ESWE: Preiserhöhung bei Strom – das ist zu tun!

ESWE: Preiserhöhung zum 1.1.2023

ESWE erhöht die Strompreise zum 1.1.2023 von 35,747 auf 50,867 Cent/kWh. Die Preiserhöhung wurde recht transparent kommuniziert. Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht jedoch Hinweise auf formale Fehler [weiterlesen]. Betroffene Kunden sollten prüfen, ob die Preiserhöhung anfechtbar ist und ob der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnt.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 06.12.2022

ESWE begründet die Preiserhöhung mit den gestiegenen Großhandelspreisen für Energie. So wie auch andere Anbieter erhöht das Unternehmen die Strompreise deutlich.

Ist die Preiserhöhung von ESWE unzulässig?

Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von ESWE.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mindestens 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

Lassen auch Sie Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen!

Kostenlose Prüfung hier beantragen.

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.

Wechseln Sie zu einen günstigeren Anbieter!

ESWE kündigen und Geld sparen

Ich empfehle Ihnen einen Preisvergleich durchzuführen und dann zu einen günstigeren Anbieter zu wechseln.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

ESWE sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie wechseln. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können Sie den neuen Anbieter beauftragen, den Vertrag zum 1.1.2023 zu wechseln.

Bei Sonderverträgen müssen Sie selber sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.01.2023 muss die Kündigung bis zum 31.12. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an ESWE: [email protected] oder nutzen Sie das Kundenportal von ESWE.

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.01.2023 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

ESWE kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) oder FAX (06117802320) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift:  ESWE Versorgungs AG – Konradinerallee 25 – 65189 Wiesbaden

Kundenbewertungen:

Überzeugende Tarifangebote & Hilfe vom Experten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert