Ich habe Zugriff auf ein Sonderkontingent an Stromtarifen. Dadurch kann ich Ihnen diese günstigeren Tarife vermitteln. Sie können sich diese Konditionen bis zu 10 Monate im Voraus sichern!
Top Strom-Tarife der 15 größten Städte (bei 3.000 kWh Verbrauch, Stand: 07.08.)
Stadt
Anbieter
Arbeitspreis (Cent/kWh)
Grundpreis (€/Monat)
Berlin
eprimo
30,30
9,59
Hamburg
eprimo
32,60
13,05
München
eprimo
29,14
12,62
Köln
eprimo
27,94
18,72
Frankfurt
eprimo
31,23
8,89
Stuttgart
eprimo
32,51
6,53
Düsseldorf
eprimo
29,65
7,84
Leipzig
eprimo
29,33
12,69
Dortmund
eprimo
29,47
15,86
Essen
Vattenfall
37,57
12,40
Bremen
eprimo
28,87
11,83
Dresden
eprimo
31,86
8,83
Hannover
eprimo
30,29
9,52
Nürnberg
eprimo
28,87
11,78
Duisburg
eprimo
29,32
14,38
Preise (inkl. aller Steuern und Abgaben) bei einem Verbrauch i.H.v. 3.000 kWh; Preise variieren nach PLZ und Verbrauch; Stand: 07.08.2022; Vergleich auf Verivox, Check24, ENNUX und Stromschalten.
Kundenbewertungen: Überzeugende Tarifangebote & Hilfe vom Experten
5.0
309 Bewertungen
5
302
4
4
3
1
2
0
1
2
Max D. Zellmer
14/07/2022 - Google
Dank der Tipps von Herrn Moeschler sind wir die Kriminellen losgeworden. Sehr zu empfehlen!
Sascha R.
05/07/2022 - Google
Schnelle, kostenlose und erfolgreiche Hilfe. Herzlichen Dank!
Klaus Weber
01/07/2022 - Google
Bietet deutlich günstigere Stromverträge als Verifox oder Check24 an. Auf der Website findet man viel Unterstützung, wenn man vom Stromanbieter über d...[mehr]Bietet deutlich günstigere Stromverträge als Verifox oder Check24 an. Auf der Website findet man viel Unterstützung, wenn man vom Stromanbieter über den Tisch gezogen wird. Die Qualitäts-Liste der Stromanbieter habe ich bei neuen Stromverträgen immer beachtet und seitdem keinen Ärger mehr. Man spürt, dass es um die gute Sache und nicht um Gewinnmaximierung geht, was man heute nicht mehr oft findet.[weniger]
uwe ralf Schmidt
29/06/2022 - Google
Wahnsinn , nur diese Seite erwähnt . Nach 4Tage war alles geklärt. Danke
J
29/06/2022 - Google
Sehr schnelle Unterstützung beim Anbieterwechsel mit guten Vorschlägen zur Preisersparnis. Absolut zu empfehlen!
Regine Ott
22/06/2022 - Google
Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten ...[mehr]Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten Beratung durch Herrn Moeschler konnte ich gut reagieren, wobei mein Fall noch nicht abgeschlossen ist. Jetzt sind wenigstens meine Bauchschmerzen weniger geworden und ich bin zuversichtlich, dass ich mit Herrn Moeschlers Hilfe Erfolg haben werde.Der Mensch ist unbezahlbar und seine selbstlose Hilfe ist einzigartig, zudem sie auch noch kostenlos ist.Vielen, lieben Dank!Ich möchte meine Rezension noch ergänzen. Es sind jetzt 8 Wochen vergangen und ich habe den 1. Teilerfolg erreicht.Ich habe seit Januar große Probleme mit meinem jetzigen Energieanbieter Voxenergie GmbH. Dank der Hilfe durch Herrn Moeschler bin ich aus dem Stromvertrag herausgekommen, was ich ohne seine geduldige, ausführliche und äußerst kompetente Unterstützung nicht geschafft hätte. Dafür nochmals ein riesiges Dankeschön. Auch die Vermittlung an den neuen Anbieter Eprimo ging problemlos, die Empfehlung habe ich ebenfalls von Herrn Moeschler. Erwähnen möchte ich noch, dass alles kostenlos war, auch die Musterschreiben, so eine uneigennützige Hilfe gibt es heute nur noch sehr selten.Ich kann ihn ruhigen Gewissens weiterempfehlen.[weniger]
German Bockelmann
15/06/2022 - Google
Ich hatte Probleme mit meiner Gas und Strom Lieferanten (Preiserhöhungen von mehr als 100%) in NRW. Und Dr. Matthias Moeschler hatte mir viel geholfen...[mehr]Ich hatte Probleme mit meiner Gas und Strom Lieferanten (Preiserhöhungen von mehr als 100%) in NRW. Und Dr. Matthias Moeschler hatte mir viel geholfen. Mit seiner Hilfe konnte ich die Preiserhöhungen wiedersprechen. Ich wünsche ihn alles gutes![weniger]
Gabriele Cohnen
15/06/2022 - Google
Danke nochmal für die gute Zusammenarbeit und nicht den Kopf in den Sand stecken.. Kämpfen lohnt sich weil viel zu viel Gauner heutzutage im Netz unte...[mehr]Danke nochmal für die gute Zusammenarbeit und nicht den Kopf in den Sand stecken.. Kämpfen lohnt sich weil viel zu viel Gauner heutzutage im Netz unterwegs sind[weniger]
Jörg Peter
19/05/2022 - Google
Vielen herzlichen Dank Herr Moeschler für die super tolle Unterstützung. Nur damit Sie es wissen:Sie haben mir gleich 4 Mal bestens geholfen:1. Vermit...[mehr]Vielen herzlichen Dank Herr Moeschler für die super tolle Unterstützung. Nur damit Sie es wissen:Sie haben mir gleich 4 Mal bestens geholfen:1. Vermittlung neuen Gaslieferanten nach Ereignis mit gas.de2. Vermittlung neuer Stromanbieter3. Vorschlag für Anschreiben alter Stromanbieter, da dieser in der Übergangsphase schon erhöhen wollte4. Schadenersatzanspruch bei gas.de gemäß ihrer Vorgaben[weniger]
Thomas Rößler
14/05/2022 - Google
Hat mir sehr geholfen. Vielen vielen Dank!!!!!!
Frank Wolf
14/05/2022 - Google
Kompetente Unterstützung. Habe alles bekommen vom Stromanbieter Jura Strom, sogar meine Kosten für den von mir beantragten Mahnbescheid. Kann nur rate...[mehr]Kompetente Unterstützung. Habe alles bekommen vom Stromanbieter Jura Strom, sogar meine Kosten für den von mir beantragten Mahnbescheid. Kann nur raten sich zu wehren.[weniger]
Klaus Deiß
07/05/2022 - Google
Vielen Dank an Hr. Dr. Matthias Moeschler. Durch seine excellente Hilfe beginnend mit seiner Webseite sowie durch Musterschreiben- und klarer und nach...[mehr]Vielen Dank an Hr. Dr. Matthias Moeschler. Durch seine excellente Hilfe beginnend mit seiner Webseite sowie durch Musterschreiben- und klarer und nachvollziehbarer Lösung ist man bei Ihm bestens aufgehoben. Ein wahrer Experte. Ich bin guter Dinge das ich nun mein Sonderkündigungsrecht bei Voxenergie durchsetzen kann. Der E-Mail Kontakt war schnell und unkompliziert. Vielen Dank für alles! Sie haben mir sehr geholfen! Gerne werde ich Ihr Angebot zur Anfrage für einen Stromanbieterwechsel nutzen. 😊[weniger]
Christine Chowaniak
07/05/2022 - Google
Ich habe einen Vertrag telefonisch mit einem unbekannten mir Stromanbieter abgeschlossen. Durch zu viele negative Bewertungen und ein mulmiges Gefühl,...[mehr]Ich habe einen Vertrag telefonisch mit einem unbekannten mir Stromanbieter abgeschlossen. Durch zu viele negative Bewertungen und ein mulmiges Gefühl, war ich ziemlich unsicher und habe mich für Kündigung entschieden. Dank der guten Schreibvorlage von Herr Moeschler, die ich zuerst per E-Mail als Kündigung und dann per Einschreiben als Widerruf an den Stromanbieter geschickt habe, bekam ich am 14 Tag eine Stornierung des Tarifvertrages. Ich bedanke mich für Ihre schnelle, kompetente und freundliche Abwicklung. SUPER![weniger]
Herr Sowieso
30/04/2022 - Google
Schnelle, kostenlose und effektive Hilfe. Herzlichen Dank!!!
Judith Walter
21/04/2022 - Google
Ich hatte nur gute Erfahrungen mit Herr Moeschler. Er hat mir geholfen die ungerechtfertigten Beiträge nicht zahlen zu müssen und mein Sonderkündigung...[mehr]Ich hatte nur gute Erfahrungen mit Herr Moeschler. Er hat mir geholfen die ungerechtfertigten Beiträge nicht zahlen zu müssen und mein Sonderkündigungsrecht bei Primastrom durchzusetzen. Ich kann es nur ans Herz legen seine Hilfe anzunehmen und die Tipps seiner Webseite zu befolgen. Der E-Mail Kontakt war schnell und unkompliziert. Vielen Dank für alles! Sie haben mir sehr geholfen! 😊[weniger]
Regine Ott
21/04/2022 - Google
Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten ...[mehr]Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten Beratung durch Herrn Moeschler konnte ich gut reagieren, wobei mein Fall noch nicht abgeschlossen ist. Jetzt sind wenigstens meine Bauchschmerzen weniger geworden und ich bin zuversichtlich, dass ich mit Herrn Moeschlers Hilfe Erfolg haben werde.Der Mensch ist unbezahlbar und seine selbstlose Hilfe ist einzigartig, zudem sie auch noch kostenlos ist.Vielen, lieben Dank![weniger]
Alfred Boin
19/04/2022 - Google
Ohne die Tipps und Anleitungen von Herrn Moeschler wäre ich den maßlos überteuerten Primastromanbieter weiter ausgeliefertEin Glück das es solche Mens...[mehr]Ohne die Tipps und Anleitungen von Herrn Moeschler wäre ich den maßlos überteuerten Primastromanbieter weiter ausgeliefertEin Glück das es solche Menschen gibt die ihre Erfahrungen mit Rat und Tat teilen[weniger]
Wolfgang Haug
16/04/2022 - Google
Super Service, hat mir sehr geholfen, habe in kürzester Zeit 543 Euro Rückerstattung erhalten
Gian-Battista Farinella
16/04/2022 - Google
Sehr schnelle und professionelle Hilfe. Wir haben anstatt 600 € Nachzahlungen am Ende sogar ein Guthaben raus bekommen. Ich würde die Verbraucherhilfe...[mehr]Sehr schnelle und professionelle Hilfe. Wir haben anstatt 600 € Nachzahlungen am Ende sogar ein Guthaben raus bekommen. Ich würde die Verbraucherhilfe jedem weiterempfehlen den ich kenne.[weniger]
Carola Kallinich
09/04/2022 - Google
Herr Moeschler hat mir umgehend geantwortet um mir bei meinem Problem mit Voxenergie zu helfen. Nun kann ich weitere Schritte vornehmen und viell. noc...[mehr]Herr Moeschler hat mir umgehend geantwortet um mir bei meinem Problem mit Voxenergie zu helfen. Nun kann ich weitere Schritte vornehmen und viell. noch aus dem Vertrag raus kommen.Vielen Dank dafür und machen Sie bitte weiter.[weniger]
Wechseln Sie zum besten Preis & nur zu kundenfreundlichen Anbietern
Die besten Preise Als Energiemakler habe ich Zugriff auf Sondertarife, die auf Verivox & Co. nicht angeboten werden.
geringes Insolvenzrisiko aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur*
kundenfreundliche AGBs keine überraschenden Bonus-Einschränkungen oder Zusatzkosten**
guter Kunden-Service***
Als Energiemakler vermittle ich Ihnen diese und weitere exklusive Angebote.
Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
In 3 Schritten zum günstigen Tarif
1. Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. 2. Innerhalb weniger Stunden sende Ihnen das Angebot vom Anbieter zu. 3. Sie füllen den Vertrag aus und ich reiche den Vertrag beim Anbieter ein.
* Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
Am 29. Juli 22 habe ich eine eMail meines derzeitigen Stromanbieters Extraenergie erhalten, bei dem ich seit dem Frühjahr einen Jahresvertrag inkl. 12monatiger Preisfixierung, auch eingeschränkte Preisgarantie genannt, abgeschlossen hatte. Aufgrund „staatlicher Eingriffe in den deutschen Energiemarkt“ und, natürlich „dem Ukrainekrieg geschuldet“, sieht mein Vertragspartner „eine Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB), die ihn zu entscheidenden (einseitigen) Anpassungen berechtigen würde. Dadurch hätte ich Solidarität zu zeigen für eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Arbeitspreises um über 30 Cent per kWh brutto im laufenden Vertragszeitraum und einer Akzeptanz veränderter AGB (u. a. bezüglich Preisfixierung), alles zum 1. September. Man hätte ja auch mit unmittelbarer Wirkung kündigen können, davor wolle man mich als „treuen Kunden jedoch schützen“. Ziemlich gewagtes Rechtsverständnis, wie ich finde. Da ich hier aber aus meiner (Vertrags-)Seite ebenfalls eine gewaltige „Störung der Geschäftsgrundlage“ sehe, habe ich zügig eine Sonderkündigung per Einschreiben mit Rückschein ausgesprochen, die mir schon unmittelbar nach quittierter Zustellung per eMail bestätigt wurde. Ich hatte mich da eigentlich schon nach Sichtung reichlicher Bewertungen in dieser Sache auf langwierige rechtliche Probleme eingestellt. Jetzt schauen wir einmal, wie es mit der Endabrechnung wird.
Abschlussrechnung überprüfen ist eine SEHR GUTE Idee.
Meistens stimmen die vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreise nicht mit den vom Versorger seiner Jahresrechnung tatsächlich zugrunde gelegten Grund- und Arbeitspreisen überein. Aber auch viele andere Dinge können nicht stimmen. In den von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben finden sich viele Argumente, die möglicherweise auch auf Ihren Fall zutreffen.
Wenn sich daher auf Ihrer Jahresrechnung nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Jahresrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.
extraenergie Preiserhöhung zum 01.09.2022, trotz vertraglicher Preisbindung bis 31.3.2023. Keine Abrechnungsmodalität für Zeitraum April-September Nicht erreichbar per Telefon oder Kontaktformular und das als Kunde von über 8 Jahren. So geht man doch nicht mit Kunden um.
Sie können unter Hinweis auf die vertragliche Preisbindung an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen (und, falls vereinbart) Ihren Bonus behalten wollen.
Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.
Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.
Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.
HitEnergie Kundenservice „[email protected]“ Mail vom 29.07.2022 – Betreff: Energiemarktentwicklungen, Preisanpassung und AGB-Änderungen – Vertrag 314 ….. „Ihr Arbeitspreis verändert sich zum 01.09.2022 auf 24,87 Cent/kWh (brutto). Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich auf 9,98 EUR (brutto). Ihre angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum 01.10.2022 wirksam.“
Gas Preiserhöhung trotz Preisgarantie bis 05/2023 von 7,16 Cent/kWh. Werde mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und in die Ersatz-/Grundversorgung wechseln.
Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.
Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.
Auch ich habe eine Erhöhung von Extra Energie erhalten zum 01.09.2022 von 790,- € im Jahr auf 2204,-E darum muss ich meine Sonderrechtkündigung in Anspruch nehmen und Kündigen das habe ich gemacht jedoch es kommt keine Rückantwort von Extra Energie
ich bin ebenfalls Kunde von extraenergie. Trotz Preisgarantie bis Febr. 2024 wurde mein Stromarbeitspreis von 34 cent auf 68 cent zum 1.9.2022 erhöht. Ich habe am 2.8.2022 per mail und am 3.8.22 per Einschreiben/Einwurf gekündigt. Sicher ist sicher. Eine Antwort auf meine mail habe ich noch nicht, aber ein paar Tage Reaktionszeit sollte man zugestehen, denke ich.
Positiv ist schon mal, dass Sie per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf gekündigt haben. Ich hoffe, Sie haben eine Sonderkündigung ausgesprochen.
Geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist. Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige (Sonder) Kündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 02.08.2022 per E-Mail und 03.08.2022 per Einschreiben / Einwurf nicht beantwortet haben“).
Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!
Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.
Es empfiehlt sich, die Sonderkündigung per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf auszusprechen.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.
Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige Sonderkündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 00.00.2022 nicht beantwortet haben“).
Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!
Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.
Hallo, ich bin derzeit Kunde von Prioenergie, welche gerade den vorhandenen Tarif mit noch ca. 6 Monaten Preisbindung aufkündigen und den Preis auf ca. 68,69 Cent kw/h erhöhen wollen. Insgesamt dann 75% mehr. Abschluss erfolgte erst im Januar. Ich nehme gleichzeitig gerne Ihr Angebot als Energiemakler mit separater Anfrage wahr. Viele Grüße Christian
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler, da ich eine offene Rechnung Strom /Gas habe und das ganze über die Stadtwerke beziehe.Haben Sie mir immer neue Mahnungen gesendet ,mit Androhung Stromsperre. Ohne jegliche Ratenvereinbarung.Sie meinte können mit keine Ratenvereinbarung anbieten weil es ja Abschlagszahlungen sind.Was ich im Internet sah gibt es diesbezüglich seit 1.12.2021 neues Gesetz. Der Betrag läuft sich bei 300€. Danke.
Wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag nicht zahlen, dann bekommen Sie nach einigen Tagen Post von Ihrem Energieversorger. In der Regel mit einer Mahngebühr. Zahlen Sie nicht und es vergeht ein weiterer Monat ohne Zahlungseingang, dann könnte es eventuell eng werden. Denn bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100,00 Euro darf der Energieversorger Strom und / oder Gas abstellen. Zahlen Sie z.B. monatlich 55,00 Euro, dann könnte Ihnen eine Strom und / oder Gassperre nach zwei Monaten drohen.
Ungeachtet dessen werden Gas und / oder Strom nicht einfach so abgeschaltet. Es müssen mindestens vier Wochen zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen. Ihr Energieversorger muss Sie zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen, was er übrigens auch zusammen mit einer Mahnung erledigen kann.
Bevor Ihnen der Strom abgestellt und / oder der Gashahn zugedreht wird, muss Sie Ihr Versorger über kostenlose Möglichkeiten informieren, die eine Unterbrechung vermeiden können. Dies können beispielsweise Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen sein.
Haben Sie auch nach der Androhung der Sperre noch nicht gezahlt, bekommen Sie noch einmal Post. Hier muss Sie Ihr Versorger acht Tage vor der endgültigen Sperrung noch einmal über die anstehende Unterbrechung informieren. Das allerdings auch nur, wenn Sie einen Vertrag mit einem Grundversorger haben. Dann muss der Versorger vorher genau ankündigen, an welchem Tag Strom und / oder Gas abgeschaltet werden. Besteht allerdings ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Abstellung nach den getroffenen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zusammen mit der Sperr-Ankündigung muss Ihr Grundversorger Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung haben, sollten Ratenzahlungen direkt mit dem Versorger abgestimmt werden.
In Ihrem Fall sollten Sie schnellstens reagieren und handeln!
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler, Vor zwei Jahren habe ich zugestimmt, unseren Stromanbieter zu wechseln. Von SWK Energie GmbH zu voxenergie. Zu diesem Zeitpunkt wurde uns ein Grundpreis von 12,98€ pro Monat und ein Verbraucherpreis pro kWh von 38,67 Cent für unseren Tarif zugesagt. Gestern nun der Schock. Der Grundpreis liegt nun bei 23,69€ Pro Monat und der Verbraucherpreis pro kWh bei 76,78 Cent. Nun versuche ich dauernd dort anzurufen. Aber außer einer Bandansagedienst bekommt man niemanden an die Leitung. Meine Frage ist : Habe ich noch eine Chance aus diesem Vertrag rauszukommen? Und wohin sollte man wechseln?
Habe vor einigen Tagen die Preisanpassung meines derzeitigem Strom-Vertragspartners shell engergy erhalten; was mich ganz besonders ärgert sind die unverschämten Anpassungen des Grundpreises bzw. die unterschiedlichen Grundpreise an sich nach Netzpartner, jetzt bei shell für Duisburg von 8,16 auf 15,43 /mt. Was hat der Grundpreis mit der Strompreisentwicklung zu tun, das ist doch nur Abzocke.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler, mit Ihrer Hilfe konnte ich mich erfolgreich gegen primastrom wehren und würde nun gerne über Sie bald möglichst, spätestens zum 31.07.22 den neuen Stromanbieter auswählen. Mit freundlichen Grüßen
Klasse, das freut mich zu hören! Danke für Ihre Tarifanfrage. Der Vertrag ist seit gestern eingereicht und Vattenfall wird sich zeitnah bei Ihnen melden.
Guten Tag mit strom bin ich bei Stadtwerke schwerin und liege bei 2300 kwh auser den neukundenbonus blebt alles so haben sie mir gesagt bis Setember bei gas bin ich bei der enbw und will ab 1 september wegseln den verbrauch von 11000 kwh da ich mit holz heize u über Angebote würde ich mich freuen keine billig Anbieter lg Jürgen Seltmann Tel.05532509358
Lieber Herr Moeschler, nachdem mit Ihrer Hilfe und Einschaltung der Schlichtungsstelle -bezüglich meines Stromanbieters (verivox )- alles bis jetzt sehr gut gelaufen ist, brauche ich nun auch beim Gasanbieter Ihre Hilfe und Unterstützung. Bezüglich Stromanbieter habe ich die Endabrechnung mit den entsprechenden Rückerstattungsanspruch erhalten (das Sonderkündigungsrecht wurde respektiert und ich bekomme die entsprechende Erstattung nach den tariflich festgelegten Preisen). Sobald das Geld von verivox lt. Rückerstattungsanspruch auf meinem Konto eingegangen ist, melde ich mich bei Ihnen. Ist der eine Ärger vorbei kommt der nächste Ärger auf den Tisch. Nunmehr bekomme ich von TEAG „Thüringer Energie AG „ eine überzogene Gasrechnung . Am 29.07.2022 zahle ich noch 293,00 € und jetzt soll ich ab 31.08.2022 Abschläge in Höhe von 528,00 € zahlen. Die Mitteilung erfolgte am 25.06.2022. Soll ich wiederum Sonderkündigen oder einfach Wechseln? Daher erneut meine Frage – was kann ich tun ? Ist auch hier ein Anbieterwechsel ratsam, wenn ja welcher Anbieter wäre, günstig und seriös? Was würden Sie mir vorschlagen? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Heidrun Kunze
Vielen Dank, Fr. Kunze, ich habe Ihnen vorhin die E-Mail zugesendet. Nach meiner Recherche ist der Grundversorger TEAG mit ca. 10 Cent/kWH die aktuell beste ALternative. Wenn Sie also einen Sondertarif mit Teag haben, könnten SIe diesen kündigen und den Grundversorgungstarif stattdessen wählen. ANtworten Sie mir am besten per E-Mail zwecks genauen Preisvergleich. VG MM
Am 29. Juli 22 habe ich eine eMail meines derzeitigen Stromanbieters Extraenergie erhalten, bei dem ich seit dem Frühjahr einen Jahresvertrag inkl. 12monatiger Preisfixierung, auch eingeschränkte Preisgarantie genannt, abgeschlossen hatte. Aufgrund „staatlicher Eingriffe in den deutschen Energiemarkt“ und, natürlich „dem Ukrainekrieg geschuldet“, sieht mein Vertragspartner „eine Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB), die ihn zu entscheidenden (einseitigen) Anpassungen berechtigen würde.
Dadurch hätte ich Solidarität zu zeigen für eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Arbeitspreises um über 30 Cent per kWh brutto im laufenden Vertragszeitraum und einer Akzeptanz veränderter AGB (u. a. bezüglich Preisfixierung), alles zum 1. September.
Man hätte ja auch mit unmittelbarer Wirkung kündigen können, davor wolle man mich als „treuen Kunden jedoch schützen“.
Ziemlich gewagtes Rechtsverständnis, wie ich finde.
Da ich hier aber aus meiner (Vertrags-)Seite ebenfalls eine gewaltige „Störung der Geschäftsgrundlage“ sehe, habe ich zügig eine Sonderkündigung per Einschreiben mit Rückschein ausgesprochen, die mir schon unmittelbar nach quittierter Zustellung per eMail bestätigt wurde. Ich hatte mich da eigentlich schon nach Sichtung reichlicher Bewertungen in dieser Sache auf langwierige rechtliche Probleme eingestellt.
Jetzt schauen wir einmal, wie es mit der Endabrechnung wird.
MfG
@Hotte
Gratulation, Gut gemacht und Glück gehabt ;-).
Abschlussrechnung überprüfen ist eine SEHR GUTE Idee.
Meistens stimmen die vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreise nicht mit den vom Versorger seiner Jahresrechnung tatsächlich zugrunde gelegten Grund- und Arbeitspreisen überein. Aber auch viele andere Dinge können nicht stimmen. In den von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben finden sich viele Argumente, die möglicherweise auch auf Ihren Fall zutreffen.
Wenn sich daher auf Ihrer Jahresrechnung nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Jahresrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.
Weiterhin viel Erfolg!
Das ist meine persönliche Meinung.
@Hotte
Bitte ersetzen Sie in meinem Beitrag das Wort „Jahresrechnung“ durch „Abschlussrechnung“.
extraenergie Preiserhöhung zum 01.09.2022, trotz vertraglicher Preisbindung bis 31.3.2023.
Keine Abrechnungsmodalität für Zeitraum April-September
Nicht erreichbar per Telefon oder Kontaktformular und das als Kunde von über 8 Jahren.
So geht man doch nicht mit Kunden um.
Mfg
O.G.
@Olav
Sie können unter Hinweis auf die vertragliche Preisbindung an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen (und, falls vereinbart) Ihren Bonus behalten wollen.
Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.
Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.
Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.
Dies ist meine persönliche Meinung.
HitEnergie Kundenservice „[email protected]“
Mail vom 29.07.2022 – Betreff: Energiemarktentwicklungen, Preisanpassung und AGB-Änderungen – Vertrag 314 …..
„Ihr Arbeitspreis verändert sich zum 01.09.2022 auf 24,87 Cent/kWh (brutto). Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich auf 9,98 EUR (brutto). Ihre angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum 01.10.2022 wirksam.“
Gas Preiserhöhung trotz Preisgarantie bis 05/2023 von 7,16 Cent/kWh. Werde mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und in die Ersatz-/Grundversorgung wechseln.
Die Ersatz Grundversorgung wird jedoch viel teurer sein.
@K24
Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.
Das ist meine persönliche Meinung.
@Olaf
Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Auch ich habe eine Erhöhung von Extra Energie erhalten zum 01.09.2022 von 790,- € im Jahr auf 2204,-E darum muss ich meine Sonderrechtkündigung in Anspruch nehmen und Kündigen das habe ich gemacht jedoch es kommt keine Rückantwort von Extra Energie
ich bin ebenfalls Kunde von extraenergie. Trotz Preisgarantie bis Febr. 2024 wurde mein Stromarbeitspreis von 34 cent auf 68 cent zum 1.9.2022 erhöht. Ich habe am 2.8.2022 per mail und am 3.8.22 per Einschreiben/Einwurf gekündigt. Sicher ist sicher. Eine Antwort auf meine mail habe ich noch nicht, aber ein paar Tage Reaktionszeit sollte man zugestehen, denke ich.
@Michael
Positiv ist schon mal, dass Sie per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf gekündigt haben. Ich hoffe, Sie haben eine Sonderkündigung ausgesprochen.
Geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist. Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige (Sonder) Kündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 02.08.2022 per E-Mail und 03.08.2022 per Einschreiben / Einwurf nicht beantwortet haben“).
Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!
Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.
Dies ist meine persönliche Meinung.
@Sabina,
Es empfiehlt sich, die Sonderkündigung per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf auszusprechen.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.
Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige Sonderkündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 00.00.2022 nicht beantwortet haben“).
Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!
Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
ich bin derzeit Kunde von Prioenergie, welche gerade den vorhandenen Tarif mit noch ca. 6 Monaten Preisbindung aufkündigen und den Preis auf ca. 68,69 Cent kw/h erhöhen wollen. Insgesamt dann 75% mehr. Abschluss erfolgte erst im Januar.
Ich nehme gleichzeitig gerne Ihr Angebot als Energiemakler mit separater Anfrage wahr.
Viele Grüße
Christian
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
da ich eine offene Rechnung Strom /Gas habe und das ganze über die Stadtwerke beziehe.Haben Sie mir immer neue Mahnungen gesendet ,mit Androhung Stromsperre.
Ohne jegliche Ratenvereinbarung.Sie meinte können mit keine Ratenvereinbarung anbieten weil es ja Abschlagszahlungen sind.Was ich im Internet sah gibt es diesbezüglich seit 1.12.2021 neues Gesetz. Der Betrag läuft sich bei 300€.
Danke.
@ Michael G.
Wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag nicht zahlen, dann bekommen Sie nach einigen Tagen Post von Ihrem Energieversorger. In der Regel mit einer Mahngebühr.
Zahlen Sie nicht und es vergeht ein weiterer Monat ohne Zahlungseingang, dann könnte es eventuell eng werden. Denn bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100,00 Euro darf der Energieversorger Strom und / oder Gas abstellen. Zahlen Sie z.B. monatlich 55,00 Euro, dann könnte Ihnen eine Strom und / oder Gassperre nach zwei Monaten drohen.
Ungeachtet dessen werden Gas und / oder Strom nicht einfach so abgeschaltet. Es müssen mindestens vier Wochen zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen. Ihr Energieversorger muss Sie zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen, was er übrigens auch zusammen mit einer Mahnung erledigen kann.
Bevor Ihnen der Strom abgestellt und / oder der Gashahn zugedreht wird, muss Sie Ihr Versorger über kostenlose Möglichkeiten informieren, die eine Unterbrechung vermeiden können. Dies können beispielsweise Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen sein.
Haben Sie auch nach der Androhung der Sperre noch nicht gezahlt, bekommen Sie noch einmal Post. Hier muss Sie Ihr Versorger acht Tage vor der endgültigen Sperrung noch einmal über die anstehende Unterbrechung informieren. Das allerdings auch nur, wenn Sie einen Vertrag mit einem Grundversorger haben. Dann muss der Versorger vorher genau ankündigen, an welchem Tag Strom und / oder Gas abgeschaltet werden. Besteht allerdings ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Abstellung nach den getroffenen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zusammen mit der Sperr-Ankündigung muss Ihr Grundversorger Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung haben, sollten Ratenzahlungen direkt mit dem Versorger abgestimmt werden.
In Ihrem Fall sollten Sie schnellstens reagieren und handeln!
Dies ist meine persönliche Meinung.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
Vor zwei Jahren habe ich zugestimmt, unseren Stromanbieter zu wechseln. Von SWK Energie GmbH zu voxenergie. Zu diesem Zeitpunkt wurde uns ein Grundpreis von 12,98€ pro Monat und ein Verbraucherpreis pro kWh von 38,67 Cent für unseren Tarif zugesagt. Gestern nun der Schock. Der Grundpreis liegt nun bei 23,69€ Pro Monat und der Verbraucherpreis pro kWh bei 76,78 Cent. Nun versuche ich dauernd dort anzurufen. Aber außer einer Bandansagedienst bekommt man niemanden an die Leitung. Meine Frage ist : Habe ich noch eine Chance aus diesem Vertrag rauszukommen? Und wohin sollte man wechseln?
Ich würde die Preiserhöhung anfechten. Mein kostenloses Musterschreiben können Sie hierüber anfordern: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/
Habe vor einigen Tagen die Preisanpassung meines derzeitigem Strom-Vertragspartners shell engergy erhalten; was mich ganz besonders ärgert sind die unverschämten Anpassungen des Grundpreises bzw. die unterschiedlichen Grundpreise an sich nach Netzpartner, jetzt bei shell für Duisburg von 8,16 auf 15,43 /mt.
Was hat der Grundpreis mit der Strompreisentwicklung zu tun, das ist doch nur Abzocke.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
mit Ihrer Hilfe konnte ich mich erfolgreich gegen primastrom wehren und würde nun gerne über Sie bald möglichst, spätestens zum 31.07.22 den neuen Stromanbieter auswählen. Mit freundlichen Grüßen
Andrea Szalanczi
Klasse, das freut mich zu hören!
Danke für Ihre Tarifanfrage. Der Vertrag ist seit gestern eingereicht und Vattenfall wird sich zeitnah bei Ihnen melden.
Guten Tag
mit strom bin ich bei Stadtwerke schwerin und liege bei 2300 kwh auser den neukundenbonus blebt alles so haben sie mir gesagt bis Setember
bei gas bin ich bei der enbw und will ab 1 september wegseln den verbrauch von 11000 kwh da ich mit holz heize
u
über Angebote würde ich mich freuen keine billig Anbieter lg Jürgen Seltmann Tel.05532509358
Lieber Herr Moeschler, nachdem mit Ihrer Hilfe und Einschaltung der Schlichtungsstelle -bezüglich meines Stromanbieters (verivox )- alles bis jetzt sehr gut gelaufen ist, brauche ich nun auch beim Gasanbieter Ihre Hilfe und Unterstützung. Bezüglich Stromanbieter habe ich die Endabrechnung mit den entsprechenden Rückerstattungsanspruch erhalten (das Sonderkündigungsrecht wurde respektiert und ich bekomme die entsprechende Erstattung nach den tariflich festgelegten Preisen). Sobald das Geld von verivox lt. Rückerstattungsanspruch auf meinem Konto eingegangen ist, melde ich mich bei Ihnen.
Ist der eine Ärger vorbei kommt der nächste Ärger auf den Tisch.
Nunmehr bekomme ich von TEAG „Thüringer Energie AG „ eine überzogene Gasrechnung .
Am 29.07.2022 zahle ich noch 293,00 € und jetzt soll ich ab 31.08.2022 Abschläge in Höhe von 528,00 € zahlen.
Die Mitteilung erfolgte am 25.06.2022. Soll ich wiederum Sonderkündigen oder einfach Wechseln?
Daher erneut meine Frage – was kann ich tun ? Ist auch hier ein Anbieterwechsel ratsam, wenn ja welcher Anbieter wäre, günstig und seriös? Was würden Sie mir vorschlagen?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Kunze
Vielen Dank, Fr. Kunze,
ich habe Ihnen vorhin die E-Mail zugesendet. Nach meiner Recherche ist der Grundversorger TEAG mit ca. 10 Cent/kWH die aktuell beste ALternative. Wenn Sie also einen Sondertarif mit Teag haben, könnten SIe diesen kündigen und den Grundversorgungstarif stattdessen wählen.
ANtworten Sie mir am besten per E-Mail zwecks genauen Preisvergleich.
VG
MM