voltera Preiserhöhung 2022 > 70 Cent

energy2day (voltera): drastische Strom-Preiserhöhung

voltera mit der Marke energy2day hat die Strompreise zum 17.12.2022 auf ca. 77 Cent/kWh erhöht. Die Preiserhöhungen werden allerdings nicht allzu transparent kommuniziert.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht jedoch Hinweise auf formale Fehler [weiterlesen]. Betroffene Kunden sollten prüfen, ob die Preiserhöhung anfechtbar ist und ob der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnt.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 09.11.2022

voltera begründet die Preiserhöhung anhand der gestiegenen Strompreise an den internationalen Energiemärkten.

Ist die Preiserhöhung von voltera unzulässig?

Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden, dürfen nicht überzogen sein und müssen auf einer Kalkulationsgrundlage beruhen. Zudem soll ein neues Gesetz der Bundesregierung zur Strom- und Gaspreisbremse überzogene Preiserhöhungen erschweren.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass viele Preiserhöhungen anfechtbar sein dürften.

VENEKO prüft das aufgeführte Schreiben auf formale Fehler. Vermutlich ist Ihr Preiserhöhungsschreiben sehr ähnlich.

Gerne sende ich Ihnen in ca. 1-2 Wochen eine E-Mail zu und teile Ihnen mit, ob und inwiefern das oben aufgeführte Preiserhöhungs-Schreiben gegen formale Vorgaben verstößt. Zudem erhalten Sie eine Anleitung mit Musterschreiben, wie Sie die oben aufgeführte Preiserhöhung anfechten können. Tragen Sie sich hierzu in das Formular ein.

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.

Wechseln Sie zu einen günstigeren Anbieter

voltera kündigen und Geld sparen

In vielen Fällen lohnt es sich voltera zu kündigen und zu einen günstigeren Anbieter zu wechseln.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

voltera (energy2day) sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 17.12. muss die Kündigung bis zum 16.12. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an energy2day: [email protected]energy2day.de

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 17.12.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Q Cells kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift: Energy2day GmbH – Seeholzenstr. 12 – 82166 Gräfelfing

Kundenbewertungen:

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3 Kommentare

  1. Kündigung wird einfach ignoriert bzw. nicht beantwortet.
    Durch meinen neuen (Wunsch-)Anbieter habe ich mitgeteilt bekommen, dass die Sonderkündigung nicht durchgeführt wurde, sondern die Vertragslaufzeit auf 12 Monate verlängert wurde.
    Ein Einwurf-Einschreiben ist jetzt seit 5 (!) Tagen unterwegs ohne Zulieferungsbestätigung. Sehr seltsam…

  2. Habe am 30.9.2022 auf das Strompreserhöungsschreiben vom 26.9.2022 mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Termin der Preisumstellung 11.11.2022 wargenommen. da der Strompreis auf 71,10Ct/kWh erhöt wurde. Auf meine E-Mail bekam ich die automatische Rückmail das meine Nachricht eingegangen ist. Heute 29.11.2022 kam ein schriftlicher Bescheid das die Kündigung zum Termin der AGB am 31.3.2023 bestätigt wird. Ich könnte Kot…. , werde mal zur Verbraucherzentrale gehen.