Ihren Stromanbieter kündigen Sie selber am besten 1 Monat vor Kündigungsfrist. Am schnellsten geht es per E-Mail. Ab 10 Tage vor Kündigungsfrist kündigen Sie rechtssicher per Einschreiben, notfalls per FAX. Sparen Sie Zeit mit meinen kostenlosen Vorlagen.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 11.01.2022
INHALTSVERZEICHNIS
I. Stromanbieter kündigen: Anleitung, Vorlagen
II. Vorsicht: Einige Strom- und Gasanbieter ignorieren Kündigungen
III. Wechseln Sie zu meinen empfohlenen Anbietern
IV. FAQs (Sonderkündigungsrechte, Umzug, Textform etc.)
I. Stromanbieter kündigen: Anleitung, Vorlagen
Ich selber kündige nach dieser Vorgehensweise. Auch bei anderen Verbrauchern hat sich diese Anleitung als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen und weiterentwickelt.
Schritt 1: Kündigen Sie selber & möglichst früh
Kündigen Sie selber und beauftragen Sie nicht den neue Stromanbieter mit der Kündigung. Schließlich kennen Sie die Vertragsdetails am besten, zudem kann der neue Anbieter Ihren Wechselwunsch ablehnen. Ihr Vertrag wird dann nicht gekündigt. Kündigungen per E-Mail oder Fax wurden in der Vergangenheit von einigen kundenfreundlichen Stromanbietern ignoriert oder verweigert. Bei einem Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Preiserhöhung) müssen Sie sogar selber kündigen. Ihr neuer Anbieter darf dies nicht für Sie übernehmen.
Kündigen Sie möglichst früh. Wenn Sie zum Ablauf des Vertrags kündigen, empfehle ich Ihnen möglichst früh zu kündigen.
- Vier Wochen vor Kündigungsfrist können Sie bequem über das Kundenportal (sofern vorhanden) oder per E-Mail bzw. Fax kündigen. Sie sparen so unnötige Kosten. Sollte der Energieanbieter Ihre Kündigung ignorieren, dann haben Sie noch genügend Zeit, um rechtssicher zu kündigen.
- 5 bis 10 Tage vor Kündigungsfrist müssen Sie sicherstellen, dass die Kündigung anerkannt wird. Andernfalls verlängert sich Ihr Vertrag. Rechtssicher können Sie nur postalisch per Einschreiben / Einwurf kündigen. Dies kostet 3€ und ist aufwendiger. Die Kündigung über das Kundenportal, per E-Mail, Fax oder Brief können Sie nicht nachweisen. Daher sind diese Kündigungsformen nicht rechtssicher.
- Haben Sie weniger als 5 Tage Zeit? Wichtig ist, dass Ihre Kündigung rechtszeitig beim Energieanbieter ankommt. Trifft das Einschreiben zu spät ein, dann haben Sie die Kündigung verpasst. Vorsichtshalber sollten Sie per FAX und ggf. auch noch per E-Mail zusätzlich kündigen.
Seit dem 01.10.2016 muss der Stromanbieter Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren (der §309 Nr. 13 BGB wurde angepasst, sodass nun keine strengeren Anforderungen als die Schriftform zulässig sind).
E-Mail-Vorlage:
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kündigung meines Stromvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Stromvertrag fristgerecht zum xx.xx.202x.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Wenn eine Preiserhöhung vorliegen sollte, dann verwenden Sie diese Vorlage:
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kündigung meines Stromvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Vorlage für Fax & Einschreiben:
Wählen Sie die richtige Vorlage für Ihre Kündigung. Durch ein Klick auf das Bild laden Sie die Vorlage als PDF herunter. Füllen Sie die Vorlage aus und versenden Sie es anschließend als Fax oder rechtssicher als Einschreiben / Einwurf.
Rechtssicher kündigen: weiterführende Hinweise
Nur im Notfall sollten Sie anstatt des genauen Datums „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreiben, weil einige Versorger diese Ungenauigkeit bereits ausgenutzt haben, um den Vertrag vorher zu beenden und den Bonus zu verweigern. Dies wurde anscheinend auch schon von Gerichten abgesegnet, weil von einer einvernehmlichen vorzeigen Kündigung ausgegangen wurde.
In Foren wird häufig erwähnt, dass einige wenige Stromanbieter bestreiten, die Kündigung erhalten zu haben. Sie als Kunde sind in der Pflicht nachzuweisen, dass das Unternehmen die Kündigung erhalten hat. Aufgrund zahlreicher Erfahrungen von Verbrauchern mit derartigen Gas- und Stromanbietern empfehle ich Ihnen Ihre Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf zu versenden und zu unterschreiben, wenn der Stromanbieter Ihre Kündigung per E-Mail nicht bestätigt. Die Kosten betragen 3 €.
