ExtraEnergie Guthaben nicht ausgezahlt?
Autor: Matthias Moeschler; Stand: 15.11.2020
1. ExtraEnergie: Verspätete Stromabrechnung und Zahlung von Guthaben
ExtraEnergie ist nach §40 Abs. 4 EnWG verpflichtet sicherzustellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. Im Falle eines Guthabens ist dieses umgehend zu erstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung auszugleichen.
2. So sollten Sie vorgehen
Diese Vorgehensweise hat sich bei Verbrauchern bewährt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher, aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen.
Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, empfehle ich Ihnen schnell und schriftlich zu mahnen. Setzen Sie ExtraEnergie eine Frist von 14 Tagen mit konkretem Datum (z.B. 14.03.202x) und nennen Sie ihre Vertrags- und Kundennummer.
Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, bietet sich eine Beschwerde auf de.Reclabox.com an, um den Druck auf das Unternehmen zu erhöhen. Wenn vier Wochen seit Fristsetzung Ihr Anliegen nicht gelöst wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden. Dieses ist für Verbraucher kostenlos. Für Stromanbieter hingegen fällt eine Kostenpauschale an. Um diese Kostenpauschale gering zu halten, wird ExtraEnergie sich bemühen, schnell zu handeln.
Wenn ExtraEnergie dieser Verpflichtung selbst nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht nachkommt, dürfen Sie den Vertrag per außerordentlicher Kündigung vorzeitig beenden (Sonderkündigungsrecht).
3. E-Mail-Vorlage
Betreff: Stromrechnung ist verspätet
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer gesetzlichen Pflicht sind Sie nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Ich fordere Sie auf, meine Stromabrechnung bis zum xx.xx.202x zu erstellen und im Falle eines Guthabens mir dieses unverzüglich zu überweisen. Ich behalte mir weitere Schritte vor, wenn Sie diese Frist nicht einhalten (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits, Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie).
Mit freundlichen Grüßen
4. Lösungsvorschlag für die Zukunft
Zukünftig lassen sich Probleme dieser Art vermeiden, wenn Sie bei Ihrer nächsten Mitteilung des Zählerstands per E-Mail bereits die Konsequenzen androhen. Hierzu empfehle ich folgende Formulierung.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße“
Mit diesem Schreiben müssten Sie aus meiner Sicht bereits die vierwöchige Frist zur Einschaltung der Schlichtungsstelle umgangen haben. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen.
5. Wechseln Sie zu diesen Strom- und Gasanbietern
Auch ich hatte ein Problem mit meinem damaligen Stromanbieter immergrün, u.a., weil mein Guthaben nicht ausgezahlt wurde.
Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.