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Aktuell ist eprimo der günstigste Stromanbieter.
In den 15 größten Städten Deutschlands ist eprimo 13 Mal der günstigste Stromanbieter.
Der Sondertarif von eprimo kostet zwischen 28 und 32 Cent pro Kilowattstunde.
(Stand: 28.3.2022)
Top Strom-Tarife der 15 größten Städte (bei 3.000 kWh Verbrauch, Stand: 28.3.)
Stadt | Anbieter | Arbeitspreis (Cent/kWh) | Grundpreis (€/Monat) |
---|---|---|---|
Berlin | eprimo | 30,30 | 9,59 |
Hamburg | eprimo | 32,60 | 13,05 |
München | eprimo | 29,14 | 12,62 |
Köln | eprimo | 27,94 | 18,72 |
Frankfurt | eprimo | 31,23 | 8,89 |
Stuttgart | eprimo | 32,51 | 6,53 |
Düsseldorf | eprimo | 29,65 | 7,84 |
Leipzig | eprimo | 29,33 | 12,69 |
Dortmund | eprimo | 29,47 | 15,86 |
Essen | Vattenfall | 37,57 | 12,40 |
Bremen | eprimo | 28,87 | 11,83 |
Dresden | eprimo | 31,86 | 8,83 |
Hannover | eprimo | 30,29 | 9,52 |
Nürnberg | eprimo | 28,87 | 11,78 |
Duisburg | eprimo | 29,32 | 14,38 |
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* Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
** siehe AGB-Studie.
*** siehe Service-Studie.
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Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl):
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
Hallo,
mein Anbieter bezüglich Gas wird in der Liste mit 51 Anbietern als Versorger aufgeführt, bei dem es zu ungerechtfertigten Preiserhöhungen gekommen sein könnte.
Ich hatte bei diesem Versorger ab 01.08.22 eine Preiserhöhung von 6,84 auf 10,46 ct/kWh.
Ab 1.01.23 eine neuerliche Erhöhung auf 15,68 ct/kWh. Alles jeweils Brutto.
Preis scheint mir in Kenntnis anderer Preise nicht übermäßig hoch. Allerdings zwei Erhöhungen innerhalb von 5 Monaten relativieren diese Aussage.
Sehr geehrte Damen/Herren
ich werde am Montag meinen Stromliefervertrag mit Süwag
auf Grund der Preiserhöhungsmitteilung vom 30.11.2022 zum 31.12.2022
im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes per Einschreiben kündigen.
Kann ich schon jetzt ohne vorliegende Kündigungsbestätigung einen neuen
Stromlieferanten beauftragen ?
Was passiert, wenn der bisherige Lieferant die Kündigung nicht anerkennt ?
Wird der Neuvertrag dann storniert ? Ich finde nirgens einen Kommentar
oder eine Antwort auf meine Fragen.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Mit frdl. Grüssen
Heinz Eckert
Hallo Herr Eckert,
in der Regel erhalten Sie vom neuen Versorger ein Begrüßungsschreiben beziehungsweise eine Auftragsbestätigung. Darüberhinaus muss er sie über ihr Widerrufsrecht belehren. Ab dem Tag, an dem diese Belehrung bei Ihnen eingeht, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Widerruf abzusenden. Mit Eingang des Widerrufs beim „neuen“ Versorger ist kein Vertrag zustande gekommen. Sie bleiben dann beim alten Versorger, der ja ihre Kündigung nicht anerkannt hat.
Hallo,
ich habe vor ca. sechs Wochen die Auftragsbestätigung von „nowenergy“ per mail bekommen. Widerrufsrecht Belehrung wurde mit der Datenerfassung per Telefon durchgeführt.
Habe erst jetzt verstanden dass ich einen großen Fehler begangen habe.
Gibt es eine Möglichkeit hier wieder herauszukommen?
BG