Das gesamte Informationsangebot auf www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de und Facebook, ist kostenlos und wird vom „Betreiber“ Moeschler Consulting angeboten. Wenn Sie eine rechtliche Beratung benötigen, dann folgen Sie bitte den Empfehlungen im Abschnitt V.

INHALTSVERZEICHNIS
I. Persönliche Anmerkung des Betreibers
II. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar
III. Es werden lediglich Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben
IV. Haftungsausschluss
V. Empfehlungen zur Rechtsberatung

I. Persönliche Anmerkung des Betreibers

Wie Sie wissen, helfe ich Verbrauchern, sich erfolgreich einige Strom- und Gasanbieter zu wehren. Natürlich mache ich mich dabei nicht beliebt bei diesen Anbietern. Die Folge war, dass mehrfach auffällige Strom- und Gasanbieter Rechtsanwälte auf mich gehetzt haben. Um mein Projekt nicht zu gefährden und um teure Abmahnungen zu vermeiden, habe ich diese Hinweis-Seite erstellt und möchte keine Rechtsberatung anbieten. Auch wenn ich Ihnen keine Rechtsberatung anbiete und dies keine Rechtsberatung ersetzt, so weiß ich, dass mein Informationsangebot äußert effektiv ist und schon vielen Verbrauchern Ärger und Kosten erspart hat.

II. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar

Wenn Sie eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, dann wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Der Betreiber möchte keine Rechtsberatung leisten.

Die Inhalte des gesamten Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar, weil es sich lediglich um eine allgemeine Darstellung des rechtlichen Sachverhalts handelt und weil nicht auf individuelle Einzelfälle eingegangen wird. Stattdessen werden lediglich Beispiele, allgemein gültige Leitfäden und Vorlagen angeführt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2011, 119/120; Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Aufl. [2015], § 2 Rn. 54; Krenzler, in: Krenzler, RDG, 2. Aufl. [2017], § 2 Rn. 43). Somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Auch die aufgeführten Fallbeispiele des Betreibers stellen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls dar. Dies sei an folgenden Beispielen verdeutlicht:

  • Preiserhöhungsschreiben von Strom- und Gasanbietern sind jeweils individuell (auch wenn diese inhaltlich und grafisch sehr ähnlich erscheinen). Dies zeigt sich u.a. am Umfang der Preiserhöhung und auch an konkreten Formulierungen. Die aufgeführten Beispiele und die allgemeine Erörterung von Rechtsfragen sind somit exemplarisch zu sehen.
  • AGBs sind von Verbraucher zu Verbraucher unterschiedlich. Es gelten stets die gültigen AGBs des Verbrauchers. Die aufgeführten AGB-Klauseln wurden jedoch zu einem spezifischen Zeitpunkt aufgerufen und können daher von den für den Verbraucher gültigen AGBs abweichen. Es ist z.B. denkbar, dass für den Verbraucher ältere AGBs noch gültig sind oder dass eine neuere Fassung der AGBs für den Verbraucher gültig ist.
  • Interpretation von Gerichtsurteilen, Gesetzestexten und Rechtsauslegungen beziehen sich auf den vorgesehenen Kontext. Wenn z.B. ein Gerichtsurteil zitiert wird, dann gilt die Interpretation für genau diesen Sachverhalt. Der Betreiber leitet zwar auch Handlungsempfehlungen ab. Diese sind aber allgemeingültig und berücksichtigen nicht den individuellen Sachverhalt des Verbrauchers.

Für Kommentare von Verbrauchern (diese finden Sie unten auf der Seite) wird keine Verantwortung übernommen und diese stellen keine Rechtsberatung dar. Falls doch eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls durch einen Verbraucher vorgenommen sein sollte, können Sie diese unzulässige Rechtsdienstleistung dem Betreiber melden, indem Sie ihm den Permalink zusenden (moeschler[at]verbraucherhilfe-stromanbieter.de).  Der Betreiber wird diese nach Prüfung und Bestätigung des Verdachts löschen.

Der Betreiber weist ferner darauf hin, dass er nach §5 RDG Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung im eingeschränkten Umfang erbringen darf.

III. Es werden lediglich Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben.

Die Meinung und die Empfehlungen stützt der Betreiber u.A. auf Gerichtsurteile, eigene Erfahrungen, Erfahrungen anderer Verbraucher sowie auf Empfehlungen vom Bund der Energieverbraucher, der Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und anderen Quellen. Trotz größter Sorgfalt können inhaltliche Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Jeder Verbraucher sollte selbstkritisch prüfen, ob sein Sachverhalt zu diesen Inhalten passt.

 

IV. Haftungsausschluss

Für die Nutzung dieses Informationsangebots wird keine Haftung übernommen.

Der Verbraucher wird ermutigt, die bereitgestellten Handlungsempfehlungen, Vorlagen, Ratschläge, Tipps etc. kritisch zu reflektieren und auf seinen Sachverhalt zu übertragen. Für Schäden jeglicher Art, die aus einer Verwendung dieser Handlungsempfehlungen, Vorlagen, Ratschläge, Tipps etc. entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung und keine Verantwortung. Schließlich erfolgt keine rechtliche Beratung, bei der auf den spezifischen Einzelfall eingegangen wird. Folglich geschieht die Verwendung der Handlungsempfehlungen, Vorlagen, Ratschläge, Tipps etc. ohne Mitwirken des Betreibers und auf eigene Verantwortung des Nutzers.

Der Betreiber übernimmt für Schäden jeglicher Art die aus der Verwendung der bereitgestellten Vorlagen entstehen keine Haftung, die die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen. Ebenfalls haftet der Betreiber nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, (z.B. Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle) sowie auch nicht für finanzielle Schäden (z.B. aus „nicht-Anerkennung“ einer Vorlage).

Sämtliche Texte und Inhalte des Informationsangebots sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung des Betreibers auf anderen Medien und Webseiten verwendet werden.

V. Empfehlungen zur Rechtsberatung

Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass die rechtliche Beratung mir mehr geschadet hat als geholfen (siehe mein Erfahrungsbericht). Das Problem ist, dass Rechtsanwälte bei geringen Streitwerten häufig nur ca. 200 bis 300 € verdienen. Für die lohnt es sich wirtschaftlich nicht, sich intensiv in Ihren Fall einzuarbeiten.  Die Folgen waren für mich gravierend. Denn eine Stunde reicht nicht, um auf die ganzen Tricks einiger Energieversorger reagieren zu können. Auch Ihnen kann mein Schicksal blühen.

Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur empfehlen, sich einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Stellen Sie sicher, dass dieser viel Erfahrung mit Ihrem Strom- und Gasanbieter hat. Ich selber habe in Deutschland nur sehr wenige gefunden (=> weiterführende Hinweise). Zum Glück gibt es noch eine bessere Alternative: Werden Sie Mitglied des Bundes der Energieverbraucher und lassen Sie sich rechtlich beraten. Mit Hilfe des Bundes der Verbraucher bekommen Sie eine sehr gute rechtliche Unterstützung für wenig Geld. Als Mitglied haben Sie zudem die Möglichkeit, sich gegen einen Aufpreis gegen Rechtsanwalts- und Prozesskosten zu schützen. Ich selber bin auch Mitglied!

Autor: Matthias Moeschler