Falsche Zählerstände in Gas-/ Stromrechnung? Ihre Lösung
Ist Ihre Gas-/Stromrechnung falsch aufgrund zu hoher Zählerstände?
Auf dieser Seite erfahren Sie den Grund für die falschen Zählerstände. Ob eine Nachzahlung ansteht, erfahren Sie mit dem kostenlosen Berechnungs-Tool. Mit dem Musterschreiben fordern Sie Ihren Strom-/Gasanbieter zur nachträglichen Korrektur der Rechnung auf.
Nur wenige Strom- und Gasanbieter oder jene mit schlechtem Service bereiten ihren Kunden Probleme. Wechseln Sie das nächste Mal lieber zu diesen Strom- und Gasanbieter, die einen guten Kundenservice, verbraucherfreundliche AGBs und ein geringes Insolvenzrisiko haben.
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 10.12.2020
Inhaltsverzeichnis
I. Gründe für falsche Zählerstände und Handlungsempfehlungen
II. Ihr Pflicht, den Zählerstand mitzuteilen
III. Grundlegendes zu Verbrauchsschätzungen
IV. Berechnungs-Tool: selber Stromrechnung/Gasrechnung berechnen
V. Widerspruch: Antwortvorlagen für Ihren Strom- und Gasanbieter
VI. Weiterführende Hinweise und FAQs
I. Gründe für falsche Zählerstände & Handlungsempfehlungen
Folgende Vorgehensweise hat sich bei Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren und aus persönlichen Erfahrungen von anderen Verbrauchern zusammengetragen.
Falsche Zählerstände können aufgrund eines Fehlers durch den Verbraucher, durch den Stromanbieter oder aufgrund einer Verbrauchsschätzung vorliegen. Im Folgenden werden Handlungsempfehlungen für die folgenden Sachverhalte beschrieben.
Fall a): Richtiger Zählerstand gemeldet und plausibler Verbrauch
Wenn der Verbraucher einen plausiblen Zählerstand gemeldet hat, darf der Stromanbieter oder Gasanbieter keinen anderen Zählerstand verwenden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihren Versorger um Korrektur der Rechnung bitten. Hierfür dürfen keine Zusatzkosten anfallen, denn der Fehler liegt beim Versorger.
Fall b): Richtiger Zählerstand gemeldet, aber kein plausibler Verbrauch
Wenn Sie einen überraschend hohen oder niedrigen Zählerstand gemeldet haben, kann der Versorger von einem Fehler des Verbrauchers ausgehen und unter gewissen Voraussetzungen einen Verbrauch schätzen. Selbstverständlich darf die Schätzung nicht willkürlich sein, sondern muss anhand klarer Vorgaben erfolgen (siehe unten).
In diesem Fall empfehle ich, dass Sie Ihre Angaben auf Plausibilität überprüfen. Hierzu können Sie z.B. den Verbrauch seit der letzten Abrechnung ermitteln und auf das Jahr hochrechnen (ein Rechenbeispiel hierfür finden Sie hier). Wenn Sie zudem gute Gründe für einen deutlich höheren oder niedrigeren Verbrauch haben, dann sollten Sie sich mit Ihrem Gas- oder Stromanbieter in Verbindung setzen. Erklären Sie, warum Sie den Verbrauch als plausibel erachten, wie Sie Ihren Verbrauch seit der letzten Meldung auf das Jahr hochgerechnet und damit plausibilisiert haben. Anschließend sollten Sie um eine Korrektur der Rechnung bitten.
Es wäre denkbar, dass der Versorger einen niedrigeren Verbrauch geschätzt hat und dass dadurch Ihre Stromrechnung niedriger ausfällt als bei dem von Ihnen angegebenen Verbrauch. In diesem Fall sollten Sie sich nicht voreilig über den (vermeintlichen!) Fehler des Versorgers freuen, sondern die Ausführungen des Falls e) lesen. Sie werden erkennen, dass Sie in eine (Kosten-)Falle laufen können, wenn Sie nicht handeln.
Falls Sie einen deutlich zu hohen Verbrauch nicht nachvollziehen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Stromzähler defekt ist. Sie können eine Stromzählerprüfung veranlassen, die Ihnen zunächst ca. 180€ kostet. Wenn sich herausstellt, dass der Zähler defekt ist und daher den Verbrauch nicht korrekt anzeigt, werden Ihnen die Kosten erstattet.
Fall c): Verbraucher hat falschen Zählerstand gemeldet
Wenn Sie einen falschen Zählerstand mitgeteilt haben, dann ist der Sachverhalt recht einfach: Melden Sie den aktuellen Zählerstand und bitten Sie Ihren Stromanbieter, die Rechnung zu korrigieren. Es besteht allerdings die Gefahr, dass einige Stromanbieter Ihnen hierfür eine Gebühr in Rechnung stellen (siehe hier). Sie können bei einer geringfügigen Abweichung abwägen, ob Sie den Stromanbieter auf Ihren Fehler aufmerksam machen wollen. Den vermeintlichen Zusatzkosten müssten Sie die vermeintliche Preiserhöhung beim Arbeitspreis gegenüberstellen.
Fall d): Verbraucher hat keinen Zählerstand gemeldet und Verbrauchsschätzung ist zu hoch
Überprüfen Sie die Verbrauchsschätzung Ihres Stromanbieters, indem Sie den aktuellen Zählerstand mit der Schätzung vergleichen. Natürlich müssen Sie berücksichtigen, dass Sie seit der Abrechnungsperiode Energie verbraucht haben. Wenn die Schätzung des Versorgers zu hoch ausgefallen ist, können Sie wie in Fall c) beschrieben vorgehen.
Fall e): Verbraucher hat keinen Zählerstand gemeldet und Verbrauchsschätzung ist zu niedrig
Auf den ersten Blick könnten Verbraucher sich über diesen vermeintlichen Fehler des Gas- oder Stromanbieters freuen, da deren Jahresrechnung niedriger ausgefallen ist als gedacht. Verbraucher sollten sich jedoch nicht darüber freuen, denn es besteht die Gefahr, dass sie in eine (Kosten-)Falle laufen:
Verbraucherschützer warnen, dass einige Stromanbieter bei ihren Kunden zunächst einen zu niedrigen Verbrauch schätzen, um im Folgejahr nach einer kräftigen Preiserhöhung höhere Verbräuche zu höheren Kosten unterstellen zu können. In diesem Fall bietet es sich an, den aktuellen Ablesewert den Stromanbieter mitzuteilen, um eine korrigierte Rechnung einzufordern, bei der der Zählerstand rechnerisch auf den Zeitpunkt der letzten Abrechnungsperiode zurückgerechnet wird.
Es gibt auch Fälle, in denen über Jahre der Verbrauch unterschätzt wurde und hohe Nachzahlungssummen sich aufaddierten. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Verbraucher über z.B. 5 Jahre zu wenig gezahlt hat, muss der Verbraucher lediglich die Differenz der letzten drei Jahre nachzahlen (Az.: 5 S 185/06), weil nach drei Jahren alle Forderungen des Strom- oder Gasversorgers verjähren. Der Verbrauch der letzten drei Jahre muss dann rechnerisch ermittelt werden, um den Verbrauch mit den damals gültigen Arbeitspreis zu berechnen. Der Verbraucher darf außerdem um eine Ratenzahlung bitten.
II. Zählerstand mitteilen: Ihre Pflicht
Verbraucher außerhalb der Grundversorgung haben sich in der Regel beim Vertragsabschluss bei Annahme der AGBs dazu verpflichtet, ihrem Stromanbieter den Zählerstand mitzuteilen. Kommt der Verbraucher nach erneuter Aufforderung seiner Verpflichtung nicht nach, darf der Stromanbieter den Verbrauch schätzen.
