Bei RheinEnergie zahlen die Stromio-Kunden 43,30 Cent / kWh. Die ehemaligen Stromio-Kunden sind zum 22.12.2022 in die Grundversorgung gefallen. Für diese Kunden hat RheinEnergie einen separaten Tarif eingeführt, der deutlich teurer ist als für die Bestandskunden. Ist das zulässig?
RheinEnergie: finanzielle Mehrbelastung durch Stromio-Kunden
Stromio- und gas.de wurden der Bilanzkreis gekündigt. Deren Kunden fallen in die Ersatzversorgung. Bisher wurden in der Ersatzversorgung die gleichen Preise berechnet, wie in der Grundversorgung.
Das Problem von RheinEnergie ist, dass das Unternehmen mit dieser hohen Anzahl an Kunden nicht gerechnet hat und nun zu Höchstpreisen Strom und Gas nachkaufen muss. Dadurch erleidet RheinEnergie große Verluste. Um den Schaden zu begrenzen, verlangt nun RheinEnergie von den Stromio-Kunden nun sehr hohe Strompreise. Es geht jedoch noch teurer: Die Stadtwerke Pforzheim verlangen sogar 107,66 Cent/kWh.
Zum Vergleich:
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Rechtlich Umstritten
Es ist umstritten, ob RheinEnergie für die Neukunden in der Grundversorgung einen anderen Tarif berechnen dürfen als für Bestandskunden.
Die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen sah keine energierechtlichen noch kartellrechtlichen Probleme bei der Aufspaltung der Grundversorgung zwischen Bestands- und Neukunden. Ob dieses Vorgehen jedoch tatsächlich zulässig ist, darüber hat noch kein Gericht in Deutschland geurteilt.
Im energate messenger (17.11.2021) argumentiert eine Rechtsanwältin, dass bereits aus europäischem Recht der Grundversorger sich nichtdiskriminierend verhalten muss. Wenn für Neukunden höhere Preise verlangt werden, dann würde dies dem Wettbewerb auf dem Energiemarkt schaden. Der Grundversorgungstarif müsse daher eine „Rückfallposition“ sein, wenn z.B. ein Anbieter insolvent geht.
Stadtwerke, die die Neukunden preislich diskriminieren, argumentieren mit dem Schutz der Bestandskunden. Ohne die preisliche Unterschreidung zwischen Neu- und Bestandskunden müssten die Preise für die Bestandskunden deutlich steigen.
Was betroffen Kunden nun tun sollten
Betroffene Kunden sollten sich einen neuen Strom- und Gasanbieter suchen und RheinEnergie auffordern, den alten Grundversorgungstarif für die Übergangszeit in Rechnung zu stellen.
Neuen Strom- und Gasanbieter finden
Bei der Wahl Ihres Anbieters sollten Sie auf Qualität achten. Ich empfehle diese verbraucherfreundlichen Anbieter:
- Service: mindestens GUT (3/5 Sternen)
- AGB: sauber, keine versteckten Zusatzkosten
(⇒ immergrün schränkt Boni ein & hat Zusatzkosten) - geringes Insolvenzrisiko: Eigentum an Netzinfrastruktur
(⇒ immergrün hat kein Eigentum an Netzinfrastruktur)
Teuren Sondertarif widersprechen
Anmerkung:
Am einfachsten widersprechen Sie den teuren Sondertarif per E-Mail ([email protected]). Rechtssicher widersprechen Sie zusätzlich per Einschreiben / Einwurf (RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln).
Setzen Sie eine mindestens 14-tägige Frist.
Betreff:
Aufforderung zur Belieferung im Grundversorger-Tarif
E-Mail-Text
Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Ihrem Willkommensschreiben haben Sie mich informiert, dass Sie mich als Neukunden nicht im Grundversorgertarif, sondern in einem Sondertarif versorgen. Dem möchte ich widersprechen. Ich fordere Sie auf, mich in den Grundversorger-Tarif aufzunehmen und mich nicht gegenüber Bestandskunden zu diskriminieren. Sie müssen sich als Grundversorgern nichtdiskriminierend verhalten.
Bis zum xx.xx.2022 fordere ich Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie mich im Grundversorgertarif mit Energie versorgen werden.
Viele Grüße