Der Vorteil gegenüber einer Kündigung per Einschreiben/Rückschein ist, dass der Stromanbieter bei einer Kündigung per Einschreiben/Rückschein den Empfang der Kündigung um ein paar Tage verzögern kann. Dies kann insbesondere bei zeitkritischen Kündigungen dazu führen, dass die Kündigungsfrist doch nicht eingehalten wird. Daher empfehle ich, bei zeitkritischen Kündigungen die Kündigung per Einschreiben/Einwurf zu versenden, um nachweisen zu können, wann der Brief beim Stromanbieter eingeworfen wurde.
Nun könnte der Empfänger behaupten, dass in Ihrem Schreiben alles andere außer der Kündigung nicht enthalten war. Um auch nachweisen zu können, dass Ihr Schreiben die Kündigung enthalten hat, wäre eine Gerichtsvollzieherzustellung notwendig. In den Verbraucherforen ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass Unternehmen diese Behauptung aufstellen würden. Ein Fall ist mir allerdings gekannt, wobei das Amtsgericht Bad Kreuznach (AZ: 21 C 98/14) dem betroffenen Verbraucher geglaubt hat, Kündigung auch im Original unterschrieben zu haben. Die teurere Variante der Gerichtsvollzieherzustellung (Kosten ca. 13 €) ist meiner Meinung nach daher in den meisten Fällen nicht notwendig.
Schritt 2: Liegt eine Kündigungsbestätigung vor?
Im Kündigungsschreiben fordern Sie Ihren Anbieter auf, Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu erteilen. Mit der Kündigungsbestätigung können Sie Ihre Kündigung nachweisen und Ihnen wurde bestätigt, ab wann Sie zu einen neuen Stromanbieter wechseln können. Solange Ihnen diese nicht vorliegt, können Sie nicht sicher sein, dass die Kündigung angenommen wurde.
Schritt 3: Liegt Ihnen keine Kündigungsbestätigung vor, kündigen Sie erneut per Einschreiben/Einwurf
Haben Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten und zuvor nicht rechtssicher per Einschreiben /Einwurf gekündigt, dann sollten Sie rechtssicher per Brief mittels Einschreiben/Einwurf kündigen. Mittels Einschreiben/Einwurf können Sie nämlich nachweisen, dass Ihr Schreiben an den Empfänger übergeben wurde. Bewahren Sie den Nachweis vorsichtshalber auf.
II. Vorsicht: Einige Stromanbieter und Gasanbieter ignorieren Kündigungen
Grundsätzlich können immer Fehler beim Kündigen passieren. Daher sollten Sie stets selber und möglichst frühzeitig kündigen. Über diese Stromanbieter haben sich z.B. Verbraucher bereits auf de.reclabox.com bezüglich Kündigungen beschwert: Fuxx Sparenergie (inkl. Grüner Funke), ExtraEnergie, Stromio, immergrün, Primastrom und Voxenergie.
Einige Strom- und Gasanbieter ignorieren die Kündigung oder teilen einen verspäteten Kündigungstermin mit. Achten Sie daher nicht nur darauf, ob eine Kündigungsbestätigung eingegangen ist, sondern auch, welcher Tag der Kündigung Ihnen bestätigt wurde:


III. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.

IV. FAQs „Stromanbieter kündigen“:
a) Welche Sonderkündigungsrechte habe ich?

Sie können regulär kündigen (z.B. nach 12 Monaten), aber auch, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Am häufigsten kündigen Verbraucher außerordentlich, wenn der Anbieter Ihnen die Preise erhöht. Aber auch bei Änderungen der AGBs oder wenn der Versorger seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wenn Sie außerordentlich kündigen möchten, dann weisen Sie Ihren Anbieter auf ihr spezifisches Sonderkündigungsrecht hin und begründen See dies gegebenenfalls. Strom- und Gasanbieter sollen Kündigungen ohne den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bereits verweigert haben.
Weiterführende Hinweise zu Ihren Sonderkündigungsrechten habe ich Ihnen auf dieser separaten Seite zusammengestellt.
b) Bei Umzug Sonderkündigungsrecht?
Grundsätzlich haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen. Einige Stromanbieter räumen Ihren Verbraucher allerdings eines ein. Schauen Sie daher in Ihren AGBs unter „Umzug“ nach.
Wenn Ihnen kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, melden Sie Ihrem Anbieter so früh wie möglich, dass Sie umziehen. Der Anbieter wird Sie am neuen Wohnort weiter versorgen. Sollte dieser dort höhere Preise verlangen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung.
c) Welche Besonderheiten gelten bei einem Sonderkündigungsrecht, z.B. bei Preiserhöhungen?
Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht vorliegt (etwa bei Preiserhöhungen oder Wohnungswechsel, sofern der Anbieter dies aus Kulanz in seinen AGBs gewährt), sollten Sie Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung gegenüber Ihrem bisherigen Versorger selber vornehmen. Zwar kann Ihr neuer Anbieter dies für Sie übernehmen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung steht das Recht auf außerordentliche Kündigung i.d.R. nur Ihnen zu. Zudem müssen Sie sich beeilen, da Stromanbieter Ihren Kunden häufig nur zweiwöchige Kündigungsfristen gewähren. Wenn etwas bei der Kündigung durch Ihren neuen Versorger schief läuft (z.B. wegen fehlender Vollmachten), ist diese Frist schnell abgelaufen. Auch ich hatte Schwierigkeiten bei der regulären Kündigung mit Hilfe des neuen Stromanbieters (siehe hier mehr zu meinen Erfahrungen). Mein neuer Versorger kannte die Vertragsdetails nicht, wodurch sich mein Vertrag mit dem bestehenden Stromanbieter um ein ganzes Jahr verlängerte.
d) Wie lange gilt Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung?
Sie müssen vor Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich kündigen. Haben Sie mehr als 3 Wochen Zeit, empfehle ich zunächst per E-Mail zu kündigen. Bleibt die Kündigungsbestätigung aus, haben Sie noch genügend Zeit, per Einschreiben/Einwurf Ihre Kündigung rechtssicher zu belegen.
e) Kündigungsfrist: Wann kann ich meinen Stromanbieter kündigen?
Sie können Ihren Stromanbieter zu jeder Zeit kündigen. Um Probleme bei der Kündigung auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen.
Kündigen Sie zunächst per Brief und Fax. Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen keine Kündigungsbestätigung erhalten, haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
Wenn Sie durch den Grundversorger mit Strom beliefert werden, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
f) Kann ich Stromvertrag telefonisch kündigen?
Grundsätzlich können Vertrage telefonisch geschlossen und gekündigt werden. Das Problem besteht darin, dass Sie die Kündigung nicht nachweisen können. Aus diesem Grund sollten Sie immer schriftlich und anhand meiner oben angeführten Anleitung kündigen.
g) Kann man Strom per Email kündigen?
Ja, Sie können Ihren Stromanbieter per E-Mail kündigen. Leider bereiten einige Stromanbieter Ihren Kunden Probleme. Um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen. Denn bei Problemen haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
h) Kann man Strom online kündigen?
Ja, Sie können Ihren Stromanbieter online kündigen – per Email oder über das Kundenportal. Leider bereiten einige Stromanbieter Ihren Kunden Probleme. Um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen. Denn bei Problemen haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen. Beachten Sie bitte, dass Sie Kündigungen über das Kundenportal nicht nachweisen können.
i) Was bedeutet Textform bei Kündigung?
Textform bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung per Brief, E-Mail, Fax oder in ähnlicher Form (z.B. WhatsApp) übermitteln müssen. Schriftform hingegen bedeutet, dass ein unterschriebener Brief notwendig ist – diese Form ist jedoch für Strom- und Gasanbieter nicht mehr vorgeschrieben
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Kündigung Ihres Stromvertrags gemacht? Hinterlassen Sie einen Kommentar, um anderen Betroffenen zu helfen!
Guten Tag, ich habe eine Frage: Mein Stromanbieter bietet eine Strompreisfixierung bis zum 31.12.2023 an. Hat das eine Auswirkung auf meine Kündigungsfrist? Sie beträgt sechs Wochen, aber er lässt mich nicht vor dem 31.12.2023 aus dem Vertrag. Ist das rechtens?
Herzlichen Dank im voraus, NN
Schauen Sie bitte nach, ob es zu einer Vertragsverlängerung oder zu einem neuen Vertrag kommt.
Wenn ihr bisheriger Vertrag bis zum 31.12.2023 läuft, dann sind Sie bis dahin am Vertrag gebunden. Vermutlich liegt dies bei Ihnen vor.
liebe Leser,
habe mit Voxenergie große Probleme. Habe 2020 mich für einen Auftrag telefonisch für die Fa. entschieden.
Leider stellte sich raus dass ich für alten und neuen Anbieter bezahlen mußte. Mit viel Kraftaufwand habe ich
die Abschläge Gas zurückerhalten.Bei Strom scheint es ebenso zu laufen, obwohl ich mit dieser Fa nie wieder etwas zu tun haben wollte, obwohl ich auf je Kontakte verzichtet habe.Ab 11.11.2022. wollen sie mir Strom liefern,obwohl ich einen guten seriösen Anbieter habe, keinen Vertrag unterschriebenhabe und auch keine
Verlängerung.Kurzfristig habe ich eine Kündigung abgeschickt und sie wurde auch bestätigt, aber erst
zum 1011.2024. was kann ich noch tun.