„Der in Abrechnungen abgerechnete Energieverbrauch wird grundsätzlich auf Basis des Zählerstandes des Kunden ermittelt. Dazu liest der Kunde (…) zum Datum des Endes der Belieferung, den Zählerstand am Ort der Entnahmestelle selbst oder durch einen Beauftragten ab und teilt das Ergebnis der Ablesung dem Lieferanten binnen einer Woche mit. Soweit dem Energieversoger kein Zählerstand zum Abrechnungsstichtag vorliegt oder der vom Kunden zum Abrechnungsstichtag mitgeteilte Zählerstand nicht nachvollziehbar oder unplausibel ist, ist der Lieferant berechtigt, den Energieverbrauch unter Berücksichtigung sonstiger vorliegender Zählerstände, der tatsächlichen Verhältnisse sowie der Erfahrungswerte bei vergleichbaren Kunden zu schätzen oder für die Abrechnung eine vom jeweiligen Verteilnetz- oder Messstellenbetreiber vorgenommene Schätzung zu verwenden, sofern diese nicht ihrerseits unplausibel ist.“ (AGB-Klausel 4.5 der Fuxx Sparenergie vom 03.03.2020).
Auch für Kunden innerhalb der Grundversorgung empfehle ich, den Zählerstand selber abzulesen. Dies dauert nur wenige Minuten und Sie müssen sich nicht mit dem lokalen Netzbetreiber abstimmen.
Die Meldung des Zählerstandes ist denkbar einfach. Achten Sie darauf, dass Sie am Ende des Belieferungsjahres den Zählerstand notieren (am besten machen Sie auch ein Foto aus Beweisgründen). Der Netzbetreiber wird Sie hierzu auch erinnern. Den Zählerstand können Sie bequem online in das Kundenportal, per E-Mail oder postalisch anhand von zugesendeten Ablesekarten melden. Wenn Sie nicht mehr Kunde innerhalb der Grundversorgung sind, empfehle ich Ihnen, den Zählerstand sowohl dem Netzbetreiber als auch Ihrem Energieversorger zuzusenden. Wenn der Energieversorger in der Stromrechnung einen Fehler macht, können Sie diesen Fehler so leichter belegen.
III. Grundlegendes zu Verbrauchsschätzungen
Wann darf der Verbrauch geschätzt werden?
Wenn der Verbraucher verpflichtet ist den Zählerstand zu melden, aber seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Anbieter den Verbrauch schätzen. Hierzu muss der Verbraucher allerdings zuvor aufgefordert worden sein und er muss einem Ableser vom Versorger den Zugang zum Zähler verwehrt haben. Verbraucherbeschwerden zeigen, dass einige Versorger eine Verbrauchsschätzung auch ohne vorherige Aufforderung des Kunden zur Übermittlung des Zählerstands vornehmen. Dies ist unzulässig. Betroffenen Verbrauchern empfehle ich schriftlich zu widersprechen und eine korrigierte Rechnung einzufordern.
Wie wird der Verbrauch geschätzt?
Das Gesetz schreibt vor, dass sich der Stromanbieter bei seiner Schätzung an dem letzten Verbrauch, der regulär ermittelt werden konnte, zu orientieren hat. Liegen dazu keine Vergangenheitsdaten vor, z.B. aufgrund eines Umzugs, muss der Verbrauch anhand von Erfahrungswerten von vergleichbaren Wohnungen ermittelt werden.
Empfehlung: So schätzen Sie Ihren Jahresverbrauch
Wenn Sie Ihren Jahresverbrauch abschätzen möchten, dann sollten Sie Ihren Zählerstand heute und in einer Woche ablesen. Multiplizieren Sie die Differenz mit 52, um Ihren Jahresverbrauch abzuschätzen. Beachten Sie hierbei, dass es bei Gas große und bei Strom kleinere Schwankungen innerhalb des Jahres vorliegen. Hinterfragen Sie somit kritisch, ob der gemessene Zeitraum repräsentativ ist. Den Jahresverbrauch für Gas und für Strom sollten Sie anhand der verlinkten Richtwerte daher hochrechnen.
IV. Berechnungs-Tool: selber Stromrechnung/Gasrechnung berechnen
Wenn Sie die Vermutung haben, dass Sie zu viel für Strom oder Gas bezahlen, lohnt es sich, Ihre Abrechnung zu kontrollieren. Zudem ist es vorteilhaft die zu leistenden Strom- bzw. Gaskosten zu kennen, wenn Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter widersprechen wollen.
