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  1. Ich habe am 29.07. ebenfalls von Priogas eine Preisherhöhung erhalten Nur fiel die nicht so drastisch aus. Es waren 24,78ct/kWh (brutto) (vorher 9,68ct/kWh)
    Sie haben aber für den Monat 09 (September) die Erhöhung nicht mit abgerechnet. Am 04.11. erhielt ich meine Jahresabschlußrechnung Der gleiche Arbeitspreis
    24,78ct/kWh (brutto) war angegeben für das neue Lieferjahr 2022/23. Die erste Preiserhöhung von 29.07. beinhaltete aber noch 19% Umsatzsteuer. Ab dem 01.10. 2022 sollte der Gaspreis aber nur noch mit 7% versteuert werden (Kabinettsbeschluß der BR v. 26.10.2022). Diese Senkung der Umsatzsteuer um 12% hat Prioenergie nicht an die Kunden weitergegeben. Es gibt also noch eine erneute, versteckte Preiserhöhung, was viele Kunden gar nicht bemerkt haben.
    Ich gehe davon aus, dass diese Vorgehensweise einen klaren Verstoß gegen das Energiewirtshaftsrecht ist.

  2. Es gab ja ein Urteil im August/September des OLG Düsseldorf zu Prioenergie bezüglich der Preiserhöhung, dass die Preiserhöhung bei bestimmten Vertragsformen nicht gültig ist.

    Wissen Sie welche Vertragstypen & Tarifmodele unter diesem Urteil fallen.
    ich habe den Tarif Priogas24 KlimaPaket 11500 und werde mit eine deutlichen Erhöhung konfrontiert

    Gruß

    Alois Goergen

  3. Tritt die Sonderkündigung bei priostrom noch in Kraft?
    Leider habe ich versäumt zum 1.9.22 zu kündigen und will möglichst schnell aus dem Vertrag heraus.

  4. Ich danke Dr. Matthias Moeschler für seine schnelle kompetente und freundliche Hilfe.
    Das es sowas noch gibt!
    War betroffen von exorbitanten Preiserhöhungen bei Priostrom.