So fordern Sie Schadensersatz gegen gas.de, Stromio & Co
Fordern Sie Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, Grünwelt Energie, immergrün, Phoenix Strom, LEU & Co. Es ist ganz leicht.
Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde (siehe z.B. Handelsblatt vom 31.1.22).
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 15.04.2023
INHALTSVERZEICHNIS
I. Wie Schadensersatz einfordern?
II. Selber Schadensersatz einfordern: Schritt-für-Schritt-Anleitung
III. Ihre Schadensminderungspflicht
IV. Wann Schadensersatz einfordern?V. Häufig gestellte Fragen
VI. Neuigkeiten: Erfahrungen anderer Kunden, Gerichtsurteile etc.
V. Kommentare & Fragen
I. Wie Schadensersatz gegen Stromio & gas.de fordern?
Herausforderungen beim Einfordern eines Schadensersatzes.
Herausforderung 1: Schadensersatzansprüche müssen von Ihnen konkret beziffert und belegt werden, da Sie die Beweislast tragen. Tuen Sie dies nicht, wird Ihre Beschwerde vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren abgelehnt (siehe Beispiel). Konkret heißt dies, dass Sie tagesgenau die Mehrkosten zwischen den Vertragskonditionen von Ihren/m neuen Anbieter/n und den Vertragskonditionen mit Ihrem alten Anbieter berechnen müssen.
Herausforderung 2: Ferner haben Sie eine Pflicht zur Schadensminimierung. Sie dürften also keinen unnötig teuren Vertrag als Ersatz für den gekündigten Vertrag abschließen. Zudem müssen Sie sich auch zügig um einen neuen und günstigen Anbieter kündigen. Verzug beim Anbieterwechsel (z.B. weil der Ersatzversorger Sie erst spät informiert hat und weil neue Anbieter keinen rückwirkenden Belieferungsstart zulassen), sind zu erklären. Prüfen Sie bitte, wie teuer Ihr Grundversorger ist. Zahlreiche Grundversorger verlangen Arbeitspreise zwischen 40 und 70 Cent/kWh. In diesem Fall sollten Sie zu Anbietern wie Vattenfall wechseln, die oft Tarife ab 30 Cent/kWh anbieten (⇒ siehe Abschnitt IV).
Herausforderung 3: Häufig wurden Preiserhöhungen vorab versendet. Wenn dies auch bei Ihnen zutrifft, dann sollten Sie die Preiserhöhung anfechten. Andernfalls würde der Schadensersatz entsprechend niedriger ausfallen.
Herausforderung 4: Kompromissangebote fallen häufig unzufriedenstellend aus. Die Strom- und Gasanbieter bieten den Kunden gewöhnlich ein Kompromissangebot an. Dieses ist – wie die Umfrage unten auf der Seite zeigt – meist enttäuschend. Wenn Sie mehr rausholen wollen, dann müssen Sie erfahrungsgemäß vor Gericht gehen.
All dies zeigt, dass es für Privat- und Gewerbekunden anspruchsvoll ist, einen Schadensersatz erfolgreich einzufordern.
Option A: professionelle Dienstleistung nutzen | Sammelklage
Verbraucherhilfe-Stromanbieter bietet eine Dienstleistung an, um für Sie den Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, Grünwelt Energie & Co. durchzusetzen. Wir ist mit den Herausforderungen vertraut, um einen Schadensersatz erfolgreich geltend machten zu können.
Wir sammeln die Fälle von den betroffenen Kunden, berechnen den Schaden und fordern den erlittenen Schaden von Stromio, gas.de und anderen Anbietern ein. Wenn die Anbieter sich wehren, dann klagen wir fordern das Geld vor Gericht ein. Umgangssprachlich wird dieses Vorgehen „Sammelklage“ genannt.
Bei dieser Option würden Sie eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% zahlen, gehen dafür aber keine finanziellen Risiken ein und Ihr Abreitsaufwand ist minimal.
Die Vorteile sind:
- Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
- Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
- Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
- Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.
Option B: Rechtsanwalt einschalten
Nur in diesen Fällen empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt einzuschalten:
- Sie möchten möglichst frühzeitig Schadensersatz einfordern und es gibt noch wenig Sicherheit darüber, ob Sie gute Erfolgsaussichten haben UND
- Sehr hohe Schadensersatzforderung. (Bei Streitsummen unter 10.000€ dürfte es schwer sein, einen engagierten Anwalt zu finden, der alle Fallstricke meistert und sich tief in dieses Thema einarbeitet).