Die Abrechnungen sind häufig bewusst intransparent gestaltet. Dies erschwert es Verbauchern, die Abrechnung zu kontrollieren. Ich möchte Ihnen helfen, diese Kosten zu sparen. Deshalb habe ich für Sie ein bedienerfreundliche Excel-Tool erstellt, mit der Sie ganz bequem Ihre Strom- und Gasabrechnung kostenlos selber prüfen können.
V. Widerspruch: Antwortvorlagen für Ihren Strom- und Gasanbieter
Mit dieser Vorlage können Sie Ihren Anbieter ganz bequem per E-Mail widersprechen. Setzen Sie hierzu eine mindestens 14-tätige Frist mit konkretem Datum und passen Sie die Vorlage entsprechend Ihres Sachverhalts an. Wie Sie der Vorlage entnehmen können, empfehle ich bei der Beanstandung eine eigene Rechnung mit dem zuvor erwähnten Tool aufzumachen.
Kundennummer: xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,Hiermit möchte ich Ihrer Abrechnung vom xx.xx.202x widersprechen, da Sie einen falschen Zählerstand verwenden: Sie haben einen Zählerstand alt/neu i.H.v. xxxx anstatt von xxxx angesetzt. Bei der Verwendung des korrekten Zählerstands komme ich auf einen Kostenbetrag i.H.v. xx,xx€. Hieraus ergibt sich ein Guthaben / eine Nachzahlung i.H.v. xx,xx€.
Ich bitte Sie, die Rechnung zu korrigieren. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Mein begründeter Widerspruch gegen die Abrechnung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich werde bis zur Klärung des Sachverhalts nur eine Nachzahlung leisten, sofern bei korrektem Zählerstand eine Nachzahlung fällig ist. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte.Mit freundlichen Grüßen
Bei dieser Vorlage handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung sondern um ein Formulierungsvorschlag, bei dem nicht auf ihren Einzelfall eingegangen werden kann.
Wenn Ihre Schlussrechnung nicht korrigiert wird
Ihr Anbieter muss Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Belieferungsjahr eine fehlerfreie Abrechnung erstellen (§40 III EnWG). Kommt dieser nach Ihrem Widerspruch anhand der obigen Vorlage nicht nach, haben Sie sogar das Recht, den Vertrag per außerordentlicher Kündigung vorzeitig zu beenden.
Wenn Ihr Energieversorger nicht wie erhofft oder nicht zeitnah reagiert, empfehle ich eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzureichen. Ihr Fall wird dadurch öffentlich und dies erhöht den Druck auf den Anbieter. Meine Erfahrungen zeigen, dass so Ihre Beschwerde schneller gelöst wird. Bei den meisten Energieversorgern werden sehr viele der Beschwerden gelöst. Dies können Sie auf der Seite für jeden Anbieter nachschauen.
Wenn selbst dies nichts hilft, haben Sie auch die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach vier Wochen einzuschalten. Für Sie ist die Schlichtungsstelle kostenlos, nicht aber für Ihren Energieversorger.
Wechseln Sie zu diesen Strom- und Gasanbietern
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
Am 28.5. kann ich Ihnen als Energiemakler diese exklusiven Angebote vermitteln:
- Strom: ausgewählte Stadtwerke ab 41 Cent/kWh
(Fordern Sie ihr individuelles Angebot HIER an.)
VI. Weiterführende Hinweise & FAQs
Welche weiteren Fehler in Abrechnungen gibt es?
Neben fehlerhaften Zählerständen können folgende Fehler vorliegen (Details hierzu und wie Sie sich in diesen Fällen wehren, finden Sie hier):
- Falsche Arbeits- und Grundpreise
- Ihre geleisteten Abschlagszahlungen wurden nicht vollständig berücksichtigt
- Ihr versprochener Neukunden-Bonus wurde nicht berücksichtigt
- Die Berechnung ist mathematisch falsch.
Ihre Rechte bei mehr als doppelt so hohem Verbrauch
Sollte Ihre aktuelle Abrechnung einen mehr als doppelt so hohen Verbrauch ausweisen als im Vorjahr, ohne dass Sie den Mehrverbrauch erklären können (z.B. neue technische Geräte, zusätzliche Bewohner), haben Sie das Recht zum Widerspruch und zur Zahlungsverweigerung.
Voraussetzung ist ferner, dass Sie den Netzbetreiber auffordern, den Strom- oder Gaszähler zu überprüfen. Die Zusatzkosten tragen Sie nur dann, wenn der Zähler einwandfrei funktioniert.
Bis die Ergebnisse der Zählerüberprüfung feststehen, müssen Sie keine Zahlung tätigen. Erst wenn der Netzbetreiber bestätigt, dass der Zähler einwandfrei funktioniert, sind Sie zur Nachzahlung verpflichtet.
Melden Sie Ihren Zählerstand folgendermaßen!
Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung vom Bund der Energieverbraucher, Meinungen aus Foren und Praxiserfahrungen von Verbrauchern.
- Machen Sie ein Foto vom Zählerstand und teilen Sie sowohl Ihrem Strom- bzw. Gasanbieter als auch Ihrem Versorger den Zählerstand mit. Einige Versorger bieten an, den Zählerstand in das Kunden-Portal einzutragen. Dies können Sie tun, allerdings können Sie im Falle eines fehlerhaften Zählerstands nicht nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand überwiesen haben. Insbesondere bei den Strom- und Gasanbietern, vor denen ich warne (siehe hier), empfehle ich den Zählerstand zusätzlich per E-Mail an Ihren Versorger und Ihren Netzbetreiber zu übermitteln.
- Überprüfen Sie in Ihrer Jahresabrechnung die Anfangs- und Endzählerstände.
- Wenn Sie bereits Probleme mit Ihrem Stromanbieter hinsichtlich fehlerhafter Zählerstände haben, sollten Sie monatlich die Zählerstände aufschreiben und fotografieren. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hilft dies vor Gericht.
- Selbst wenn eine Schätzung unzulässig war und der Verbraucher Widerspruch eingelegt hat, muss er die Rechnung zunächst begleichen. Zu viel gezahltes Geld kann der Verbraucher zurückverlangen, nachdem die Rechnung korrigiert wurde.
- Überprüfen Sie Ihre Abrechnung mit Hilfe des Tools. Auf diese Weise können Sie ganz bequem nachprüfen, ob der Anbieter auch Fehler bei der Berechnung Ihrer Strom- oder Gasrechnung gemacht hat.
Tipps für Kunden von Eon, immergrün, innogy, Vattenfall und yello
Falsche Zählerstände bei Eon, innogy, Vattenfall, yello und Stadtwerken
Mit Ausnahme von Eon empfehle ich viele der großen Strom- und Gasanbieter. Diese sind etabliert, im Konzern besteht Eigentum an Netzinfrastruktur (dies macht den Fall einer Insolvenz sehr unwahrscheinlich) und es sind keine verbraucherfeindlichen AGBs oder versteckten Kosten mir bekannt. Gleiches gilt für Stadtwerke.
Vor diesem Hintergrund gehe ich nicht davon aus, dass es böse Absicht ist, wenn die Zählerstände und die Abrechnungen falsch sind. Im Falle eines Fehlers werden diese durch den Kundenservice zügig gelöst.
immergrün: Beschwerden über falsche Abrechnungen
Verbraucher beschweren sich auf reclabox über immergrün, u.A. über fehlerhafte Rechnungen. Ich selber habe in meiner damaligen Stromrechnung mehrere Fehler gefunden. Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen Ihre Strom- und Gasrechnung ganz genau zu prüfen. Schauen Sie sich gerne auch diese Seite an, damit Sie ggf. weitere Fehler in Ihrer Rechnung finden.
FAQs
Stromrechnung berechnen
Um Ihnen das Leben leichter zu machen, stelle ich Ihnen mein Excel-Tool zur Verfügung, damit Sie ganz bequem Ihre Strom- oder Gaskosten selber berechnen können. Die Kosten für Strom und Gas berechnen sich folgendermaßen: Stromkosten = Arbeitspreis x Verbrauch + Grundgebühr x Monate. Kniffelig wird es, wenn es unterjährig zu einer Preiserhöhung kam.
Ob bei Ihnen ein Guthaben oder eine Nachzahlung vorliegt hängt davon ab, ob Ihre Abschlagszahlungen höher oder niedriger waren als die tatsächlichen Kosten. Zudem sind Bonuszahlungen zu berücksichtigen.
Stromrechnung verstehen
Wenn Sie verstanden haben, wie die Strom- oder Gaskosten berechnet werden, dann haben Sie den schwierigsten Teil der Abrechnung bereits verstanden. Anhand des Beispiels von Eon sieht man sehr gut, wie eine Strom- und Gasrechnung aufgebaut ist und wo welche Informationen stehen.
Falsche Zählernummer / falschen Zählerstand angegeben
Sie oder Ihr Vermieter haben eine falsche Zählernummer oder einen falschen Zählerstand angegeben? In beiden Fällen wurde in Ihrer Abrechnung ein falscher Verbrauch ermittelt. Es ist auch egal, wer die Meldung fehlerhaft an den Netzbetreiber oder den Energieversorger übermittelt hat.
In diesen Fällen handelt es sich um den Sachverhalt c):Verbraucher hat falschen Zählerstand gemeldet. Folgen Sie somit den Handlungsempfehlungen zu Fall c. Es muss eine Korrektur der Strom- und Gasrechnungen vorgenommen werden. Tauschen Sie sich mit Ihrem Vermieter dazu aus. Zu klären ist zudem, wer mögliche Mehrkosten aufgrund der neuen Rechnung tragen muss. Vieles spricht dafür, dass der Vermieter die Mehrkosten zu tragen hat, wenn er den falschen Zählerstand oder die falsche Zählernummer übermittelt hat.
Falsche Stromrechnung Verjährung
Nach drei Jahren verjähren alle Forderungen des Strom- oder Gasversorgers. Wenn Sie z.B. am 1.1.2018 eine Strom- oder Gasrechnung erhalten haben, die fehlerhaft ist, haben Sie lediglich bis zum 1.1.2021 Zeit, Ihr Geld zurückzuholen.
Kontaktmöglichkeiten der größten Energieversorger
Eon | [email protected] |
immergrün (365 AG) | [email protected] |
innogy | [email protected] |
Stadtwerke München | privatkunden@swm.de |
Stromio | kundenservice@stromio.de |
Vattenfall | [email protected] |
yello | [email protected] |
Welche Erfahrungen haben Sie mit falschen Zählerständen gemacht? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, um anderen Verbrauchern zu helfen!
Schon in den 80-iger Jahren habe ich über die SWR Verbrauchersendung „Nach Ladenschluss“ die Verpflichtung der Energieunternehmen angestossen, die Kunden aufzufordern, ihre Zählerstände zu übermitteln.
Mir war aufgefallen, dass die rechnerische Ermittlung der Zählerstände – insbesondere bei Preisänderungen – immer zum Nachteil der Kunden ausfielen. Jüngstes Beispiel ist der Wegfall der Energiepauschale, bei der der
Zählerstand zum 30.Juni 2022 viel zu hoch errechnet wurde, so dass etwa
10,–€ zuviel berechnet wurden. Mein Rat an Alle vertrauen sie nicht darauf, dass der korrekte Zählerstand errechnet wird. In aller Regel zahlt man drauf!
Mein Stromanbieter hat den Grundversorger gewechselt.
Mir wurde Jan .2021 mitgeteilt, dass mein Strompreis günstiger wird.
Im Feb.21 habe ich meinen aktuellen Zählerstand übermittelt.
Bin schon Jahre langer Bestandskunde.
Nun hat deren System eine neue falsche Abschlagszahlung errechnet.
Bin ein 2 Pers.Haushalt schon seit 2014.
Abschlag wurde auf 1200kmh kalkuliert.
Das wusste ich nicht !!!
Und meine Vorauszahlung um fast 50% gesenkt.
Es heißt in der Abrechnung, als Grundlage meines Verbrauchs ergibt sich XX,-€
Durch die schriftliche Ankündigung der Stromsenkung, habe ich mir nichts bei gedacht.
