Probleme mit Ihrem Anbieter?
Fordern Sie Schadensersatz gegen Stromio, gas.de und immergrün!
Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde, dabei liegt der durchschnittliche Schadensersatz gegen Stromio bei ca. 540 € (siehe dazu BILD vom 22.12.22 und Handelsblatt vom 31.1.22).
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihr Experte bei Problemen mit Strom & Gas
schnell + effektiv!
Mit meinen Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen können Sie sich selber sofort helfen. Ihre Anfragen werden meist innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
hohe Zufriedenheit!
Die positiven Rezenstionen bestätigen, dass meine Hilfe schnell und effektiv ist. Als ehemals betroffener Kunde kenne ich Ihre Nöte und helfe aus voller Überzeugung.
kostenlos!
Meine Musterschreiben sind kostenlos. Bei den professionellen Rechtsdienst-leistungen von VENEKO zahlen Sie nur eine Erfolgsprämie. So gehen Sie kein Risiko ein und können nur gewinnen.
Ich war Opfer eines großen Strom-Anbieters
Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt.
Meine Ziele:
HILFE
mit professionellen Dienstleistungen und kostenlosen Musterschreiben helfen
PRESSE
auf dubiose Geschäftspraktiken aufmerksam machen und die Presse informieren
TARIFE
als Energiemakler die günstigsten Tarife vermitteln
Sind auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Wir helfen Ihnen, sich zu wehren!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
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empfohlene Anbieter
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter:
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Aktuelle Probleme mit Anbietern
Besonders häufig werde ich wegen Preiserhöhungen und hohen Nachzahlungen kontaktiert. Mit meiner kostenlosen Hilfe können Sie sich aber dagegen wehren.
Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.
Kostenlose Hilfe, die überzeugt
Mein Fall und meine Motivation
Über fünf Monate habe ich mich gegen eine Preiserhöhung gewehrt und mein Fall landete sogar vor Gericht.
Dieses Leid möchte ich Ihnen ersparen, indem ich Ihnen helfe, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken von Strom- und Gasanbietern zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucherfreundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss erfolgreich war, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucher-unfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Zusätzlich informiere ich die Presse über verbraucher-unfreudliche Verhaltensweisen von Strom- und Gasanbietern.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Häufig gestellte Fragen:
Ja.
Da ich selber Opfer eines Stromanbieters war, möchte ich möglichst vielen Menschen helfen. Dazu stelle ich kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schrittanleitungen bereit.
Bei Preiserhöhungen und Nachzahlungen stelle ich aktuell fest, dass die Anbieter erst dann nachgeben, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen eine professionelle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Dienstleistung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Daher gehen Sie nicht in Vorleistung und gehen kein Risiko ein. Sie können mit diesen Dienstleistungen nur gewinnen.
Viele Kunden wissen nicht, dass zahlreiche Preiserhöhungen bei Strom und Gas anfechtbar sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht alle formalen Anforderungen an die Preiserhöhung eingehalten wurden.
Wenn die Preiserhöhung schon wirksam ist, dann ist Ihre beste Option, die Preiserhöhung anzufechten. Wichtig ist, dass Sie die unstrittigen Beträge weiterhin zahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen.
Abschläge und Nachzahlungen kommen dann zustande, wenn Sie entweder deutlich mehr Strom bzw. Gas verbraucht haben oder wenn die Preise erhöht wurden.
Im Jahr 2022 haben viele Anbieter die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht. Um gegen die Abschläge vorzugehen und um Nachzahlungen abzuwehren, sollten Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Rechnung und Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen lassen. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen auch, wie Sie sich gegen Abschlagserhöhungen und gegen Nachzahlungen wehren können.
Zahlreiche Anbieter haben in 2020 und 2021 die Verträge mit ihren Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (u.A. Stromio, Gas.de, immergrün).
In diesen Fällen haben Sie Recht auf Schadensersatz. Holen Sie sich den entstandenen Schaden in Form von höheren Strom- und Gaspreisen vom Anbieter zurück. Folgen Sie dazu diesen Hinweisen auf meiner Seite über „Schadensersatz aufgrund Kündigung„.
Zahlreiche Kunden von Voxenergie, Primastrom und nowenergy berichten mir über untergeschobene Verträge.
Gegen derartige Verträge können Sie sich wehren. Auf dieser Seite können Sie das kostenlose Musterschreiben anfordern.
