Musterschreiben III: Abschlagserhöhung | Sonderkündigung nach Widerspruch anfechten
Empfohlenes Schreiben zur Abwehr der Abschlagserhöhung: III. Sonderkündigung widersprechen
- Setzen Sie eine 14tägige Frist
- Achten Sie darauf, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten und berücksichtigen Sie, dass die Überweisung ein paar Tage dauern kann
- Denken Sie daran, den Dauerauftrag / das SEPA-Mandat aufzukündigen und die Abschlagszahlungen selber zu überweisen
- Bitte ersetzen Sie alle orangefarbenen Inhalte durch Ihre eigenen Daten!
Bitte beachten Sie, dass der Energieversorger argumentieren könnte, dass Ihnen kein Bonus zusteht, weil Sie innerhalb der 12 Monaten gekündigt haben. Ich halte diese Argumentation für nicht schlüssig. Jedoch müssen Sie sich womöglich den Bonus (mit einem neuen Musterschreiben) erstreiten.
Musterschreiben: E-Mail-Vorlage
Betreff:
Widerspruch: Vertragsauflösung ist unzulässig
E-Mail-Text
Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner E-Mail vom xx.xx.202x habe ich der Abschlagserhöhung widersprochen und Sie aufgefordert, Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Ich habe aber nicht um eine Kündigung gebeten.
Ferner bezweifle ich, dass überhaupt eine Sonderkündigung in meinem Fall möglich wäre, da Sie lediglich eine Abschlagserhöhung vornehmen wollten, aber eben keine Preiserhöhung vorgenommen haben.
Ich habe meine vertraglichen Pflichten stets erfüllt, sodass Sie kein Recht haben, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie – erneut – dazu auffordern, Ihren Vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und mich wie vorgesehen zu den vereinbarten Konditionen und Laufzeiten mit Energie zu versorgen.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x, mir gegenüber zu erklären, dass Sie die Kündigung zurücknehmen und mich wie vorgesehen mit Energie versorgen.
Sollten Sie an Ihrer Kündigung festhalten wollen, so kann ich belegen, dass Sie die Kündigung ausgesprochen haben und nicht ich.
In diesem Fall werde ich Schadensersatz fordern für die Mehrkosten, die ich während der mit Ihnen vereinbarten Laufzeit in Form von höheren Preisen zukünftig zahlen muss. In Ihren AGBs führen Sie an zwei Stellen aus, wann Kunden Ihnen zu Schadensersatz verpflichtet sind. Nämlich dann, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Umgekehrt gilt dies auch für Sie.
Vollständigkeitshalber möchte ich auch darauf hinweisen, dass ich einen möglichen Bonus anteilig einfordern werde. Auch wenn ich keine 12 Monate durch Sie mit Energie versorgt wurde, so greift Ihre Bonus-Einschränkung in den AGBs nicht, da Sie vertragsbrüchig wurden.
Sollten Sie den Vertrag aufkündigen und mir dann den Bonus vollständig oder anteilig verweigern, werde ich Einspruch erheben. Am 21.7.2020 hat das OLG München der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht gegeben. Hier handelt es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt: Aufgrund der Insolvenz der BEV wurden Stromverträge vorzeitig aufgekündigt. Das Gericht urteilte folgendermaßen:
- „Es wird festgestellt, dass einer Berücksichtigung des Neukundenbonus in den Abrechnungen eines Energielieferungsvertrages zwischen einem Verbraucher und der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht die Tatsache entgegensteht, dass die Belieferung durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und/oder den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete.
- Es wird festgestellt, dass die Berücksichtigung des prozentual vom Umsatz gewährten Neukundenbonus in der Weise zu erfolgen hat, dass die Entgeltforderung in der Endabrechnung um den Bonus zu kürzen ist und dies nicht den Aufrechnungsregelungen nach den §§ 94 ff. InsO, insbesondere nicht dem Verbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unterfällt.“
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Auch ich bin betroffen. Zum 26.11 werden die Preise erhöht, also habe ich von meinem Sonderkuendigungsrecht Gebrauch gemacht. Per einschreiben. Das war am28. 10.2021 habe noch keine Bestätigung. Am 5.11 wurde mir nun per Mail zum 18.11 seitens immergrün gekündigt. Habe zum 26.11 einen neuen Anbieter nur leider keine kuendigungsbestaetigung was nun Prellberg aus strehla