Abschlagzahlung Strom & Gas zu hoch? >> Musterschreiben | Tool

Ist Ihr Abschlag für Strom & Gas zu hoch?

Ihr Abschlag für Strom & Gas steigt, wenn Sie zu einem teureren Anbieter gewechselt sind, Ihr Verbrauch gestiegen ist oder eine Preiserhöhung vorliegt. Überprüfen Sie mit meinem Tool, ob die Abschläge zulässig sind & wehren Sie sich mit diesen Musterschreiben.

 

 

 

 

 Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 10.03.2020

INHALTSVERZEICHNIS
I. Wehren Sie sich gegen zu hohe Abschlagszahlungen!

II. So wehren Sie sich gegen zu hohe Abschläge bei Strom & Gas
III. Wechseln Sie zu diesen Strom- und Gasanbietern
IV. FAQ zu Abschlagszahlungen Strom und Gas

I. Wehren Sie sich gegen zu hohe Abschlagszahlungen! 

a) Deshalb sollten Sie sich wehren

Wenn Sie zu hohe Abschlagszahlungen leisten, dann erhalten Sie die den zu hoch bezahlten Betrag über Ihre Abrechnung zurück. Dennoch macht es Sinn, nicht zu hohe Abschläge zu leisten:

  • Sie geben völlig unnötig Ihrem Anbieter einen kostenlosen Kredit. Das Geld können Sie besser nutzen
  • Im Falle einer Insolvenz des Anbieters ist Ihr Geld weg. Dies mussten z.B. die ca. 300.000 Kunden von BEV (2019) bitter erfahren.

b) Rechtliche Grundlagen

Abschläge für Strom & Gas müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Kunden brauchen nicht in Vorleistung zu gehen.

Abschläge sind anhand des Vorjahresverbrauchs zu berechnen. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. weil Sie umgezogen sind und es keinen Vorjahresverbrauch gibt), dann darf die Abschlagszahlung geschätzt werden. Diese Schätzung muss sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Wenn der Kunde glaubhaft macht, dass der Verbrauch erheblich geringer ausfällt, so muss der Versorger dies angemessen berücksichtigen. Bei Preisanstiegen darf die Abschlagszahlung nur im gleichen Verhältnis erhöht werden (§13 StromGVV; §41 II EnWG).

Wenn Sie ein Guthaben in Ihrer letzten Abrechnung hatten, dann müssen Strom- und Gasanbieter in den meisten Fällen Ihre Abschläge reduzieren. Wenn die Preise erhöht wurden, kann es sein, dass Sie trotz Guthaben höhere Abschläge leisten müssen (=> zur Berechnung).

c) Welche Gründe gibt es für zu hohe Abschlagszahlungen und was können Sie dagegen tun?

Grund 1: Nach einem Anbieterwechsel verwendet der Stromanbieter nicht Ihre Verbrauchsprognose.

Stattdessen verwendet er die Prognose Ihres zuständigen Netzbetreibers. Diese Prognose kann sich auf Ihren Vorjahresverbrauch, dem Vormieter oder auf Vergleichsgruppen stützen.

Der Stromanbieter ist verpflichtet, höhere Abschläge zu begründen. Fragen Sie daher nach und legen Sie Einspruch ein.

Sie können auch Ihren Netzbetreiber fragen, auf welcher Basis er seine Verbrauchsprognose getroffen hat. Auskünfte hierüber können Ihnen helfen darzulegen, warum Ihre Verbrauchsprognose geeigneter ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie eine kleinere Wohnung unterhalten als die Vergleichsgruppe, häufig aus privaten oder beruflichen Gründen außer Haus sind oder wenn Sie Energiesparmaßnahmen ergriffen haben.

Grund 2: Sie haben Ihren Verbrauch reduziert, aber dieser Verbrauchsrückgang wurde nicht berücksichtigt.

Wenn der Verbrauch sinkt (z.B. ein Kind zieht aus; Sie ersetzen Ihre Glühbirnen durch LEDs), dann können Sie den zu erwartenden geringeren Verbrauch Ihrem Versorger mitteilen. „Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen“ (§13 Abs (1) StromGVV). Hilfreich ist, wenn Sie entsprechende Belege vorweisen können.

Grund 3: Der Versorger teilt die voraussichtlichen Stromkosten des Jahres durch 11 anstatt durch 12

Grundsätzlich darf der Stromversorger nicht verlangen, dass der Kunde in Vorleistung geht. Dies ist allerdings häufige Praxis. Kritisch wird es, wenn der Versorger auch noch 12 Abschläge kassieren möchte. Denn dann zahlen Sie einen Abschlag, der 9% zu hoch ausfällt. Hiergegen können Sie Einspruch einlegen.

Mir berichteten Verbraucher, dass z.B. der Anbieter immergrün 11 anstatt 12 Monate für den Abschlag ansetzt. Dies müssen Sie nicht hinnehmen und mit meiner Vorlage können Sie sich dagegen wehren. Ich vermute jedoch, dass eine derartige Umstellung mühselig mit diesen Anbieter werden kann.

Grund 4: Der Strompreis ist gestiegen.

Die Abschläge dürfen sich bei Preiserhöhungen nur im gleichen Verhältnis erhöhen, wenn der Verbrauch gleichbleibt. Eine Erhöhung der Abschlagszahlung um 10%, weil die Preiserhöhung 5% betrug, ist bei gleichbleibendem Stromverbrauch somit nach §13 Abs (2) StromGVV nicht zulässig.

d) Wie können Sie beim Stromanbieterwechsel im Voraus zu hohe Abschlagszahlungen vermeiden?

Bei länger bestehenden Vertragsbeziehungen sind überhöhte Abschlagszahlungen selten, weil der Stromanbieter verpflichtet ist, die Abschlagszahlung abhängig vom Vorjahresverbrauch zu ermitteln. Steigende Abschläge resultieren dann entweder aus einem gestiegenem Jahresverbrauch oder weil die Preise erhöht wurden. In den meisten Fällen liegen zu hohe Abschlagszahlungen daher bei einem Anbieterwechsel vor.

Beim Anbieterwechsel geben Sie häufig selbst den voraussichtlichen Jahresverbrauch an. Versuchen Sie daher Ihren zukünftigen Stromverbrauch möglichst genau zu schätzen – z.B. anhand der vorherigen Jahresabrechnung. Meiner Erfahrung nach fallen die bei Vergleichsportalen angegebenen Durchschnittsverbräuche pro Person zu hoch aus. Darauf sollten Sie sich somit nicht verlassen. Diese Durchschnittswerte dienen lediglich als grobe Orientierung.

Jahresverbrauch Strom & Gas - Abschlagszahlung

II. So wehren Sie sich gegen zu hohe Abschläge bei Strom & Gas

Praxiserprobte Empfehlungen: Folgende Vorgehensweise hat sich bei Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen.

a) Zulässigen Abschlag berechnen

Als erstes sollten Sie die angemessene Abschlagszahlung ermitteln. Damit Sie sich nicht an die kostenpflichtige Verbraucherzentrale wenden oder sich selber Gedanken machen müssen, habe ich ein Excel-Tool erstellt, mit dem Sie Ihre Abschlagszahlung ganz bequem alleine berechnen können. Grundsätzlich ist die Berechnung ziemlich einfach.

Abschlag berechnen Strom Gas

Sollten Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, dann müssen Sie diesen schätzen. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen.

b) Bei zu hohen Abschlägen: Gründe herausfinden

Danach sollten Sie den Grund für den zu hohen Abschlag herausfinden und entsprechend dagegen argumentieren (siehe Abschnitt zuvor). Bei einer glaubwürdigen Begründung stehen Ihre Chancen gut, Ihre Abschlagszahlungen wie gewünscht zu senken. Häufig reicht bereits ein kurzer Anruf bei Ihrem Versorger aus. Sicherer ist allerdings schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Versorger ist dazu verpflichtet, die höheren Abschläge zu begründen, wenn er Ihrer Forderung nicht nachgehen möchte.

c) Widerspruch: Musterschreiben / E-Mail-Vorlage

Mit der folgenden Vorlage sparen Sie sich Zeit und stellen sicher, dass alle wesentlichen Bestandteile enthalten sind.

Erfahrungsgemäß ist eine E-Mail völlig ausreichend und Sie können sich einen Brief mit Einschreiben / Einwurf sparen. Setzen Sie Ihrem Anbieter eine mindestens 14-tägige Frist und begründen Sie, warum Ihre Abschlagszahlung zu hoch ist. Die Beispielrechnung können Sie mit Hilfe des zuvor erwähnten Excel-Tool erstellen und in Ihre E-Mail hineinkopieren. Wählen Sie eines der 3 markierten Argumente aus und passen Sie dieses an Ihren spezifischen Sachverhalt an.

