Lichtblick Preiserhöhung anfechten

So fechten Sie die Preiserhöhung von Lichtblick an

Lichtblick erhöht zum 1.1.2023 die Preise drastisch und bietet einen neuen Tarif mit Preisgarantie an. Da das Unternehmen die Preiserhöhung transparent aufzeigt, sehe ich keine Chancen, die Preiserhöhung anzufechten. Es gibt aber günstigere Tarife, weshalb es vorteilhaft ist, den Vertrag wegen der Preiserhöhung zu kündigen.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 13.11.2022

Handlungsoptionen

Sie können mit einem Anbieterwechsel Geld sparen. Bitte prüfen Sie bevor Sie sonderkündigen, ob andere Anbieter Ihnen günstigere Konditionen bieten können.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Sonderkündigung: Musterschreiben

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 1.9. muss die Kündigung bis zum 30.8. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Lichtblick: [email protected] oder nutzen Sie die Internetseite von Lichtblick.

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Q Cells kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) oder per Fax (040636020) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift: LichtBlick SE – Zirkusweg 6 – 20359 Hamburg

Wenn Sie deshalb die Kündigungsfrist verpasst haben, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Aus meiner Sicht ist die Preiserhöhung unzulässig und kann angefochten werden. Entsprechende Musterschreiben finden Sie HIER.

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12 Kommentare

  1. Ja ich schtreibe einen Kommentar. Ich bin seid ewigen Zeiten bei Lichtblick versichert. Meine Kundennr. 9178718,
    Ilona Köhler Weißbachstraße 12 in 98660 Themar. Ich bin enttäuscht über Ihr Gebaren . Von einem Betrag von mtl . 66.7 Euro um das Doppelte zu erhöhen ist in meinen Augen schon eine Frechheit. Ab Januar sind es 128 Euro. Ich erwarte von Ihnen eine umgehende Jahresabrechnung und Korrektur!
    Auch Lichtblick als „Klimafreundlicher Anbieter“ will schnell reich werden. Ich kann die Verfahrensweise nicht verstehen.
    Sollten Sie mir ein anderes Angebot machen können, lassen Sie es mich wissen. Ansonsten umgehende Bearbeitung bitte!!!!! Ilona Köhler

  2. Frage:
    Auf der allgemeinen Seite zu (unzulässigen) Preiserhöhungen shcrieben Sie bzgl Unzulässigkeit:
    „Zudem berichten mir betroffene Kunden, dass deren Preiserhöhungen lediglich in das Kundenportal eingestellt wurden. In all diesen Fällen hatte der Kunde nicht genügend Zeit, auf die Preiserhöhung zu reagieren.

    In all diesen Fällen erfolgte die Ankündigung der Preiserhöhung nicht fristgerecht. Daher sind derartige Preiserhöhungen unwirksam.“

    Tja, Sie und Veneko wissen das offenbar nicht, aber bei Lichtscam hier gibts keine Briefe.
    Da kommen immer nur, falls überhaupt, Emails mit dem Text „Es liegt ein neues Dokument für Sie bereit“.
    Und lediglich im Backoffice, das 80+% der Zeit nicht richtig funktioniert, kann man dann die eigentliche Preiserhöhung lesen.

    Ist da die Preiserhöhung dann nicht unwirksam gemäß ihrer Angaben?

    Wäre nett wenn Sie antworten würden.
    Als wir über ihre Seite heir das Lichtblick Erhöhungsschreiben einreichten zur Prüfung durhc die veneko, kam ja keine konkrete Antwort von veneko dazu sondern nur der Verweis auf das 0815 Schreiben heir auf der Webseite, also gar keine individuelle Prüfung des Schreibens.

    Da hätte ich zuwenigstens gerne mal ihren Standpunkt zu obigem Stichpunkt gehört bzgl. „Preiserhöhung nur im Backoffice“.
    Gerne hier als Antwort auf meinen Kommentar 🙂