JES AG: Prüfen Sie, ob Sie die Preiserhöhung anfechten können.
JES AG versendet Preiserhöhungen. Diese Preiserhöhungen müssen 5 formalen Anforderungen genügen. Andernfalls können Sie die Preiserhöhung anfechten.
Sind diese 5 Anforderungen an eine Preiserhöhung von JES AG erfüllt?
- Die Preiserhöhung wurde per E-Mail oder Brief zugestellt
- Auf die Preiserhöhung wurde transparent hingewiesen
(im Betreff, alter und neuer Preis wird gegenübergestellt etc.) - Die Preisgarantie wurde eingehalten
- Die Gründe für die Kostensteigerung werden aufgeführt und quantifziert
- Die Preiserhöhung ist nicht überzogen (Wucher)
Haben Sie Zweifel an der Zulässigkeit der Preiserhöhung?
Dann fordern Sie mein kostenloses Musterschreiben an und holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Weiterführende Erläuterungen
Die Preiserhöhung wurde per E-Mail oder Brief zugestellt
Damit die Preiserhöhung wirksam kein sein, muss diese Ihnen zugestellt worden sein – entweder per E-Mail oder per Brief. Es ist nicht zulässig, wenn die Preiserhöhung lediglich ins Kundenportal eingestellt wurde. Auch das das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht es als unzulässig an, wenn ein Verbraucher lediglich online über das Kundenportal über eine Preiserhöhung informiert wird (Urteil vom 19.10.2017, Az. 6 U 110/17). Schließlich wären dann Kunden verpflichtet das Kundenkonto kontinuierlich aufzurufen, um keine Frist zu verpassen.
Auf die Preiserhöhung wurde transparent hingewiesen
Die Preiserhöhung muss den Transparenzanforderungen des §41 (3) EnWG genügen.
Eine Preiserhöhung wird nicht transparent kommuniziert, wennnicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt (es fehlt an einer Berechnungsgrundlage) und wenn der alte Preis nicht genannt oder transparent ins Verhältnis gesetzt wird. Genau dies verlangt der BGH (VIII ZR 247/17) und das OLG Köln (6U 303/19) in seinen Urteilen. Allein deshalb sind Preiserhöhung häufig bereits unzulässig. Das OLG Köln fordert ferner, dass zur Transparenz auch gehört, auf welche Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) die Preiserhöhung beruht.
Weitere Transparenzanforderungen sind:
- Das LG Hamburg (Az: 312 O 453/18) urteilte, dass der E-Mail-Betreff eindeutig auf die Preiserhöhung hinweisen muss, um dem §41 (3) EnWG zu genügen.
- Eine Hervorhebung der Preiserhöhung ist zwingend geboten, wenn nicht ausschließlich Preisinformationen kommuniziert werden (OLG Köln, Az: 6 U 303/19).
- Preiserhöhungen müssen über passende Überschrift angekündigt werden – unzureichend ist z.B. „Auswirkungen auf Kostenstrukturen“; „Wettbewerb bestimmt Kostenrahmen“ etc.
Die Preisgarantie wurde eingehalten
Wenn Sie einen Vertrag mit vollständiger Preisgarantie haben, dann darf der Anbieter die Preise innerhalb des Zeitraums nicht erhöhen. Es gibt hier nur wenige Ausnahmen, wie z.B. die Gas-Umlage oder wenn z.B. die Mehrwertsteuer erhöht werden sollte.
Bei Verträgen mit eingeschränkter Preisgarantie dürfen die Preise nur um jene Kostenpositionen erhöht werden, die nicht durch die Preisgarantie abgedeckt sind. Bei einer Energiepreisgarantie darf z.B. der Anbieter die Preiserhöhung nicht mit steigenden Beschaffungskosten rechtfertigen.
Die Gründe für die Kostensteigerung werden aufgeführt und quantifiziert & die Preiserhöhung ist nicht überzogen (Wucher)
Der Energieversorger darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Mir als Verbraucher muss bei Vertragsabschluss möglich sein zu erkennen, in welchem Umfang spätere Preiserhöhungen auf mich zukommen können. Diesen Grundsatz verankern auch alle Anbietern in Ihren AGBs, in etwa so: „Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen.“
Wenn ein Anbieter die Preise derart erhöht, dann kann unterstellt werden, dass keine Berechnungsgrundlage angewendet wurde und der Anbieter seinen Gewinnanteil nachträglich erhöhen möchte.
Wenn Sie die Vermutung haben, dass JES AG diese 5 Anforderungen nicht erfüllt, dann wehren Sie sich mit Hilfe meines Musterschreibens!
Kundenbewertungen:
Überzeugende Tarifangebote & Hilfe vom Experten
Matthias Mueller
06/05/2023 - Google
Gute Unterstützung. Danke!
Nach Name
26/04/2023 - Google
Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns wei... [mehr]Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden. [weniger]
Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!
karl krach
28/02/2023 - Google
Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprüngl... [mehr]Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten. Vielen Dank für die freundliche Unterstützung [weniger]
Ivan Gastel-Nettey
13/01/2023 - Google
Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu... [mehr]Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos. [weniger]
Alexander Graf
29/12/2022 - Google
Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.
Anne Hühnlein
22/12/2022 - Google
Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom Herzen
Stephanie Hennerici
04/12/2022 - Google
Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!
Michael Dehne
17/11/2022 - Google
Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.
Stefan
17/11/2022 - Google
Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität! Mit Ihrem Support konnt... [mehr]Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität! Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen. [weniger]
Arne Aits
17/11/2022 - Google
Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöh... [mehr]Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen Dank [weniger]
Silke Kruse Wanschura
10/11/2022 - Google
Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlensw... [mehr]Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswert [weniger]
Dennis Sieg
30/09/2022 - Google
38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!
Carsten Reich
28/09/2022 - Google
Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite ... [mehr]Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!! [weniger]
Michael Walter
24/09/2022 - Google
Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkom... [mehr]Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch. [weniger]
Susanne Hüsemann
24/09/2022 - Google
Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus mei... [mehr]Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür! [weniger]
Jacqueline Hünniger
24/09/2022 - Google
Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben. Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufrieden Wenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur tra... [mehr]Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben. Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufrieden Wenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen! Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!! Weiter so 👍🏽 [weniger]
Uwe Groß
17/09/2022 - Google
Hallo Herr Moechler, ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um ... [mehr]Hallo Herr Moechler, ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmann [weniger]
Michael Bischopink
13/09/2022 - Google
Superschnell und erfolgsgekrönt geholfen
