Discounter Energie: Preiserhöhung auf 77 Cent

Discounter Energie: Preiserhöhung zum 17.12.2022

Discounter Energie erhöht die Strompreise zum 17.12.2022 auf 77,14 Cent/kWh. Der neue Preis wird nicht mit dem alten Preis gegenübergestellt, sodass der Kunde den Umfang der Preiserhöhung nicht unmittelbar erkennt. Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht Hinweise auf formale Fehler [weiterlesen]. Betroffene Kunden sollten prüfen, ob die Preiserhöhung anfechtbar ist und ob der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnt.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 13.12.2022

Discounter Energie begründet die Preiserhöhung mit den gestiegenen Stromkosten. Die Preiserhöhung fällt sehr umfangreich aus, höher als bei vielen anderen Anbietern.

Ist die Preiserhöhung von Discounter Energie unzulässig?

Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden, dürfen nicht überzogen sein und müssen auf einer Kalkulationsgrundlage beruhen. Zudem soll ein neues Gesetz der Bundesregierung zur Strom- und Gaspreisbremse überzogene Preiserhöhungen erschweren.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass viele Preiserhöhungen anfechtbar sein dürften.

VENEKO prüft das aufgeführte Schreiben auf formale Fehler. Vermutlich ist Ihr Preiserhöhungsschreiben sehr ähnlich.

Gerne sende ich Ihnen in ca. 1-2 Wochen eine E-Mail zu und teile Ihnen mit, ob und inwiefern das oben aufgeführte Preiserhöhungs-Schreiben gegen formale Vorgaben verstößt. Zudem erhalten Sie eine Anleitung mit Musterschreiben, wie Sie die oben aufgeführte Preiserhöhung anfechten können. Tragen Sie sich hierzu in das Formular ein.

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Wechseln Sie zu einen günstigeren Anbieter

Discounter Energie kündigen und Geld sparen

In vielen Fällen lohnt es sich Discounter Energie zu kündigen und zu einen günstigeren Anbieter zu wechseln.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Discounter Energie sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie wechseln. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können Sie den neuen Anbieter beauftragen, den Vertrag zum 1.1.2023 zu wechseln.

Bei Sonderverträgen müssen Sie selber sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.01.2023 muss die Kündigung bis zum 31.12. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Discounter Energie: [email protected] oder nutzen Sie das Kundenportal von Discounter Energie.

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 17.12.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Q Cells kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) oder Fax ((089) 70 80 99 88 99) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift:  Energy2day GmbH – Seeholzenstr. 12 – 82166 Gräfelfing

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