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  1. Hallo Herr Dr. Moeschler,
    zufällig bin ich auf Ihre tolle Seite gestossen, da ich nach Hilfe wegen Problemen mit meinem Stromanbieter -EVD-Energieversorgung Deutschland- suche.
    An dieser Stelle möchte ich nun einmal mein Problem schildern:
    Mir wurde am 23.09.22 per Mail eine Preiserhöhung von 150,– € auf 248,– €, beginnend mit dem 01.10.22 mitgeteilt. Diese Preiserhöhung wurde nicht durch entsprechendes Zahlenmaterial belegt.
    Mit Mail vom 28.09.22 habe ich EVD mitgeteilt, das ich mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden bin. Es erfolgte keine Reaktion. Mit Mail vom 11.10.22 habe ich EVD erneut per Mail darauf hingewiesen, das ich mit der am 23.09.22 mitgeteilten Preiserhöhung nicht einverstanden bin.
    Auch hierauf erfolgte keine Reaktion, so das ich am 19.11.22 per Einschreiben mit Rückschein an DVD mein Nichteinverständnis zur Preiserhöhung vom 23.09.22 mitgeteilt habe und eine Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen habe. Bis heute (20.12.2022) erfolgte auf mein Einschreiben mit Rückschein keine Reaktion von EVD.
    Lediglich in einer Mail vom 29.11.22 bezog sich EVD auf meine vorgenannten Mails vom 28.09.22 und 11.10.22 (nicht aber auf mein Einschreiben mit Rückschein vom 19.11.22) und erklärte:
    „Ihren Widerspruch zur Preisanpassung weisen wir zurück. Wie Sie unserem Schreiben entnehmen können, bestand für Sie lediglich ein Sonderkündigungsrecht. Da uns keine Sonderkündigung vorliegt, führen wir den Vertrag zu den mitgeteilten Konditionen fort.“
    Eben dieses Sonderkündigungsrecht habe ich mit Einschreiben mit Rückschein vom 19.11.22 ja wahrgenommen und hierauf geht EVD überhaupt nicht ein.
    Ich weiß nun nicht mehr, was ich noch machen soll um zu meinem Recht zu kommen. Vielleicht haben Sie ja noch einen Tip für mich? Ich wäre Ihnen hierfür sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Yannick Daniel Lichtenstein

  2. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    zunächst ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung, welches ich insbesondere auch im Namen der betroffenen Stromkundin ausspreche.
    PrimaStrom schien zunächst sehr hartnäckig auf dem Vertrag bestehen bleiben zu wollen. Erst die Gründe, die Dank Ihres angepassten Musterschreibens vorgebracht werden konnten, führten schließlich zum Erfolg. In der Verbraucherbeschwerde sind fünf Forderungen enthalten, welche mit den Kleinbuchstaben a) – e) bezeichnet sind. Bemerkenswert finde ich, dass nach relativ kurzer Zeit nur auf Buchstabe d): Entzug der Einzugsermächtigung, eingegangen wurde, ohne einen Hinweis auf die weitere Bearbeitung zu geben. Erst sechs Tage später kam schließlich die erlösende Nachricht, dass „der Vorgang noch vor der Aktivierung beendet wurde und somit keine Belieferung durch primastrom erfolgt“.
    Ich finde es Toll, dass Sie auf diese Art und Weise so vielen Geschädigten zur Seite stehen.

  3. Ich habe mit primastrom einen Stromliefervertrag zum 02.07.23 mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen, welches ich aufgrund der Geschäftspraktiken des Anbieters sehr bedauere. Am 11.08.22 schickt diese Firma die Ankündigung eine Schaltung zum 02.07025 durchzuführen. Weitere Einzelheiten wurden bis dato nicht mitgeteilt. Da ich aber nicht gewillt bin , einen weiteren Vertrag mit dieser unseriösen Firma einzugehen.
    Was kann ich tun um aus dieser Sache herauszukommen. Aus diesem Grund habe ich auch keine Einzelheiten zu diesem „Vertrag“ abgefordert. Eine Zustimmung zur Vertragsverlängerung habe ich nie gegeben.

  4. Guten Tag,

    ich habe eine Vetrag bei Priogas habe monatlich 196 euro abschlag gezahlt und für den Schuzbrief 3,99 monatlich. nun kam eine Rechnung am 10.10.22 mit dem Abschlag 1284 € und im November am 02.11.22 Abschlag 740€. Ich habe das erst jetzt gesehen habe aber von dem Anbieter nie ein schreiben für eine erhöhung erhalten.
    Was soll ich tun?

    Vielen Dank im voraus.

    Liebe Grüße

    Suzana Andic

    1. @Suzana Andic

      Prüfen Sie zunächst anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.

      Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
      Darüber hinaus sollten Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie einer ABSCHLAGSERHÖHUNG widersprechen. Dies können Sie – WENN Ihr Vertrag eine EINGESCHRÄNKTE PREISGARANTIE enthält – mit der nachstehenden Formulierung tun wie folgt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich widerspreche der Abschlagserhöhung, die unterjährig einseitig nur zulässig ist, wenn sich wirksam mein Preis erhöht hätte. Eine wirksame Preiserhöhung ist aber gegenwärtig nicht möglich, da wir vertraglich eine Preisgarantie vereinbart haben und diese eine Weitergabe der erhöhten Beschaffungskosten ausschließt.
      Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Vor und Zuname

      Sollte der Versorger auch eine ENERGIEPREISERHÖHUNG ausgesprochen haben, ohne dass diese Ihnen bekanntgegeben wurde, können Sie diese ANFECHTEN. Ein Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.

      Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen.

      Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.
      Schicken Sie ALLE Ihre Schreiben an den Versorger per E-Mail oder im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.

      Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ZWEI oder DREI Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.

      Wenn der Anbieter (Priogas) innerhalb von VIER Wochen ab ZUGANG Ihres Schreibens NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE Energie wenden. Das Muster einer SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie ebenfalls hier im Forum.

      Verzichten Sie auf Telefonate mit dem Versorger. Diese kosten nur Zeit und führen erfahrungsgemäß zu NICHTS.

      Gehen Sie bitte KONSEQUENT vor und verschenken in Ihrem eigenen Interesse BITTE keine Zeit.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  5. Guten Tag Herr Dr. Möschler,

    wir hatten bei Schwarzwald Energy einen Vertrag mit Preisgarantie bis 31.12.2023. Nun wurde uns vorzeitig zum 31.12.2022 gekündigt. Gleichzeitig erhalten wir ein neues Vertragsangebot mit verdoppelten Preisen.

    Ein Blick in die AGB zeigt, dass die Erstlaufzeit 12 Monate sind. Also kann man eigentlich nichts gegen die Kündigung an sich machen? Nur der Weg der Forderung von Schadensersatz bleibt?

    Gibt es schon mehrere Fälle mit schwarzwald energy? Wie schätzen Sie die Aussichtschanchen ein?
    Danke schon jetzt.