 

Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:

Betreff: Bitte um Reduzierung des Abschlags auf xx €

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein monatlicher Abschlag beträgt aktuell xx €.

Ich hingegen komme auf einen monatlichen Abschlag i.H.v. xx €:

Abschlag Strom selber berechnen - Vorlage

Der Arbeitspreis und Grundpreis ist unstrittig. Ebenfalls unstrittig ist auch, dass ich nach §41 Abs (2) EnWG bzw. nach §13 StromGVV 12 Abschläge pro Jahr anzusetzen sind. Vor diesem Hintergrund müssen Sie von einem anderen Verbrauch ausgehen als ich. Daher möchte ich Ihnen an dieser Stelle glaubhaft machen, dass mein Verbrauch xx kWh/Jahr beträgt:

  • Im vorangegangenem Jahr habe ich so viel Energie verbraucht. Es gibt keine Veränderungen in diesem Jahr (z.B. die Anzahl der Personen im Haushalt bleibt gleich), daher ist der Vorjahresverbrauch anzusetzen.
  • Der Verbrauch wird sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich sinken, da wir gedämmt haben, mein Haushalt sich verkleinert hat, da mein Sohn zwecks Studium ausgezogen etc.
  • Ich habe meine Strom-Zählerstände der letzten Woche notiert und auf das Jahr hochgerechnet. Es handelte sich hierbei um eine repräsentative Woche.

Da ich Ihnen glaubhaft gemacht habe, dass der Verbrauch niedriger ist als von Ihnen anscheinend angesetzt, sind Sie zur Anpassung des Abschlags verpflichtet. Ich fordere Sie daher auf, die Abschlagszahlung auf xx € pro Monat anzupassen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Wenn Sie dem Stromanbieter mindestens 14 Tage Zeit geben und er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren erheblich geringeren Verbrauch glaubhaft machen. Das Durchsetzen des Sonderkündigungsrechts kann jedoch bei einigen Anbietern recht schwierig werden.

Sollte sich Ihr Stromanbieter quer stellen, gibt es aus meiner Sicht daher eine clevere Lösung, als einen Rechtsstreit zu provozieren: Schlagen Sie Ihrem Stromanbieter vor, dass Sie ihm Ihre Zählerstände monatlich übermitteln. Auf Basis dieser monatlichen Verbrauchszahlen wird dann später die Abschlagszahlung neu festgesetzt. Diese Zahlen darf der Stromanbieter nicht ignorieren, sondern er muss darauf reagieren.

Sollte Ihr Stromanbieter überraschenderweise weiterhin die hohen Abschlagszahlungen unbegründet einfordern, würde ich Ihnen zunächst eine Online-Beschwerde auf Reclabox empfehlen. In der Tageszeitung Welt wird auch empfohlen, dass man die Einzugsermächtigung kündigen und stattdessen einen Dauerauftrag in Höhe des eigens berechneten Abschlags einrichten solle, sofern der Stromanbieter nicht reagiert und nachweislich zu hohe Abschlagszahlungen einfordert. Diesen Schritt würde ich mir für schwere Fälle aufbewahren – ebenso wie das Einschalten der Schlichtungsstelle.

III. Wechseln Sie zu diesen Strom- & Gasanbietern

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

IV. FAQ zu Abschlagszahlungen Strom und Gas

a) Wie kann ich meinen Verbrauch selber abschätzen?
b) Warum muss ich trotz Abschlagszahlungen nachzahlen?
c) Wann wird der Abschlag abgebucht?
d) Kontaktdaten ausgewählter Energieversorger

 

a) Wie kann ich meinen Verbrauch selber abschätzen?

Ihren Strom-Verbrauch können Sie ganz einfach messen. Lesen Sie Ihren Stromzähler ab und notieren Sie sich den Zählerstand. Schauen Sie genau sieben Tage später erneut nach und notieren Sie sich den neuen Zählerstand. Die Differenz stellt Ihren Verbrauch innerhalb einer Woche dar. Multiplizieren Sie diesen Wert mit 52, um Ihren Jahresverbrauch abzuschätzen. Selbstverständlich handelt es sich hier nur um einen groben Wert. Je repräsentativer die Woche war, desto genauer ist Ihre Schätzung.
Für Gas ist eine derartige Schätzung aus offensichtlichen Gründen deutlich schwieriger: Im Winter heizen Sie viel, im Sommer deutlich weniger. Eine grobe Orientierung kann Ihnen diese Statistik geben:

Monatsverbrauch Gas für Verbrauchsschätzung

Folgendermaßen können Sie nun vorgehen: Nehmen wir an, Sie haben für den Monat Januar einen Tagesverbrauch i.H.v. 100 kWh ermittelt. Multiplizieren Sie diesen Wert mit der Anzahl der Tage im Monat (31) und dividieren Sie diesen durch den Anteil des Monats im Jahresverbrauch (0,161 = 16,1%). Ihr ungefährer Jahresverbrauch beträgt 19.255 kWh / Jahr.

b) Warum muss ich trotz Abschlagszahlungen nachzahlen?

