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  1. Ich habe nach der falschen Rechnungsstellung im Februar 23 die Information des AG erhalten über die Klageeinreichung. soviel zum Thema Jura reicht keine Klage ein.

  2. Auch ich kann nur negatives zu Jura Power sagen: Beleiferung endete Juli 2022, da in meinem Netzgebiet Jura nicht mehr liefern durfte (Jura hatte die Netzentgelde nicht bezahlt). Mein Guthaben auf Grund der Zählerstände ca. 500€. Jura machte keine Abrechnung, telefonisch nicht erreichbar, keine Reaktion auf Mails. Dann Mahnverfahren über das Mahngericht eingeleitet – der Mahnung wurde (unbegründet) wiedrsprochen. Jetzt läuft die Sache per Anwalt als Zahlungsklage über das Amstgericht Neumarkt (dort in Neumarkt in der Oberpfalz sitzen die Lumpen von Jura). Ich bin guter Dinge – Guthaben+Mahnverfahren+Anwalt+Gerichtskosten … Jura darf sich freuen.

    Es ist traurig, was für unseriöse Unternehmen auf dem Markt sind. Und dass man gezwungen ist, in Vorkasse zu gehen um sein Recht zu bekommen.

  3. Hallo meine lieben abgezockten Juris
    Ich habe gestern mit Schock eine Abschlussrechnung von Jura Strom erhalten. Man will von mir 487,25 € Nachzahlung die ich bis 14.02. 2023 über das Portal bezahlen soll. Die 0800… Nummer führt nur zu einer Bandansage wo man sich entschuldigt mit Umstruckturierungen und so.
    Ich werde diesen Wucherbetrag natürlich nicht bezahlen und erst mal abwarten was passiert.

    Der Arbeitspreis liegt bei 46 ct netto.
    Am Ende der Rechnung steht noch das man sich bei Unstimmigkeiten mit dem Kundendienst verbinden sollte und wenn das nicht klappt was ja in dem fall so ist dann soll man über die Bundesnetzagentur und die Schiedsstelle gehen.

  4. Hallo
    Bei mir wurde der Arbeitspreis bei der Abschlussrechnung auf 44 cent erhöht. Die preis Garantie bei check 24 war mit 30 cent angegeben. Das macht bei mir 750€ mehr aus. Soll laut Jura power im Vertrag Punkt 7.7 legal sein.

  5. Hallo an alle Betroffenen !

    Auch ich habe ich habe Probleme mit unseren Ökostromaktivisten. Ich habe meine Endabrechnungen für die Monate November und Dezember 2021 erhalten. Die erste kam am 27.04.2022 und weißt einen Endbetrag von 1027,09 € aus. Der Strom kostet in dieser Rechnung brutto 0,543 €. Allerdings wurden die im November und Dezember 2021 gezahlten Beiträge in Höhe von 498,90 nicht berücksichtigt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. ( abgesehen davon, das ich genauso wie viele andere erst einmal einen Weg finden mußte, den Widerspruch diesem Anbieter zukommen zu lassen – kein Telefon, E-Mail konnte nicht zugestellt werden und Fax wurde wohl gleich entsorgt) Nun habe ich am 31.10.2022 eine “ bereinigte “ Rechnung über 1048,84 € erhalten. Diesmal wurden meine Einzahlungen berücksichtigt – aber Oh Wunder !!! Der Strompreis ist für dieselbe Abrechnungsperiode von 54,3 cent brutto auf 82,7 cent brutto auf dem Papier gestiegen. ??? Habe mich daraufhin auf der Website von Jura-Strom für einen Rückruf angemeldet und tatsächlich auch bekommen. Am Telefon eine Dame, Frau Jura-Strom … Diese erklärte mir unmißverständlich, das ich ja mit den AGB einverstanden gewesen wäre und somit diesen Betrag von 1048,84 zahlen müsse. Außerdem wären die Preise an der Strombörse so hoch gewesen. Keine Aussage zu dieser ersten Rechnung und und diesem Anstieg des Strompreises in Papierform. Kann da jemand helfen ? Ich kenne mich mit Börsenkram nicht aus. Es ist mir durchaus bewußt, das ich eine Nachzahlung leisten muß. Aber doch nicht in dieser Höhe !

