11 Antworten

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  1. Guten Tag, seit 13.1 Kunde bei eon Grundversorgung zum Arbeitspreis 29,83 brutto. Nun im Mai Brief erhalten
    -Wir haben Ihren Abschlag angepasst- mit dem kleinen Hinweis,- vor kurzem haben wir Sie über neue Preise
    informiert. Nix erhalten, keinen Brief, nix in der Postbox unter Mein Eon, keine Email (als bevorzugte Ebene
    im Vertrag hinterlegt). Nun lese ich ab 1.3.neuen Preis ab 1.3. 47,75 brutto unter Vertragsbedingungen auf
    -Mein Eon. 6 Wochen vorher Preiserhöhungsankündigung in der Grundversorgung? Müsste ja mit Vertragsbeginn (13.1)erfolgt sein. Und, obwohl ich ja ca.60% mehr bezahle, wurde Abschlag um 15% reduziert.
    (Strompreisbremse unberücksichtigt). Wie schreibt EON unter EON Plus- Weil teilen glücklich macht -.
    Werde mir ein paar Aktien kaufen bei diesem Geschäftsmodell und kurzfristig mir einen neuen Anbieter
    suchen, warte noch mein Reklamationsschreiben ab. Freundliche Grüße

  2. EON erhöht die Preise für mich in der Grundversorgung von 27,53 ct KWH auf 55,12 ct KWH (27,59 ct). Offensichtlich gehen sie davon aus, dass auf Grund der Strompreisbremse die Kunden nur um 15,12 ct mehr belastet werden und aus diesem Grund den Anbieter nicht wechseln. Das System dahinter ist offensichtlich, dass EON sich die 15,12 ct durch die Strompreisbremse vom Steuerzahler holt und seine Gewinne maximieren kann. Daher kann ich nur jedem raten, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

  3. Interessant ist doch, dass eon nur Ökostrom vermarktet…..dieser kostet z. Zt. ca 45 Cent je kWh…in der Grundversorgung aber nur 30,85 Cent…..finde den Fehler. Also einfach den Vertrag Kündigen und in die Grundversorgung gehen….günstiger als alle anderen Angebote auf dem Markt !

    1. In den meisten PLZ hat eon als Grundversorger die Preise bereits zum 1.3.2023 erhöht. Für viele bringt ein Wechsel in die Grundversorgung bei Eon daher leider nichts.

  4. Hallo,
    Den Vertrag habe ich am 21.3. wegen Preisanpassung zum 28.2. gekündigt.
    Nun behauptet Eon die Kündigung erfolgt erst zum 6.3. – vom 1.3. bis 6.3. würde der neue Tarif gelten. Erscheint mir nicht in Ordnung.
    Übrigens isr Eon auch mein Grundversorger.

    1. Wenn Sie nur wenige Tage vor der Preiserhöhung sonderkündigen, dann kann es sein, dass Sie ein paar mehr Tage beim Anbieter verbleiben müssen. Grund hierfür ist, dass die Netzabmeldung nicht ganz so schnell geht.
      ABER: Ich kenne es so, dass für die restlichen Tage die alten Preise abgerechnet werden.

      1. Habe das gleiche Problem. Sonderkündigung im letzten Moment am 27.02. , wurde auch schriftlich bestätigt „Vertragende 28.02.“. Einige Tage später gleiches Schreiben, aber „Vertragende 21.03.“. Mittlerweile wurde für März der überteuerte Abschlag eingezogen (49 Cent/kWh!). Heute der Grundversorgervertrag ab 22.03. angekommen. Kann ich den Grundversorger noch abwürgen und gleich zum neuen Anbieter? Wie kann ich durchsetzten, dass für die 3 Wochen Übergang der alte Tarif berechnet wird? Was ist das Wort „fristlos“ eigentlich wert?
        Danke.
        Grüße

  5. Ist es juristisch ohne weiteres möglich, dass ein Stromanbieter die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb zu einem einzigen Posten zusammenfasst, was ja die Beschaffungskosten für den Kunden intransparent macht? Und kann er aufgrund geeigneter Gesetzeslücken tatsächlich einfach Preisprognosen in die Kalkulation einfließen lassen, ohne zwischen de facto eingetretenen und bloß erwarteten Preisänderungen zu differenzieren? Letzteres macht es dem Kunden ja unmöglich festzustellen, ob bis zum Zeitpunkt der Preisanpassung die Kosten des Anbieters gestiegen sind oder nicht.

  6. Hallo,
    was passiert wenn der Vertrag (Besteht seit 2019) mit 12 monatiger Preisgarantie immer wieder verlängert wurde. Letzte Abrechnung im November 2022 und weitere Vertragslaufzeit bis Nov. 2023 mit einem angegebenen Preis von 21,76 ct. Habe nun auch die Erhöhung am 1.3.23 erhalten und bin der Meinung dass Eon sich an die Preisbindung aus dem letzten Anschreiben mit Verlängerung halten muss.
    VG

    1. Vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe diese unten im Beitrag aufgegriffen. Zusammenfassung: Die Preisgarantie ist abgelaufen und daher liegt kein Verstoß seitens Eon vor.