Maingau Preiserhöhung 2022 auf über 70 Cent/kWh

Maingau Preiserhöhung zum 15.10.2022

Maingau erhöht den Arbeitspreis auf üner 71 Cent/kWh. Lassen Sie Ihre Preiserhöhung überprüfen. Die Legal-Tech-Firma VENEKO fand formaler Fehler in einigen Preiserhöhungen von Maingau [weiterlesen].


Maingau ist verpflichtet, die sinkende EEG-Umlage an seine Kunden weiterzugeben. Dies kündigte das Unternehmen Mitte November an. Umso ärgerliches ist es für die betroffenen Kunden, dass nun der Arbeitspreis stark steigen soll. 

Das Unternehmen begründet die Preiserhöhung mit den stark steigenden Börsenpreisen. Der Umfang der Preiserhöhung ist jedoch überraschend. Mir ist nicht bekannt, dass andere Stadtwerke derartige Preiserhöhungen bei Strom vorgenommen haben. Dies lässt vermuten, dass Maingau einen zu geringen Teil seiner Strommengen langfristig abgesichert hat und sich nun zu diesen Maßnahmen gezwungen sieht.

Handlungsoptionen für betroffene Kunden

Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Maingau.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mindestens 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

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Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Sie sollten ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, um der Preiserhöhung zu umgehen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum 31.01.2021.Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Maingau: [email protected]maingau-energie.de

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.02.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/Einwurf (Brief) oder per Fax zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 18.12.2021

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6 Kommentare

  1. 18.02.2023
    Problemkreise eprimo Maingau
    Wegfall EEG Umlage wird nicht in Abschlag berücksichtigt und lange zurück gehalten.
    Kündigen grundlos SEPA-Einzug und verlangen Überweisung bzw. Mahngebühren oder beauftragen eine Inkassofirma.
    Dem Kunden wird wahrheitswidrig unterstellt, er habe die SEPA- Lastschrift beendet. Gegendarstellungen werden grundsätzlich ignoriert.
    Völlig unübersichtliche Jahresabrechnungen: Der Verbrauch wird z.B. für 11 Monate aufgeführt, die Abschlagszahlen aber für 12 Monate (und umgekehrt). eine Gutschriften wird nicht ausbezahlt.
    Die Aussetzung des Dezemberabschlages wird bei den Abschlagszahlungsbetrag nicht berücksichtigt.
    Abschlagszahlungen sind aufgrund der Dezemberaussetzung und der gesetzlichen Strompreisbremse und der
    rückwirkend ab 1.Januar geltenden Strompreisbremse viel zu hoch.
    Beispiel.: Maingau verlangt monatlich über 500e. Von Oktober 2022 bis Ende Februar 2023 verbrauche ich
    etwa so viel, wie ich (4 Monte ohne den „Dezember“ Abschlag) gezahlt habe. Da ich in Sommermonaten – nicht zuletzt wegen der Kollektoranlage – „kaum“ Gas brauche, bereichert sich Maingau bzw. droht mit Kündigung und Gassperrung durch den Grundversorger. Ein Änderung der Abschlagszahlung kann nicht erfolgen.
    Mails, Faxe, einschreiben bleiben weitgehend unbeantwortet. Eine Zusage zu einem Stromtarifwechsel wird nicht eigehalten. Zugesagter telefonischer Rückruf wird unterlassen.

  2. Also wenn man Eprimo (dem derzeit günstigsten Anbieter bei Verivox,Stand heute 14.12.2022)

    mit meinem jetzigen Maingau Strom vergleicht….und man die 80% Strompreisbremse rausrechnet
    ist es gar nicht so schlimm.
    Bei mir sind es 2500 KWh Verbrauch im Jahr
    Heißt : die restlichen (oh.Bremse) zu zahlenden 20% zu diesen aufgeschlagenen 72 ct /KWh bei Maingau im Vergleich zu Eprimo -> ca 45 ct machen schon einen Unterschied.
    ABER die jährliche Grundgebühr von ca 36 € bei Maingau zu den 145€ bei Eprimo machen das wieder wett. Also ca 30€ mehr bei Maingau
    ..oder habe ich einen Denkfehler? Strompreisbremse bezieht sich ja nur auf die KWh ,nicht auf die jährlichen Grundpreise (?)
    Also es rechnet sich nur „mit Strompreisbremse“

  3. Sie berücksichtigen hier bei Ihren Angaben nicht, das die Erhöhung von 106% darauf beruht, das der Kunde eine Preisgarantie hatte und dadurch der Preis während der Laufzeit NICHT angepasst werden konnte! Ich habe, leider ihren Beitrag zu früh gelesen und ohne nachzudenken und zu vergleichen gekündigt und habe wegen Ihrem Artikel ein schlechteres Angebot annehmen müssen eines anderen Versorgers der weiteraus teurer ist, als der aus der Preisanpassung von der Maingau! Da Kündigungen nicht widerruft werden können, zahle ich jetzt 12 Cent mehr pro Kilowatt.