Gasag Preiserhöhung: Erhöhung zum 1.1.2023 auf 54 Cent

Gasag Preiserhöhung 2023

Gasag erhöht die Strompreise zum 1.1.2023 massiv auf ca. 71 Cent/kWh. Da die Preiserhöhungen relativ transparent angekündigt werden, dürften diese schwer anfechtbar sein. Außer die es liegt ein Rechenfehler vor.
Betroffene Kunden sollten entweder die Preiserhöhung anfechten oder sonderkündigen und den Anbieter wechseln. Wie Sie sparen und sonderkündigen, erfahren Sie hier.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 23.11.2022

Gasag begründet die Preiserhöhung mit steigenden Einkaufspreisen am Energiemarkt. Die Preiserhöhung ist jedoch sehr umfangreich, da sich der Arbeitspreis mehr als verdoppelt.

Was tun?

Überprüfen Sie einen möglichen Rechenfehler

Im obigen Bild sehen Sie, dass laut Tabelle die variablen Kostenbestandteile um 39,18 Cent /kWh netto steigen sollen. Dies entspricht 46,62 Cent/kWh brutto. Die Preise sollen aber um 46,85 Cent/kWh steigen. Ich sehe in diesem Fall einen formalen Fehler, wodurch die Preiserhöhung anfechtbar sein dürfte.

Prüfen Sie bitte, ob auch bei Ihnen ein Rechenfehler vorliegt. Wenn ein Fehler vorliegt, dann empfehle ich Ihnen, sich in das Formular einzutragen.

Sonderkündigen & Anbieter wechseln

Da es aktuell günstigere Anbieter gibt, sollten Sie Gasag sonderkündigen und den Anbieter wechseln.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Gasag sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie wechseln. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können Sie den neuen Anbieter beauftragen, den Vertrag zum 1.1.2023 zu wechseln.

Bei Sonderverträgen müssen Sie selber sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.01.2023 muss die Kündigung bis zum 31.12. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Gasag: [email protected]. oder nutzen Sie das Kundenportal von Gasag.

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.01.2023 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Q Cells kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift:  GASAG AG – Henriette-Herz-Platz 4 -10178 Berlin

Preiserhöhung anfechten

Ich prüfe derzeit, ob ein formaler Fehler von GASAG vorliegt. Wenn dies der Fall ist, dann ist die Preiserhöhung anfechtbar. Tragen Sie sich in das folgende Formular ein. Sie werden vermutlich bis ca. 15.12.2022 eine Informationsmail von mir erhalten. Wichtig ist, dass Sie nicht voreilig sonderkündigen. Denn wenn Sie sonderkündigen, haben Sie keine Chance, die Preiserhöhung anzufechten.

Kundenbewertungen:

Überzeugende Tarifangebote & Hilfe vom Experten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert