jura Strom Erfahrungen: viele Probleme
Jura Strom schaltet derzeit die Anwaltskanzlei Brinkmannan, um Forderungen einzuziehen. Inzwischen verkagt das Unternehmen auch seine Kunden. Dabei beschweren sich Kunden, dass ihr Guthaben nicht ausgezahlt wird.
Mit den Hinweisen und Musterschreiben auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen jura Strom wehren!
jura Strom Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
Kostenlose Hilfe erhalten Sie hier zu Ihrem Problem
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einen seriösen Anbieter
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Jura Strom Erfahrungen: Guthaben nicht ausgezahlt & Mahnungen
Fehlendes Guthaben: Ehemalige Kunden von JuraStrom beschweren sich mir gegenüber, dass sie Ihr Guthaben trotz Mahnungen nicht ausgezahlt bekommen.
Jura Strom schaltet derzeit die Anwaltskanzlei Brinkmann an, um Forderungen einzuziehen. Mehrere Betroffene berichten mir, dass Sie eine hohe Nachzahlung nicht akzeptierten. Obwohl die Betroffenen der Preiserhöhung widersprachen, geht Jura Strom nicht auf die Beschwerden ein.
Ich empfehle betroffenen Kunden stets zu widersprechen. Seit Juli 2023 klagt das Unternehmen sogar gegen die Kunden, um die Forderungen durchzusetzen. Ich bin davon überzeugt, dass die Klagen abwehrbar sind. Fordern Sie weiter unten hierzu mein Musterschreiben an.
Über dieses Formular nehmen Sie Kontakt zu mir auf und erhalten Hilfe.
jura Strom: Vertrag vorzeitig beendet
Mir wird häufiger berichtet, dass jura strom den Vertrag mit den Kunden vorzeitig beendet. Oft liegt der Grund darin, dass der Netzbetreiber die Verträge mit Jura Power GmbH & Co.kündigt und somit jura strom Sie nicht weiter beliefern kann. Dadurch entstehen Ihnen einen Schaden in Höhe der Mehrkosten.
Diese Mehrkosten können Sie JuraStrom in Rechnung stellen. Hierzu erstelle ich zusammen mit einem Anwalt eine Vorgehensweise, wie Sie den Schadensersatz erfolgreich durchsetzen können.
Bei einem Verbrauch i.H.v. 3.000 kWh können Sie ca. 300 € Schadensersatz einfordern (abhängig von den Kosten des neuen Vertrags und der restlichen Vertragslaufzeit)
Bei einem Verbrauch i.H.v. 3.000 kWh können Sie ca. 300 € Schadensersatz einfordern (abhängig von den Kosten des neuen Vertrags und der restlichen Vertragslaufzeit)
Sie werden in die Grundversorgung fallen, die zunehmend teurer wird. Daher ist es wichtig, dass Sie sich nach einen neuen Anbieter umschauen. Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Tarifangebot.
Jura Strom Bewertungen
Die Bewertungen auf Trustpilot sind sehr negativ. Im Durchschnitt bewerteten die Kunden den Anbieter mit ungenügend.
Aufgrund dieser negativen Bewertungen warnt die Verbraucherzentrale warnt vor dem Mutterunternehmen Jura Power (Quelle). Bereits im Sommer 2020 wurde die Gesellschaft vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt, weil Guthaben nicht ausgezahlt wurden. Obwohl Jura Power eine Unterlassungsklage abgegeben hat, häufen sich weiterhin die Beschwerden von Kunden.
jura Strom: Guthaben nicht ausgezahlt
jura strom muss Ihre Abrechnung spätestens nach 6 Wochen erstellen und Ihnen Ihr Guthaben umgehend auszahlen oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Verbraucher beschweren sich über jura strom, dass ihr Guthaben nicht fristgerecht ausgezahlt werden.
Die Zeitschrift ZfK berichtet, dass JuraStrom im Jahr 2020 „buchmäßig überschuldet“ war und aufgrund von Zahlungsverzug gegenüber dem Verteilnetzbetreiber Netz Leipzig aufgefallen ist.
Auf Reclabox beschweren sich zahlreiche Kunden über jura strom. Am häufigsten wird gegenwärtig bemängelt, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Anscheinend hat jura strom Zahlungsschwierigkeiten gehabt, weil der Kundenservice während der Corona-Krise nicht ganz einsatzbereit war.
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung Grundgebühr
Betroffene Kunden haben sich an mich gewendet, weil ihr Abschlag erhöht wurde.
Der Grund liegt in einem Schreiben mit dem unverdächtigen Titel „Ökostrom mit garantiertem Stromeinkaufspreis“ liegen. Die Jahresgrundgebühr – so verstehe ich das Schreiben – wird im Voraus gezahlt. Das ist die Abschlagserhöhung, die die betroffenen Kunden bemerkt haben.
Die weitaus größere Änderung könnte noch vielen Kunden bisher unentdeckt geblieben sein.
Gerade in Zeiten mit sehr hohen Börsenpreise wurde die Tarife auf Börsenpreise umgestellt – bei sei „[d]em Wunsch vieler Kunden nach mehr Preisflexibilität und verbesserten Marktzugang“ nachgekommen sei, um „auch weiterhin einen fairen Preis anbieten zu können“.
Hier finden Sie die Produktinformationen und die AGBs.