Aus den folgenden Gründen kann es in der Abrechnung zu einer Nachzahlung kommen:

  • Sie haben mehr verbraucht als bei der Berechnung des Abschlags angenommen.
  • Ihre Preise wurden erhöht.
  • Es sind weitere Kosten angefallen (z.B. Strafzahlungen, Gebühren)
  • Es liegt ein Fehler in der Abrechnung vor.

c) Wann wird der Abschlag abgebucht?

Ähnlich wie bei der Miete wird der Abschlag für Strom und Gas zum Monatsbeginn abgebucht.

d) Kontaktdaten ausgewählter Energieversorger

Eon[email protected]
immergrün[email protected]
innogy[email protected]
Stadtwerke Münchenprivatkunden@swm.de
Stromiokundenservice@stromio.de
Vattenfall[email protected]
yello[email protected]

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit zu hohen Abschlagszahlungen gemacht? Hinterlassen Sie einen Kommentar, um anderen Betroffenen zu helfen!

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10 Kommentare

  1. Vielen Dank für die tollen Tipps zu Jura Strom!! Leider habe ich es verpasst, rechtzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, als Jura begonnen hat, die „Preise an der Strombörse“ zu orientieren und die Jahresgrundgebühen am Anfang eines Rechnungsjahres abzubuchen.
    Bei Jura Strom scheint es drunter und drüber zu gehen. Hatte im März 2022 8 Rechungen und Stornorechnungen innerhalb weniger Wochen erhalten. Falsche Verbrauchswerte, Vorzeichenfehler… Die final resultierenden Gutschriften sind natürlich auch nach fast einem halben Jahr noch nicht erstattet worden. Die Abschläge wurden lustig weiter abgebucht. Bei einem Anruf bei der Hotline vor einigen Wochen stellte sich heraus, dass die Hotline an ein Unternehmen aus Bremen geoutsouced war. Der nette Hotliner meinte auch nur, Jura-Strom sei ein Chaosladen.
    Seit Ende Juni 2022 bucht Jura keine Abschläge mehr ab, sondern hat mich aufgefordert, diese zu überweisen. Ich wundere mich, dass man bei Jura-Strom keine Lastschriften mehr beauftragen kann, sondern nur noch per Kreditkarte oder Überweisung zahlen kann. Steckt da etwa mangelnde Bonität dahinter, dass die Banken keine Lastschriften mehr für Jura-Strom veranlassen wollen?

  2. Immergrün hat mir heute angekündigt, ab übermorgen (!) meinen Abschlag um nahezu 100% zu erhöhen! Natürlich wegen der gestiegenen Beschaffungskosten und dem herannahenden Winter. Die gehen einfach auf Dummenfang. Wir haben einen laufenden Vertrag mit Preisgarantie (!), es gibt somit laut ihrer eigenen AGB gar keinen Grund für irgendeine Anpassung.
    Sehr dreist!

    1. Hier dasselbe Spiel – keine Preis- oder Verbrauchserhöhung aber diese kurzfristige Ankündigung einer extremen Abschlagserhöhung. Hat jemand schon eine Handlungsempfehlung? Ich würde spontan mal mit derselben kurzfristigen Ankündigung dem Widersprechen und vorsorglich das Lastschriftverfahren kündigen. Hat jemand eine bessere Idee?

  3. Mein relativ neuer Stromanbieter hat mir heute mitgeteilt, meine Abschlagszahlungen von 100 Euro auf 150 Euro monatlich zu erhöhen, weil ja die Beschaffungspreise so steigen würden und ich bei der Endabrechnung keine zu hohe Nachzahlung haben sollte. Also nicht wegen höherem Verbrauch. Allerdings habe ich für das erste Jahr ja einen garantierten Festpreis. Der würde auf knapp 1200 Euro Kosten hinaus laufen (entspr. den 100 Euro), die neuen Vorauszahlungen kämen auf 1800 Euro.
    Finde ich sehr dreist, so zu argumentieren…