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Start / Fehlerhafte Abrechnung Strom/Gas: Vorgehen | Tipps | Vorlagen / ExtraEnergie Rechnung Strom | Gas erfolgreich anfechten

ExtraEnergie Rechnung Strom & Gas 2023

Viele Kunden sind geschockt, weil ExtraEnergie teure Rechnungen mit drastischen Preiserhöhungen versendet. Kunden, die sich wehren und nicht die teuren Zahlungen leisten wollen, werden gemahnt. 

Mit unserer Hilfe wehren Sie sich gegen die Rechnung von ExtraEnergie. 

Jetzt Geld zurückholen!

ExtraEnergie Rechnung Strom | Gas

Viele ExtraEnergie-Kunden erhalten teure Rechnungskorrekturen. In vielen Fällen verlangt ExtraEnergie eine Nachzahlung.

Die Rechnung ist sehr teuer, weil auf der Seite 3 starke Preiserhöhungen vorliegen. Der Verbrauch hingegen ist oft korrekt, prüfen Sie aber vollständigkeitshalber auch, ob der ausgewiesene Zählerstand realistisch ist.

Diese Preiserhöhungen von ExtraEnergie sind in fast allen Fällen anfechtbar, weil das Transparenzgebot gemäß § 41 (5) EnWG nicht eingehalten wurde und weil die versprochene Preisgarantie nicht eingehalten wurde.
Tipp: Wenn Sie die Preiserhöhungen anfechten, dann fechten Sie gleichzeitig mit meinem Musterschreiben auch die Abschlagserhöhungen an.

ExtraEnergie Rechnung Strom Gas 2023 S1
Auf der 1. Seite sehen Sie, ob Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung haben.
ExtraEnergie Rechnung Strom Gas 2023 S2
Auf der Seite 2 prüfen Sie bitte, ob der Verbrauch realistisch ist.
ExtraEnergie Rechnung Strom Gas 2023 S3
Auf der 3. Seite erkennen Sie, dass der Arbeitspreis drastisch erhöht wurde.

Wir helfen Ihnen die ExtraEnergie-Rechnung anzufechten.

Wir prüfen Ihre Rechnung kostenlos!

Wir prüfen u.A. diese Inhalte:

  • wurde die entfallene EEG-Umlage berücksichtigt?
  • liegt eine Preiserhöhung vor, die anfechtbar ist?
 

Bitte senden Sie uns Ihre Rechnungen und (sofern vorhanden) die letzten Preiserhöhungen zu.

Preiserhöhungsschreiben und Rechnungen hochladen

ExtraEnergie falsche Rechnung? So holen Sie Ihr Geld zurück

So gehen Sie vor: 

  1. Prüfen Sie, ob Sie, ob der Verbrauch realistisch ist und ob eine Preiserhöhung vorliegt.
  2. Berechnen Sie die Mehrkosten aus der Rechnung (siehe Rechenbespiel)
  3. Schreiben Sie an [email protected] und verlangen Sie eine Korrektur der Rechnung. 

Betreff: Widerspruch gegen Abrechnung
Kunden-Nr.: 
Vertrags-Nr.: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in Ihrer Abrechnung vom xx.xx.202x liegt eine unzulässige Preiserhöhung vor. Diese Preiserhöhung genügt nicht dem 41 (5) EnWG, da u.A. eine Kalkulationsgrundlage fehlt und Sie die Preisgarantie nicht eingehalten haben.

Bitte korrigieren Sie die Rechnung. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen. 

Viele Grüße
[Ihr Name]

Wenn Sie die Rechnung aufgrund einer Preiserhöhung anfechten, dann (so meine Erfahrung) wird ExtraEnergienicht behaupten, die Preiserhöhung sei rechtens. Mahnen Sie ExtraEnergie und beharren Sie auf eine Korrektur der Rechnung.

Gerne unterstützen wir Sie dabei und fechten für Sie die Rechnung an.

Rechenbeispiel: So viel können Sie zurück fordern

ExtraEnergie Rechnung Erklärung

ExtraEnergie hat den Arbeitspreis in zwei Stufen erhöht: 
5.738 kWh wurden mit 0,079 €/kWh und 16,484 kWh wurden mit 0,2048 €/kWh verrechnet anstatt mit dem alten Preis 0,0456 €/kWh. Zuzüglich Mehrwertsteuer (7%) ergeben sich hieraus Mehrkosten i.H.v. 3013,02 €.

Der Grundpreis hingegen wurde gesenkt.
Für 5 Monate wurden insgesamt 36,17 € weniger verrechnet.

Zusammen wurden somit Mehrkosten i.H.v. 2976,85 € in rechnung gestellt. Fordern Sie das Geld zurück!

Vorsicht! Extraenergie mahnt bei Nicht-Zahlung

Jene Kunden, die die teure Preiserhöhung nicht akzeptieren und nicht bereit sind Nachzahlungen zu leisten, werden gemahnt. 

Es werden auch jene Kunden gemahnt, die begründet den Preiserhöhungen und den Rechnungen widersprechen. Dieses Verhalten kenne ich von anderen Energieverosrgern nicht.

 

Im vorliegenden Fall wird einem betroffenen Kunden vom „extragrün Team“ sogar gedroht, dass „aufgrund nicht vertragsgemäßen Zahlungsverhalten“ seine Daten an die  Wirtschaftsauskunftstei CRIF Bürgel GmbH „zum Zweck der Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit“ weitergegeben werden.

Mahnung Extraenergie

Es ist nervenaufreibend und nicht leicht, derartige Mahnungen abzuwehren. In dem Fall empfehle ich Ihnen, die Rechnung von uns prüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen, die Mahnung abzuwehren.

Grundlegendes zur ExtraEnergie-Rechnung (Strom | Gas)

ExtraEnergie muss Ihnen die Rechnung spätestens nach 6 Wochen erstellen. Bei einem Guthaben muss ExtraEnergie Ihnen das Geld spätestens nach 2 Wochen überweisen. Diese Fristen hat ExtraEnergie nicht immer eingehalten. In dem Fall sollten Sie mahnen. 

Bei einer Nachzahlung müssen Sie gewöhnlich auch innerhalb von 2 Wochen zahlen. 

Seit dem 1.1.2023 trat die Strompreisbremse und Gaspreisbremse in Kraft. In der Rechnung muss ExtraEnergie 80% des Vorjahresverbrauch auf 40 Cent/kWh bei Strom bzw. auf 12 Cent/kWh bei Gas deckeln. Prüfen Sie, ob ExtraEnergie Ihnen die Gaspreisbremse weitergibt!

Die Kosten berechnen sich aus Ihrem Verbrauch multipliziert mit dem Arbeitspreis zuzüglich Grundpreis. Die Kosten hängen damit maßgeblich vom Verbrauch ab.

Den Zählerstand fragt Ihr Netzbetreiber regelmäßig ab. Wenn Sie keinen Zählerstand melden, dann wird geschätzt. Dies kann für Sie nachteilig sein.

Wenn Sie über Ihre Abschläge mehr gezahlt haben als Kosten errechnet wurden, haben Sie ein Guthaben. Ansonsten müssen Sie nachzahlen.

Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt​​

Frank B. ★★★★★ Eine Organisation, die einfachen Privatkunden schnell und umfassend bei Problemen mit den übermächtig wirkenden Stromkonzernen hilft.Die Beratung war hervorragend, die Musterbriefe nützlich - jetzt heißt es nur noch hoffen dass der Stromversorger sich davon beeindrucken lässt.Paddy H. ★★★★★ Auch ich möchte mich schon jetzt sehr bei Herrn Moeschler und seiner „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ bedanken. Ich bin erst kürzlich auf ihn gestoßen und aufgrund der schnellen und kompetenten Beratung zuversichtlich aus meiner Situation noch gut heraus zukommen.Ich werde von Zeit zu Zeit meinen Fall erweitern und somit die Rezession. Ich gehe aktuell gegen die EVD vor.Eigentlich hatte ich bereits 05/2021 gekündigt und aufgrund verspäteter Kündigung musste ich 1 Jahr warten. Als die Energiepreise angezogen wurden und die Energiekrise begann kam ein Erhöhungsschreiben des neuen Anbieters (12/2021). Ich schaffte es diesen Vertrag zu revidieren und zurück in meinen Bestandsvertrag bei der EVD zu gelangen. Zum 02/2022 erhielt ich ein Bestätigungsschreiben mit einer Preisfixierung bis 06/2023.Bis zur Preiserhöhung im Juli 2022 war ich „zufriedener Kunde“. Die Begründung schwammig bis nicht vorhanden. Allgemeines Bla Bla ohne Tranzparenzgründe oder Berechnungsgrundlage. Die Bestätigung, dass meine Vertragspreise garantiert werden, kam auch als die Krise bereits in vollem Gange war. Man könnte das Gewinnpotential unterstellen.Der Energiemarkt beruhigt sich aktuell wieder. Die EVD nimmt nach wie vor keine neuen Kunden an oder senkt die Preise bei den Bestandskunden. Ich bin zuversichtlich, dass ich mit der Hilfe von Herrn Moeschler weiter komme. Die vielen durchweg positiven Rezessionen unterstreichen das Ganze nur noch.Vielen lieben Dank im Voraus!Matthias M. ★★★★☆ Gute Unterstützung. Danke!Nach N. ★★★★★ Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!M K ★★★★★ Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden.Sanja T. ★★★★★ T K ★★★★★ Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!karl K. ★★★★★ Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten.Vielen Dank für die freundliche UnterstützungIvan G. ★★★★★ Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos.Alexander G. ★★★★★ Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.Anne H. ★★★★★ Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom HerzenChristiane M. ★★★★★ Stephanie H. ★★★★★ Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!Michael D. ★★★★★ Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.Stefan ★★★★★ Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität!Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen.Arne A. ★★★★★ Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen DankSilke Kruse W. ★★★★★ Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswertDennis S. ★★★★★ 38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!Carsten R. ★★★★★ Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!!Michael W. ★★★★★ Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch.Susanne H. ★★★★★ Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür!Jacqueline H. ★★★★★ Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben.Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufriedenWenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen!Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!!Weiter so 👍🏽Uwe G. ★★★★★ Hallo Herr Moechler,ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmannjs_loader

Rechnung ExtraEnergie anfechten: Häufige Fragen & Antworten

Gibt es eine Sammelklage gegen ExtraEnergie

Ja, wir prüfen gerne Ihren Fall. Wir sind überzeugt, dass Preiserhöhungen von ExtraEnergie überzogen sind und formale Fehler enthalten. Auch die Preisgarantie wurde nicht eingehalten. Wenn ExtraEnergie nicht einlenkt, werden wir Ihr Recht einklagen.

Im deutschen Recht gibt es streng genommen keine Sammelklage. Aber wir von der Verbraucherhilfe-Stromanbieter sammeln unzulässige Preiserhöhungen und fechten diese gebündelt an. Dies ermöglicht uns die Preiserhöhungen professionell und möglichst kosten-effizient anzufechten. Da wir viele Preiserhöhungen anfechten, sind wir über die aktuellen Entwicklungen und Reaktionen Ihres Anbieters bestens informiert.

Wie reagiert ExtraEnergie auf den Widerspruch gegen die Rechnung?

Wenn Sie die Rechnung wegen einer Preiserhöhung anfechten, dann wird ExtraEnergie vermutlich auch bei Ihnen den Widerspruch zurückweisen. ExtraEnergie behauptet, dass die Preiserhöhung korrekt sei. Das Untenrehmen mahnt auch Kunden und erhöht den Druck.

Das Unternehmen reagiert nicht schnell auf Ihren Widerspruch.

Wie viel kostet die professionelle Dienstleistung?

Die Prüfung der Preiserhöhung ist kostenlos.

Wenn Sie wünschen, dann fechten wir für Sie die Preiserhöhung an und holen Ihnen das Geld zurück. Die Erfolgsprämie beträgt 1/3. Das bedeutet, dass sobald wir Ihnen 100 Geldeinheiten zurückholen, Sie 67 Geldeinheiten erhalten. Da wir nur eine Gebühr im Erfolgsfall erhalten, ist dieses Vorgehen für Sie risikolos – Sie können nur gewinnen.

Sollte Ihr Anbieter insolvent gehen oder die Gerichte entscheiden, dass die Preiserhöhung zulässig war, dann fallen für Sie keine Kosten an.

Wie läuft die professionelle Dienstleistung ab?

Im ersten Schritt senden Sie uns die Preiserhöhungen und alle verfügbaren Rechnungen zu. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

Wenn die Preiserhöhung anfechtbar ist, übersenden Sie uns die Abtretung, damit wir für Sie das Geld zurückfordern können.

Sollte der Anbieter das Geld nicht zurückzahlen wollen, werden wir klagen. 

Wenn der Anbieter das Geld zurückzahlt, behalten wir 1/3 des Betrages als Erfolgsprämie, 2/3 erhalten Sie ausgezahlt.