Insgesamt stufe ich die vertragliche Änderung als nachteilig für den Kunden ein:
- Es liegt eine sehr starke vertragliche Veränderung vor (vom normaler Preisgarantie zu Börsenpreisen), auf die m.E. nicht transparent hingewiesen wird.
- Aufgrund der aktuell hohen Börsenpreise befürchte ich, dass die betroffenen Kunden mit deutlich höheren Preisen rechnen müssen.
- In der Produktinformation wird der Zeitraum bis Jan 2021 dargestellt. Die Börsenturbulenzen seit September 2021 sind nicht abgebildet.
- Negative Börsenpreise werden anscheinend nicht weitergegeben: Im Prospekt heißt es „im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“ – andere Anbieter geben auch negative Börsenpreise weiter (z.B. awattar.de).
- Viele Kunden, die keinen intelligenten Stromzähler haben, wird anscheinend der Standardlastgang unterstellt. Der Kunde hätte demnach keinen Vorteil, wenn er zu teuren Tageszeiten weniger Strom verbraucht.
- Die Kostenbestandteile (insb. Beschaffung / Verwaltung / Service je kWh mit 7,14 Cent/kWh) sehe ich als teuer an.
- Der Grundpreis soll im Voraus gezahlt werden (s.o.). Ich bin mir nicht sicher, ob dies dem §13 StromGVV standhält.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von jura Strom.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. jura Strom setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist jura Strom jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Jura Power GmbH & Co. KG – Milchhofstraße 24 – 92318 Neumarkt in der Oberpfalz).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen jura Strom zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von jura Strom, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass jura Strom nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Musterschreiben
Musterschreiben zum Anfechten der vertraglichen Änderung
Bitte prüfen Sie kritisch, ob der Sachverhalt auf Sie zutrifft. Passen Sie das Musterschreiben bei Bedarf an und setzen Sie eine 14-tägige Frist. Vermutlich wird der Anbieter Ihrer Forderung nicht direkt nachkommen. Folgen Sie dann dem Lösungsweg im nächsten Punkt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir allem Anschein in Ihrer Nachricht „Ökostrom mit garantiertem Einkaufspreis“ eine wesentliche Vertragsänderung vorgenommen, ohne darüber transparent zu informieren. Zudem liegen weitere Mängel vor. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie auffordern
- den Vertrag unverzüglich zu beenden und
- bis zum Vertragsende die ursprünglichen Konditionen abzurechnen.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Sollten Sie dem nicht nachkommen wollen, fordere ich Sie auf, zu allen von mir aufgeführten Gründen Stellung zu nehmen.
Gründe für meine Forderung:
- Die Vertragsänderung wurde intransparent mitgeteilt, weil
- in der Abbildung zu den Marktpreisen die Kostenexplosionen, die ich als Kunde nun tragen musste, nicht abgebildet sind,
- die Risiken, die mit den Einkauf zu Marktpreisen zusammenhängen, nicht dargelegt wurden.
- Der Vertrag ist für mich völlig ungeeignet. Darauf haben Sie nicht hingewiesen. Um von Börsenpreisen zu profitieren, ist es wichtig einen sogenannten Smart Meter zu besitzen, um von günstigen Börsenpreisen zu profitieren. Da wir keinen Smart Meter haben, wird das Standardlastprofil gemäß Ihrem Produktinfoblatt herangezogen. Wir haben also nicht die Möglichkeit, den Strom, wenn er günstig ist, in Rechnung gestellt zu bekommen. Ein derartiger Vertrag ist somit für uns sehr ungünstig. Darauf hätte hingewiesen werden müssen. In den Standard-Meldungen an den Energieversorger ist für Sie ersichtlich, ob Ihr Kunde über einen Smart Meter verfügt.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OG Köln (AZ: 6 U 132/16) sehen die Informationspflicht beim Stromanbieter und nicht beim Verbraucher, ob der Verbraucher einen bestimmten Tarif nutzen darf oder nicht.
„Es ist schließlich auch unangemessen, dem Kunden eine Informations- und Mitteilungspflicht dahingehend aufzubürden, dass er klären muss, ob er trotz uneingeschränkten Angebots des Unternehmers evtl. doch nicht als Vertragspartner in Betracht kommt. Es ist jedoch entsprechend Art. 246 EGBGB vielmehr Sache des Versorgers, vor Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob sein Gegenüber als Vertragspartner eines bestimmten Stromliefertarifs in Betracht kommt.“
Im Betreff kündigen Sie an, dass „Ökostrom zum garantierten Einkaufspreis“ abgerechnet wird. Dies ist nicht der Fall. Negative Börsenpreise werden nicht an den Kunden weitergegeben gemäß Produktinformationsblatt („im besten Fall profitieren Sie von Rohstoffpreisen zum Nulltarif“; andere Anbieter wie awattar.de
Viele Grüße [Ihr Name]
Lösungsweg Mahnung und Online-Beschwerden
Schritt 1:
Mahnung per E-Mail-Vorlage
Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine mindestens 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.
Wenn Sie per FAX oder sogar rechtssicher per Einschreiben mahnen möchten, dann laden Sie den jeweiligen kostenlosen Musterbrief mit einem Klick herunter:
Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an.
Betreff: Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
ODER
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet
Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Viele Grüße [Ihr Name]
Schritt 2:
Mahnung
- keine gewünschte Reaktion? ⇒ mahnen Sie erneut!
jura strom wird voraussichtlich gar nicht auf Ihren Widerspruch eingehen. Natürlich kann es sein, dass jura Strom antwortet und Recht hat. Prüfen Sie eine mögliche Antwort von jura strom. Wenn Sie nach wie vor denken, dass Jura Strom im Unrecht ist, dann schreiben Sie per E-Mail eine weitere Mahnung.
Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an. Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Betreff: Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Guthabenauszahlung. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x .
Viele Grüße [Ihr Name]
& Online-Beschwerde
Mit einer Online-Beschwerde auf de.reclabox.com wird Ihr Fall öffentlich, was den Handlungsdruck auf jura strom erhöhen dürfte.
Meinen Erfahrungen nach werden viele Beschwerden dort einvernehmlich gelöst.
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie reclabox.com
- Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie den Beschwerdetext auf der rechten Seite verwenden.
Unternehmen:
Jura Power (Deutschland)
Teaser:
Guthaben wird nicht ausgezahlt.
Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.
Ihre Forderung:
Umgehende Auszahlung meines Guthabens
Schritt 3:
Schlichtungsstelle einschalten
Wenn auch dies nichts hilft, empfehle ich Ihnen, die Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese ist für Sie kostenlos, jura strom muss jedoch eine Pauschale bezahlen. Je länger jura strom für die Auszahlung Ihres Guthabens benötigt, desto teurer wird es für jura strom. Vor diesem Hintergrund ist jura strom interessiert, Ihnen möglichst schnell das Guthaben auszuzahlen.
Diesen Schritt empfehle ich zum Schluss, weil er mit deutlich mehr Arbeit für Sie verbunden ist.
Tipp: Abschläge reduzieren
Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
Weil die Abschlagszahlungen anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen sind, könnten Ihre Abschläge im Falle eines Guthabens reduziert werden.
Mit Hilfe meines Berechnungs-Tools können Sie Ihre Abrechnung bequem kontrollieren und Ihre angemessene Abschlagszahlung innerhalb einer Minute berechnen. Folgen Sie hierzu dieser Anleitung.
Vertragskündigung
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu jura Strom
Bitte kontaktieren Sie jura Strom nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: Jura Power GmbH & Co. KG – Milchhofstraße 24 – 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Fax: 09181 26569-29
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über jura Strom gibt es viele Beschwerden. Gegen jura Strom klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich jura Strom als nicht empfehlenswert ein.
Jura Power GmbH & Co KG beliefert seine Kunden bundesweit unter der Marke jura strom mit Ökostrom. Der Ökostrom stammt hauptsächlich aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
Aufgrund der erwähnten Zahlungsschwierigkeiten vermuten betroffene Kunden, dass jura strom pleite ist. Bis zum 17.10.2021 war dies nicht der Fall. Insolvenzen werden hier bekanntgegeben.
Bei den genannten Verbraucherbeschwerden stützt sich der Autor auf die Seite de.reclabox.com.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Jura Strom schickte mir mit Brief vom 19.5.2022 die Veerbrauchsrechnung Strom 2021, aus der hervorging, dass das Guthaben von 21,05 Euro „innerhalb der nächsten 4 Wochen aufm mein Konto“ überwiesen werden soll. Nichts ist geschehen. Auf eine Mail an Jura Strom vom 22.6.22 wird um Entschuldigung gebeten, das Jura Strom eigenen Angaben zufolge seine Serviceabteilung an ein externes Unternehmen abgegeben haben soll und es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen gekommen sei. Nichts geschah! Auf eine weitere Mail von mir vom 7.9.22 erhielt ich bis dato (16.9.) keine Antwort. Auf das Geld warte ich bis heute ebenfalls noch!!!
@Heiko Johanning
Unter Berücksichtigung des Sachverhalts können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Schreiben hierfür finden sich hier im Forum.
Das ist meine persönliche Meinung.
Nach Einstellung der Belieferung durch jura-strom und Eintritt in die Ersatzversorgung habe ich, um meinen „Verpflichtungen“ nachzukommen, den Zählerstand zum Zeitpunkt der Einstellung an jura-strom per E-Mail gesandt, die einige Tage später als „unzustellbar“ zurück kam. Diese E-Mail habe ich als Kopie postalisch an jura-strom gesandt. Bislang habe ich keine Abrechnung erhalten. Den Dauerauftrag über die monatlichen Beitragszahlungen habe ich gelöscht. Eine Mahnung liegt mir bislang nicht vor.
Bei früherer Gelegenheit habe ich eine höchst intransparente Abrechnung erhalten, die ich mir per E-Mail erklären lassen wollte. Auch diese kam einige Tage später als „unzustellbar“ zurück. Als Antwort auf meine postalisch nachgereichte Beschwerde wurde mir die bemängelte Abrechnung noch einmal zugesandt.
Inzwischen habe ich problemlos einen neuen Vertrag mit meinem Grundversorger abgeschlossen.
Ein nochmaliger Vertrag mit jura-strom kommt ja eher nicht in Frage!
Ich denke, jura-strom ist insolvent.
Unmögliche Stromanbieter, Erhöhungen trotz Preisgarantie.
Wenn die nicht gezahlt werden, dann wird gedroht.
Der E Mail Account wird gesperrt, damit man sich nicht weiter beschweren kann, e. c. t. Dubiose Re hnungen werden erstellt!
Alles in allem
Finger weg von denen, die reinsten Verbrecher!!!
Hallo,
bitte dies als Warnung an weitere Kunden zu verstehen.
Jura Strom kann mich nicht mehr beliefern da der vertrag mit meinem grundversorger Westnetz zum 10.08.2022 gekündigt wurde (Information seitens regionalem Stromanbieter!)
Auf trustpilot nehmen die negativen Bewertungen für Jura-Strom extrem zu. Ich bin auch betroffen.
Die „Masche“ ist ja hier auf der Seite beschrieben (danke dafür). Sonst hätte ich auch nicht verstanden, wie Jura-Strom die Nachforderungen begründet.
Sie schicken den Kunden die oben erwähnte E-Mail zu, dass der Strompreis auf garantierte Börsenpreise umgestellt wird. Tatsächliche Preise werden nicht genannt und sind auch mit den Informationen aus der E-Mail nicht zu ermitteln. Eine solche Tarifumstellung mit dieser E-Mail halte ich für absolut unwirksam. Dies hat mir auch die Beratung bei der Verbraucherzentrale bestätigt. Zusätzlich haben viele Rechnungen noch zusätzliche Fehler.
Firma reagiert weder auf E-Mail, Telefon, noch auf Briefe oder Einschreiben. Stromabstellungen bei widersprochener Rechnung und teilweise sogar offensichtlich falschen Rechnungen sind unzulässig, es anzudrohen dürfte ebenfalls unzulässig sein. Sollten Sie den Strom es dennoch abstellen, würde dies erhebliche Schadenersatzforderungen der Kunden nach sich ziehen und ggfs. persönliche strafrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter von jura-strom und deren Geschäftsführer haben. Für so blöd halte ich auch die Mitarbeiter von Jura-Strom nicht.
Ich habe Widerspruch einlegtm diesen dokumentiert (Einschreiben). Unsinnige Forderungen habe ich nicht bezahlt. Ich habe jeweils eine Beschwerde an die Verbraucherzentrale und an die Bundesnetzagentur geschickt (Das sollte jeder machen). Wenn die 4 Wochen nach dem Widerspruch um sind, geht es an die Schlichtungsstelle. Dann dauert es leider noch weitere 3 Monate, bis die entschieden haben.
Falls die vorher etwas Unsinniges machen, wie Strom abstellen oder SCHUFA Eintrag, dann wird es wohl doch ein Gerichtsverfahren bevorzugen, bei dem ich nach meiner Einschätzung sehr sicher gewinnen werde und höchstwahrscheinlich zusätzlichen Schadensersatz durchsetzen werde.
Nervig ist das trotzdem.
Na „willkommen im Club“ (Galgenhumor). Ich habe heute online schon mal die Schlichtungsstelle eingeschaltet, nachdem ich alle anderen hier beschriebenen Möglichkeiten m.E. ausgeschöpft habe. Das letzte Schreiben von Jura setzt mir eine letzte Frist bis 14.08. Dann wird mir der Vertrag gekündigt und ich falle in die Grundversorgung, Inkasso eingeschaltet etc. Man braucht einen langen Atem. Ich bin extrem genervt aufgrund dieser enormen Unannehmlichkeiten.
@ Kerstin Wimmer
Ihre Ausführungen sind bereits durch den Beitrag vom 10. August 2022 um 11:32 Uhr abgedeckt.
Bleiben Sie Standhaft!
Viel Erfolg!
Mir wurde von meinem Netzbetreiber mitgeteilt, dass ich seit dem 16.07.2022 in die Grundversorgung gefallen bin. Trotzdem bekomme ich täglich Mahnungen von jura-strom, dass ich meinen Abschlag für Juli noch nicht beglichen habe. Ich habe allerdings die sogenannte Schlussrechnung in Höhe von 430,00 € bezahlt. Meine Mails kommen teilweise als nicht zustellbar zurück. Mich wundert, dass andere noch strom von Jura beziehen, da ich in die Grundversorgung gefallen bin.
Jura Strom liefert bundesweit. Die Erlaubnis zu liefern ist aber von einigen Netzbetreibern gekündigt worden. So war zu lesen, dass z.B. der Netzbetreiber Leipzig beklagt, dass Jura-Strom seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber nicht nachgekommen ist. Dadurch hat Jura Strom z.B. die Berechtigung verloren, nach Leipzig zu liefern. Vielleicht gibt es noch zusätzliche Zahlungsausfälle.
Vor einer Stunde wurde bei Trustpilot geschrieben, dass wohl auch der Netzbetreiber „Bayernwerk Netz GmbH“ nicht mehr von Jura Strom beliefert wird. Ist das der nächste Zahlungsausfall? Da sollte man sich schon gut überlegen, was man noch an Jura Strom überweist, wenn man evtl. bald nicht mehr von denen beliefert wird.
Nachdem dieser betrügerische Laden mein Koto seit November als Selbstbedienungsladen genutzt hatte – für eine nicht mit mir vereinbarte „Jahresgebühr“ – wurden auch gleich die Abschläge erhöht. Erst um 44%, und weils so schön war einen Monat später um 57%. Parallel dazu haben die auch gern zwei mal pro Monat abgebucht.
Dann kam der Hammer: Eine Rehcnung über fast 1K€, auf der sowohl die schon gezahlte „Jahresgebühr“ noch mal stand, als auch eine Auflistung schon gezahlter Abschläge.
Im Kundenportal sind diese Rechnungen als „Abgebrochen“ markiert. Was nicht stimmt, denn die haben sich ja per SEPA bedient.
Da man es dort wohl hart übertrieben hat haben sie ihr Konto verloren, und damit auch die SEPA Mandate.
Ich widerspreche seitdem jeder Rechnung schriftlich per Mail, und mit jede meine ich: Wenn die an einem Tag wieder 5 mal eine Rechnung per Mail schicken, dann widerspreche ich auch 5 mal.
Meine Kündigung ist raus, und FALLS ich jemals eine korrekte Rechnung erhalte begleiche ich Diese ohne wenn und aber. Bis dahin habe ich alle Zahlungen eingestellt, Jura darüber informiert, ebenso wie über die Gründe, und lasse mich fröhlich bedrohen, dafür dass ich keine ungerechtfertigten Forderungen mehrfach begleiche.
Auch deren Webseite weist mittlerweile ganz üble Ungereimtheiten auf. Im „Helpdesk Kundenzufriedenheit“ unter https://www.jura-energie.com/helpdesk/rating sind irgendwelche Stockbilder mit nicht zum Namen und Bildern passenden Texten (Beispielsweise „Felix Schmaußer: Als Gründer und Hauptvisionär ist Tony die treibende Kraft des Unternehmens. Er liebt es, alle Hände voll zu haben, indem er sich an der Software-Entwicklung, dem Marketing und den Kundenerfahrungs-Strategien beteiligt. “ oder „Elisabeth Sippl“ neben einem Bild eines Mannes, der wohl gleichzeitig noch „Roland Schweizer und Felix Schmaußer“ heißt.)
Ich habe mich mittlerweile an die Schlichtungsstelle Energie gewandt, bete aber, dass der Laden schneller an seinen Geschäftspraktiken verreckt, als die das Verfahren abschließen.
Auf Trustpilot sind mittlerweile tausende Geschädigte unterwegs.
Ich kann mich beim Fall von Frau Wimmer hinzugesellen. Identische JURA Strom Masche/Situation mit Stichtag heute! Es werden Fantasiezahlen für die Abrechnung zum 30.06.2022 herangezogen. Ich habe Stand 8. August diesen Verbrauch noch nicht einmal erreicht. Basierend darauf wird dann begründet, warum mein mtl. Abschlag nun ebenfalls um 45,- EUR angehoben werden muss => selbsterfüllende Prophezeiung. Ich möchte den Vertrag nicht kündigen, da mir vertraglich ein Fixpreis bis einschließlich 31. Januar 2023 zusteht. Ich werde den vermeintlich ausstehenden Betrag nun „unter Vorbehalt“ überweisen. Desweiteren zuerst über die Verbraucherzentrale die weitere Vorgehensweise abstimmen, mit dem Ziel a) den erhöhten Abschlag abzuwenden und b) eine erneute Zwischenrechnung zu bekommen. Sollte JURA Strom darauf nicht eingehen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.
@Anton Koller
Wenn sich auf der Abrechnung zum 30.06.2022 nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise oder falsche Zählerstände befinden, widersprechen Sie der Jahresrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf zukommen lassen.
Wenn der Versorger in seiner Abrechnung eine PREISERHÖHUNG angekündigt hat, haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht. Dieses wollen Sie aber nicht in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer (eingeschränkten) Preisgarantie haben, können Sie unter Hinweis auf den noch bis zum 31.01.2023 laufenden Vertrag und dem diesem innewohnenden „Fixpreis“ (womit Sie vermutlich eine Preisgarantie meinen) an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen und einen eventuellen Bonus behalten wollen.
Weisen Sie den Versorger mit klaren Worten auf den Sachverhalt hin. Hierzu können Sie auf die in diesem Forum zur Verfügung gestellten Informationen sowie Musterschreiben und Berechnungsgrundlagen zurückgreifen.
Telefonieren und Kontaktformular sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Mein Tipp: Machen Sie ein Foto vom Zähler.
Fordern Sie dann das Unternehmen auf, die Abrechnung zu korrigieren und gehen Sie Schritt für Schritt vor – ggf. bis zur Schlichtungsstelle.
Hinweise finden Sie HIER.
Jetzt droht Jura Power mit Stromsperrung und Meldung an die Schufa, da ich die Zwischenrechnung vom 30.06.2022 über 568 EUR nicht bezahle. Wie bereits erwähnt, auf sämtliche Widersprüche, Monierungen etc. wird nicht reagiert. Ich bezahle natürlich die vertraglich geschuldeten Abschläge (180 EUR!) pünktlich weiter. Was kann denn jetzt passieren? Ich würde den Vertrag am liebsten kündigen.
@Kerstin Wimmer
Prüfen Sie anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.
Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Widersprechen Sie auf jeden Fall jeder Mahnung des Versorgers und begründen Sie Ihren Widerspruch.
Wenn sich auf der Zwischenrechnung u.a. nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Zwischenrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.
Einfach die gesamte Rechnung nicht zu bezahlen, ist aus meiner Sicht KEINE GUTE IDEE.
Sie müssen zumindest berechnen, was dem Versorger zusteht. Eine BERECHNUNGSVORLAGE wird von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellt.
Verschenken Sie bitte keine Zeit.
Bei uns das Gleiche. Erst irgendwann im Nov 21 diese Email mit Danksagung, dass wir angeblich den neuen Vertrag zugestimmt hätten und der oberflächlichen Info, dass die Preise an den Stromeinkaufspreis der Börse angepasst werden blabla etc..
Dann die böse Überraschung Ende Juni22 mit einer nicht nachvollziehbaren Rechnung, mit einer Nachzahlung in Höhe von 1200. Die Rechnung basiert auf einer falschen Berechnung/Abrechnung, damit ist die Zahlungsaufforderung nicht begründet.
Der Widerspruch zu der Rechnung und die Aufforderung mit o.g. Gründen + Kündigung sind erst mal per Email raus (in CC die Schlichtungsstelle). Wir warten ab und sperren alle Zahlung bzw. Abbuchungsversuche und zahlen wenn dann nur die Höhe, aus dem Vertrag vor der „einseitigen“ Änderung. Sollen die ruhig Mahnen usw.. Wir lassen es auf eine Klage ankommen und fechten dann den Vertrag an, falls die versuchen an den Vertrag festzuhalten und Forderungen stellen.
Das Schärfste war … das mein Einschreiben lt. Sendungsverfolgung der Deutschen Post einfach an eine andere Adresse, die leider nicht mitgeteilt wird, nachgesandt wurde. Ich krieg nahezu 3-4 Mal wöchentlich ein „Erinnerungs-Email“ von Jura Power, dass ich mich doch bitte einloggen möge und bezahlen. Ich überweise jetzt manuell die ursprünglich vereinbarten Abschläge und selbst die unter Vorbehalt und unter Verweis auf den abgeschlossenen preisgebundenen Jahresvertrag. Es nervt.
Auch bei mir das Gleiche ! Erst kam die Abrechnung total verspätet, dann war diese überhaupt nicht nachvollziehbar. Keine Ahnung wie Jura auf die Summe der Abschlagszahlung kam ? Es scheint, dass ein ganzes Jahr nicht berücksichtigt wurde. Per mail habe ich der Abrechnung widersprochen und um Transparenz gebeten. ..Das ganze 5 x im Zeitraum von 2 Monaten. Bis heute keine Reaktion. Dem SEPA Lastschriftverfahren habe ich widersprochen und Per Einschreiben gekündigt. Auch hier wurde die Post an eine andere Adresse weitergeleitet…? lt.Sendungsverfolgung. Aber Jura scheint die Kündigung erhalten zu haben, da lt. regionalem Stromanbieter eine Mitteilung übermittelt wurde. Von Jura habe ich bis heute nur die INFO über das neu eingerichtete Kundenportal erhalten. Welches nur wieder eine falsche Rechnung und viel zu hohe Abschlagszahlungen enthält. …ich warte jetzt ab und werde einen Anwalt einschalten. Zahlen werde ich erst, wenn mir eine transparente korrekte Abrechnung vorliegt und mein Guthaben aus Vorauszahlungen angerechnet wird.
Viele Grüße M.Steinmetz
Ich habe das gleiche Problem. Habe vor ein paar Tagen ein E-Mail erhalten mit dem Inhalt, dass ich mich jetzt registrieren kann und das neu eingerichtete Kundenportal nutzen kann. Dort erwartete mich eine Rechnung in 3-facher Höhe des monatlichen Abschlags. Zeitgleich wurde der monatliche Abschlag enorm erhöht. Ich konnte auch die angeblich von mir geleisteten (per Abbuchung belegbar) Abschläge einsehen. Allerdings fehlt dort ein erheblicher Teil. Viele Zahlungen sind gar nicht aufgeführt. Ich habe schriftlich der Rechnung widersprochen und meine geleisteten Zahlungen mitgeteilt. Unter Berücksichtigung des Verbrauchs ergäbe sich für mich sogar ein – wenn auch geringes – Guthaben. Glücklicherweise bucht Jura Power aktuell nichts ab, sondern erwartet die Überweisung. Ich bin versucht, sämtliche Zahlungen einzustellen bzw. lediglich den alten monatlichen Abschlag manuell zu überweisen. Ein Schreiben über eine Erhöhung der Preise habe ich im Übrigen niemals erhalten. Weder per Post noch per E-Mail.
Viele Grüße
K. Wimmer
Jura Strom hat mich über Vertragsänderungen gar nicht informiert. Am 30. 6. 2022 erhielt ich eine E-Mail mit dem Hinweis auf veränderte Zahlungsbedingungen und mit einem Link auf die Rechnung für den Monat Juli. Die Summe war fast doppelt so hoch wie der bisherige monatliche Abschlag. Mit dem Link konnte ich die Rechnung nicht einsehen, obwohl ich angemeldet bin.
So wird versucht, mir durch die Hintertür einen neuen Vertrag unterzujubeln. Auf meine E-Mail erfolgte keine Reaktion. Mit dem Musterschreiben zum Anfechten der vertraglichen Änderung habe ich Heute nachgelegt. Ich werde über den Fortgang berichten.
Hallo,
Hatte die gleichen Problem wie die anderen auch.
Meine Gutschrift wurde auch nicht ausgezahlt und auch keine Verrechnung mit den einbehaltenen Abschlägen bekommen.
