute
    Tag B: Altvertrag endet
    Tag C: ggf. Grundversorgung endet
    Tag C+1: Neuvertrag beginnt
    Tag D: geplantes Ende Altvertrag (bzw. Mindestlaufzeit)

    Der Grund, warum man mit dem Einfordern von Schadenersatz wartet ist doch, dass man den Verbrauch am/nach Tag D ablesen muss. Also wäre es doch logisch, das Schreiben am Tag D+1 zu verschicken, oder nicht?
    Welche 6 Wochen übersehe ich?

    Im Übrigen ist zu erwarten, dass ein Schreiben bzgl. Schadenersatz ohne Reaktion bleibt. An das, was danach kommt, sollte m.E. noch etwas mehr Fleisch. Die Schlichtungsstelle ist dann das Ende vom Lied?

      1. Sollte der Schadensersatz nicht geleistet werden, dann kann man nach 4 Wochen die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Es ist auch wahrscheinlich, dass eine Musterfeststellungsklage von der Verbraucherzentrale vorbereitet wird. Auf die kann man dann verweisen.

        1. Gibt es eine Quelle für Informationen zu dieser „Musterfeststellungsklage“? (Eigentlich glaube ich nicht daran, dass es so etwas geben wird.)

  4. Vielen Dank für die Anmerkungen, Chris. Sind eingearbeitet.

    Der Blattschutz hat 2 Funktionen:
    Einerseits werden viele Inhalte dieser Seite „geklaut“. Das ist für mich ärgerlich, weil sehr viel Arbeit dahinter steckt.
    Andererseits dient er dazu, Benutzerfehler auszuschließen.

    Ich habe mich entschlossen, nun eine Datei ohne Blattschutz bereitzustellen. Ich hoffe, dass diese Datei nicht woanders im Netz auftaucht.

  5. Wenn man die Excel-Datei direkt verwenden können soll, dann braucht man m.E. das Kennwort um den Bearbeitungsschutz abzuschalten. (Soweit meine Excel-Anfängerkenntnisse.) Man muss das m.E. tun, denn z.B. in Zelle C21 steht immergrün (vermutlich fälschlicherweise statt E15 zu nehmen) fest drin und es kann ja auch ein anderer Firmenname aus dem vertragsbrüchigen Möchtegern-Strom-Kartell zutreffen.
    Ich kann mir gerade nicht erklären, was mittels des Blattschutzes vor wem geschützt werden soll, man kann das Wichtige anscheinend ohnehin sehen. Daher die Frage:: kann man den Schutz nicht einfach entfernen?

    P.S.: Zelle F17 enthält einen Schreibfehler „(oft beträglich die (…)“