Ich biete Ihnen an, Ihre Abrechnung für Strom und Gas kostenlos zu prüfen. Gehen Sie hierzu auf die Seite, um Ihre Rechnung hochzuladen.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Bin jetzt schon einige Jahre mit Unterbrechungen bei Vattenfall (Strom). Abrechnungen, Boni und Jahres-
endabrechnungen waren immer korrekt. Es gab nie Ärger. Klare Weiterempfehlung.
B. Platte
Hallo Matthias, deine Verlinkungen (in den Hinweisen zu Stromanbietern)
von RheinEnergie und Strogon wurden vertauscht.
MfG Joachim
Vielen Dank, Joachim. Links habe ich angepasst.
Hi, leider ein Fehler im Text.
Es muss richtig heißen: 40,95 ct/kWh.
Entschuldigung!
Hallo Herr Dr. Moeschler,
ich versuche mich kurz zu fassen.
Ich hatte einen Stromvertrag mit Qcells, den ich am 08.09.2022 gekündigt habe.
Die Kündigungsbestätigung von Qcells erhielt ich am 12.09.2022 zum 31.12.2022.
Am 15.09.2022 sendet Qcells eine Anpassung der Vertrags- u. Tarifkonditionen mit Wirkung zum 01.11.2022 zu.
Die Anpassung sieht folgendes vor:
Arbeitspreis von 4,95 ct/kWh auf 91,69 ct/kWh angehoben.
Grundpreis von 142,05 €/a auf 199,17 €/a angehoben.
Können Sie mir sagen ob die Preiserhöhung nach erfolgter Kündigung rechtens war?
Hätte ich der Preiserhöhung nach Kündigung nochmals widersprechen müssen? Also den Vertrag nochmals kündigen müssen?
Muss der Vertrag nicht zu den Konditionen, wie vereinbart, bis zum Vertragsende (31.12.2022) fortgeführt werden?
Der Schlussrechnungsbetrag wurde per Sepa-Lastschrift von meinem Konto eingezogen.
Würden Sie dazu raten den Betrag zurück zu buchen?
Wenn ja, dann nur die Differenz nach den alten Konditionen bezahlen?
Ich bedanke mich bereits jetzt ganz herzliche für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Pastwa
Ich kennen einige Preiserhöhungsschreiben von QCells. Alle die mir bekannten Preisehröhungsschreiben aus dem Jahr 2022 halte ich für anfechtbar.
Ich sende Ihnen gleich mal mein Musterschreiben zu. An alle interessierten Leser: Das Musterschreiben können Sie HIERÜBER anfragen.
VG MM
Sehr geehrter Herr Moeschler,
Spät aber doch noch möchte ich mich für Ihre Hilfe bedanken denn es ist alles gut gegangen. Konnte den Anbieter wechseln. zu einem fairen Preis und ein Online Zugang zu meinem Kundenkonto einrichten. Ihre Musterschreiben sind der Hit einfach und für Otto Normalverbraucher gut zu verstehen. Auch der E-Mail Kontakt hervorragend, weiter so… :)))
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Das freut mich sehr!
Super netter Kontakt.
Schon mehrmals geholfen/ Meinung abgesichert. Gerne immer wieder.
In jeder Hinsicht zu empfehlen.
Lieber Herr Dr. Moeschler,
vielen Dank für Ihren Einsatz in dieser Sache!
Durch Elemente aus Ihren Musterschreiben, welche auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen waren, haben wir nun tatsächlich die Firma Voxenergie zu einem Verzicht auf einen angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrag bewegen können!
Normale Menschen haben bei Rechtsfragen keine Chance. In diesem Fall hat es jemanden bei der Telefonakquise erwischt, der sehr schlecht Deutsch spricht und wohl schon deshalb ins Visier genommen wurde, wie es leider oft die vermeintlich Schwächeren trifft.
Und das, obwohl seit Juli 2021 Strom- und Gasverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden dürfen.
Ihre Formulierungshilfen und auch Ihre Hilfe zum seriösen Anbieterwechsel sind sehr empfehlenswert!
Ich konnte mit Hilfe des Musterbriefes erreichen, dass die Preiserhöhung vom Stromanbieter QCells zurückgenommen wurde.
Echt klasse !!!!
Das freut mich sehr. Herzlichen Glückwunsch.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO hält zahlreiche Preiserhöhungen wegen formaler Fehler für anfechtbar [weiterlesen]. Mein TIpp: Lassen auch Sie Ihre Preiserhöhung prüfen.