Ebenso habe ich die E-Mail mit der Ankündigung mit der Umstellung auf Börsenstrom bekommen, aber auch kein Hinweis das ich hier von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann.
Nun hat Jura Power auch noch meinen Abschlag von 134 € auf 285 € hochgesetzt!
Und wenn ich die Preise bei meiner Zwischenabrechnung zusammenzähle komme ich auf einen Kw/h Preis von 0,40817 € Cent.
ist das alles rechtens?
Ich gehe nicht davon aus. Ich sende Ihnen deshalb mein Musterschreiben zu.
Guten Tag,
ich habe die E-mail mit den Informationen „Umstellung auf Börsenpreise & Vorauszahlung/Grundgebühr“ nicht richtig erfasst und keinen Einspruch eingelegt, bzw. vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Nun habe ich per mail am 25.04.22 eine „Zwischenrechnung“ für den Zeitraum 01.11.21 bis 15.04.22 erhalten und soll hier nun 529,– nachbezahlen (Strompreis alt 0,3058 nun 0,4878 EUR/kWh.) Frage: Kann ich nachträglich den empfohlenen Einspruchsweg dennoch gehen?
…. Ist eine solche „Zwischenrechnung“ vor der eigentlichen Jahres-Abrechnung eigentlich rechtens ?
Kann ich die Zwischenrechnung ablehnen und auf die Berücksichtigung bei der Jahresrechnung
bestehen… (=also Zeit gewinnen bis notfalls die Schlichtungsstelle eingeschaltet wurde ?)
Guten Tag,
Ich habe die gleiche Probleme.
Am 30.06.22 habe ich online Rechnung bekommen. Endlich habe ich noch der Link zum Online Account bekommen. Nach ich die Rechnung gecheckt habe ich gelesen, dass 839,52€ bezahlt müss werden.
Rechnung war auf falsche Rechnungsadresse geschickt. Also die fruhereste Abrechnungen sind abgebrochen, aber in diese Zeitraum die Jura-Strom die Abbuchungen von meinen Konto gemacht hat.
Die Jahresgebuhr ist schon von mein Konto Abgebucht, aber noch Mal für Zahlung ist angefragt.
Ich verstehen manche angefragte Nachzahlungen von Rechnung nicht.
Die Firma ist nicht erreichbar telefonisch oder per E-mail.
Ich versuche hier finden die richtig Musterformular. Kann ich kriegen die Hilfe mit richtiges Wahl von Formular? Ich habe schon „Schritt nach Schritt“ Musterformuläre gecheckt, aber kann nicht ein richtig adaptieren.
Danke
Das Musterschreiben zur ABwehr der ABschlagserhöhung ist am passendsten für Sie. Schalten SIe möglichst schnell die Schlichtungsstelle ein. VG
MM
Jura hat meine Kündigung im Frühjahr 20 so lange blockiert , bis die Frist verstrichen war und Vattenfall mich nicht mehr als Kunden nehmen konnte. Das Guthaben zum 31.07.20 wurde nicht ausgezahlt und ist bis heute nicht ausgezahlt. Jura selbst hat eine Kündigung zum 31.07.2022 ausgesprochen.
Zum 31.07.2021 habe ich eine große Nachzahlung gehabt ( vermutlich defekte Waschmaschine ! ? )
Die Nachzahlung habe ich dann mit dem Guthaben verrechnet. Zwischenzeitlich habe ich eine Fotovoltaik angeschafft und verbrauche nur noch wenig Strom aus dem Netz. Ich errechne derzeit
Meinen Verbrauch und bezahle nur noch den tatsächlich verbrauchten Strom.
Ich habe vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und konnte zum 31.11.21 zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Meine Gutschrift ist nur daraus entstanden, dass man mir einfach Geld für den neuen Vertrag abgebucht hat, obwohl es klar war, dass es nicht zu einem weiteren Jahr kommen würde. Die Aussage war, dass man mir das Geld ja wieder zurücküberweisen würde. Darauf warte ich bis jetzt und nichts passiert.
Das Jura-Power überhaupt noch angeboten wird, z.B. bei Check24 verwundert mich. Ich bin selbst darauf reingefallen und habe jetzt eine Abbuchung „Neukunden-Grundgebühr“ an der Backe, die ich nach 2 Rückfragen ohne Antwort am 31.12. widerrufen werde. Die Kündigung für nächstes Jahr geht dann auch gleich mit raus.
unseriös und rechtwidriges Geschäftsgebahren –
Guthaben von über 1000 Euro fünf Monate nicht erstattet
Ich wartete über fünf Monate auf die Erstattung des Guthabens aus der Jahresabrechnung durch Jura Power-Jura Strom. Telefonisch niemand zu erreichen, keine Reaktion auf e-mails und mehrere Einschreiben. Auch die Schlichtungsstelle der Energiewirtschaft bewirkte nichts. Dann informierte ich die Neumarkter Zeitung. Innerhalb von drei Tagen kam die Überweisung, allerdings mit einem Abzug von rund 200 Euro, weil angeblich der Tarif rückwirkend erhöht wurde. Und das ohne Mitteilung an den Kunden. Das Maß ist voll.
Ich habe im Gegenzug den Novemberabschlag von meiner Bank zurückbuchen lassen, die Einzugsermächtigung für Jura Strom sperren lassen und fristlos den Liefervertrag gekündigt.
Es kursieren Gerüchte Jura Power hat sich im Ausland verspekuliert.
Die Rechtslage sieht so aus:
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz muss der Stromlieferant ein Guthaben aus der Jahresabrechnung innerhalb von 14 Tagen erstatten. Jura Power handelt rechtswidrig.
Ein weiterer Tipp an Geschädigte: Innerhalb von acht Wochen kann Deine Bank jede Abbuchung von Jura Strom zurück holen – ohne Begründung.
Falls Jura Strom Euch kündigt und die Lieferung beendet, fallt ihr im schlimmsten Fall kurz in die Grundversorgung Eures örtlichen Stromanbieters. Die Stromversorgung wird nicht eingestellt.
Hallo, bin Neukunde bei Jura-Strom. Habe heute eine Rechnung von Jura bekommen und die verlangen für 2022 eine Grundgebühr für Neukunden von 239,35 Euro im vorraus.
Ist dies Rechtens?
Hallo, habe nur Schwierigkeiten mit Jura Strom.
nachdem ich versucht habe Jura Strom mehrmals zu kontaktieren wurde ich immer wieder vertröstet und es passierte nicht. Unsere Bonus Zahlung blieb bis zum heutigen Zeitpunkt aus. Es wurde nur immer weitergeleitet und dabei blieb es auch. So etwas habe ich noch nicht bei anderen Stromanbietern erlebt. Meine Frage, wie bekomme ich mein Bonus zurück ?
Mit freundlichen Grüßen
Gehen Sie den Lösungsweg: Schriftlich mahnen und ggf. nach 4 Wochen die Schlichtungsstelle einschalten. Nutzen Sie meine Musterschreiben.
Mit einem Stromanbieter habe ich so etwas noch nicht erlebt. Zunächst lief alles normal. Ich zahlte Abschläge und bekam dann nach einiger Zeit Info über ein Guthaben. Statt Guthaben überwiesen wurde aber ein völlig anderer nicht unerheblicher Betrag von meinem Konto abgebucht. Es war telefonisch niemand zu erreichen, und auf Email kam keine Reaktion. So habe ich den Betrag einfach zurückgefordert. Seither kommen nicht nachvollziehbare Rechnungen, aber keine richtige Verbrachsabrechnung. Ich forderte die Firma auf, eine Verbrauchabrechnung zu schicken. Keine Reaktion, stattdessen Mahnung mit Drohung einer Meldung bei der Schufa. Ich bin etwas ratlos.
Juar-Strom ist seit Monaten nicht erreichbar, weder per Telefon noch per Mail. Eine Kündigung per Einschreiben wurde aber offenbar bearbeitet. Die Abschlagszahlungen wurden per Mahnschreiben (!) verändert, ein Widerspruch gegen diese Änderung wurde nicht beantwortet.
Ich denke nicht, dass dies ein seröser Umgang mit Kunden ist und stelle mich leider schon darauf ein, die hier beschriebenen Abläufe nutzen zu müssen. Für die Hinweise hier daher herzlichen Dank!
Was ist denn bei Ihnen rausgekommen?
Betrifft Jura Strom
Bis Oktober 2021 hatte ich wie vereinbart eine Abschlagzahlung von 61,00€. Am 02.11.21
wurden jedoch 308,40€ abgebucht. Per Mail am 15-11-21 forderte ich die Differenz sollte zurücküberwiesen werden. Es kam jedoch keine Reaktion. Daraufhin kündigte ich am 24.11.21
zum 31.12.2021 den Belieferungsvertrag per Mail auf. Hierauf kam die Antwort:
„Eine fristgerechte Kündigung ist zum 31.10.2022 möglich, seitdem 01.11.2021 gelten die neuen Vertragsbedingungen.“ Ich kenne diese neuen Bedingungen nicht, können sie mir helfen?
Vielen Dank MfG A.Alves
Ich befürchte es handelt sich um diese Vertragsbedingungen.Wenn Sie aber nichts erhalten haben, dann können Sie die Änderung gut anfechten. Wenn Sie Hilfe benötigen, dann schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.
Hallo,
ich warte trotz Verbraucherbeschwerde seit März 2021 auf 149,50 € Guthabenauszahlung
Wolfgang Block
Hallo, ich habe Jura Strom fristgerecht gekündigt. Im Mai 2021 sollte ich mein Guthaben ausgezahlt bekommen. Leider bis heute nicht geschehen. Ich habe mehre Mails geschrieben.
Per einschreiben eine Frist gesetzt das das Geld bis zum 11.09.2021 auf mein Konto eingehen soll. Leider immer noch keine Reaktion.
Nun weiss ich mir auch nicht mehr zu helfen, ausser einen Anwalt einzuschalten. Vielleicht können Sie mir weiter helfen.
Lieben Gruß Andrea Redel
Ja, ich helfe Ihnen gerne weiter. Bitte durchlaufen Sie diesen Prozess. Verwenden Sie meine Vorlagen. So sparen Sie sich Zeit und vermeiden Fehler. In gut vier Wochen können Sie das Guthaben auf dem Konto haben.
Schneller geht es natürlich mit einen Anwalt. Aber das kostet >200€.
Kann es sein, dass jura strom insolvent ist? Ich bekomme mein Guthaben nicht.