Zudem sollten Sie sich dem Risiko einer Niederlage vor Gericht und den damit verbundenen Kosten bewusst sein. Achten Sie auch darauf, dass der Rechtsanwalt alle genannten Herausforderungen kennt und entsprechend löst.
Option C: Schadensersatz mit Musterbrief selber einfordern
Wenn Sie selber den Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen mein kostenloses Musterschreiben und mein Berechnungstool zu nutzen. So sparen Sie Zeit. Zudem sollten Sie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen.
- Musterschreiben: E-Mail
- Berechnungs-Tool (Excel)
Wenn Sie nicht zeitnah einen neuen und günstigen Vertrag abschließen konnten, dann müssen Sie den Zeitverzug und die hohen Kosten rechtfertigen, da Sie Pflicht zur Schadensminderung haben. Sie können nachweisen, dass es zu der Zeit keine günstigeren Angebote gab, dass Sie erst spät vom Ersatzlieferanten informiert wurden und dass der neue Anbieter einen rückwirkenden Versorgungsstart nicht zugesagt hat.
Erste Rückmeldungen der Kunden von immergrün, gas.de und Stromio zeigen, dass Ihnen keine oder schlechte Kompromisse angeboten werden. Wenn Sie selber Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen tendenziell den gesamten Schaden geltend zu machen und Kompromissangebote abzulehnen. Hier ist Durchhaltevermögen und Nervenstärke gefragt. Notfalls müssen Sie Ihre Forderung rechtlich durchsetzen.
Insb. wenn Sie sehr früh Schadensersatz einfordern wollen, besteht das Risiko, dass gas.de den Schlichterspruch nicht akzeptiert und eine gerichtliche Auseinandersetzung sucht, um keine Präzedenzfälle zuzulassen. Bitte bedenken Sie auch: Sobald Sie ein Kompromissangebot von Stromio / gas.de annehmen, können Sie die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter nicht mehr nutzen. Denn das Kompromissangebot sieht vor, dass Sie auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnis verzichten.
II. Zu Option C: Schadensersatz selber einfordern – Schritt-für–Schritt-Anleitung
1. Schadensersatz berechnen mit Berechnungs-Tool
Den Schadensersatz gegen Stromio, gas.de und Grünwelt Energie berechnen Sie, indem Sie die Mehrkosten aufgrund der Vertragskündigung berechnen. Sie vergleichen also die Energiekosten für den neuen Vertrag mit dem bestehenden Vertrag.
Um Ihnen Arbeit abzunehmen, habe ich ein Berechnungs-Tool in Excel entwickelt. Sie müssen lediglich einige Angaben tätigen. Das Tool berechnet die Mehrkosten und bereitet die Berechnung anschaulich auf.
2. Schadensersatz einfordern mittels Musterschreiben
Die Ergebnisse des Berechnungs-Tools kopieren Sie in die E-Mail-Vorlage. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie weitere Hinweise für das Fertigstellen der Musterschreiben (z.B. zur Fristsetzung). Für das Einschreiben/Einwurf (ca. 3€) nutzen Sie die PDF Vorlage. Dieses Dokument ergänzen Sie um die Berechnungs-Ergebnisse.
Zum Musterschreiben fügen Sie die Nachweise zu den von Ihnen getätigten Angaben bei. Somit muss jede Angabe, die Sie in die gelben Felder der Excel-Tabelle eingetragen haben, nachprüfbar sein. Andernfalls dürfte Ihr Antrag abgelehnt werden.
Wichtig ist, dass Sie die Nachweise über die Tarifkonditionen
- Ihres alten Anbieters (z.B. gas.de),
- Ihres Ersatzversorgers und
- Ihres neuen Anbieters
sowie einen Nachweis über die Zählerstände dem Schreiben beifügen:
- für Beginn und Ende der Ersatzbelieferung sowie
- Ende des ursprünglichen Vertragsendes Ihres Vertrags (also z.B. mit immergrün).
Im Wesentlichen sind dies die Verträge mit Ihrem alten Anbieter, dem Grundversorger und dem neuen Anbieter sowie Nachweise zu den Zählerständen (also Ihre Meldungen an den Netzbetreiber).
3. Bei Widerstand: Schadensersatz selber durchsetzen
Schadensersatz selber durchsetzen
Es ist zu vermuten, dass die Unternehmen nicht bereitwillig den von Ihnen ermittelten Schadensersatz an Sie auszuzahlen. Daher reicht ein einziges Schreiben nicht. Sie müssen dann den Schadensersatz durchsetzen, indem Sie mahnen und danach die Schlichtungsstelle einschalten.