Habe Faschen Strom Gerät und mir zu viel an strom abgezogen können sie weiter helfen Bitte weiß nicht mehr weiter was ich machen soll habe an den Stromanbieter geschreiben aber keine Antwort von denn Stromanbieter bekommen keine Nachricht bis jetzt was kann ich tun
Bitte teilen Sie mir mit, um welchen Anbieter es sich handelt. Folgen Sie bitte den Hinweisen auf diesen Seiten, indem Sie z.B. die Musterschreiben verwenden. Kommunizieren Sie bei problematischen Anbietern bitte stets schriftlich.
Hallo,
ich bin bei Schwarzwald Energy nach 12 Monaten aus dem Vertrag gekündigt worden obwohl die Preisgarantie
bis 31.12.2023 läuft. Ich habe jetzt von der Verbraucherzentrale informiert worden dass die Verbraucherzentrale
gegen die SE den Prozess gewonnen hat. Die Urteilsbegründung folgt in den nächsten Wochen. Ich denke das wird in der Urteilsdatenbank der Verbraucherzentrale nachzulesen sein. Dies zur Info an alle durch die SE Geschädigten.
Grüsse Martin
Danke für den Hinweis. Ich bin sehr gespannt auf das Urteil und ob daraus ein Schadensersatz für die betroffenen Kunden ableitbar ist. Darüber werde ich auf meiner Seite bereichten.
Köntnen Sie bitte mal kurz ihr „Statement“ zu den Fragen im Lichtblick Thema geben wo es drum geht ob die Preiserhöhungen nicht ungültig sind weil nur im Kundenportal verfügbar und es nur eine allgemeine „Es liegt irgendwas Neues in ihrem Kundenportal“ Email als „Benachrichtigung“ hierüber gibt?
Wäre sehr wichtig wenn zu dieser Frage ganz allgemein ein Statement von ihnen und den ach so gut prüfeneden Venekos käme 🙂
Schlichtungsstelle Energie bspw. hatte in einer Empfehlung mal das abgelehnt mit nur-Kundenportal-Dokument, falls ich mich recht erinnere.
Wenn eine Preiserhöhung im Kundenportal eingestellt wird, dann ist dies nicht ausreichend. Es muss mindestens eine E-Mail versendet werden, bei der klar hervorgeht, dass eine Preiserhöhung vorgenommen wird. Denn nur dann erkennt der Kunde die Notwendigkeit zu handeln. Eine E-Mail mit dem Betreff „wichtige Hinweise zu Ihrem Vertrag“ reicht laut Gerichtsurteilen z.B. nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin Opfer von Primastrom ich hab eine junge Familie wir arbeiten sehr hart für unser Geld (meine Frau und ich ).
Ich hab im Januar 393 Euro für Strom bezahlt
Ich brauch sehr dringend Hilfe ich möchte sofort vom Vertrag raus ich hab auch per Mail gekündigt 06.01.23 aber bis jetzt kam keine Rückmeldung
Ich bitte sie helfen sie uns .
Mit freundlichen Grüßen
Familie Zazai
Bitte folgen Sie den Hinweisen auf dieser Seite: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/voxenergie-erfahrungen/
Dort finden Sie mit Sicherheit auch Ihr Problem und wie Sie sich wehren können. Prüfen Sie bitte auch, ob eine Preiserhöhung versendet wurde. Die wäre dann anzufechten.
Ich möchte mich bei Ihnen bedanken. Die ausserordentliche Kündigung bei eprimo klappte wunderbar., nachdem ich erstens über die eprimo- Webseite eine offizielle Kündigungsanfrage gestellt hatte. Danach erstellte ich das Kündigungschreiben mit Verweis auf Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung. In meinem Fall hat eprimo im 2-ten Vertrags Jahr den Preis von 23,69 Cent/kWh auf 51,23 Cent/kWh erhöht. Dabei wird anders als bei Yello nicht der Neukunde mit teueren Preisen beschert, sondern der Bestandskunde. Der Neukunden Preis beträgt 40,27 Cent/kWh + 7,38 € Grundgebühr/Monat, während beim Bestandskundenpreis 51,23 Cent/kWh die Grundgebühr 10,59 € betrüge. Aus diesen Grund könnte man die Preiserhöhung theoretisch anfechten, da eprimo 51,23 Cent mit steigenden Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt gekoppelt mit ansteigenden Netznutzungskosten und gestiegenen Offschore- Netz Umlage argumentiert, die angeblich die weggefallenen Bestandteile nach Paragraf 18AblaV, Paragraf 19 StromNEV sowie KWKG-Umlage. Insgesamt ist es fraglich und strittig, ob diese Argumentation richtig sein kann. Da Börsen Preis Anfang Januar 2023 bei 55 € pro Gigawatt-packet betrug statt 220 Ende Sommer 2022. Aber eine Anfechtung ist sinnlos, da Neukunden Tarif nur für Neukunden gilt bzw.für die neue in gestiegene Alt Kunden nach der Kündigung des Alttvertrages. Der Neuabschluss des Vertrages ist jedoch nicht sinnvoll, da auf dem Markt deutlich günstigere Anbieter gibt für 5000 kWh Verbrauch pro Jahr.