Es ist deren Job mich richtig zu berechnen und derem System.
Ich sehe es so, dass es nicht meine Aufgabe ist denen Ihre Arbeit zu erklären.
Vor allem weil mein Verbrauch der letzten Jahre bekannt ist und die mich anders eingestuft haben.
Nun zum Dilemma! Natürlich kommt jetzt die Nachzahlung.
Was kann ich tun ?
Der Anbieter sieht sich in keiner Schuld.
Und schiebt mir den bösen Peter zu.
Aber bin mit meiner Nachweispflicht immer nachgekommen.
Muss ich denen wirklich auf die Finger schauen ?
Muss ich derem Job kontrollieren?
Bin alleinerziehend und habe eigentlich andere Sorgen, Personen zu sagen wie die Ihren Job zumachen haben !
Ich wurde jahrelang von Stromanbietern über den Tisch gezogen.-Ganz vorne mit dabei: EON,(weit überzogene Verbrauchsschätzung von über 4000),Entega und NEW.Extra-Energie hat per meinem Antrag meinen asbach-uralten Zähler überprüfen lassen,der so komische Geräusche machte(andere Zähler im Haus ebenfalls sehr alt,und jahrelang nicht geeicht)-und siehe da:Stromzähler war defekt und mehrere Plomben-auch im Verteilerkasten,fehlten.-Danach sollte ich mehr Strom an Extra-Energie zahlen,weil der Netzbetreiber noch immer eine Verbrauchsschätzung von 2700/Jahr machte.-Dem habe ich wiedersprochen-mit Erfolg.NEW macht mit krummen Tricks Kasse bzgl.falsche Abrechnungen,Boni und überzogene Preise.-Bei mir ignorierte NEW 2 Kündigungen und wollte weiter abkassieren.Nachzulesen auf ReclaBox.-(Ein geprellter Kunde schrieb dort,daß Check24 und Verivox nicht mehr mit NEW zusammenarbeitet.Nachdem ich mich auch erfolgreich gegen EON wehrte,(über Energie und Recht,Schlichtungsstelle)bei dem ich nun wieder seit einigen Jahren Kunde bin(Sondervertrag Solarstrom),ist nun Ruhe im Karton.-Mit EON bin ich z.Zt. sehr zufrieden.-Allerdings kam ein dubioser Rechtsanwalt-ohne Vollmacht,nun doch noch auf die Idee,mich abzuzocken,doch die NEW-Abrechnung von Sept.2016 ist längst verjährt.-(seit spätestens 31.12.2019)-Dem werd ich vor Gericht was husten !Der RA nimmt die Klage zurück-muß er auch.Zumal sein Droh-und Erpresserbrief eine strafbare Handlung ist.-Dabei solidarisierte er sich mit fragwürdigen und kriminellen Inkasso-Firmen.-Der Bumerang wird ihn mit voller Wucht treffen.Es lohnt sich also,sich zur Wehr zu setzen.-Und immer schön die Rechnungen überweisen mit dem Vermerk:Unter Vorbehalt-wegen Verstoß gg. § 315 BGB-Billigkeit.-Denn egal,welchen Stromanbieter man wählt:Die sind in der Regel viel zu teuer-mit überzogenen Preisen, Doppelsteuer u.A.-Geht mal auf das Portal der Strombörse,was Strom wirklich kostet.
Leider finde ich im Netz keinen vergleichbaren Fall sodaß ich hier mal mein Glück versuche.
Mein Stromversorger hat vom Netzbetreiber nicht die Nummer meines Zählers übermittelt bekommen.
Nach 2 Jahren Schätzung bin ich jetzt in der Lage Zählerstände zu übermitteln. Wegen der völligen Fehlschätzung des Verbrauchs droht jetzt eine Nachzahlung von 5000-6000 €
Meine Frage ist jetzt, ist das so zulässig? Ich hatte keinen Einfluss darauf das die korrekte Zählernummer im System ist oder nicht und ich somit gehindert wurde online Zählerstände abzugeben.
Wäre früh für jeden Hinweis was ich jetzt machen soll.
Danke
Alexander