    1. Jura Strom hat letztes Jahr E-Mails mit der „Tarifumstellung“ nach Börsenpreisen verschickt. Das ganze ist auch hier auf der Homepage beschrieben. Betreff: Ökostrom mit garantiertem Stromeinkaufspreis

      https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/jura-strom-zahlt-guthaben-nicht-aus-zahlungsschwierigkeiten/#IV

      Wenn man nicht widerspricht, soll man angeblich in den neuen Tarif kommen.
      Laut Beratung bei der Verbraucherzentrale und auch, unabhängig davon, laut meinem Anwalts ist dieses Vorgehen unzulässig.
      Übereinstimmende Aussage war, dass solche umfassenden AGB-Änderung nur durch aktive Zustimmung angenommen werden können und nicht stillschweigend.

      Stillschweigend können nur einfache Preiserhöhungen z.B. Erhöhung Grund- und Arbeitspreis angenommen werden.

      Es wurde in meinem Fall geraten, nichts mehr zu bezahlen. Die letzten Abschläge habe ich auch nicht überwiesen. Die geleisteten Abschläge und das nicht ausgezahlte Guthaben decken bei mir die Stromkosten nach altem Tarif.

      Zusätzliche Gegenargumente:
      -Tatsächlicher Strompreis nicht ermittelbar, da Preisbestandteile nicht angegeben sind. Auch die Bestandteile, die nicht vom Börsenpreis abhängen sind nicht konkret angegeben (nur als Beispiel mit Zusatz: Je nach Netzgebiet), also nicht nachvollziehbar.
      -Alle vorherigen Preisänderungen und Rechnungen erfolgten per Brief und nicht per E-Mail. Tarifänderung per E-Mail war nicht erwartbar.
      -Wie genau die Börsenpreise berechnet werden, ist nicht aufgeführt, also auch nicht nachvollziehbar
      -Abrechnung soll nach Netzprofil erfolgen. Welches verwendet wird, ist nicht angegeben.
      -In der E-Mail wird nur auf Vorteile des Tarifs eingegangen. Es werde keine Nachteile oder Risiken genannt.

      Ich würde eine Rechtsberatung empfehlen, z.B. bei der Verbraucherzentrale oder ganz einfach: Kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle stellen. Wie es geht ist auch auf dieser Homepage beschrieben.

      Ich befürchte, dass mit dieser Börsenthematik noch niemand einen Schlichtungsantrag gestellt hat. Die Antwort (die ca. 3 Monate dauern wird) wäre sicherlich auch für viele andere hilfreich. Ich denke die meisten haben gar nicht verstanden, wie Jura Power auf die hohen Beiträge kommt.

      Ich habe bisher keinen Schlichtungsantrag gestellt, weil ich noch keine Schlussrechung bekommen habe.

      Sollte Jura-Power mir eine solche Rechnung mit Börsenpreisen stellen, werde ich auch einen Schlichtungsantrag stellen.

      Beide haben mir geraten nicht zu bezahlen (nur den ursprünglichen Arbeits- und Grundpreis)

    2. Hallo Carsten, dein Anliegen kann ich sehr gut verstehen, da es mir ähnlich ergangen ist. Es gibt meines Wissens nun zwei Möglichkeiten: Entweder du lässt dir bei deiner zuständigen Verbraucherzentrale einen Termin zur Beratung geben oder du gehst gleich zu einem Fachanwalt/anwältin für Vertragsrecht. So habe ich es gemacht, damit ist zu zumindest meine rechtliche Absicherung gewährleistet. Dazu kommt, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, die meine Anwältin unterstützt. Ich habe mittlerweile drei Endabrechnungen und eine Mahnung bekommen. Die letzte Abrechnung ist deutlich höher als die ersten beiden. Grund: Es wurden die aktuellen Preise für die Berechnung genommen anstatt die für den betroffenen Zeitraum der Stromtarife, die im November 2021 deutlich günstiger waren als im November 2022, also heute. Ebenfalls bin ich mit der Schlichtungsstelle Energie in Berlin in Kontakt getreten. Die können mich nicht juristisch vertreten, haben aber Kontakt zu Jura-Strom und ein Ombusmann vertritt dort meine Interessen. Viel Glück und Nerven bei deinem Fall. Liebe Grüße, Heiko