Ich habe allerdings eine wichtige Frage zur Einschätzung der Situation auf dem Strommarkt gegen Ende 2023-Anfang 2024.
Welches Szenario wird ihrer Meinung nach Ende 2023-Anfang 2024 einteten-eine leichte Entspannung des Börsen Preises 55-60€ pro Gigawatt-Leistungspakett (und damit leichte Preissenkung 5-10 Cent pro kWh, also durchschnittliches Marktpreis von 35-38 Cent pro kWh oder eine weitere Preiserhöhung auf 50-55 Cent pro kWh?
Frage 2: Sie sind kein Freund von 2-Jahresverträgen. In normalen Zeiten 2010 bis 2021 war diese Herangehensweise richtig, da die Preise sich relativ wenig von Jahr zu Jahr nach oben bewegt hatten. Da wir jetzt jedoch eine instabile Situation auf den Beschaffungsmärkten haben, könnte doch ein 2 Jahresvertrag zu einer Einsparung von 300-400 € pro Jahr führen, wenn der Marktpreis sich in Richtung 50-55 Cent in 2024 bewegen würde. Was meinen Sie dazu, da Sie den Markt seit Jahrzehnten kennen. Gehen Sie davon aus, dass 2025 der Beschaffungspreis bei 55-60€ pro Gigawatt bleiben würde, so, dass die jährliche Wechselstrategie auch kurzfristig beibehalten werden sollte?
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Hallo
ich bin bei Eon Kunde.Mein Fall ist sehr seltsam.
Ich zahle eine Endjahresrechnung jetzt zum 3 Mal.Dazu habe ich eine Mahnung erhalten.Am 14.02.2022 wurde meine Nachzahlung, berechtigt 2x abgebucht.
da diese Summe zuhoch war, wurde sie nicht eingelöst.(2x 139,54€)Von da an habe ich die Einzugsermächtigung gekündigt.Diese zahlte ich am 1.4.2022 selbstständig per Überweisung.Daraufhin klappte nichts mehr.Es wurde ständig versucht zu buchen, trotz Kündigung und ich bekam ständig Mahnungen .Nach dem ich gefühlt 50x telefoniert hatte, wurde mir von einem Sachbearbeiter zugesichert , das er alles erledigt, und ich bekomme eine Aufwandsentschädigung von 30€.
Was er mir nicht sagte das die 30€ von meinem Guthaben genommen wurden, und mein Abschlag von 97€ auf 55€ gesengt wurde.Das habe ich aber erst 2 Monate später mitbekommen.Jetzt wurde mir die Jahresentabrechnung gemacht.Ich war so sparsam , das ich ein Guthaben von 169,33 habe.Im diesem Schreiben steht das ich jetzt einen Abschlag von 79€ am 15.2.2023 leisten muss.
Leider taucht in dieser Abrechnung wieder zum Einbehalten diese 139,54€ plus Mahngebühren auf., diese wurden Einbehalten.
Jetzt die Krönung. ich habe heute wieder eine Mahnung bekommen, über 92€ bekommen, da ja noch die 139,54 ausstehen.
Der Anruf mit der Mitarbeiterin endete damit das das wohl Richtig ist und sich eine Fachabteilung darum kümmern wird. Diese wird mich dann wohl Anrufen.
Kenne ich schon da ruft keiner an.Also was mache ich jetzt?
Bin völlig Ratlos.Da die Stromverträge auch über Eon laufen, und die Konversation noch Schlimmer waren.Da sind ganze Zahlungen angeblich beglichen gewesen .bis ich 6 Wochen später jemanden überzeugen konnte nicht gezahlt zu haben.
Bin verzeweifelt.
Über eine Antwort würde ich mich Freuen.
Gruß Birgit Kuhn
Zur K
Folgen Sie den Lösungsweg: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/loesungsweg/
Manchmal ist bei Eon der Wurm drin. Erhöhen Sie den Druck, damit Ihr Anliegen engagierter bearbeitet wird.
