ExtraEnergie Rechnung Strom & Gas 2023
Viele Kunden sind geschockt, weil ExtraEnergie teure Rechnungen mit drastischen Preiserhöhungen versendet. Kunden, die sich wehren und nicht die teuren Zahlungen leisten wollen, werden gemahnt.
Mit unserer Hilfe wehren Sie sich gegen die Rechnung von ExtraEnergie.
Jetzt Geld zurückholen!
ExtraEnergie Rechnung Strom | Gas
Viele ExtraEnergie-Kunden erhalten teure Rechnungskorrekturen. In vielen Fällen verlangt ExtraEnergie eine Nachzahlung.
Die Rechnung ist sehr teuer, weil auf der Seite 3 starke Preiserhöhungen vorliegen. Der Verbrauch hingegen ist oft korrekt, prüfen Sie aber vollständigkeitshalber auch, ob der ausgewiesene Zählerstand realistisch ist.
Diese Preiserhöhungen von ExtraEnergie sind in fast allen Fällen anfechtbar, weil das Transparenzgebot gemäß § 41 (5) EnWG nicht eingehalten wurde und weil die versprochene Preisgarantie nicht eingehalten wurde.
Tipp: Wenn Sie die Preiserhöhungen anfechten, dann fechten Sie gleichzeitig mit meinem Musterschreiben auch die Abschlagserhöhungen an.
Wir helfen Ihnen die ExtraEnergie-Rechnung anzufechten.
Wir prüfen Ihre Rechnung kostenlos!
Wir prüfen u.A. diese Inhalte:
- wurde die entfallene EEG-Umlage berücksichtigt?
- liegt eine Preiserhöhung vor, die anfechtbar ist?
Bitte senden Sie uns Ihre Rechnungen und (sofern vorhanden) die letzten Preiserhöhungen zu.
ExtraEnergie falsche Rechnung? So holen Sie Ihr Geld zurück
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie, ob Sie, ob der Verbrauch realistisch ist und ob eine Preiserhöhung vorliegt.
- Berechnen Sie die Mehrkosten aus der Rechnung (siehe Rechenbespiel)
- Schreiben Sie an [email protected] und verlangen Sie eine Korrektur der Rechnung.
Betreff: Widerspruch gegen Abrechnung
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Abrechnung vom xx.xx.202x liegt eine unzulässige Preiserhöhung vor. Diese Preiserhöhung genügt nicht dem 41 (5) EnWG, da u.A. eine Kalkulationsgrundlage fehlt und Sie die Preisgarantie nicht eingehalten haben.
Bitte korrigieren Sie die Rechnung. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen.
Viele Grüße
[Ihr Name]
Wenn Sie die Rechnung aufgrund einer Preiserhöhung anfechten, dann (so meine Erfahrung) wird ExtraEnergienicht behaupten, die Preiserhöhung sei rechtens. Mahnen Sie ExtraEnergie und beharren Sie auf eine Korrektur der Rechnung.
Gerne unterstützen wir Sie dabei und fechten für Sie die Rechnung an.
Rechenbeispiel: So viel können Sie zurück fordern
ExtraEnergie hat den Arbeitspreis in zwei Stufen erhöht:
5.738 kWh wurden mit 0,079 €/kWh und 16,484 kWh wurden mit 0,2048 €/kWh verrechnet anstatt mit dem alten Preis 0,0456 €/kWh. Zuzüglich Mehrwertsteuer (7%) ergeben sich hieraus Mehrkosten i.H.v. 3013,02 €.
Der Grundpreis hingegen wurde gesenkt.
Für 5 Monate wurden insgesamt 36,17 € weniger verrechnet.
Zusammen wurden somit Mehrkosten i.H.v. 2976,85 € in rechnung gestellt. Fordern Sie das Geld zurück!
Vorsicht! Extraenergie mahnt bei Nicht-Zahlung
Jene Kunden, die die teure Preiserhöhung nicht akzeptieren und nicht bereit sind Nachzahlungen zu leisten, werden gemahnt.
Es werden auch jene Kunden gemahnt, die begründet den Preiserhöhungen und den Rechnungen widersprechen. Dieses Verhalten kenne ich von anderen Energieverosrgern nicht.
Im vorliegenden Fall wird einem betroffenen Kunden vom „extragrün Team“ sogar gedroht, dass „aufgrund nicht vertragsgemäßen Zahlungsverhalten“ seine Daten an die Wirtschaftsauskunftstei CRIF Bürgel GmbH „zum Zweck der Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit“ weitergegeben werden.
Es ist nervenaufreibend und nicht leicht, derartige Mahnungen abzuwehren. In dem Fall empfehle ich Ihnen, die Rechnung von uns prüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen, die Mahnung abzuwehren.
Grundlegendes zur ExtraEnergie-Rechnung (Strom | Gas)
ExtraEnergie muss Ihnen die Rechnung spätestens nach 6 Wochen erstellen. Bei einem Guthaben muss ExtraEnergie Ihnen das Geld spätestens nach 2 Wochen überweisen. Diese Fristen hat ExtraEnergie nicht immer eingehalten. In dem Fall sollten Sie mahnen.
Bei einer Nachzahlung müssen Sie gewöhnlich auch innerhalb von 2 Wochen zahlen.
Seit dem 1.1.2023 trat die Strompreisbremse und Gaspreisbremse in Kraft. In der Rechnung muss ExtraEnergie 80% des Vorjahresverbrauch auf 40 Cent/kWh bei Strom bzw. auf 12 Cent/kWh bei Gas deckeln. Prüfen Sie, ob ExtraEnergie Ihnen die Gaspreisbremse weitergibt!
Die Kosten berechnen sich aus Ihrem Verbrauch multipliziert mit dem Arbeitspreis zuzüglich Grundpreis. Die Kosten hängen damit maßgeblich vom Verbrauch ab.
Den Zählerstand fragt Ihr Netzbetreiber regelmäßig ab. Wenn Sie keinen Zählerstand melden, dann wird geschätzt. Dies kann für Sie nachteilig sein.
Wenn Sie über Ihre Abschläge mehr gezahlt haben als Kosten errechnet wurden, haben Sie ein Guthaben. Ansonsten müssen Sie nachzahlen.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Rechnung ExtraEnergie anfechten: Häufige Fragen & Antworten
Ja, wir prüfen gerne Ihren Fall. Wir sind überzeugt, dass Preiserhöhungen von ExtraEnergie überzogen sind und formale Fehler enthalten. Auch die Preisgarantie wurde nicht eingehalten. Wenn ExtraEnergie nicht einlenkt, werden wir Ihr Recht einklagen.
Im deutschen Recht gibt es streng genommen keine Sammelklage. Aber wir von der Verbraucherhilfe-Stromanbieter sammeln unzulässige Preiserhöhungen und fechten diese gebündelt an. Dies ermöglicht uns die Preiserhöhungen professionell und möglichst kosten-effizient anzufechten. Da wir viele Preiserhöhungen anfechten, sind wir über die aktuellen Entwicklungen und Reaktionen Ihres Anbieters bestens informiert.
Wenn Sie die Rechnung wegen einer Preiserhöhung anfechten, dann wird ExtraEnergie vermutlich auch bei Ihnen den Widerspruch zurückweisen. ExtraEnergie behauptet, dass die Preiserhöhung korrekt sei. Das Untenrehmen mahnt auch Kunden und erhöht den Druck.
Das Unternehmen reagiert nicht schnell auf Ihren Widerspruch.
Die Prüfung der Preiserhöhung ist kostenlos.
Wenn Sie wünschen, dann fechten wir für Sie die Preiserhöhung an und holen Ihnen das Geld zurück. Die Erfolgsprämie beträgt 1/3. Das bedeutet, dass sobald wir Ihnen 100 Geldeinheiten zurückholen, Sie 67 Geldeinheiten erhalten. Da wir nur eine Gebühr im Erfolgsfall erhalten, ist dieses Vorgehen für Sie risikolos – Sie können nur gewinnen.
Sollte Ihr Anbieter insolvent gehen oder die Gerichte entscheiden, dass die Preiserhöhung zulässig war, dann fallen für Sie keine Kosten an.
Im ersten Schritt senden Sie uns die Preiserhöhungen und alle verfügbaren Rechnungen zu. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.
Wenn die Preiserhöhung anfechtbar ist, übersenden Sie uns die Abtretung, damit wir für Sie das Geld zurückfordern können.
Sollte der Anbieter das Geld nicht zurückzahlen wollen, werden wir klagen.
Wenn der Anbieter das Geld zurückzahlt, behalten wir 1/3 des Betrages als Erfolgsprämie, 2/3 erhalten Sie ausgezahlt.
Als Erstes müssen Sie das Musterschreiben an Ihren Fall anpassen. Dann senden Sie es an den Anbieter (am besten per E-Mail und per Einschreiben/Einwurf).
Meine Erfahrung ist, dass es sehr anstrengend ist, sich selbstzu wehren. Die Anbieter behaupten, dass die Preiserhöhungen korrekt seien. Viele Betroffene sind verunsichert und geben auf. Sie hingegen sollten hartnäckig bleiben und weiter mahnen. Sie können auch die Schlichtungsstelle einschalten. Wenn Ihr Anbieter weiterhin nicht nachgibt, müssen Sie notfalls klagen oder besser: Sie beauftragen uns mit der professionellen Dienstleistung.
Wenn Sie nicht uns, sondern einen anderen Anwalt einschalten wollen, achten Sie bitte darauf, dass dieser auf das Energierecht spezialisiert ist. Das sind jedoch die allerwenigsten.
Wenn die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, können Sie wegen der Preiserhöhung einfach sonderkündigen.
Eine Preiserhöhung können Sie z.B. noch sonderkündigen, wenn heute der 30.09.2023 ist und die Preiserhöhung zum 1.10.2023 wirksam werden soll.
Ich empfehle Ihnen die Sonderkündigung per E-Mail und vorsichtshalber zusätzlich per Einschreiben-Einwurf zu versenden. Für die E-Mail verwenden Sie einfach den nachfolgenden Text. Für das Einschreiben verwenden Sie ganz bequem dieses PDF.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kündigung meines Stromvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Achten Sie dann darauf, dass Sie eine Kündigungsbestätigung bekommen. Wenn Sie nicht per Einschreiben-Einwurf gekündigt haben, dann holen Sie dies vorsichtshalber nach. Es lohnt sich bei den starken Preiserhöhungen den Anbieter zu wechseln. Achten Sie bitte darauf, dass Sie zu einem meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter wechseln. Dies ist für mich der beste Schutz vor überhöhten und versteckten Preiserhöhungen.
Im ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie der Preiserhöhung widersprechen. Sie müssen somit die Ursache für die Abschlagserhöhung und möglicher Nachzahlungen zuerst angehen.
Nichtsdestotrotz gibt es Anbieter, die dennoch mahnen und die Preiserhöhungen durchsetzen wollen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Sie stets den unstrittigen Betrag leisten, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Denn wenn Sie im Zahlungsverzug sind, darf der Anbieter Sie mahnen und auch Mahnkosten in Rechnung stellen.
Wenn die Preiserhöhung unzulässig war und Sie sich für unsere professionelle Dienstleistung entscheiden, dann sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Ich habe bereits hunderten Kunden geholfen, ihr Geld zurückzubekommen.
Sie werden sehen, wehren lohnt sich!
Wenn Sie das kostenlose Musterschreiben verwenden möchten, wird es ein sehr schwieriger und nervenaufreibender Weg. Meine Erfahrung ist nämlich, dass die Anbieter behaupten, die Preiserhöhung sei rechtens und dass diese nicht nachgeben. Oft bleibt Ihnen nur der Klageweg. In einigen Fällen begann sogar der Anbieter den Kunden zu mahnen.
Wenn Sie nicht weiterkommen, können Sie jeder Zeit die professionelle Dienstleistung anfragen.
Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall schriftlich widersprechen. Nutzen Sie meine Musterschreiben.
Meine Erfahrung ist, dass der Anbieter nicht auf Ihre Beschwerde wirklich eingeht, wenn Sie die neuen Abschläge unter Vorbehalt zahlen. Wenn Sie nur den alten Abschlag leisten, dann ist der Anbieter in Zugzwang. Hier besteht dann das Risiko, dass der Anbieter sie kündigt (sofern Sie einen Sondervertrag haben) oder die Forderung gerichtlich geltend macht. Letzteres ist sehr unwahrscheinlich.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Rechnung von ExtraEnergie gemacht?
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.