Mahnen: nach 14 Tagen
Wenn nach 14 Tagen keine oder nur eine unzufriedenstellende Antwort auf Ihre Schadensersatzforderung erhalten, dann sollten Sie noch eine weitere Mahnung per E-Mail versenden. Setzen Sie eine 14-tägige Frist. Diese E-Mail könnte z.B. so formuliert sein:
Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Forderung auf Schadensersatz. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,
Schlichtungsstelle einschalten: nach 14 Tagen oder nach 4 Wochen
4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Wenn Sie einer Preis- oder Abschlagserhöhung widersprochen haben und daraufhin gekündigt wurden, dann können Sie schon nach 14 Tagen die Schlichtungsstelle einschalten. Der Grund liegt darin, dass eine Kündigung durch den Anbieter eine deutliche Ablehnung Ihres Widerspruchs darstellt.
Was Sie beim Einschalten der Schlichtungsstelle beachten sollten und Sie Ihren Anspruch gegenüber der Schlichtungsstelle formulieren können, finden Sie hier.
Sollte Stromio, gas.de oder Grünwelt Energie den Schlichterspruch nicht akzeptiert, könnte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Insbesondere bei den ersten Schlichtungssprüchen sehe ich diese Gefahr.
4. Kompromissangebot annehmen?
Wenn Sie ein Recht auf Schadensersatz haben, dann werden Stromio, gas.de und Grünwelt Energie vermutlich versuchen, Ihnen ein Kompromissangebot zu unterbreiten. Dies zeigen die Erfahrungen mit Stromio, gas.de und immergrün. Wenn Sie dieses annehmen, könnten sämtliche andere Forderungen abgegolten sein und Sie könnten auf mögliche Nachforderungen verzichten. Passen Sie bitte auf, dass z.B. Forderungen aufgrund von z.B. Fehlern in der Abrechnung damit nicht ausgeschlossen sind.
Wägen Sie ab, ob Sie das Angebot annehmen wollen.
III. Schadensminderungspflicht
Es ist Ihre Pflicht, den Schaden zu mindern. Andernfalls bleiben Sie auf einen Teil des Schadens sitzen.
Alle betroffenen Ex-Stromio-Kunden fallen in die Ersatzversorgung. Für einen Teil der Betroffenen ist die Ersatzversorgung sehr teuer, weil für die Neukunden neue Tarife mit sehr hohen Arbeitspreisen bis 107 Cent/kWh eingeführt wurden. Prüfen Sie daher, wie viel Sie in der Ersatz-/Grundversorger zahlen müssen.
IV. Wann sollte ich Schadensersatz gegen Stromio & gas.de einfordern?
Bis zu welcher Frist muss ich den Schadensersatz einfordern?
Es gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. Somit haben Sie noch bis Ende 2024 Zeit, Schadensersatz einzufordern.
Den maximalen Schadensersatz können Sie selber erst zum vereinbarten Vertragsende einfordern.

Wenn Sie den maximalen Schadensersatz selber (Option C) einfordern möchten, dann müssen Sie bis zum Tag des ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Vertragsende warten. Der Grund liegt darin, dass Sie erst dann Ihren Zählerstand kennen, um den Schadensersatz für die höheren Verbrauchskosten berechnen zu können.
Wenn Sie jedoch früher Schadensersatz einfordern möchten, dann könnten Sie z.B. nur den Schadensersatz für die höhere Grundgebühr verlangen. Gleichzeitig würden Sie jedoch auf einen Teil des Schadensersatzes verzichten. Da die Grundgebühr nur einen Bruchteil des Gesamtschadens ausmacht, halte ich dies für nicht sinnvoll.
Eine weitere – theoretische – Möglichkeit wäre, den Schadensersatz für zwei Zeiträume einzufordern. Sie könnten z.B. zum 31.12.2021 den Zählerstand ablesen und für den Zeitraum 3.12.2021 bis 31.12.2021 den ersten Teil des Schadensersatzes einfordern. Zum vereinbarten Vertragsende stellen Sie den zweiten Teil des Schadensersatzes. In der Regel fordern die Energieanbieter jedoch, dass Sie bei einem Kompromiss alle anderen Forderungen abtreten. Somit kann es dann nicht mehr zu einen zweiten Teil ihrer Schadensersatzforderung kommen
V. Häufig gestellte Fragen
Darf ich eine Nachzahlung mit dem Schadensersatz verrechnen?
Nein, das würde ich nicht tun. Sehr wahrscheinlich werden Sie zeitnah gemahnt, wenn Sie es tun.
Die Abrechnung erstellt das Unternehmen. Diese ist nachprüfbar. Wenn die Abrechnung fehlerfrei ist (korrekter Verbrauch / Preise, Bonus berücksichtigt), dann haben Sie eine Nachzahlung zu leisten.
Ein Schadensersatz müssen Sie genau nachweisen und dem kann das Unternehmen widersprechen. Um Ihren Schadensersatz geltend zu machen, müssen Sie entweder einen Kompromiss mit dem Unternehmen schließen, oder diesen gerichtlich durchsetzen (lassen).
Wie viel kostete es mich, mich an der Sammelklage zu beteiligen?
Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de nimmt Ihnen gerne das Risiko und die Arbeit ab, einen Schadensersatz durchzusetzen. Für die Dienstleistung fällt eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% vor. So gehen Sie keine Risiken ein.
Haben VENEKO und Verbraucherhilfe-Stromanbieter schon Schadensersatz gegen Stromio oder gas.de einfordern können?
Ja, VENEKO hat bereits vor Gericht geklagt. Kurz vor Urteilsverkündung hat gas.de nachgegeben und den Schaden an den Kunden ausgezahlt. In den nächsten Monaten rechnen wir mit weiteren Erfolgen. Urteile gegen Stromio und gas.de sind mir nicht bekannt. Mir ist auch nicht bekannt, dass ein anderes Unternehmen zuvor gegen Stromio oder gas.de erfolgreich Gelder einfordern konnten.
Wann habe ich ein Recht auf Schadenseratz?
Eine unwirksame Kündigung in Verbindung mit einer Einstellung der Belieferung führte während der Energiekrise zu Mehrkosten beim Kunden. Der Anbieter hat sich zur Belieferung mit Strom und Gas vertraglich verpflichtet. Hält er seine Verpflichtung nicht ein und ist die Kündigung unzulässig, dann lieg eine Vertragspflichtverletztung vor.
Der Anbieter muss den Kunden dann so stellen, als ob er seiner Vertragsverpflichtung nachgekommen wäre. D.h., dass Mehrkosten aus einem höheren Arbeits- und Grundpreis zu erstatten sind. Auch Bonusansprüche sind zu berücksichtigen. Die Mehrkosten sind für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsfrist zu erstatten.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, müssen Sie den Schadensersatz vom Anbieter einfordern.
VI. Erfahrungen zu Schadensersatz gegen Stromio und gas.de
An dieser Stelle werde ich alle wesentlichen Informationen zusammentragen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen werden.
- Aktuell liegen noch keine Gerichtsurteile gegen Stromio und gas.de vor.
- In den ersten Rückmeldungen von gas.de und Stromio wird die Sonderkündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB begründet.
- Mir liegen Rückmeldungen von betroffenen Kunden vor, die über schlechte Angebote von Stromio & gas.de berichte oder gar keine Rückmeldung erhalten. Sobald Sie das Kompromissangebot annehmen, können Sie sich nicht mehr die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter in Anspruch nehmen.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Welche Fragen zum Schadensersatz sind noch unbeantwortet?
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Ich freue mich auf Ihren Kommentar!
Guten Morgen.
Ist es zu spät, um den Schadenersatz zu fordern?
Bettina Rust
Ihr Recht auf Schadensersatz verjähr erst nach 3 Jahren. Daher empfehle ich Ihnen, den Schadensersatz jetzt noch einzufordern!
Auf Basis der ausführlich erläuterten Vorgehensweisen (danke dafür Herr Möschler) hatte ich ein Jahr gewartet, um auf die einseitige Kündigung von fuxx Schadensersatz anzumelden. Ich hatte die Berechnungen wegen zwei unterjährgen Preiserhöhungen des Grundversorgers angepasst.
Der Gasversorger antwortete mir nach zweieinhalb Wochen und bot mir auch eine Zahlung an, allerdings ohne die zugesicherten 25% Bonus nach einjähriger Vertragslaufzeit. Da dieser Tarifbestandteil ist, fordere ich diesen ebenso ein.
In weniger als 24 Studen ein Kulanzangebot von Gruenwelt bekommen, welches ca 1/3 unter der geforderten Summe liegt. Es abgelehnt. Eine Stunde später Antwort bekommen mit der Begründung ich solle es überdenken und die Behauptung, das Angebot würde meinen wirtschaftlichen Schaden gänzlich abdecken. Wieder abgelehnt, auf meine Rechnung verwiesen und angekündigt evtl. rechtliche Schritte einzuleiten. Nun abwarten. Zu lesen das man nicht allein hiermit ist hilft schonmal. Beste Grüße
Update: Ga.de ist bei seinem Angebot geblieben. Nach verstreichen der von mir gesetzten Frist habe ich nun ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Ich werde erneut schreiben wenn sich etwas neues ergeben hat.