Kontaktieren Sie den E-On Kundenservice über Facebook Messenger. Da wurde mir wirklich geholfen, da sitzen echte Menschen am Messenger und antworten zu Geschäftszeiten sofort über den Chat und können Rechnungen korrigieren usw. (Mein Fall: Kündigungsfrist wurde nach meiner eigenen Kündigung nicht eingehalten, Vertrag wurde sofort beendet und beim Netzbetreiber abgemeldet und ich musste in der Grundversorgung mehr zahlen).
Über den Wechselservice remind.me kam ich ab 01.06.2020 zu Jura Power und erhielt meine
erste Verbrauchsabrechnung im Juni 2021, diese wie ein Guthaben von € 89,24 auf, mit der
Bemerkung: „das Guthaben werden wir bis zum 06.07.21 auf Ihr Konto überweisen“.
Als dann im Oktober unverschämte Preiserhöhungen und eine Änderung der AGB von Jura Power zum 01.11.21 kamen, fiel mir auf, dass mein Guthaben ja immer noch nicht überwiesen wurde.
Gewarnt durch ähnlichen Erfahrungen anderer Kunden auf Trustpilot, widerrief ich sofort meine Einzugsermächtigung bei Jura Power und kündigte die Verrechnung meines Guthabens an; weitere Abschlagszahlungen stellte ich ein. Die Dezember Schlussrechnung von Jura Power enthielt dann ein kleines Guthaben von 7 Euro.
Im März 22 erhielt ich anstatt meines Guthabens von Jura Power ein Storno meiner Abschlussrechnung und eine neue Rechnung mit einem erhöhten Zählerstand und einer Nachforderung von 230 Euro. Ich widersprach schriftlich, da diese Rechnung auf einem falschen Zählerstand beruhte. Ich fügte auch noch eine schriftliche Bestätigung meines Messstellenbetreibers SYNA bei, worin der ursprüngliche Zählerstand bestätigt wurde. Danach hörte ich nichts mehr von Jura Power. Ich dachte, die Sache hat sich damit erledigt, wegen der 7 Euro, die mir noch zustanden, wollte ich keinen Wind machen, Hauptsache, weg von Jura!
Im Dezember 22 bekam ich dann unverhofft Post vom Anwaltsbüro Brinkmann in Köln mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens, falls ich mich nicht melde oder zahle.
Ich widersprach mit Details und Beweisen. Als Antwort kam Anfang Jan. ein Standardschreiben (unser Mandant weist die Einwendungen zurück, blah, blah..) und gedruckter Unterschrift, die Forderung würde nun der gerichtlichen Klärung zugeführt.
Als nächste Eskalationsstufe kam dann bereits 1 Woche später ein Mahnbescheid vom
Amtsgericht Coburg. Man spekuliert natürlich darauf, dass ich als unbescholtener Bürger so
eingeschüchtert bin, wenn ein gelber Brief vom Gericht kommt, dass ich zahle, oder die 14tägige Einspruchsfrist versäume und man einen vollstreckbaren Titel erwirbt. Ich war natürlich bereits einen Tag nach Zustellung mit meinem Widerspruch auf der Post. Kurzer Anruf bei meinem Anwalt lies mich wieder ruhig schlafen.
VIelen Dank für Ihre Schilderung. Über das Problem berichte ich auch auf dieser Seite: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/jura-strom-zahlt-guthaben-nicht-aus-zahlungsschwierigkeiten/
Bald wird ein Zeitungsartikel hierzu erscheinen. Sie sollten sich nicht einschüchtern lassen. Achten Sie stets darauf, dass Sie die unstrittigen Beträge bezahlen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Widersprechen und kommunizieren Sie stets schriftlich.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
für Ihre kompetente und kurzfristige Hilfe möchte ich mich ganz herzlich bedanken, sie konnten mir bereits zum zweiten Mal in Folge weiter helfen und einen
zuverlässigen Anbieter herausfiltern.
Für ihre zukünftige Tätigkeit wünsche ich ihnen weiterhin Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schlörit
Sehr geehrter Herr Moeschler,
hiermit möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken, die in der Tat vor wenigen Tagen zum gewünschten Erfolg geführt hat!!! immergrün hat mir mein Guthaben ausgezahlt – der Nichterfüllungsschaden wegen Umzugs wurde gestrichen.
Vielen herzlichen Dank für diesen außergewöhnlichen und zudem kostenfreien Service, der insbesondere in der heutigen Zeit alles andere als selbstverständlich ist.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Börsch
Das freut mich sehr. Herzlichen Glückwunsch und sehr gerne!
MM