Wie kann ich mich selber mit dem kostenlosen Musterschreiben wehren?

Als Erstes müssen Sie das Musterschreiben an Ihren Fall anpassen. Dann senden Sie es an den Anbieter (am besten per E-Mail und per Einschreiben/Einwurf).

Meine Erfahrung ist, dass es sehr anstrengend ist, sich selbstzu wehren. Die Anbieter behaupten, dass die Preiserhöhungen korrekt seien. Viele Betroffene sind verunsichert und geben auf. Sie hingegen sollten hartnäckig bleiben und weiter mahnen. Sie können auch die Schlichtungsstelle einschalten. Wenn Ihr Anbieter weiterhin nicht nachgibt, müssen Sie notfalls klagen oder besser: Sie beauftragen uns mit der professionellen Dienstleistung. 

Wenn Sie nicht uns, sondern einen anderen Anwalt einschalten wollen, achten Sie bitte darauf, dass dieser auf das Energierecht spezialisiert ist. Das sind jedoch die allerwenigsten.

Wie widerspreche ich einer Preiserhöhung?

Wenn die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, können Sie wegen der Preiserhöhung einfach sonderkündigen.

Eine Preiserhöhung können Sie z.B. noch sonderkündigen, wenn heute der 30.09.2023 ist und die Preiserhöhung zum 1.10.2023 wirksam werden soll.

Ich empfehle Ihnen die Sonderkündigung per E-Mail und vorsichtshalber zusätzlich per Einschreiben-Einwurf zu versenden. Für die E-Mail verwenden Sie einfach den nachfolgenden Text. Für das Einschreiben verwenden Sie ganz bequem dieses PDF.

Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]

Kündigung meines Stromvertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.

Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]

 

Achten Sie dann darauf, dass Sie eine Kündigungsbestätigung bekommen. Wenn Sie nicht per Einschreiben-Einwurf gekündigt haben, dann holen Sie dies vorsichtshalber nach. Es lohnt sich bei den starken Preiserhöhungen den Anbieter zu wechseln. Achten Sie bitte darauf, dass Sie zu einem meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter wechseln. Dies ist für mich der beste Schutz vor überhöhten und versteckten Preiserhöhungen.

Was tun bei Abschlagserhöhungen und Mahnungen?

Im ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie der Preiserhöhung widersprechen. Sie müssen somit die Ursache für die Abschlagserhöhung und möglicher Nachzahlungen zuerst angehen.

Nichtsdestotrotz gibt es Anbieter, die dennoch mahnen und die Preiserhöhungen durchsetzen wollen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Sie stets den unstrittigen Betrag leisten, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Denn wenn Sie im Zahlungsverzug sind, darf der Anbieter Sie mahnen und auch Mahnkosten in Rechnung stellen. 

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Preiserhöhung abgewehrt wird?

Wenn die Preiserhöhung unzulässig war und Sie sich für unsere professionelle Dienstleistung entscheiden, dann sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Ich habe bereits hunderten Kunden geholfen, ihr Geld zurückzubekommen. 

Sie werden sehen, wehren lohnt sich!

Wenn Sie das kostenlose Musterschreiben verwenden möchten, wird es ein sehr schwieriger und nervenaufreibender Weg. Meine Erfahrung ist nämlich, dass die Anbieter behaupten, die Preiserhöhung sei rechtens und dass diese nicht nachgeben. Oft bleibt Ihnen nur der Klageweg. In einigen Fällen begann sogar der Anbieter den Kunden zu mahnen. 
Wenn Sie nicht weiterkommen, können Sie jeder Zeit die professionelle Dienstleistung anfragen.

Soll ich unter Vorbehalt den neuen Abschlag leisten oder nur den alten Abschlag zahlen?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall schriftlich widersprechen. Nutzen Sie meine Musterschreiben.
Meine Erfahrung ist, dass der Anbieter nicht auf Ihre Beschwerde wirklich eingeht, wenn Sie die neuen Abschläge unter Vorbehalt zahlen. Wenn Sie nur den alten Abschlag leisten, dann ist der Anbieter in Zugzwang. Hier besteht dann das Risiko, dass der Anbieter sie kündigt (sofern Sie einen Sondervertrag haben) oder die Forderung gerichtlich geltend macht. Letzteres ist sehr unwahrscheinlich.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Rechnung von ExtraEnergie gemacht?

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