    3. Ich hatte einen Termin bei der Verbraucherzentrale und zur Sicherheit nochmal einen Termin bei einem Anwalt für Vertragsrecht.

      Bei mir war es so:
      Begründet wird die Preiserhöhung von Jura, mit neuen per E-Mail zugesandten AGB, mit denen man auf einen neuen komplexen Börsentarif umgestellt wird, wenn man die E-Mail nicht beantwortet.
      Dieses Vorgehen ist laut Verbraucherzentrale und laut Anwalt nicht ausreichend. Der Anwalt und die VBZ waren sich 100 % sicher, dass dies auch ein Gericht bestätigen würde.
      Aktiver Vertragsschluss wäre notwendig, da es keine „einfache“ Preisänderung ist und auch die E-Mail nicht ausreicht, um den Preis nachzuvollziehen, bzw. den Tarif zu verstehen. Es gab auch noch ein paar weitere Gründe. Es gilt weiter der alte Arbeits- und Grundpreis. Die Gesamtsumme habe ich ausgerechnet und leider durch die vorherigen Abschläge sogar etwas zu viel überwiesen.

      Alle weiteren Rechnungen soll ich laut meinem Anwalt einfach ignorieren und mich erst wieder melden, falls Jura-Strom Klage erhebt. Laut seiner Meinung, wird Jura Strom keine Klage erheben und er rät mir, mein Restguthaben erst einzuklagen, wenn Jura-Strom mit gerichtlichen Schritten anfängt.

      Wenn man offiziell widersprechen möchte, kann man für 3,50 € bei der Post online eine Einschreibenmarke kaufen. Per Sendungsverfolgung kann man dann die Zustellung, inkl Unterschrift einsehen / ausdrucken.

  6. Mittlerweile hat sich Jura-Strom gemeldet (per Mail) und mir zwei (2) Abschlussrechnungen geschickt, eine vom 4.11.2022 und dann noch einmal eine vom 5.11.2022. Beide sind bei den Endbeträgen deckungsgleich, haben aber nicht übereinstimmende Rechnungsnummern und es wird um sofortige (!) Bezahlung gebeten, praktisch am Tag der Zustellung per Email. Dazu kommt, dass Jura-Strom (Vertrag wurde zum 30.4.2022 gekündigt, Jura-Strom hat zugestimmt) noch für Mai 2022 eine weitere Abschlagszahlung von meinem Konto abgebucht hat, so dass am Ende eine Gesamtforderung von mehr als 948 Euro entstand, die ich allerdings anzweifle, zumal 2021 und 2020 jeweils Gutschriften errechnet wurden. Die Einforderung eines Guthabens von 2021 erfolgte jedoch erst mit der Abschlussrechnung, 2020 nach mehrmaliger Aufforderung. Seitdem liegt der Vorgang bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin, die mir z.Zt. auch nicht weiterhelfen kann. In einer weiteren Mail meinerseits an Jura-Strom habe ich gefordert, dass der Mai-Abschlag zurückgebucht wird. Bislang ist nichts geschehen. So geht man nicht mit Kunden um!!!!

  7. Ich war 2020 StromKunde bei Jura Strom . Im Februar 2021 sollte ich eigentlich mein Guthaben von mehr als 400€ ausgezahlt bekommen!!! Bis heute(November’22) warte ich darauf. Viele E-Mails und Telefonate führten zu nichts, Stillschweigen und Ausreden bzw. falsche Versprechungen waren die Antwort!!! Ich zweifle sehr an der Seriosität dieses Stromanbieters und kann nur jedem davor warnen!!!!

  8. am 17.10. habe ich mit einer Dame telefoniert, da ich für ein Haus immer wieder per Mail (natürlich unbegründet) eine Mahnung erhalten habe. Dies konnte ausgeräumt werden, da Sie im PC sah, dass meine Abschlagszahlungen pünktlich eingeangen waren (Versehen der Buchhaltung nach Ihrer Aussage).
    Am 18.10. bekam ich eine Kündigungsmail für ein anderes Gebäude. Heute kam diese Kündigung noch einmal schriftlich !

    1. Wie schafft man es, mit denen zu telefonieren? Ich erreiche dort seit einem halben Jahr niemanden. E-Mails kommen zurück. Auf Briefe und Rückrufwünsche wird nicht geantwortet. Ich hab nach meiner Kalkulation noch über 200 € Guthaben. Eine gültige Rechnung habe ich bis heute nicht bekommen. Dafür nur abenteuerliche Mahnungen, per E-Mail, über nicht nachvollziehbare Beträge.

      1. @M.T.

        Unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen können Sie sich direkt an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.Ein Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.

  9. Hallo liebes Team von Verbraucherhilfe /Stromanbieter
    Ich bin gestern von Jura ordentlich gekündigt worden zum 30.11.2022. Der Grund: Jura kann mir keinen Strom mehr liefern aber sie sind nicht wirtschaftlich angespannt geschweige denn Insolvent. Sie wollen lediglich pausieren und bitten mich den Zählerstand abzulesen.
    Im November buchten sie einfach über 209 € von meinem Konto ab obwohl sie per Sepa nur den Abschlag ziehen durften(angeblich die komplette Jahresgrundgebühr der Abschlag blieb gleich.

    Im Juli wurden die Zahlungsbedingungen derart geändert das es das reinste Chaos wurde. Ich habe mich für die Kreditkarte entschieden und seitdem nur Mahnungen per Mail. Obwohl ich bezahlt habe wurden Beträge doppelt abgezogen und sollen jetzt plötzlich zurückgebucht werden weil das Warenwirtschaftssystem es nicht verarbeiten kann. ich hoffe,dass ich eine normale Jahresendabrechnung bekomme aber aufgrund der Aussagen hier auf dem Portal und der negativen Meinungen bei Trustpilot habe ich so meine Zweifel.
    Liebe Grüße aus Dresden

    1. Es gibt Neuigkeiten aus dem Irrenhaus von Jura.

      Obwohl ich ordenntlich gekündigt wurde kam jetzt eine neue Mail mit einer außerordentlichen Kündigung zum 25.10.2022. Der Grund ist ich hätte meinen Abschlag nicht gezahlt obwohl ich ihn bezahlt habe.

      Man versteht es einfach nicht mehr….

  10. Jura Strom hat einseitig den Vertrag zum 12.07.22 gekündigt.
    Hat eine Forderung am 30.06.22 von 244.– vor der Stromablese an mich gestellt.
    Es erfolgte keine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch.
    Meiner Forderung nach dem errechneten Verbrauch plus Bonus (Check24)
    wurde nicht beantwortet.
    Ein Mahnbescheid über meine Forderung wurde an das Mahngericht Coburg
    am 28.08.22 gestellt.
    Dem wurde von RA Juliane Fürst, Milchhofstr. 24, 92318 Neumarkt widersprochen.
    Bevor die Angelegenheit zur Verhandlung kommt, die Gerichtsgebühren von 78.– von
    mir entrichtet werden meine Frage:
    sind meine Angaben im Mahnbescheid zu Jura Strom korrekt
    Antragsgegner Jura Power GmbH & Co.KG
    1. Gesetzlicher Vertreter Jura Energie GmbH, Geschäftsführer Martin Fürst Milchhofstr. 24, Neumarkt
    2. Gesetzlicher Vertreter: vertritt Jura Energie GmbH, Neumarkt, Funktion Geschäftsführer, Martin Fürst

    1. @Eva Luger

      Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie sich sich einen Handelsregisterauszug ziehen.

      Das ist meine persönliche Meinung.